Die juristische Presseschau vom 29. November 2018: Pro­zess gegen Kik / Fischer-Les­cano zum Mig­ra­ti­ons­pakt / Götzl wird Vize­prä­si­dent

29.11.2018

Prozess gegen den Textildiscounter Kik, der für einen Großbrand in Pakistan verantwortlich gemacht wird, beginnt. Außerdem in der Presseschau: Fischer-Lescano im Interview zum Migrationspakt und Richter Götzl wird Vizepräsident des BayObLG.

Thema des Tages

LG Dortmund  Kik: An diesem Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Dortmund der Zivilprozess zur Verantwortung des Bekleidungsunternehmens Kik an einem Fabrikgroßbrand in Pakistan, bei dem 258 Menschen starben. Erstmals soll dabei ein deutsches Unternehmen für Vorkommnisse in seiner internationalen Lieferkette in Haftung genommen werden, berichtet das Hbl (Florian Kolf). Der Fall wird nach pakistanischem Recht beurteilt, erläutert Miriam Saage-Maaß in einem Interview mit der taz (Christian Rath). Saage-Maaß ist Rechtsanwältin und Völkerrechtlerin am Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) und unterstützt die Hinterbliebenen bei ihrer Klage. Sie erklärt auch die Verjährungsproblematik des Falles und dass die pakistanischen Kläger nicht leer ausgehen würden.

Ebenso unterstützt Wolfgang Kaleck, Anwalt und Gründer des ECCHR die Hinterbliebenen bei der Klage. In einem LTO-Podcast (Peggy Fiebig) erzählt er sowohl von dem bevorstehenden Prozess als auch davon, wie er zu seiner Arbeit als Völkerrechtler kam, und worin seine persönliche Motivation im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen weltweit liegt.

Rechtspolitik

Migrationspakt: In einem Interview mit der SZ (Andreas Zielcke) erläutert Völkerrechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano Inhalt und Zweck des umstrittenen UN-Migrationspakts. Außerdem stellt er die Wirkungsweise des Paktes dar und befasst sich mit der Frage, warum es wichtig ist, sich mit der öffentlichen Kritik daran auseinanderzusetzen. Der Migrationspakt soll am 10. Dezember, dem 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, bei einer Konferenz der Vereinten Nationen unterzeichnet werden.

IMK  straffällige Asylbewerber: Wie sz.de und zeit.de berichten, hat das Bundeskriminalamt (BKA) ein Punktesystem vorgeschlagen, bei dem Straftäter abhängig von der Schwere ihrer Tat Einträge mit Punkten bekommen sollen. Asylbewerber sollten danach ab 60 Punkten in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) äußerte sich bereits positiv zu diesem Vorschlag.

Sichere Herkunftsstaaten: Der Europarechtler Constantin Hruschka nimmt auf verfassungsblog.de die Bundestagsanhörung zur Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftstaaten zum Anlass, um auf die EU-Rechtswidrigkeit des im Asylgesetz für solche Verfahren vorgesehenen reduzierten Rechtsschutzes hinzuweisen. Er bezieht sich dabei auf drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus diesem Jahr. Danach sind Abschiebungen, die gemäß § 36 Abs. 3, 4 AsylG wegen eines verweigerten Eilrechtsschutzes vollzogen werden, aufgrund der vorrangigen europarechtlichen Grundlagen europarechtswidrig.

Presseauskunftsgesetz: Wie lto.de (Markus Sehl) berichtet, soll an diesem Donnerstag im Bundestag über einen Antrag der FDP diskutiert werden. Dieser sieht die Schaffung eines Pressegesetzes auf Bundesebene vor, das die Auskunftspflichten u. a. von Bundesnachrichtendienst und Bundesverfassungsschutz gegenüber der Presse regeln soll. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 fehlt bis heute ein entsprechendes Bundesgesetz. Die Grünen-Bundestagsfraktion hat bereits einen Entwurf zu einem solchen Gesetz vorgelegt.

BayObLG: Laut sz.de und lto.de hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) Richter Manfred Götzl zum Vizepräsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts ernannt. Götzl ist momentan noch Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und wurde durch den NSU-Prozess weithin bekannt. Ab Mitte Dezember soll er beim Aufbau des BayObLG helfen. Dieses war 2006 abgeschafft worden, soll nun aber wieder neu errichtet werden und "wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären".

Justiz

BVerwG zu NPD-Konten: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Berliner Landesbank der NPD trotz ihrer Verfassungsfeindlichkeit Konten einrichten muss, so u.a. sz.de. Die Bank hatte sich vor einigen Jahren geweigert, der Partei Konten zu eröffnen, da sie Zweifel an der Gründung des Verbands gehabt habe. Solche parteienrechtlichen Überprüfungen stünden der Bank aber nicht zu, entschied das Gericht.

BVerfG zu Absenkung der Eingangsbesoldung in BW: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die zeitweise Absenkung der Besoldung von neu in Baden-Württemberg eingestellten Richtern und Beamten verfassungswidrig ist, so lto.de und SWP (Christian Rath). Die Reduzierung der Eingangsbesoldung war zur Konsolidierung des Haushalts eingeführt worden. Das Gericht vermisste jedoch ein schlüssiges Sparkonzept.

BSG zu Versicherung bei häuslichem Unfall: Wie die FAZ (Marcus Jung) meldet, entschied das Bundessozialgericht, dass auch bei einem Unfall zu Hause die gesetzliche Unfallversicherung greifen kann. Damit der Vorfall als Arbeitsunfall gewertet werden kann, muss der Arbeitnehmer im Zuge einer "unternehmensdienlichen" Tätigkeit verunglückt sein.

KG Berlin – zweifelhafte Ermittlungsmethoden: In einem Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts in einem Fall zweier mutmaßlicher Mitglieder des Islamischen Staates (IS) gab ein Beamter des Landeskriminalamts (LKA) an, der Mutter und Frau der beiden Angeklagten als Postbeamter verkleidet einen Brief mit einem Hinrichtungsfoto übergeben zu haben, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Die Verteidiger der Angeklagten sehen hierin ein "unlauteres und strafrechtlich relevantes Vorgehen". Sowohl der Vorsitzende Richter als auch die Staatsanwaltschaft konnten jedoch keine Strafbarkeit des Verhaltens des LKA-Beamten erkennen.

VG München zu Lichtimmissionen: Aufgrund von zwei sehr hellen Straßenlampen konnte ein Ehepaar über mehrere Jahre schlecht schlafen. Nun schloss sich das Verwaltungsgericht München einem Gutachten an, wonach es sich dabei um eine "erhebliche Beeinträchtigung" handelte, berichten lto.de und sz.de. Laut dem Urteil müssen die Lampen nun abgedunkelt oder ausgetauscht werden. Den Anspruch stützte das Gericht auf einen nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch aus §§ 906, 1004 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch analog.

VG München zu Softwareupdate von Diesel-Fahrzeugen: Laut lto.de und SZ (Stephan Handel) entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch, dass es vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeug-Haltern zumutbar ist, ihre Fahrzeuge mit einer Software updaten zu lassen. Fahrzeughaltern, die keine Nachrüstung vornehmen lassen, kann der Fahrzeugbetrieb untersagt werden. Geklagt hatten drei Halter, die sich trotz behördlicher Bescheide geweigert hatten, ihr Fahrzeug nachzurüsten, da sie in etwaigen Zivilprozessen Beweisschwierigkeiten fürchteten.

OLG Düsseldorf  Düsseldorfer Tabelle: Zum 1. Januar 2019 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt für minderjährige Trennungskinder einschlägig, berichtet unter anderem community.beck.de.  

Recht in der Welt

Argentinien – Strafanzeige gegen Saudi-Arabiens Kronprinz: Trotz einer in Argentinien von Human Rights Watch gegen den saudi-arabischen Kronprinzen eingereichten Strafanzeige ist Mohammed bin Salman zum G-20-Treffen nach Argentinien eingereist. Warum bin Salman vermutlich nichts zu befürchten hat, erläutert Strafrechtsprofessor Kai Ambos in einem Interview mit taz.de (Christian Rath). Die größte Hürde sei die völkerrechtliche Immunität des Kronprinzen, die nur eine Mindermeinung im Falle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ignorieren wolle.

Irland – Auslieferung nach Polen: Der irische wissenschaftliche Angestellte Cillian Bracken berichtet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) über die Entscheidung des irischen High Courts im Fall Artur Celmers. Dieser könne aufgrund eines europäischen Haftbefehls nach Polen überstellt werden, weil er nicht darlegen konnte, dass ihm in Polen kein gerechter Prozess gewährt werde.

Spanien  Anwaltschaftskammer ohne generisches Maskulinum: Wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet, hat sich die Anwaltskammer in Madrid nun in "Anwaltschaftskammer von Madrid" umbenannt. Damit wird das sogenannte generische Maskulinum ersetzt. Dieses symbolisiere für einige Gruppen die "Vorherrschaft der Männer in der Gesellschaft". Deutsche Anwaltsvereinigungen denken nach eigenen Auskünften noch nicht über solche Umbenennungen nach, so LTO weiter.

Krim – Asowsches Meer: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Valentin Schatz geht auf lto.de der Frage nach, wem im Konflikt zwischen der Ukraine und Russland an der Meerenge von Kertsch seevölkerrechtlich der Zugang zum Asowschen Meer zusteht. Außerdem erläutert Schatz die Besonderheiten der seevölkerrechtlichen Übereinkunft zum Asowschen Meer und zeigt auf, woran diese aktuell scheitern könnte.

Frankreich – Le Monde klagt gegen Staat: Im Rahmen der Recherche zu den sogenannten "Implant files", Dokumenten, die gesundheitliche Folgen fehlerhafter Implantationsmedizin betreffen, wollte die französische Zeitung Le Monde bestimmte staatliche Informationen einholen. Da ihr aber die Einsicht verweigert wurde, klagt das Blatt nun im Eilverfahren gegen den französischen Staat, wie die FAZ (Jürg Altwegg) berichtet. 

Sonstiges

Strafverfolgungsstatistik: Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Verurteilungen im Jahr 2017 um drei Prozent gesunken, berichtet lto.de. Seit Einführung der Statistik im Jahr 2007 sind die Verurteiltenzahlen sogar um 20 Prozent zurückgegangen.

Verfassungsschutz: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) erläutert Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sein Strategiepapier "Verfassungsschutz der Zukunft". Reul vertritt unter anderem, dass der Verfassungsschutz sich nicht  mehr auf gewaltorientierte Akteure konzentrieren müsse, sondern verstärkt wieder gewaltfreie, extremistische Gruppierungen überwachen sollte. Diese seien der "politische Nährboden" für politische Gewalt, so Reul im Interview.

Grundgesetz als Hochglanzmagazin: Da das Grundgesetz im nächsten Jahr 70 Jahre alt wird, wurde der Text in einem eigens dafür entworfenen Magazin abgedruckt und ist in dieser Form seit Dienstag im Einzelhandel erhältlich. Das Magazin enthält keine Kommentierungen, sondern setzt lediglich durch die verschiedene Groß- und Kleinschreibung Akzente, meldet nun auch die SZ (Heribert Prantl).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.



Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. November 2018: Prozess gegen Kik / Fischer-Lescano zum Migrationspakt / Götzl wird Vizepräsident . In: Legal Tribune Online, 29.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32397/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen