Das EU-Parlament stimmt für ein europaweit einheitliches "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip. Das Bundesverfassungsegericht beanstandete eine urheberrechtliche Regelung in BaWü. Am LG Rostock wird wegen der Tötung des achtjährigen Fabian verhandelt.
Thema des Tages
Vergewaltigung: In einer unverbindlichen Resolution hat sich das EU-Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, eine Vergewaltigung EU-weit einheitlich strafrechtlich zu definieren. Als Vergewaltigung sollen sämtliche sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers bestraft werden. Dies wird als "Nur Ja heißt Ja"-Ansatz bezeichnet und ist bisher erst in 13 von 27 EU-Staaten verankert. Das deutsche Recht macht zwar seit 2016 in § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch den entgegenstehenden und erkennbaren Willen der verletzten Person zur tatbestandlichen Voraussetzung. Dieser "Nein heißt Nein"-Ansatz bleibt aber hinter dem "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip zurück. Die EU-Kommission ist nun verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Es ist allerdings fraglich, ob die EU überhaupt eine Kompetenz für eine derartige strafrechtliche Vorgabe hat. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), taz (Amelie Sittenauer), LTO und beck-aktuell.
Eva Fischer (taz) begrüßt das Vorhaben im Leitartikel ausdrücklich. Es sei "die Kernidee der Europäischen Union, die Rechte und Lebensverhältnisse" der Menschen in Europa anzugleichen. "In Brüssel" habe man verstanden, dass es dringlich sei, "nur Ja heißt Ja" juristisch zu verankern, "in Berlin leider noch nicht".
Rechtspolitik
Strafverfahren: Auf LTO fordert Reinhard Röttle, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die derzeit tagende Expertenkommission für eine Reform der Strafprozessordnung zu einem "großen Wurf" auf. Nur so lasse sich das aktuelle "Kernproblem", der viel zu lange Zeitraum zwischen Ermittlungsverfahren und rechtskräftigem Abschluss der Hauptverhandlung, beheben. Verantwortlich hierfür seien zu strenge Formalismen, die "zu schwache Digitalisierung" bei Behörden und Gerichten sowie "ein erhebliches institutionelles Misstrauen gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten". Soweit Letzteres "historisch begründet" sei, spiegele es "die heutige Realität unzutreffend wider", so der vormalige Münchener Generalstaatsanwalt.
Immobilien-Vorkaufsrecht der Kommunen: Rechtsprofessorin Frauke Rostalski kritisiert in der Welt, dass der Gesetzentwurf für eine Novellierung des Baugesetzbuches das kommunale Vorkaufsrecht auch einsetzen will, um den Erwerb von Immobilien durch Menschen zu verhindern, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen "nachdrücklich" unterstützen. Auch wenn "eine gewisse Hypertrophie" zur "Natur von Sicherheitsbehörden" gehöre, ließen sich Eingriffe in das Eigentumsrecht und letztlich auch in die Meinungsfreiheit nicht durch deren oft genug fragwürdige Einschätzungen rechtfertigen.
Übergewinnsteuer: Die Anwälte Carsten Bringmann und Holger Schmitz prüfen im Recht und Steuern-Teil der FAZ mögliche Rechtsgrundlagen für eine europäische oder auch nur nationale Übergewinnsteuer. Im Spannungsfeld zwischen "politischem Handlungsdruck und verfassungsrechtlich gebotener Zurückhaltung" sei vieles ungeklärt und problematisch.
Kündigungsschutz: Julian Olk (Hbl) behauptet, dass das deutsche Arbeitsrecht "aus der Zeit gefallen" sei. Insbesondere der Kündigungsschutz bedürfe dringend einer grundlegenden Reform. Reine Besitzstandswahrung sei nicht "progressiv".
Bundestag: Reinhard Müller (FAZ) erinnert in einem Kommentar an die dem Bundestag obliegenden Aufgabenbereiche. "Im Grunde" könne das Parlament "alles". Leider mache der Bundestag und seine Abgeordneten – deren "höchstes und gezieltes Streben danach geht, Staatssekretär zu werden oder zumindest Botschafter" - häufig genug aus dieser Machtfülle zu wenig. Und so erhalte "das Volk die Vertretung, die es verdient".
Justiz
BVerfG zu Zweitveröffentlichungsrecht: Das wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht – das Recht eines Urhebers, die eigene wissenschaftliche Publikationen zu einem späteren Zeitpunkt erneut und anderweitig zu veröffentlichen – ist dem Urheberrecht zugehörig und nicht dem Hochschulrecht. Daher überschritt der baden-württembergische Gesetzgeber seine Kompetenzen, als er im Landeshochschulgesetz 2014 den Hochschulen ermöglichte, eine entsprechende Pflicht einzuführen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und erklärte die Norm für nichtig. Die Entscheidung des BVerfG fiel am Zweiten Senat mit 6:2 Stimmen. FAZ (Heike Schmoll), LTO und beck-aktuell berichten.
LG Rostock – Tötung von Fabian: Am Landgericht Rostock ist eine 30-Jährige wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagt. Laut der zum Prozessauftakt verlesenen Anklage soll die Angeklagte Fabian erstochen haben, um wieder mit dessen Vater zusammenkommen zu können. Wenige Tage nach der Tötung hatte sie Ermittlungspersonen zu dem verbrannten Leichnam geführt, den sie zufällig gefunden haben wollte. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde bis zum heutigen Tag nicht gefunden. Die Verteidigung teilte mit, dass die Angeklagte sich in dem auf 16 Verhandlungstage angesetzten Verfahren nicht äußern wolle. Es berichten SZ (Benedikt Warmbrunn), spiegel.de (Wiebke Ramm) und beck-aktuell.
EuGH zu "Metall auf Metall": Die vor zwei Wochen verkündete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Auslegung des Begriffs "Pastiche" der EU-Urheberrechts-Richtlinie und den zugrundeliegenden, seit Jahrzehnten währenden Rechtsstreit zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham rekapituliert nun auch die Welt (Jens Ulrich Eckhard).
EuGH - Klagebefugnis von NGOs: Die Doktorandin Laura Hildt lobt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Schlussantrag von Generalanwältin Tamara Capeta von Mitte April zur Frage, wann NGOs Klagebefugnis am EuG und am EuGH haben. Capeta schlug vor, NGOs immer dann eine Klagebefugnis zu geben, wenn sie Interessen vertreten, die größer sind als die Summe der Interessen ihrer Mitglieder. Dies hält die Autorin für eine behutsame und realistische Erweiterung der bisher engen Plaumann-Doktrin des EuGH.
BVerwG – Verbot der Artgemeinschaft: Für den heutigen Mittwoch plant das Bundesverwaltungsgericht die Urteilsverkündung in Sachen "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung." Der Verein war 2023 vom Bundesinnenministerium als "zutiefst rassistische und antisemitische" Vereinigung, die zudem auch Kinder indoktriniere, verboten worden. Ursprünglich sollte die Entscheidung über die gegen das Verbot gerichtete Klage bereits im Februar verkündet werden, doch nach Ermittlungen gegen den Sohn eines Vereinsmitglieds setzte das BVerwG die mündliche Verhandlung am Montag dieser Woche noch einmal fort. beck-aktuell berichtet.
OLG Dresden – militante Antifa/Thomas J.: Der am Oberlandesgericht Dresden wegen der Unterstützung gewalttätiger Überfälle auf Rechtsextreme angeklagte Thomas J. ist nach anderthalb Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Grund sei, dass der Kronzeuge, der J. und andere Antifa-Mitglieder belastete, nun gegenüber dem OLG eingestand, dass seine Angaben über J. lediglich auf Vermutungen beruhten. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Schmerzensgeld wegen Sucht: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat einen Apotheker zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 8.000 Euro an eine frühere Kundin verurteilt. Die Frau hatte von ihm über Jahre verschreibungspflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel ohne Vorlage entsprechender Rezepte erhalten. Die Frau musste sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. beck-aktuell berichtet.
OVG NRW zu Coronatests: Ein früherer Betreiber eines Coronatestzentrums muss wegen Verletzung von Dokumentationspflichten empfangene 600.000 Euro zurückerstatten. Diese entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, indem es seinen Antrag auf Zulassung der Berufung verwarf. Die erstinstanzlichen Einlassungen des Mannes, ihm seien die von der Abrechnungsstelle angeforderten Unterlagen gestohlen worden bzw. diese seien verbrannt, ließ das OVG nicht gelten. Entscheidend sei vielmehr, dass die Dokumentationen nicht vorgelegt werden konnten, auf ein Verschulden komme es nicht an. beck-aktuell berichtet.
OVG RhPf zu Kitaanspruch: Der im rheinland-pfälzischen Kitagesetz statuierte Anspruch auf eine Kita-Betreuung schließt nicht aus, dass die Einrichtung eine Mittagspause macht. Die in der Norm garantierte Betreuungszeit von "regelmäßig" sieben Stunden täglich lasse Abweichungen ausdrücklich zu. Dies entschied nach beck-aktuell das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Über die am 46. Verhandlungstag im Block-Verfahren am Landgericht Hamburg erfolgte Zeugenvernehmung des Fahrers eines der Fluchtautos schreibt nun auch LTO (Jakob Hoffmann) vertieft.
In Fortsetzung der Aussage schilderte der Zeuge zudem Einschüchterungsversuche seitens der in Hamburg "Olga" genannten israelischen Sicherheitsmitarbeiterin. Hierüber schreibt beck-aktuell.
LG Itzehoe zu Öl-Leck im Nord-Ostsee-Kanal: In einem am vergangenen Donnerstag verkündeten Teil-End- und Teil-Grundurteil hat das Landgericht Itzehoe die Schadensersatzpflicht einer beklagten Raffinerie wegen einer Ölverschmutzung des Nord-Ostsee-Kanals festgestellt. Die massiven Verunreinigungen im Dezember 2022 beruhten auf einem Leck der Entleerungsleitung der von der Raffinerie benutzten Pipeline, so das LG. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes müsse in einem gesonderten Prozess ermittelt werden. beck-aktuell berichtet.
LG Verden – Daniela Klette: Im Strafverfahren gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette begann die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer am Landgericht Verden. Die Anklage hält den Vorwurf des versuchten Mordes an einem Geldtransporterfahrer für erwiesen, während das Gericht in einem Hinweis von einem strafbefreienden Rücktritt ausging. Darüber hinaus habe die Angeklagte die angeklagten Raubüberfälle im Rahmen einer klaren Aufgabenverteilung mit den weiterhin flüchtigen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub verübt, so die Anklagebehörde. Am heutigen Mittwoch will die Staatsanwaltschaft das Strafmaß beantragen. Der Schlussvortrag der Verteidigung steht in zwei Wochen an. Ein Urteil solle frühestens Ende Mai verkündet werden, schreibt LTO (Hasso Suliak).
VG Koblenz zu Grenzkontrollen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz angekündigt, das die im vergangenen Jahr verfügte Verlängerung von Binnengrenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg als unionsrechtswidrig einstufte. Dies berichtet LTO.
VG Gießen zu Biotonne: Die Behauptung, im eigenen Garten einen Komposthaufen zu betreiben, ist nicht geeignet, eine Befreiung vom örtlichen Anschluss- und Benutzungszwang für eine Biotonne zu erreichen. Dies entschied laut LTO das Verwaltungsgericht Gießen.
VG Berlin zu "Jüdische Stimme": Christian Rath (taz) begrüßt die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass der Verein “Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost" vorerst vom Bundesinnenministerium nicht mehr als extremistisch bezeichnet werden darf. Erstaunlicherweise habe das Gericht sich aber nicht zum Vorwurf geäußert, die Jüdische Stimme unterstütze die BDS-Kampagne gegen Israel.
AG Frankenthal zu Prozessfinanzierung: Mit nun veröffentlichtem Urteil wies das Amtsgericht Frankenthal bereits im Dezember die Honorarklage einer Kanzlei ab. Das in Frage stehende Mandat war von einem später insolvent gewordenen Prozessfinanzierer vermittelt worden. An diesem Unternehmen war ein Namenspartner der Kanzlei beteiligt, ohne dass dies dem Mandanten mitgeteilt wurde. Der damit verbundene Interessenkonflikt hatte die Nichtigkeit der abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung zur Folge. beck-aktuell berichtet.
Recht in der Welt
Österreich – Anschlagsversuch auf Konzert: Am Landesgericht Wiener Neustadt begann der Prozess um den vereitelten Anschlagsversuch auf ein Konzert von Taylor Swift vor zwei Jahren. Der Hauptangeklagte Beran A. bekannte sich schuldig bezüglich des Anklagepunkts Vorbereitung eines Terror-Akts. Er beschrieb eine unauffällige Jugend, an deren Ende er in die Fänge seines Schulfreundes Hasan E. geriet, der ihn und den jetzt ebenfalls angeklagten Arda K. fortschreitend islamistisch radikalisierte. Unter E.s Leitung hätten sich die drei zur Verübung von Terrorakten verabredet. Wirklich zur Tat geschritten sei jedoch nur E., der in Mekka einen Sicherheitsbeamten erstach und deshalb in Saudi-Arabien in Haft sitzt. Über den Prozessauftakt berichten FAZ (Alexander Haneke), SZ (Verena Mayer), zeit.de (Christian Bartlau) und beck-aktuell.
USA – Anschlag auf Trump: An einem Bezirksgericht in der US-Bundeshauptstadt Washington D.C. ist Cole A. wegen versuchter Ermordung des Präsidenten angeklagt. Weitere Anklagepunkte sind die Verwendung einer Schusswaffe bei einer Gewalttat sowie der zum Zwecke einer Straftat erfolgende Transport von Waffen über Bundesstaatsgrenzen hinweg. A. hatte sich am vergangenen Wochenende Zutritt zu einem Galadinner verschafft, an dem Donald Trump reden sollte. U.a. SZ (Peter Burghardt) und LTO berichten.
AGMR/Mali – Kriegsverbrechen durch Söldner: Ein Netzwerk von NGOs, unter ihnen die Panafrikanische Anwaltsunion, hat die Regierung Malis wegen Menschenrechtsverletzungen im Zuge sogenannter Anti-Terror-Aktionen vor dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker verklagt. Konkret wird Mali vorgeworfen, nichts bzw. nicht genug unternommen zu haben, um Übergriffe ausländischer Söldner gegen Zivilisten zu verhindern, und damit Verpflichtungen aus der Afrikanischen Charta der Menschenrechte verletzt zu haben. Die juristische Verantwortlichkeit von Staaten für Taten privater Militärfirmen sei bislang ungeklärt, schreibt die taz (Helena Kreiensiek). Zunächst hat Mali 90 Tage Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Humanitäres Völkerrecht: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Antonia Gädecke kritisiert auf dem JuWissBlog die Blindheit des Humanitären Völkerrechts für die spezifische Vulnerabilität queerer Personen.
Juristische Ausbildung
18 Punkte: Aus Anlass der jüngsten Berichterstattung über Ron Straßburg und dessen 18-Punkte-Klausur im Ersten Staatsexamen schreibt Rechtsreferendar Nils Tittelbach im FAZ-Einspruch über seine eigenen Erfahrungen mit der Traumnote, die er vor zwei Jahren in einer Klausur im Ersten Staatsexamen erreichte. Er fordert "einen liberalen Umgang mit der Bestnote" und darüber hinaus auch Offenheit gegenüber anderen Prüfungsformaten, um die jetzt und in Zukunft gewünschten Fähigkeiten passgenauer abbilden zu können.
Sonstiges
Kunstfreiheit/Antisemitismus: In gleich zwei Veröffentlichungen befasst sich Rechtsprofessor Christoph Möllers mit dem Spannungsfeld zwischen grundrechtlich geschützter Kunstfreiheit und antisemitischen Inhalten von Kunstwerken. In "Unverbindlicher Eigensinn – Über Freiheiten und Unfreiheiten der Kunst" sowie dem gemeinsam mit Nils Weinberg geschriebenen "Öffentliche Kunstfreiheit", lege der Jurist dar, dass sich staatliche Eingriffsmöglichkeiten auf Fälle beschränken, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, schreibt die SZ (Peter Richter). Darüber hinaus plädiere Möllers für "diskursives Dagegenhalten" im Umgang mit antisemitischen Kunstwerken.
Kriminalstatistik: Entstehung, Inhalt und Erklärungswert der jährlich erstellten Polizeilichen Kriminalstatistik werden vom ARD-RadioReportRecht (Alena Lagmöller/Max Bauer) im Gespräch mit Rechtsprofessor Tobias Singelnstein erörtert.
Das Letzte zum Schluss
Untauglicher Versuch? Wegen Sachbeschädigung ist eine Meeresbiologin und Umweltaktivistin in Großbritannien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im vergangenen Jahr hatte sie einen Flusskrebs aus dem Wasserbecken eines Fischrestaurants "befreit" und ihn danach "wie einen Cricketball" in das örtliche Hafenbecken befördert. Dort verendete das Tier mutmaßlich wegen eines Kälteschocks. spiegel.de berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 29. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59843 (abgerufen am: 18.05.2026 )
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