Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2020: Hörnle zu Kin­des­miss­brauch / Der Minister und die Anzeige / EZB-Kon­f­likt gelöst?

29.06.2020

Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle kritisiert die geplante Verschärfung der Strafbarkeit von Kindesmissbrauch. Horst Seehofer und die nicht erstattete Anzeige und ein möglicher Ausweg aus dem Konflikt zwischen EZB und BVerfG. 

Thema des Tages

Kindesmissbrauch: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch zeigt sich Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle skeptisch gegenüber Forderungen nach Straferhöhungen bei Kindesmissbrauch. Die aktuell relevanten Tatserien müssten ohnehin bereits als Verbrechen gelten, die absehbare Erhöhung der Mindeststrafe erfasste indes auch Fälle ohne jeden Zusammenhang hierzu. Eine Erhöhung der Strafobergrenze sei dagegen bei "intensivsten Aktivitäten am illegalen Markt für Kinderpornographie" diskutabel.

Rechtspolitik

Staatsflaggen: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) zeigt sich verwundert über das weitgehend geräuschlose Inkrafttreten von § 104 Strafgesetzbuch, nach dessen neuer Fassung auch die Verunglimpfung einer ausländischen Flagge durch öffentliche Zerstörung oder Beschädigung bestraft wird. Diese Einschränkung der Meinungsfreiheit halte das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Bundesflagge für gerechtfertigt. Es sei aber fraglich, ob etwa Asylbewerbern, die ihre Ansicht über die im Namen "von Usurpatoren, Autokraten, Folterern und Gangsterbossen" gehissten Flaggen ihrer Heimatländer "mit dem Feuerzeug zum Ausdruck" bringen wollen, "unter dem Schutz des Grundgesetzes und der Meinungsfreiheit" ein gleiches Verhalten abverlangt werden könne.

Inkassogebühren: Noch in dieser Woche soll der Bundestag über einen Gesetzentwurf abstimmen, der die von Verbrauchern geforderten Inkassogebühren verringern soll. Dies solle etwa durch eine Verringerung der anfallenden Geschäftsgebühr oder eine absolute Deckelung der Gebühren bei Kleinforderungen erreicht werden, schreibt die Mo-Welt (Michael Fabricius). Der neu gegründete Bundesverband Legal Tech kritisiert, dass das Vorhaben ihre Branche nicht berücksichtigt.

ADG Berlin: Zum Streit über das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz (ADG) legt Rechtsanwalt Johannes Bethge im FAZ-Einspruch dar, dass die von anderen Ländern und Bundesinnenminister Horst Seehofer angedrohte Nichtentsendung von Polizeikräften in die Hauptstadt verfassungsrechtlich wohl keinen Bestand hätte. Die Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe sei nur im Ausnahmefall zulässig, entsandte Kräfte handelten dann aber im Rahmen des jeweiligen Landesrechts. Mögliche Klagen auf Grundlage des Berliner ADG seien aber weiterhin gegen das Land Berlin zu richten. Der nun wohl gefundene Kompromiss stelle klar, dass Berlin in solchen Fällen keinen Regress von anderen Ländern fordern werde.

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slovik spricht mit dem Spiegel (Roman Lehberger/Ansgar Siemens) über Ruf, Ansehen und Aufgabe der Polizei, bestreitet den Vorwurf eines "latenten Rassismus" und meint zum ADG, "wir hätten das Gesetz nicht gebraucht."

EU-P2B-Verordnung: Am 12. Juli tritt die Platform-to-Business(P2B)-Verordnung der EU in Kraft, durch die in den Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern und Online-Plattformen wie Amazon oder Booking.com mehr Transparenz und Fairness geschaffen werden soll. Nach der im Gastbeitrag von Rechtsassessor Jakob Bünemann auf lto.de dargelegten Einschätzung ist dieses Vorhaben weitgehend gelungen. Besonders interessant sei hierbei die Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems.

§ 218 StGB: In einem Kommentar zum 25-jährigen Jubiläum der aktuellen Fassung von § 218 Strafgesetzbuch beklagt Eiken Bruhn (Mo-taz) die wohl auf mangelnden Erfolgsaussichten beruhende Inaktivität politischer Akteure bei seiner Abschaffung. Obwohl 1993 vom Bundesverfassungsgericht gefordert, habe bislang keine Untersuchung die vermeintlichen "Schutzwirkungen" der geltenden Regelung belegt.

WEG: Die von der Koalition geplante Verabschiedung der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes noch vor der Sommerpause dürfte sich verzögern, schreibt die FAS (Birgit Ochs). Nach entsprechender Kritik würde derzeit noch daran gearbeitet, die Rolle von Verwaltern neu zu definieren und hierbei deren Befugnisse einzuschränken.

Passentzug: Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit als zusätzliche Sanktion gegenüber schwerkriminellen Doppelstaatern begegnet schwerwiegenden rechtlichen Bedenken. Zu diesem Fazit gelangt ein der WamS (Martin Lutz) vorliegendes Papier der juristischen Abteilung des Bundesinnenministeriums, das bei der kürzlichen Innenministerkonferenz vorgestellt worden sei.

Anlagevermittleraufsicht: Die noch vor der Sommerpause geplante Verabschiedung eines Gesetzes, mit dem die Aufsicht über 38.000 Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater von Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) übertragen werden sollte, verschiebt sich. Als Grund benennt das Hbl (Frank M. Drost) offenbare Versäumnisse der Bafin in Sachen Wirecard.

Justiz

OLG Schleswig zu Ermittlungsdauer: Ein gegen die Landesdatenschutzbeauftragte wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten bei Förderprojekten gerichtetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel war "sowohl zeitlich als auch in seiner inhaltlichen Ausgestaltung in mehrfacher Hinsicht unangemessen lang", zitiert lto.de ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Das erst nach drei Jahren und acht Monaten im Juni 2019 eingestellte Verfahren hätte tatsächlich bis Ende 2017 abgeschlossen werden können. Weil die betroffene Datenschützerin durch das jetzige Verfahren ihr Anliegen "angemessen und medial betrachtet" darstellen konnte, sei ihr aber die begehrte Entschädigung zu verweigern.

LG Berlin – rechtsextreme Drohmails: Laut spiegel.de (Wiebke Ramm) wurden am Landgericht Berlin stundenlang Sprachnachrichten des Angeklagten Andre M. vorgespielt, die er einer Frau schickte, der er imponieren wollte. Er spricht über Tötungsfantasien, seine Begeisterung für Amokläufe, darüber, dass er Menschen verachte und keinerlei Mitleid empfinde. Angeklagt ist M., weil er unter dem Pseudonym "Nationalsozialistische Offensive" Dutzende Mails verschickt habe, in denen Sprengstoffanschläge und Morde angekündigt wurden. 

LG München I zu "Schufa-Anwalt": Das Landgericht München I hat in der vergangenen Woche einem Bonner Juristen die Verwendung des Internetauftritts "www.schufa-anwalt.de" untersagt, weil hierdurch Markenrechte der Kreditauskunftei verletzt würden. Fünf Schufa-kritische Aussagen des Anwalts müssten allerdings nicht zurückgenommen werden. Über das Urteil berichtet lto.de.

VG Köln – Andreas Kalbitz: Der Vorsitzende der brandenburgischen Landtagsfraktion der AfD, Andreas Kalbitz, will den Verfassungsschutz über eine beim Verwaltungsgericht Köln erhobene Klage verpflichten, eine Mitgliederliste der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" herauszugeben, berichtet zeit.de. Kalbitz bestreitet seine Mitgliedschaft in dem Verein.

AG Kassel zu Hasskommentaren: Die Ermordung Walters Lübckes fand in vielen Kommentarspalten unverhohlenen Beifall. Dieser wiederum rief die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt/M. auf den Plan. Eine ihrer ersten Anklagen wurde nun am Amtsgericht Kassel verhandelt. Das Ziel der Ermittler, Online-Hetzer durch Öffentlichkeit zur Einkehr zu bewegen, mag in dem vom Spiegel (Julia Jüttner) berichteten Fall als gescheitert gelten: Der wegen Billigung eines Mordes zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilte Rentner gab in seinem Schlusswort u.a. von sich: "das mit Herrn Lübcke war normal".

AG München – Wirecard-Insolvenz: Das Amtsgericht München hat nach dem Insolvenzantrag der Wirecard AG Rechtsanwalt Michael Jaffé mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Damit dürfte Jaffé auch zum Insolvenzverwalter bestellt werden, schreibt das Hbl (Lars-Marten Nagel). Die Expertise des Juristen, der nach 16 Jahren die Insolvenz der Kirch-Gruppe mit einer außergewöhnlich hohen Gläubigerquote zu Ende brachte und derzeit die P&R-Gruppe betreut, sei unbestritten.
Laut Mo-FAZ (Henning Peitsmeier) bereitet ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Auftrag von rund 300 Wirecard-Anlegern eine Schadensersatzklage gegen sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als auch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY vor. Mögliche Ansprüche werden in der FAS (Thomas Klemm) erläutert.

StA Braunschweig – Christian B.: Der Spiegel (Hubert Gude) befragt Rechtsanwalt Friedrich Fülscher zu den gegen seinen Mandanten Christian B. laufenden Ermittlungen im Fall Maddie. Der Anwalt hält es für "keinen Zufall", dass die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht just in jenem Moment öffentlich machte, als Gerichtsentscheidungen über die Haftfortdauer B.s in einer anderen Sache anstanden.

Recht in der Welt

Russland – Kirill Serebrennikow: Wegen Betruges ist der russische Theaterregisseur Kirill Serebrennikow in Moskau zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Ihm und ebenfalls verurteilten Mitstreitern war vorgeworfen worden, über eine eigens zu diesem Zweck gegründete Theatergruppe Fördergelder veruntreut zu haben, berichten u.a. Sa-FAZ (Kerstin Holm) und spiegel.de (Christian Esch). Die Mo-taz dokumentiert die "Verteidigungsrede" Serebrennikows in Auszügen. Sonja Zekri (Sa-SZ) kommentiert, dass der Regisseur "gerade nicht der modellhaft oppositionelle Künstler" war, was den tatsächlichen Grund für das rechtlich zweifelhafte Verfahren weiter verdunkle. Umso mehr sei es "eine Schande für die Justiz, ein Schlag für die Kunst, eine Katastrophe für Russland".

Türkei – Hagia Sophia: In einer Seite-Drei-Reportage zum Schicksal der Hagia Sophia in Istanbul berichtet die Mo-SZ (Zomas Avenarius), dass ein Gericht am 2. Juli darüber finden werde, ob ein Dekret von Staatsgründer Atatürk aus dem Jahr 1934 zur Umwandlung der damaligen Moschee in ein Museum "juristisch Bestand hat". Präsident Erdogan liebäugele mit der Wiedereinrichtung des Moscheebetriebes aus politischen Erwägungen.

USA – Bayer: Die Sa-FAZ (Roland Lindner) berichtet über einen US-amerikanischen Anwalt, der seinen Mandanten abrät, dem von Bayer in Sachen des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels "Roundup" geschlossenen Vergleich beizutreten. Bayer habe es – so der Jurist – ausgenutzt, dass wegen der Corona-Pandemie derzeit kaum Jury-Prozesse geführt würden, um so den Druck auf Klägeranwälte zu erhöhen.

Sonstiges

Seehofer vs. taz: Zu der nun doch unterbliebenen Anzeige von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegen eine taz-Kolumnistin schreibt auch Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne. Nach Gedanken zu Satire, Beleidigung als Straftat und den Voraussetzungen einer Anzeige resümiert der Ex-Bundesrichter zur Berichterstattung in der Angelegenheit, es sei Aufgabe zumindest der "Premiumpresse" gewesen, dem Minister "auf Seite eins zu sagen, er solle sich nicht so peinlich aufspielen und um des Amtes willen nicht lächerlich machen". Heribert Prantl (Sa-SZ) fordert in seiner Kolumne, "dass man für den Respekt vor der Polizei anders sorgen muss als mit Strafanzeigen und Ehrenschutzgesetzen". Auch in der Union und beim "Innen- und Verfassungsminister" müsse dies nach der lange zurückliegenden Aufregung um den "Soldaten-sind-Mörder"-Satz bekannt sein. In seinem Kommentar erinnert Jost Müller-Neuhof (Tsp) an den jüngsten verfassungsgerichtlichen Ärger, den sich Seehofer wegen Missbrauchs seines amtlichen Internetauftritts eingehandelt habe und fasst zusammen: "Die Presse hat viel Freiheit. Ein Innenminister nicht".

EZB-Anleihenkäufe: Aus Anlass der von der Europäischen Zentralbank beschlossenen Übermittlung von Dokumenten zum vermeintlichen Beleg einer Verhältnismäßigkeitsprüfung des Anleihenkaufprogramms PSPP bringt die Mo-FAZ (Corinna Budras) ein ausführliches Interview mit Verfassungsrichter Peter Huber. Der Jurist erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht eine inhaltliche Kontrolle der Dokumente erst in einem weiteren, noch anzustrengenden Verfahren vornehmen würde, beschreibt ferner, dass sich die EZB in früheren Verfahren "sehr konstruktiv verhalten" habe und geht auch auf die öffentlichen Reaktionen zu dem Anfang Mai verkündeten Urteil des BVerfG ein. In einem weiteren Beitrag fasst die Mo-FAZ (Corinna Budras) das Gespräch zusammen und lässt auch einen der siegreichen Kläger zu Wort kommen. Peter Gauweiler behalte sich die Beantragung einer Vollstreckungsanordnung vor, "wenn die Sache am 5. August nicht zu dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Abschluss kommt".

Deepfakes: Der technische Fortschritt ermöglicht die Produktion sogenannter Deepfakes, täuschend echt erscheinender Video-, Bild- oder Tonaufnahmen, mittlerweile zu überschaubaren Kosten. Dies lade auch zu Manipulationen ein, stellt Rechtsanwalt Nico Kuhlmann auf lto.de fest. Den Manipulationen könne mit herkömmlichen rechtlichen Instrumenten begegnet werden, das Problem sei aber "im Ergebnis wie so oft die Durchsetzung der Rechtslage".

Corona – Tönnies-Haftung: Im Interview mit zeit.de (Alexandra Endres) äußert sich Rechtsanwalt Alexander Lang zur Möglichkeit, den Unternehmer Clemens Tönnies persönlich für den jüngsten Corona-Ausbruch in seinem Betrieb in Rheda-Wiedenbrück haftbar zu machen.

Das Letzte

Feierwütig im Alter: Tanzlustbarkeiten finden coronabedingt zur Zeit höchstens illegal statt, vielleicht ist es gerade deshalb an der Zeit, dass sich das höchste deutsche Zivilgericht in bekannter Gründlichkeit mit den Voraussetzungen des Zugangs zu solch fern erscheinenden Freuden befasst. lto.de berichtet, dass der Bundesgerichtshof zu noch nicht bekanntem Termin über die Entschädigungsforderung eines 44-Jährigen befinden wird, dem der Eintritt in einen Münchner Club verwehrt wurde, weil er zu alt aussah.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Juni 2020: Hörnle zu Kindesmissbrauch / Der Minister und die Anzeige / EZB-Konflikt gelöst? . In: Legal Tribune Online, 29.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42026/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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