Die SZ berichtet über das "Klagegewitter", mit dem BGH-Richter Thomas Fischer weiterhin BGH-Präsident Tolksdorf überzieht. Außerdem in der Presseschau: die Gesetzentwürfe zum Sorgerecht und zur Bestandsdatenabfrage, das BAG-Urteil zum telefonierenden Chefarzt und warum die Huldigung von Krieg den Menschenrechten dient.
Thomas Fischer und der BGH: Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) gibt einen Überblick über die aktuellen Klagen von BGH-Richter Thomas Fischer. Am Verwaltungsgericht Karlsruhe hat er zweimal gegen schlechte dienstliche Bewertungen des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf geklagt. Fischer bewirbt sich schon länger um die Vorsitzendenstelle am 2. und nun auch am 4. BGH-Strafsenat. Außerdem hat er Tolksdorf am Richterdienstgericht verklagt, weil jener sich interne Unterlagen des 2. Strafsenats angesehen habe. Jüngst sei das Bundesjustizministerium mit dem Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert, so die SZ.
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Glücksspiel-Staatsvertrag: Die Anwälte Wulf Hambach und Maximilian Riege beleuchten auf lto.de die Diskussionen um den seit Juli geltenden neuen Staatsvertrag. Sie vertreten dabei die Interessen privater Sportwetten- und Online-Poker-Anbieter.
Bundeswehr im Ausland: Der Bundestag hat beschlossen, dass für Auslandstaten von Bundeswehr-Soldaten grundsätzlich die Staatsanwaltschaft in Kempten zuständig sein soll. Joachim Käppner (Samstags-SZ) begrüßt zwar die Spezialisierung, hat aber Vorbehalte gegenüber der bayerischen Justiz, die gegenüber prügelnden Polizisten oft zu nachsichtig sei.
Bundeswehr im Inland: Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts erklärte vor einigen Wochen den Einsatz von militärischer Gewalt bei drohenden Unglücksfällen für grundgesetzkonform. Die Bundesregierung will die neue Rechtsprechung nun aber nicht für entsprechende Gesetze nutzen, berichtet die Montags-taz (Christian Rath).
Bestandsdaten-Abfrage: Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht eine Neuregelung der Abfrage von Vertragsdaten bei Telefon- und Internet-Firmen vor. Die bisherige Regelung war vom Bundesverfassungsgericht vor einigen Monaten als nicht ausreichend eingestuft worden. Internet-Law (Thomas Stadler) stellt den Gesetzentwurf vor. Entgegen manchen Falschmeldungen sei keine automatisierte Schnittstelle vorgesehen.
Sorgerecht nicht-ehelicher Väter: Die Samstags-taz (Heide Oestreich) referiert die Diskussion um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kindschaftsrecht. Nicht-eheliche Väter, die ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder beantragen, sollen es bekommen, wenn das Kindeswohl nicht dagegen spricht (negative Kindeswohlprüfung). Kritiker fordern, dass nicht-eheliche Väter das Sorgerecht nur erhalten sollen, wenn es dem Kindeswohl diene (positive Kindeswohlprüfung).
Regulierung von Maklern: Charlotte Frank (Samstags-SZ) begrüßt den Gesetzentwurf einiger SPD-Länder, nach dem künftig der Vermieter die Maklerkosten zu tragen hätte."Es gibt wohl keinen anderen Markt in Deutschland, auf dem die Macht zwischen den Vertragspartnern so ungleich verteilt ist wie beim Maklergeschäft mit Mietwohnungen." Das Machtgefälle müsse korrigiert werden.
EU-Datenschutz: Der Anwalt und Wissenschaftler Niko Härting stellt im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) einen Alternativvorschlag zur Regelung des Datenschutzes auf EU-Ebene vor. Die Nutzung privater Daten sollte künftig in der Regel nicht mehr vom Betroffenen ausdrücklich erlaubt werden müssen. Stattdessen sollte der Datennutzer zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Betroffenen verpflichtet sein.
Die juristische Presseschau vom 27. - 29. Oktober 2012: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7411 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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