Die juristische Presseschau vom 29. August 2019: Unter­las­sungs­an­spruch gegen Google / Staat­s­an­ge­hö­rig­keit von Tat­ver­däch­tigen / Par­tei­aus­schluss Sayn-Witt­gen­stein

29.08.2019

Ein Gastwirt vom Tegernsee triumphiert über den US-Konzern Google. Außerdem in der Presseschau: Die Debatte um die Angabe der Nationalität von Tatverdächtigen geht weiter und die AfD schließt Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei aus.

Thema des Tages

LG München I – Google-Ergebnisse: In einem vor dem Landgericht München I ausgefochtenen Rechtsstreit um Google-Suchergebnisse zum Gasthaus "Bräustüberl" am Tegernsee hat Google kurz vor dem für den gestrigen Mittwoch angesetzten Gerichtstermin in einem Schreiben den "geltend gemachten Anspruch" anerkannt. Der Wirt des Gasthauses hatte Google dazu verpflichten wollen, die Auflistung falscher Angaben zu Wartezeiten in seinem Lokal in den Suchergebnissen zu unterlassen. Dabei hatte er nur Google LLC. in Hamburg, nicht aber Google in den USA die Klage mittels Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Eine Entscheidung darüber, ob an Googles Tochtergesellschaft in Deutschland eine gegen den US-Konzern gerichtete Klage zugestellt werden kann oder nicht, hat das Unternehmen umgangen. Es ergeht nun ein Anerkenntnisurteil. Berichte finden sich in der FAZ (Karin Truscheit), auf spiegel.de und lto.de.

Rechtspolitik

Glücksspielregulierung: In einem Gastbeitrag für lto.de beklagen die Rechtsanwälte Wulf Hambach und Bernd Berberich vor dem Hintergrund des nur noch bis Ende 2021 gültigen Glücksspielstaatsvertrags eine unzureichende Regulierung von Glücksspielen im Internet. Die aktuellen Regelungen erschienen "ungeeignet, mit den Entwicklungen des Marktes Schritt zu halten". Um eine Neuregelung noch rechtzeitig bei der EU-Kommission notifizieren zu können, müssten grundlegende Entscheidungen noch in diesem Jahr fallen. Dazu müssten sich die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober einigen. Im Beitrag berichten die Autoren von Kritik der EU-Kommission und präsentieren mögliche Eckpunkte einer Novellierung.

Tatverdächtige: Die SZ stellt nach dem Vorstoß von NRW-Innenminister Reul, künftig in Pressemitteilungen der Polizei stets die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen, sofern diese gesichert festgestellt ist, die uneinheitliche Handhabe der Bundesländer dar.

In einem Kommentar befürchtet Ferdos Forudastan (SZ), dass Hetzer Informationen über ausländische Tatverdächtige missbrauchen werden, um noch mehr zu hetzen. Die Nennung der Staatsangehörigkeit blende zudem andere, entscheidende Gesichtspunkte wie Geschlecht und Alter aus und verzerre deshalb das Bild von der Kriminalität. Reinhard Müller (FAZ) will hingegen statt der Staatsangehörigkeit die Herkunft von Verdächtigen mitgeteilt sehen. Es gehe nicht um Sensationslust, sondern um Information. Deshalb solle der Staat "nichts Bedeutsames" verschweigen. Es sei aber eine Abwägung mit dem Diskriminierungsverbot vorzunehmen.

Mietendeckel: Die SZ (Verena Mayer) bringt anlässlich der Diskussion um die Pläne der Berliner Bau-Senatorin Katrin Lompscher (Linke) für einen "Mietendeckel" ein Interview mit dem Österreichischen Juristen Walter Rosifka. Dieser schildert Entstehungsgeschichte und Praxis des "Richtwertgesetzes", das schon seit 1994 Mieten in Österreich deckelt.

Justiz

BGH zu Verzugszinsen: Rechtsanwalt Martin Huff erläutert in einem Gastbeitrag für lto.de ein Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem dieser über eine deliktsrechtliche Drei-Personen-Konstellation entscheiden musste. Eine Rechtsschutzversicherung hatte von einem Rechtsanwalt die Zahlung von Verzugszinsen verlangt, da dieser erstrittene Gerichtskosten und Vorschüsse versehentlich an seinen Mandanten und nicht an dessen Versicherung weitergeleitet hatte. Die berufsrechtliche Vorgabe des § 43a Abs. 5 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Fremdgelder unverzüglich auszuzahlen, sei jedenfalls zugunsten einer Rechtsschutzversicherung kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, befand nun der BGH.

BGH zu Meyer-Landrut: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat die Bild-Zeitung in unzulässiger Weise über Nacktfotos der Sängerin Lena Meyer-Landrut berichtet und damit deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Eingriff griff laut BGH in die Privatsphäre der Sängerin ein und konnte auch nicht durch die Presse- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Meyer-Landrut habe deshalb einen Unterlassungsanspruch, berichtet lto.de.

BAG zu Videoüberwachung: In einem Beitrag für Hbl-Rechtsboard stellt Rechtsanwältin Angelika Hafenmayer ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor, in dem sich dieses zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von offener Videoüberwachung am Arbeitsplatz geäußert hat. Diese ist demnach nur dann erlaubt, wenn durch sie kein psychischer Anpassungs- und Leistungsdruck entsteht, durch den die betroffenen Arbeitnehmer in ihrem selbstbestimmten Handeln gehemmt sind. Dies ist insbesondere bei lückenloser, dauerhafter und detaillierter Erfassung des Verhaltens der Arbeitnehmer während der gesamten Arbeitszeit der Fall. Sie kann jedoch beim konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein. 

FG RP zu Versorgungsleistungen: Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kann bei der Steuer keinen vollen Sonderausgabenabzug geltend machen, wer seinen Eltern einen Beitrag zum Lebensunterhalt zahlt, aber die Übernahme von Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim ausschließt. Diese Leistungen sind demnach nicht als sogenannte dauernde Last, sondern nur als Rente zu qualifizieren, so das Gericht laut lto.de.

VG Berlin zu Zweckentfremdungsverbot: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Land den Abriss eines Wohnhauses nicht mit der Begründung verweigern darf, dass die Mieten in dem an selber Stelle geplanten Neubau höher sein werden als 7,92 Euro je Quadratmeter. Eine Letzteres verbietende Bestimmung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung sei nichtig. Geplant seien mehr Wohneinheiten und eine größere Wohnfläche, wodurch der Wohnraumverlust mehr als ausgeglichen werde. Das bestehende Zweckentfremdungsverbot schütze Wohnraum nicht um seiner selbst willen, sondern solle nur die Zweckentfremdung verhindern. Es berichten lto.de und die FAZ (Constantin van Lijnden).

VG Düsseldorf – Bahnstrecke: Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird Rechtmäßigkeit einer 1845 gebauten Zugstrecke zwischen Düsseldorf und Duisburg verhandelt. Dabei geht es laut taz (Tobias Schmidt) um die Lärmbelastung für die Anwohner und die grundlegende, wenngleich wohl nicht entscheidende Frage, ob es sich bei der Strecke um einen Schwarzbau handelt.

LG Chemnitz zur Tötung von Daniel H.: In der Zeit (Daniel Müller/Charlotte Theile) findet sich ein ausführlicher Bericht zum in der vergangenen Woche ergangenen Urteil gegen Alaa S., die politische Instrumentalisierung des vorangegangenen Prozesses sowie die Zweifel am Schuldspruch. 

LG Hagen zu Kindstötung: Laut spiegel.de ist ein 30-Jähriger vom Landgericht Hagen zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Er soll sein einjähriges Pflegekind so schwer misshandelt haben, dass dieses infolge schwerer Hirnverletzungen verstarb.

LG Bonn - Cum-Ex: Auch die Zeit (Felix Rohrbeck/Christian Salewski) berichtet nun ausführlich über den kommende Woche vor dem Bonner Landgericht beginnenden Prozess gegen zwei Angeklagte im sogenannten Cum-Ex-Skandal. Das Verfahren belege auf eindrucksvolle Art "das kaum noch zu beherrschende Kuddelmuddel" der Finanzindustrie. Sollten die Angeklagten als freie Männer aus dem Gerichtssaal gehen, hätte der Staat "vor ihrer Strategie der Komplexitätsproduktion kapituliert". 

LG Frankenthal zu BASF-Explosion: Nun meldet auch lto.de die Verurteilung eines Schlossers wegen fahrlässiger Tötung aufgrund der Verursachung einer Explosion im Hafengelände des Chemiekonzerns BASF vor drei Jahren.

LG München I - Kunstbetrug: Vor dem Landgericht München I ist das Verfahren gegen drei ehemalige Gesellschafter eines Auktionshauses wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen Zahlung von insgesamt 34.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Den Männern war vorgeworfen worden, in rund 180 Fällen vermeintliche Original-Grafiken von Picasso, Dalí, Klimt und anderen verkauft zu haben, bei denen es sich jedoch um Reproduktionen handelte. Die Zeit (Tobias Timm) berichtet.

Amtsgericht Frankfurt/M. – Jan Ullrich: Das Amtsgericht Frankfurt/M. hat laut zeit.de gegen den früheren Radprofi Jan Ullrich einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung verhängt. Er soll eine Escort-Dame in einem Frankfurter Hotel angegriffen haben.

Recht in der Welt

Großbritannien – Parlamentspause: In Großbritannien hat Regierungschef Johnson vor dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober kurzerhand die Parlamentspause verlängert und damit Empörung hervorgerufen. Das Instrument der Zwangspause des Parlaments und seine Voraussetzungen erläutern die SZ (Alexander Menden) und lto.de. Mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Johnsons Vorgehen befasst sich auch der FAZ-Einspruch-Podcast

USA – Epstein: Am Tag der Einstellung des Prozesses gegen den verstorbenen Milliardär Jeffrey Epstein, dem vielfacher Missbrauch und der Aufbau eines Missbrauchsrings vorgeworfen wurde, wurden mutmaßliche Opfer im Gericht angehört. Diese äußerten unter anderem Vorwürfe gegen den britischen Prinzen Andrew, der in den Missbrauchsring verwickelt gewesen sei. Es berichtet die SZ

Indien – Kaschmir-Konflikt: In Indien will das Oberste Gericht laut taz im Oktober prüfen, ob die Aberkennung des Sonderstatus der indischen Kaschmir-Region im August verfassungsgemäß war.

Malaysia – Ex-Regierungschef angeklagt: In Kuala Lumpur steht der ehemalige Regierungschef Malaysias, Najib Razak, in zahlreichen Verfahren vor Gericht, von denen nun das zweite begonnen hat. Er soll sich mithilfe eines Staatsfonds massiv bereichert haben. Insgesamt könnte es um mehr als vier Milliarden Euro gehen, die Malaysia verloren gingen, wie die SZ (Arne Perras) berichtet.

Sonstiges

Bundesschiedsgericht AfD: Das Bundesschiedsgericht der AfD hat auf Parteiebene letztinstanzlich entschieden, die Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, wegen "parteischädigenden Verhaltens" aus der Partei auszuschließen. Diese will nun weiterhin Landesvorsitzende bleiben und zudem "auf alle Fälle vor die ordentlichen Gerichte gehen", wie die SZ (Jens Schneider) berichtet und die in § 10 Abs. 4 Parteiengesetz festgelegten, rechtlichen Voraussetzungen für einen Parteiausschluss erläutert. Ein ausführlicher Bericht findet sich auch bei zeit.de (Tilman Steffen).  

Diesel-Skandal I: In der FAZ (Marcus Jung) findet sich die Darstellung einer Analyse des Rechtsdienstleisters Rightnow.eu zu der Frage, wie lange Diesel-Klagen an deutschen Landgerichten jeweils dauern. Bis zu einer Entscheidung dauert es demnach je nach Gericht zwischen knapp 5,1 Monaten bis zu über 14 Monaten, wobei der Durchschnitt bei 278 Tagen, also etwa 9 Monaten, liegt. Tendenziell schneller sind demnach Landgerichte im Südwesten Deutschlands, am langsamsten ist das Landgericht Hamburg.

Diesel-Skandal II: Die Welt (Karsten Seibel) berichtet indes über Gerangel um den erfolgreichsten Weg zu Schadensersatz für Fahrzeugmanipulationen durch VW. Demnach versuchen Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer, möglichst viele der 430.000 Diesel-Fahrer davon zu überzeugen, sich von der Musterklage abzumelden und die Ansprüche einzeln durchzusetzen. Dies wäre noch bis zum 30. September, dem Ablauf des ersten Verhandlungstages, möglich. 

Verkehrsgerichtstag: Wie die FAZ (Reinhard Bingener) meldet, hat sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag dafür entschieden, auch künftig an seinem traditionellen Tagungsort in Goslar zu verbleiben, wo er seit seiner Gründung im Jahr 1963 stattfindet.

Wiederverheiratungsklausel: Die SZ (Hendrik Munsberg) fragt anlässlich einer Bestimmung im Testament des kürzlich verstorbenen VW-Patriarchen Piëch, über die die Bild-Zeitung berichtet hatte, nach der Rechtmäßigkeit sogenannter Wiederverheiratungsklauseln. Diese könnten gegebenenfalls sittenwidrig sein, meint der im Beitrag zu Wort kommende Rechtsanwalt Bernhard Klinger. Der Spielraum einer solchen Bewertung sei jedoch recht groß.

Soldatische Neutralität: In der taz (Christian Rath) findet sich ein Portrait des Generalmajors Reinhard Zudrop. Er soll bei einer internen Dienstversammlung erklärt haben, warum die AfD für Soldaten nicht wählbar ist und damit gegen § 15 Soldatengesetz verstoßen haben, dessen Absatz 4 es Vorgesetzten untersagt, die politische Meinung ihrer Untergebenen zu beeinflussen.

Das Letzte zum Schluss

Eifrige Pilzsammler: Nicht vier, nicht sechs, nein: neun Kilogramm Steinpilze haben zwei in der Schweiz lebende Männer in Deutschland gesammelt, hatten aber die Rechnung ohne das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gemacht. So durften sie nur mit zwei Kilogramm weiterreisen. Sieben Kilo Steinpilze und 900 Euro Bußgeld liegen seitdem beim Zoll, wie die Welt meldet.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. August 2019: Unterlassungsanspruch gegen Google / Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen / Parteiausschluss Sayn-Wittgenstein . In: Legal Tribune Online, 29.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37307/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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