Die juristische Presseschau vom 29. August 2018: Befan­gen­heit gegen­über Rasern / Kein Zwangs­geld gegen Bochum / Treu­händer in Liech­ten­stein

29.08.2018

Am LG Berlin platzt die Neuauflage im Raser-Prozess. Außerdem in der Presseschau: Die Stadt Bochum muss im Fall Sami A. kein Zwangsgeld zahlen und in Liechtenstein häufen sich Betrug und Untreue von Treuhändern.

Thema des Tages

LG Berlin – Kudamm-Raser: Die erneute Auflage des Prozesses gegen zwei Autofahrer, denen am Landgericht Berlin die Ermordung eines Rentners bei einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm vorgeworfen wird, ist vorerst geplatzt. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, hat das Gericht einem Ablehnungsgesuch der Angeklagten entsprochen. "Einzelne Formulierungen und Argumente" des Haftfortdauerbeschlusses der Kammer aus dem März ließen "ausnahmsweise" den Rückschluss zu, "Misstrauen hinsichtlich der Unparteilichkeit" der Richter zu wecken, so lto.de zum jetzigen Beschluss. Die Hauptverhandlung werde vorerst ausgesetzt, die Angeklagten bleiben derweil in Untersuchungshaft.

Rechtspolitik

Organspenden: Rechtsprofessor Michael Kubiciel befasst sich im FAZ-Einspruch mit dem Vorschlag zur Einführung des sogenannten Widerspruchsmodells bei Organspenden und stellt hierzu auch andere denkbare Modelle vor. Nach der in vielen EU-Ländern praktizierten Widerspruchslösung ist eine Entnahme von Organen bei Hirntoten dann zulässig, wenn die Spender zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie biete indes auch keine praktische Lösung für das Problem mangelnder Spenderorgane.

Sanierungserlass: Die Europäische Kommission hat in einem sogenannten "Comfort Letter" an das Bundesministerium für Finanzen signalisiert, dass sie die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen für europarechtlich zulässig halte. Der bei der letzten Fassung des sogenannten Sanierungserlasses formulierte Anwendungsvorbehalt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilfeverbot sei damit hinfällig, schreiben die Rechtsanwältinnen Alexandra Schluck-Amend und Annett Kenk in einer ausführlichen Darstellung der Problematik im FAZ-Einspruch.

Mietrecht/Wohnungspolitik: In dem in der vergangenen Woche vorgestellten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums sind offenbar die Anwendungsvoraussetzungen der Mietpreisbremse unzutreffend berücksichtigt worden. Die Verfasser hätten sich damit ein zentrales Argument der Gegner der Bremse – sie verhindere Neubauten von Wohnraum – zu eigen gemacht, schreibt die Welt (Michael Fabricius/Lara Marie Müller). Das Hbl (Dietmar Neuerer u.a.) widmet der Wohnungsnot in Deutschland sein Titelthema und untersucht hierbei auch die Wirksamkeit von Instrumenten wie Mietpreisbremse und Bestellerprinzip.

Soli: Cerstin Gammelin (SZ) spricht sich in einem Kommentar gegen eine vorschnelle Abschaffung des Solidaritätszuschlages aus. Auch wenn der ursprüngliche Zweck der Abgabe nicht mehr existiere, spräche sein Charakter als "Instrument, das dafür sorgt, dass stärkere Schultern mehr Lasten tragen als schwächere", für eine Beibehaltung.

Privacy Shield: Die Privacy Shield-Vereinbarung zwischen der EU und den USA steht möglicherweise vor dem Aus. In der EU wachse der Unwillen darüber, dass die USA bislang immer noch nicht entscheidene Zusagen wie etwa die Schaffung einer Ombudsstelle zur Behandlung von Beschwerden europäischer Bürger umgesetzt haben, schreibt Rechtsanwalt Marc Störing in einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ.

Justiz

EuGH  Anonymisierung: Bereits Ende Juni hat der Europäische Gerichtshof bekannt gemacht, die Namen von an Vorabentscheidungssachen beteiligten natürlichen Personen anonymisieren zu wollen. Die Änderung wird bedauert von Christian Rolfs (community.beck.de).

BGH zu Urteilsübersendungen: In einem Beschluss vom 20. Juni hat der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass bei der Übersendung von Urteilen Private im Gegensatz zu Journalisten ein berechtigtes Interesse nachzuweisen hätten. Dies stehe im Widerspruch zu einem Beschluss des vierten Zivilsenats des Gerichts aus dem vergangenen Jahr, nach dem die hohen Anforderungen an eine Akteneinsicht nicht auf Urteilsübersendungen übertragbar seien, wie der FAZ-Einspruch (Jochen Zenthöfer) kritisch anmerkt.

BGH zu Störerhaftung: Die nun vorliegenden Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Störerhaftung bei offenen WLAN-Netzen analysiert Rechtsanwalt Simon Assion im FAZ-Einspruch. Besondere Beachtung findet dabei der vom BGH rechtsschöpfend hergeleitete "allgemeine Sperranspruch", dem Internetzugangsdienste künftig "unter recht engen Bedingungen" ausgesetzt seien.

OVG NRW – Sami A.: Anwälte des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. haben in einem Brief an den nordrhein-westfälischen Minister Joachim Stamp (FDP) beschrieben, dass ihr Mandant nach seiner Rückkehr gefoltert worden sei. Dies berichtet die SZ (Christian Wernicke) unter Berufung auf den Kölner Stadtanzeiger. Derweil müsse die Stadt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen kein Zwangsgeld bezahlen. Die Kommune habe darlegen können, dass sie alles in ihrer Macht Stehende unternommen habe, Sami A. nach seiner rechtswidrigen Abschiebung wieder zurückzuholen.

BayVGH – Fahrverbote: Im Interview mit zeit.de (Sören Götz) legt Rechtsprofessor Joachim Wieland dar, dass die angedachte Erzwingungshaft gegen bayerische Politiker wegen der vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof angemahnten, aber bislang unterlassenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung "unrealistisch" sei.

LG Köln – Brainpool: Die FAZ (Jan Hauser) stellt in ihrem Unternehmens-Teil die verschiedenen Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern der TV-Produktionsfirma Brainpool dar. Der Kauf der Anteile des Moderators Stefan Raab durch eine französische Gesellschaft sei von Mitgesellschaftern erfolgreich vor dem Landgericht Köln angefochten worden. Gleichzeitig versuchten die Gesellschafter ihre Abberufung als Geschäftsführer zu verhindern.

LG Limburg – Elysium: Im Prozess gegen die mutmaßlichen Betreiber der Kinderporno-Plattform "Elysium" hat einer der Angeklagten dem Landgericht Limburg über mehrere Stunden die technischen Voraussetzungen des Betriebs der Plattform dargelegt. Die SZ berichtet.

VG Berlin – Islam-Institut: In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin versuchen die Studentenvertretungen der Berliner Humboldt-Universität die Errichtung eines Instituts für Islamische Theologie zu verhindern. Die Antragsteller beriefen sich auf eine Verletzung der Verfassung der Universität, schreibt die FAZ (Hannah Bethke) in ihrem Forschung und Lehre-Teil. Inhaltlich zeigten sie sich "erstaunlich differenziert", weil sie auch die konservative Zusammensetzung des Institutsbeirats kritisierten.

Wolfgang Stahl: lto.de (Hasso Suliak) interviewt Rechtsanwalt Wolfgang Stahl zu den Beweggründen, seine Mandantin Beate Zschäpe auch in der Revisionsinstanz vertreten zu wollen, Möglichkeiten, Riesenverfahren wie jenes zum NSU zu straffen und seiner Idee der Strafverteidigung.

Recht in der Welt

EuGH – Polen: Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren zur Zwangsverrentung zahlreicher Richter des polnischen Obersten Gerichts anhängig. Der stellvertretende Ministerpräsident des Landes, Jaroslaw Gowin, hat nun angekündigt, eine gegen die Reform lautende Entscheidung ignorieren zu wollen. Dies dürfte den Konflikt zwischen der EU und Polen zur umstrittenen Justizreform vertiefen, mutmaßt die FAZ (Gerhard Gnauck).

Liechtenstein – Treuhänder: Im vergangenen November wurde der ehemalige Präsident des Liechtensteiner Staatsgerichtshofs wegen Untreue und Betrug zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Im kommenden Oktober muss er sich erneut vor Gericht verantworten, berichtet die FAZ (Johannes Ritter). Erneut gehe es um den Vorwurf, der Jurist habe in seiner Eigenschaft als Treuhänder ihm anvertraute Stiftungsgelder für eigene Zwecke gebraucht. Nach dem Bekanntwerden weiterer vergleichbarer Fälle mehrten sich Forderungen nach einer grundlegenden Reform bei der Überwachung der im Fürstentum äußerst einträglich betriebenen Treuhandbranche. In einem separaten Kommentar schätzt Johannes Ritter (FAZ) die Chancen einer solchen Reform gering ein. Nur zu häufig säßen in Liechtenstein "alle Entscheidungsträger an einem Tisch – und in einem Boot".

Italien – Matteo Salvini: zeit.de (Michael Braun) unternimmt einen ausführlichen Blick auf die Ermittlungen gegen den italienischen Innenminister Matteo Salvini. Schon Silvio Berlusconi habe die Unabhängigkeit der italienischen Justiz am eigenen Leib zu spüren bekommen. Dass nur wenige Politiker tatsächlich verurteilt wurden, liege auch daran, dass die Verjährung durch ein laufendes Verfahren nicht ruhe.

Juristische Ausbildung

Verhandlungskompetenz: Auf lto.de plädieren die Rechtsprofessoren Peter Krebs und Stefanie Jung dafür, in der juristischen Ausbildung mehr Rücksicht auf die Vermittlung von Verhandlungskompetenz zu nehmen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, die Wettbewerbsfähigkeit von Juristen für Führungspositionen in der Wirtschaft zu verbessern.

Sonstiges

Chemnitzer Ausschreitungen: In einem Kommentar wendet sich Frauke Böger (spiegel.de) gegen die Deutung, die Ausschreitungen von Chemnitz seien Selbstjustiz. Wer so argumentiere, übernehme "die Erzählung, dass das deutsche Volk in Gefahr sei".

DSGVO: Seit Ende Mai gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. In Deutschland sei aber bislang noch kein Bußgeld wegen etwaiger Verstöße bekannt geworden, schreibt Rechtsanwalt Niko Härting im FAZ-Einspruch. Hierfür sei vor allem die Überforderung der Datenschutzbehörden verantwortlich.

Teilhabe: In einer Kolumne für den FAZ-Einspruch spricht sich Rechtsprofessor Paul Kirchhof dafür aus, Politikvertrauen durch Teilhabe (wieder-)herzustellen. Unmittelbar den Bürger betreffende Entscheidungen wie jene zur inneren Sicherheit müssten den europäischen Staaten vorbehalten bleiben und die Bürger hier die Grundsatzentscheidungen durch Wahlen mitbestimmen.

Finanzgerichtsbarkeit: Eine Ausstellung im Bundesfinanzhof widmet sich der nun bald 100-jährigen Geschichte der deutschen Finanzgerichtsbarkeit. Besonderen Raum nehme dabei auch die nationalsozialistische Beeinflussung der Rechtsprechung ein, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt) in ihrem Recht und Steuern-Teil.

Das Letzte zum Schluss

Wellnessangebot BDSM: Einen Fall aus dem prallen Leben hatte das Finanzgericht Niedersachsen im Jahr 2014 zu entscheiden. Im Sinne des Klägers stellte es dabei fest, dass das von ihm unterhaltene "Bondage-, Sado-Maso-Studio" als Teil einer Ferienwohnung keinen "entscheidungserheblichen Unterschied zu klassischen Wellnessangeboten" aufweise. Damit gelte der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Über Fall und Entscheidung berichtet Rechtsprofessor Arnd Diringer (justillon.de).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. August 2018: Befangenheit gegenüber Rasern / Kein Zwangsgeld gegen Bochum / Treuhänder in Liechtenstein . In: Legal Tribune Online, 29.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30339/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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