Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2025: Horst Mahler ist tot / BGH zu Ver­gü­tungs­ve­r­ein­ba­rung / Ein­spruch gegen Bun­des­tags-Saal­ver­weis

29.07.2025

Ein Rechtsanwalt wurde vom Links-Terroristen zum Rechtsextremisten. Der BGH konkretisierte die Berechnung einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung. Linken-MdB Koktürk wehrt sich gegen ihren Saalverweis wegen eines Palestine-T-Shirts.

Thema des Tages

RA Horst Mahler: Der ehemalige Rechtsanwalt Horst Mahler ist im Alter von 89 Jahren am vergangenen Sonntag verstorben. Nach der Geburt in Schlesien verbrachte Mahler seine Kindheit in der DDR und studierte dann mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes Jura in West-Berlin. Als Anwalt gründete er u.a. mit Hans-Christian Ströbele das Sozialistische Anwaltskollektiv und gehörte schließlich zur Gründergeneration der RAF. Nach Teilnahme an einem Ausbildungs-Camp in Jordanien wurde er unter anderem wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung zu 14 Jahren Haft verurteilt und trennte sich dort von der RAF. Wieder in Freiheit wandte er sich der FDP zu und erlangte in den späten 1980er-Jahren seine Anwaltszulassung zurück. In den 1990er-Jahren folgte der ideologische Wechsel zum Rechtsextremismus: als Mitglied der NPD vertrat er diese im ersten Verbotsverfahren, trat danach aber wieder aus, weil ihm die NPD nicht radikal genug war. In den folgenden Jahren wurde Mahler mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt und nutzte eine Haftunterbrechung für eine Flucht nach Ungarn. Ein letztes Strafverfahren wurde im April 2023 aus Krankheitsgründen vorläufig eingestellt. Nachrufe bringen Welt (Sven Felix Kellerhoff), taz (Stefan Reinecke), LTO und beck-aktuell. 

zeit.de (Louis Pienkowski) spricht mit dem Politologen Wolfgang Kraushaar über Brüche und Kontinuitäten in Mahlers Biographie und deren Bedeutung für jüngere deutsche Geschichte.

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: Über die Ankündigung der Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), mit einer halben Milliarde Euro den sogenannten Pakt für den Rechtsstaat neu aufsetzen zu wollen, schreiben nun auch FAZ (Marlene Grunert) und LTO. Der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein begrüßen den Plan. Über die Einplanung der Haushaltsmittel soll das Kabinett am morgigen Mittwoch abstimmen, die endgültige Einigung über den Pakt soll auf einer Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen.

BVerfG-Richterwahl: Aus Anlass der vorerst gescheiterten Neubesetzung offener Richterstellen am Bundesverfassungsgericht setzen sich in einem Gastkommentar auf LTO Michael Grünberger und Jonathan Schramm, Präsident der Bucerius Law School bzw. dortiger Pressesprecher, mit dem Wesen konservativer Gerichtskritik auseinander. "Konservatismus der Mitte" schütze "das Ansehen der Gerichte und rechtsstaatliche Verfahren unabhängig von ihrem Ausgang". Die Verunglimpfung "potenzieller Richterinnen und Richter" als "Extremisten" widerspreche dieser Einstellung und beschädige damit letztendlich den Rechtsstaat.

BVerfG-Richterwahl/Brosius-Gersdorf: Nikolaus Blome (spiegel.de) empfiehlt der SPD, als "Klügerer" nachzugeben. "Wenn nicht ein Wunder geschieht", bleibe es bei der ablehnenden Haltung einer ausreichenden Zahl von Unions-Abgeordneten gegen Frauke Brosius-Gersdorf; "sich nicht darauf einzustellen", wäre mindestens fahrlässig. 

Der Volljurist Folke große Deters (spw.de) widerspricht der Annahme, bei der Diskussion über Brosius-Gersdorf dürfe das Bundesverfassungsgericht nicht politisiert werden. Die ihm auferlegte Arbeit der Verfassungsinterpretation sei niemals nur bloßes Handwerk, sondern weise vielmehr einen hohen "schöpferischen Anteil bei der Auslegung" auf. Wer dort tätig sein wolle, “sollte auch bereit sein, der interessierten Öffentlichkeit Rechenschaft über die eigenen Absichten abzulegen.”

BVerfG-Richterwahl/Kaufhold: Axel Bojanowski (Welt) kommentiert die Haltung Ann-Katrin Kaufholds, Kandidatin für ein Verfassungsrichteramt, zur Klimapolitik und gibt hierzu Zitate der Münchner Rechtsprofessorin aus Vorträgen und Aufsätzen wieder. Es scheine, dass die Rechtsprofessorin “mit dem Lager der Post-Wachstums-Anhänger” sympathisiere.

Schwangerschaftsabbruch: Ronen Steinke (SZ) lobt in einem Kommentar die "Schlitzohrigkeit" der SPD, in ihrem Koalitionsvertrag mit der Union "das gesellschaftliche Reizthema" Schwangerschaftsabbruch "in einen denkbar drögen Satz" zur Kostenübernahme zu kleiden. So wurde deutlich, dass eigentlich fast nur noch über die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Gesetzliche Krankenversicherung gestritten werde.

Justiz

BGH zu anwaltlicher Vergütungsvereinbarung: In einem nun veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof Anfang Mai die Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung in Gestalt eines Zeithonorars nach § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz konkretisiert. Bei der in Streit stehenden Rahmenvereinbarung hatte der beauftragte Rechtsanwalt fünf Mandate bearbeitet und für 400 abgerechnete Arbeitsstunden rund 130.000 Euro in Rechnung gestellt. Die pauschale Deckelung auf 100.000 Euro durch das Oberlandesgericht Köln hatte jetzt keinen Bestand und muss erneut geprüft werden. Dabei ist für jedes Mandat gesondert zu untersuchen, ob die in Anschlag gebrachte Stundenzahl angemessen ist. Der BGH stellte zugleich klar, dass die grundsätzliche Beschränkung einer Vergütungsvereinbarung auf das Fünffache der gesetzlichen Vergütung auch bei Zivilsachen gilt und beantwortete damit eine lange offene Streitfrage, schreibt Rechtsanwalt Martin W. Huff auf LTO in einer ausführlichen Darstellung.

BVerfG – Marla-Svenja Liebich: Eine Verfassungsbeschwerde hat die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich angekündigt. Liebich war im Mai rechtskräftig u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden und in diesem Monat in einer anderen Sache vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Zu Beginn des Jahres hatte sie durch die Änderung ihres Geschlechtseintrags bundesweit für Aufsehen gesorgt. Inhalt und Begründung der angekündigten Verfassungsbeschwerde sind bislang nicht bekannt, so LTO.

BAG zu Präventionsverfahren: Innerhalb der arbeitsrechtlichen Probezeit ist kein Präventionsverfahren nach § 167 Sozialgesetzbuch IX durchzuführen. Das Verfahren kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn auch das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in einem von beck-aktuell berichteten, Anfang April verkündeten Urteil klar. Wie schon in den Vorinstanzen blieb damit die Kündigungsschutzklage eines Schwerbehinderten auch in Erfurt ohne Erfolg.

VerfGH BaWü: Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (Ex-Staatsgerichtshof) begeht seinen 70. Geburtstag. swr.de (Antonetta Stephany/Philip Raillon) beschreibt die Aufgaben des Gerichts, nennt herausragende Verfahren und erinnert an die Aufregung, die 1975 ein schlafender Laienrichter verursachte.

Social Media-Nutzung durch Gerichte: beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) interviewt Stefanie Otte, Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, zu Chancen und Risiken einer Präsenz von Gerichten auf Social Media-Kanälen und den für Richterinnen und Richter geltenden Grenzen bei eigenen Online-Auftritten.

Recht in der Welt

Dänemark – Deepfakes: Im Feuilleton schreibt die Welt (Adrian Lobe) über ein aktuelles Gesetzesvorhaben in Dänemark, mit dem sogenannte Deepfakes über ein modernisiertes Urheberrecht unterbunden werden sollen. Der Beitrag zeichnet die historische Entwicklung des Urheberrechts nach und warnt vor der "dystopischen" Vorstellung, dass nach der "Geburt neben einer Geburtsurkunde und Steuer-ID auch noch ein Copyright fürs eigene Gesicht ausgestellt wird."

Österreich – Bundesstaatsanwaltschaft: Rechtsprofessor Peter Hilpold stellt im Verfassungsblog den Weg zur geplanten Einrichtung einer österreichischen Bundesstaatsanwaltschaft vor und bescheinigt dem nun von der Regierung vorgestellten Gesetzentwurf, "allenfalls ein erster Schritt" für die erforderliche "breitere, konsequente Reform" der Justiz im Land sein zu können.

Russland – Strafrecht gegen die Opposition: Eine Analyse von zeit.de (Maxim Kireev) berichtet über Beispiele drakonischer Haftstrafen wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Opposition in Russland. Staatsanwaltschaften stützten sich immer häufiger auf die Straftatbestände "Landesverrat" und "Terrorismus", bei denen der Inlandsgeheimdienst die Ermittlungen übernehme.

USA – EY: Dem Hbl (Rene Bender) liegt die in New York eingereichte Klage eines "hochrangigen Partners" von EY vor, in der die Wirtschaftsprüfungsfirma beschuldigt wird, durch entsprechende Bestätigungsvermerke zugunsten von Kasinobetreibern Beihilfe zu organisiertem Verbrechen geleistet zu haben. Weil die Warnungen des Klägers ignoriert worden seien und er daraufhin aus dem Unternehmen gedrängt worden sei, fordert er nun Schadensersatz. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte dies auch den hiesigen Forderungen von Wirecard-Anlegern gegen EY neuen Auftrieb verleihen, so das Hbl.

USA – KI-Training: Die SZ (Andrian Kreye) schreibt, dass US-Präsident Donald Trump in der vergangenen Woche "ganz nebenbei das Urheberrecht pulverisierte." Bei der Vorstellung eines "KI-Handlungsplanes" hätte der Präsident zum Ausdruck gebracht, dass nicht erwartet werden könne, KI-Firmen für die Nutzung fremder Werke zahlen zu lassen. "China tut das auch nicht“, so Trump. Die kostenlose Selbstbedienung befinde sich "auf einer Linie mit den Entwicklern großer KI-Modelle", verletze aber auch den "World Copyright Treaty", dessen Mitglied die USA noch sind.

Sonstiges

Hausrecht im Bundestag/Palestine-Shirt: In einem spiegel.de (Marc Röhlig) vorliegenden Einspruch wehrt sich die Bundestagsabgeordnete Cansin Köktürk (Linke) gegen den von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erteilten Saalverweis. Die wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift "Palestine" erfolgte Maßnahme stelle eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Abgeordnetentätigkeit dar, so Koktürk in ihrem auf § 39 der Geschäftsordnung des Bundestags gestützten Schreiben. Das freie Mandat beinhalte demgegenüber "auch eine expressiv-symbolische Dimension", mit der eine politisch-soziale Identität auf die "Bühne des Parlaments" gebracht werde. Die Erfolgsaussichten des Einspruchs schätzt der Beitrag als gering ein. Zum einen sei er verfristet erhoben, daneben auch die tatsächliche Beschwer Koktürks fraglich, nachdem ihr Klöckner die Wahl gelassen hatte, den Schriftzug zu bedecken oder die Sitzung zu verlassen.

Das Letzte zum Schluss

Dringendes Bedürfnis: Kein schönes Ende nahm die vergangene Freitagnacht für einen jungen Mann in Neumünster. bild.de (Nina Stampfmeier) berichtet mit einem Foto, dass der offensichtlich Angeheiterte seine volle Blase an einem Polizei-Wagen entleerte. Seine anschließende Flucht endete im Eingangsbereich eines Wohnhauses, wo er den ihn verfolgenden Polizisten weismachen wollte, ihm sei ein Flüchtender begegnet. Im darauffolgenden Gerangel schlug er dann auch noch mit "dem Kopf gegen eine Türscheibe."

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57772 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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