Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Februar 2016: NPD-Verbot, die Zweite / Ver­zö­ge­rung im Fischer-Senat / Nein zu Zweiklas­sen­justiz

29.02.2016

Am morgigen Dienstag beginnt die Verhandlung zum zweiten NPD-Verbotsverfahren. Außerdem in der Presseschau: Verzögerungen im 2. Strafsenat des BGH, LSG gegen BSG bei Sozialhilfe für EU-Bürger und Schweizer sagen "Nein" zu Zweiklassenjustiz.

Thema des Tages

BVerfG – NPD-Verbotsverfahren: Am morgigen Dienstag beginnt die, zunächst für drei Tage angesetzte, Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren vor dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts. Zu Beginn wird es um die "Staatsfreiheit" der Partei gehen und der Prozess könnte platzen, wenn die Verfassungsschützer nicht alle V-Mann-Kontakte offengelegt und beendet haben. Es wird auch um die Frage nach dem Prüfungsmaßstab gehen: die Menschenrechtskonvention verlangt besondere Verbotsgründe über das Verfolgen verfassungsfeindlicher Ziele hinaus. Die Partei hat bereits angekündigt, im Falle eines Verbots den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen zu wollen. Der Bundesrat will ein durch die Partei geschürtes "Klima der Angst" nachweisen. Von den NPD-Anwälten ist Verzögerungstaktik zu erwarten, nach dem 30. April hat der Senat einen Richter weniger, der im laufenden Prozess nicht ersetzt werden darf, was die Chance erhöht, die notwendigen sechs Stimmen für ein Verbot nicht zu erreichen. Es berichten Spiegel (Dietmar Hipp/Wolf Wiedmann-Schmidt), Samstags-FAZ (Helene Bubrowski), BadZ (Christian Rath) und FAS (Peter Carstens). Die BerlZ (Christian Bommarius) befasst sich damit, "was die NPD so gefährlich macht" und die Montags-taz (Konrad Litschko) porträtiert NPD-Anwalt Peter Richter sowie den für den Bundesrat auftretenden Rechtsprofessor Christoph Möllers, Montags-taz (Christian Rath).

Heribert Prantl (Samstags-SZ) begrüßt den erneuten Vorstoß zu einem Verbotsverfahren, Reinhard Müller (Montags-FAZ) sieht ihn kritisch und verweist darauf, dass es letztlich trotzdem auf die argumentative Bekämpfung der Ideologie ankomme.

Der Spiegel (Peter Maxwill) beschreibt die Geschichte vor dem ersten NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht geführten Parteiverbotsverfahren und die BadZ (Christian Rath) befasst sich mit dem gescheiterten ersten Verbotsverfahren gegen die NPD.

Rechtspolitik

Einziehung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine völlige Neuregelung der Einziehung von strafbar erlangten Vermögenswerten vor, mit deutlich vereinfachter Opferentschädigung. Die Einziehung soll vom Strafverfahren abgetrennt werden können und Vermögensabschöpfung soll auch nach Rechtskraft des Strafurteils möglich sein. Bei Terrorismus und organisierter Kriminalität soll außerdem durch Straftaten erlangtes Vermögen auch ohne konkrete Zuordnung zu einer Straftat eingezogen werden können. Das schreibt die Samstags-SZ (Robert Roßmann).

Asylpaket II vor UN-Ausschuss: Wie zeit.de (Sasan Abdi-Herrle) informiert, haben zwei Grünen-Mitglieder den UN-Kinderrechtsausschuss zur Prüfung der im Asylpaket II enthaltene Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angerufen, der nach ihrer Ansicht gegen sieben Artikel und zehn Paragrafen der 1989 verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention verstoße.

Schockbilder: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) zeigt auf, warum die neue Pflicht, Schockbilder auf "Rauchtabakerzeugnisse" zu drucken, nicht für E-Zigaretten gilt. Bei ihnen fehle es insbesondere an dem für die drastischen Schockbilder erforderlichen Nachweis von Risiken durch Langzeitstudien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Februar 2016: NPD-Verbot, die Zweite / Vergerung im Fischer-Senat / Nein zu Zweiklassenjustiz . In: Legal Tribune Online, 29.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18623/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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