Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2026: Stren­gere Ein­schrän­kungen für Gefährder? / Sexu­elle Iden­tität ins Grund­ge­setz? / Ver­dun­ke­lungs­ge­fahr durch Chris­tina Block?

29.07.2026

Was sind extremistische Gefährder, wie sollen Polizei und Recht mit ihnen umgehen? Die SPD will Artikel 3 Abs. 3 GG ergänzen. Christina Block hat der Gutachterin ihres Strafverfahrens unerlaubt Dokumente zugesteckt. 

Thema des Tages

Gefährder: Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgeschlagen, Gefährder in Präventivhaft  zu nehmen, mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen und von der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende auszuschließen. Für Gewahrsam und Fußfessel gibt es bereits gesetzliche Grundlagen im Bundes- und Landespolizeirecht. Diese erfordern aber eine zumindest konkretisierte Gefahr, was bei Abdul Ballout, dessen Anschlagspläne nicht bekannt waren, wohl nicht der Fall war. Eine Präventivhaft bei einer bloß abstrakten Gefahr wäre wohl verfassungsrechtlich nicht möglich. FAZ (Peter Carstens), SZ (Wolfgang Janisch/Roland Preuß), Welt (Ricarda Breyton/Jan Alexander Casper) und tagesschau.de (Antonetta Stephany/Björn-Hendrik Otte) berichten und analysieren. LTO legt den Schwerpunkt auf die Anwendung elektronischer Fußfesseln bei Gefährdern. Wie man als Gefährder eingestuft wird und welche rechtlichen Folgen das hat, vertieft ein weiterer Beitrag von LTO (Christian Rath). Die informelle Einstufung ermögliche weder konkrete Maßnahmen, noch erzwinge sie sie. 

Thomas Jansen (FAZ) kommentiert im Leitartikel, dass die Forderungen des Innenministers trotz "manch pauschaler Formulierungen" einen Anfang darstellten und schließlich dem öffentlichen Druck entsprächen, dass die Politik "Antworten liefern" soll. Wolfgang Janisch (SZ) warnt jedoch davor, Antworten ausgerechnet bei einer Einschränkung des Jugendstrafrechts zu suchen. Im ansonsten "düsteren Feld des Strafrechts" stelle gerade dies einen Lichtblick dar und biete die Chance, Heranwachsende positiv zu beeinflussen. Statt "erratisch Gesetzesänderungen" zu fordern, solle vielmehr "Geld in die Hand" genommen werden, um jugendlichen Delinquenten die erforderliche Förderung zu ermöglichen.

Justizkritik: Wegen öffentlicher Kritik an der Entscheidung des Berliner Amtsgerichts Tiergarten, dem CSD-Attentäter Abdul Ballout im Mai eine sogenannte Vorbewährung zu gewähren, hat Andrea Diekmann, die Präsidentin des Berliner Kammergerichts, eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser werde die Entscheidung erklärt, auf den Unterschied zwischen Untersuchungs- und Präventivhaft verwiesen und auf die in jedem Fall zu wahrende Verhältnismäßigkeit jeder Freiheitsbeschränkung aufmerksam gemacht, schreibt die FAZ (Peter Carstens). 

In einer Erklärung der Neuen Richter*innenvereinigung wird neutrale und reflektierte Berichterstattung angemahnt und Gefahren für die Unabhängigkeit der Justiz beschworen, sollten "Richter und Richterinnen als Person für konkrete Entscheidungen öffentlich zur Rede" gestellt werden. Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger*innen forderte zudem, "ohne Kenntnis der genauen Umstände und der Verhandlung" die vom Gericht getroffenen Entscheidungen "zunächst zu akzeptieren". Strafgesetzgebung dürfe nicht "aus dem schlimmsten vorstellbaren Einzelfall abgeleitet" werden. Über beide Erklärungen berichtet beck-aktuell. 

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer bezeichnet die Behauptung eines Justizversagens in einem Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) als "schlichten Unsinn." Angesichts wenig konkreter Gefährdungshandlungen Ballouts sei ein "gut vertretbares Urteil" mit einer "keinesfalls kurzen Jugendstrafe" gefällt worden. Forderungen nach Ausschluss des Jugendstrafrechts bei Terrorverdacht vermischten in "skandalöser Weise materielles Strafrecht und anlassbezogenes präventives Polizeirecht", so Fischer.

Rechtspolitik

Sexuelle Identität im GG: Die SPD will Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz durch das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen. Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD solle der Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung verfassungsrechtlich gestärkt werden.  Erst im vergangenen Oktober hatte ein gleichlautender Gesetzentwurf der Grünen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht. Die CDU/CSU lehnt den Vorschlag weiterhin als überflüssig ab. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Prozenthürde im Wahlrecht: Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier schlägt vor, die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Bundestagswahlen auf drei Prozent abzusenken. Bei der letzten Bundestagswahl sei jede siebte Stimme wegen der Sperrklausel nicht berücksichtigt worden. Dies sei nicht zwingend erforderlich, um das Parlament funktionsfähig zu halten. beck-aktuell berichtet. 

Künstliche Intelligenz: Rechtsanwalt Christian Heinelt untersucht auf LTO, wie mit Straftaten umzugehen ist, die KI-Modelle autonom begehen. Das Strafrecht kenne nur menschliche Täter; sollten "Programmierer", "Anbieter" oder "Nutzer" belangt werden, ergäben sich kaum überwindbare Zurechnungsprobleme. Einen handhabbaren Ansatz biete dagegen IT-Regulierung, wie sie die EU-KI-Verordnung in Angriff nehme. Ab dem 2. August könne die EU-Kommission Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungsweck Geldbußen in Millionenhöhe auferlegen, wenn sie Pflichten, etwa zum Management systemischer Risiken, verletzen. 

Rechtsanwalt Georg Fechner stellt im FAZ-Einspruch den Regelungsgehalt der KI-VO vor. Unterschieden werde zwischen Providern als Entwicklern von Modellen sowie Deployern als deren Nutzern. Letztere treffen Kennzeichnungspflichten beim Einsatz, vorausgesetzt, die so generierten Inhalte sind objektiv täuschungsgeeignet. Bei Texten muss ein öffentliches Thema behandelt werden, rein werbliche Produktbeschreibungen müssen daher nicht speziell gekennzeichnet werden. 

Im Recht und Steuern-Teil der FAZ analysieren die Anwälte Salomo Ortega Sawal und Johannes Struve Auswirkungen der KI-VO auf die Glücksspielbranche und fordern darüber hinaus gehende Klarstellungen innerhalb der anstehenden Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages von 2021.

Justiz

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Strafverfahren über die Entführung der Kinder Christina Blocks schließt das Landgericht Hamburg wegen betroffener Interessen der Kinder die Öffentlichkeit vorläufig aus. Zuvor sorgte am 64. Verhandlungstag ein angebliches Versehen der Hauptangeklagten für Aufregung. Sie hatte einer Sachverständigen einen Brief übergeben, der in rumänischer Sprache die Sexualsphäre ihres Ex-Ehemanns Stephan Hensel – gleichzeitig Nebenkläger im Verfahren – behandeln soll, zudem Beweisanträge. Nach Angaben der Verteidigung soll die Übergabe einem Versehen geschuldet sein. Das LG prüft, ob hier der Versuch einer Verdunkelungshandlung vorliegt, damit käme auch Untersuchungshaft in Frage. spiegel.de (Julia Jüttner/Christopher Piltz), LTO (Jakob Hoffmann), bild.de (Hans Bewersdorff/Charmaine Fischer) und beck-aktuell berichten.

BVerfG zu Eigenblutbehandlungen: Der Arzt-Vorbehalt für nichthomöopathische Eigenblutbehandlungen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Ein Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt und angemessen, so das Bundesverfassungsgericht in einem zulasten einer Heilpraktikerin ergangenen Nichtannahmebeschluss aus dem Mai. LTO berichtet.

BGH zu Fußfessel für Gefährder: Nun stellt auch LTO (Xenia Piperidou/Franziska Kring) vertieft den Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Anforderungen zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausreisepflichtiger Gefährder gemäß § 56a Aufenthaltsgesetz vor

BGH zu Holzkartell: Auch im Kartellrecht ist die Abtretung behaupteter Schadensersatzansprüche, etwa an einen Inkassodienstleister, grundsätzlich zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof und macht damit den Weg frei für Schadensersatzansprüche gegen das Land Baden-Württemberg wegen dessen Rundholz-Kartell durch die "Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie", gegründet von einem Prozessfinanzierer. beck-aktuell (Pia Lorenz) berichtet und erinnert daran, dass der BGH beim sogenannten LKW-Kartell auf Grenzen der Inkassobefugnis verwies bzw. diese mit bestimmten Vorgaben verknüpfte. Ob Schadensersatzansprüche vorliegen und ggf. in welcher Höhe, muss noch geklärt werden.

OLG Köln zu kollegialer Anwaltskritik: Wenn ein Anwalt in einem Online-Beitrag die Abmahnpraxis eines Anwaltskollegen als "fragwürdig" kritisiert und ihm "Streitwertmaximierung" vorwirft, stellt dies auch dann keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn der Kritisierte namentlich benannt wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln mit nun veröffentlichtem Beschluss Anfang Juni. Entscheidend habe gegen die beantragte Unterlassung gesprochen, dass der beanstandete Beitrag keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthielt und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wurde. Da der unterlegene Anwalt seine Tätigkeit selbst online und auf Social Media präsentiere, müsse er mit Kritik der Öffentlichkeit leben. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu LG-Zuständigkeit/Urheberrecht: Die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Neufassung von § 71 Abs. 2 Nr. 7 Gerichtsverfassungsgesetz begründet keine ausschließliche landgerichtliche Zuständigkeit für Urheberrechtsstreitigkeiten. Vielmehr ergebe die Gesetzessystematik, dass bisherige Zuständigkeitsregeln beibehalten werden sollten, die Zuständigkeit also streitwertabhängig bestimmt werden müsse, so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. in einem Beschluss vom Anfang des Monats. Die abweichende Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt/M. müsse daher als objektiv willkürlich und jeder rechtlichen Grundlage entbehrend aufgehoben werden. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. - Umsturzpläne/Reuß: Am Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat der frühere Elitesoldat Peter Wörner, der als Mitglied der sogenannten Gruppe Reuß u.a. wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagt ist, ein Geständnis abgegeben. Er gab an, das Bundestagsgebäude für eine "militärische Aktion" ausspioniert zu haben. Obwohl der Einsatz von Waffen vorgesehen war, sei er von einem friedlichen Ablauf des geplanten Umsturzes überzeugt gewesen. Entsprechendes hatte ihm ein Hellseher vorausgesagt. bild.de berichtet. 

OLG München – Anschlag auf Demo in München: Der Strafprozess gegen den Islamisten Farhad N., der am Jahresanfang 2025 in eine Verdi-Demonstration fuhr, steht am Oberlandesgericht München vor dem Abschluss. In ihrem Plädoyer sah die Bundesanwaltschaft die Vorwürfe des zweifachen Mordes und 22-fachen Mordversuches bewiesen, die Verteidigung soll am heutigen Mittwoch plädieren. Die taz (Dominik Baur) berichtet.

LG Osnabrück zu Pferdekauf: Nun schreibt auch LTO über die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück, das die begehrte Rückabwicklung eines als überteuert empfundenen Pferdekaufs ablehnte. 

LG München I zu Vortäuschen eines Plagiats: Unter anderem wegen Betrugs verurteilte das Landgericht München I einen Mediziner zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Schadenswiedergutmachung in beträchtlicher Höhe. Damit nimmt ein Plagiats-Krimi, der Reputation und Karriere des Leiters der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, zerstören sollte, seinen noch nicht rechtskräftigen Abschluss. Der Angeklagte ließ, wohl aus Unzufriedenheit mit der vom Geschädigten durchgeführten Obduktion seiner Mutter, eine Facharbeit erstellen, die den Eindruck erzeugen sollte, dass Graws Doktorarbeit diese Facharbeit plagiiert habe. Erstinstanzlich wurde der Urheber zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die jetzt gewährte Bewährung stehe unter der Auflage einer Zahlung von gut 200.000 Euro an Graw. FAZ (Timo Frasch/Uwe Ebbinghaus) und beck-aktuell berichten.

LG Bamberg zu Darknet-Drogenhandel/Pygmalion: Wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit illegalen Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat das Landgericht Bamberg eine 33-Jährige zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Chefin einer international agierenden Bande hatte die Angeklagte ("Pygmalion" genannt) über verschiedene Darknet-Marktplätze auch während einer einschlägigen Bewährungszeit in anderer Sache einen umfangreichen Drogenhandel betrieben. spiegel.de (Ella Knigge/Sara Wess) bemerkt, dass mit dem Urteil nun erstmals in Deutschland eine Frau als Kopf einer Drogenbande verurteilt wurde. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik seien Frauen bei BtM-Delikten deutlich unterrepräsentiert und in Gruppen zudem meist in untergeordneter Stellung tätig.

LG Heilbronn zu Drahtfallen: Das Landgericht Heilbronn verurteilte einen Jäger u.a. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Angeklagte hatte in einem von ihm betreuten Tierschutzgebiet Drahtfallen aufgestellt, um die illegale Nutzung durch Mountainbiker zu unterbinden. Das LG lehnte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen eines heimtückischen Mordversuchs ab. beck-aktuell berichtet.

VG Berlin zu Cannabis im Verkehr: Der auffallend hohe THC-Wert eines Autofahrers kann ungeachtet der (Teil-)Legalisierung von Cannabis die Annahme der Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr begründen. Weigert sich der Betroffene zudem, ein von der Fahrerlaubnisbehörde angefordertes MPU-Gutachten beizubringen, darf auf die Nichteignung geschlossen werden. Mit dieser Argumentation wies das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag eines im Februar 2025 bei einer Verkehrskontrolle mit einem THC-Wert von knapp 50 ng/ml im Blut erwischten Autofahrers ab. Der seit August 2024 im Straßenverkehrsgesetz geltende Grenzwert beläuft sich auf 3,5 ng/ml. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Recht in der Welt

Polen – Ehe für alle: Das polnische Verfassungsgericht hat eine Verordnung des Innenministers über die Anerkennung von im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen als "nicht verfassungskonform" gestoppt. Die Verordnung folgte einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen November, in der Landesverfassung wird die Ehe aber nach wie vor als Verbindung von Mann und Frau definiert. beck-aktuell berichtet.

Polen/USA – Ex-Justizminister Ziobro: Die polnische Regierung hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft, den früheren Justizminister Zbigniew Ziobro auszuliefern, an die zuständigen US-Behörden weitergeleitet. Ziobro sei aus Ungarn mit einem Journalistenvisum in die USA gereist, schreibt die FAZ (Stefan Locke). In seiner Heimat werden ihm zahlreiche Straftaten vorgeworfen, u.a. die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Ungarn – Transformation: Nun berichtet auch die FAZ (Alexander Haneke) über die Neuwahl eines Verfassungsrichters im ungarischen Parlament. An der fachlichen Qualifikation des in Heidelberg promovierten Rechtsprofessors Pal Sonnevend bestünden keine Zweifel. Allerdings kritisiere nicht nur Amnesty International die "erstaunliche Eile", mit der er zwei Tage nach seiner Vorstellung auf einen Richterposten gewählt wurde, der durch die jüngst beschlossene Verfassungsänderung frei geworden war. 

USA – Wahlrecht: Nun berichtet auch LTO über den Versuch des US-Präsidenten Donald Trump, die per Dekret verfügten Beschränkungen des Wahlrechts noch vor den Midterm-Kongresswahlen im Herbst mittels eines Eilantrags am Supreme Court durchzusetzen, 

USA – Bundeszuschüsse: In einem Rechtsstreit in Kalifornien über die Rechtmäßigkeit von Mittelkürzungen durch Bundesbehörden hätten "Gerichtsakten" deren Einseitigkeit belegt, schreibt die FAZ (Majid Sattar). Obgleich angepriesen als Maßnahme gegen die Verschwendung von Steuergeldern, sei der Entzug von siebeneinhalb Milliarden Dollar Förderung für erneuerbare Energieprojekte tatsächlich parteipolitischen Erwägungen gefolgt. Eine Liste des Haushaltsbüros des Weißen Hauses habe 284 Projekte angeführt. 283 dieser Projekte befanden sich in Bundesstaaten, die vor zwei Jahren mehrheitlich für Kamala Harris gestimmt hatten oder wo beide Senatorenposten demokratisch besetzt waren.

Sonstiges

Fahndungsfoto:  beck-aktuell (Maximilian Amos) ordnet die Mitteilung der Berliner Polizei ein, nach der das Fahndungsfoto Abdul Ballouts nicht auf Social Media veröffentlicht wurde. Tatsächlich habe man sich – wie üblich – für eine "Link-Lösung" entschieden, nach der auf Social Media zwar Fahndungsaufrufe veröffentlicht werden, zur Ansicht des Bildes aber ein Link betätigt werden muss und die Bild-Datei somit auf eigenen Servern verbleibe. Die berücksichtigten Datenschutzbelange entsprechen den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Kunsturhebergesetzes.

IFG NRW: wdr.de (Philip Raillon) stellt das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz vor, mit dem Interessierte Informationen und Unterlagen von Behörden im bevölkerungsreichsten Bundesland erlangen können.

Onlinebanking-Betrug: Der ARD-RadioReportRecht (Elena Raddatz/Fabian Töpel) behandelt in dieser Woche Betrugsmaschen rund um das Onlinebanking und spricht mit Geschädigten und einem Anwalt, der Geschädigte vertritt.

Anwaltliche Distanz: Gerade am Beginn der anwaltlichen Laufbahn können Themen wie sexueller Missbrauch oder Tötungen die emotionale Belastbarkeit austesten. Die Anwältin und Mediatorin Yasmine-Lee Schwingenheuer verrät im Interview mit beck-aktuell (Sabine Meuter) Tipps und Strategien für die empathische Betreuung der Mandantschaft unter gleichzeitiger Wahrung der erforderlichen professionellen Distanz.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60541 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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