Die juristische Presseschau vom 29. März 2023: BVerfG ändert Pres­se­ar­beit / EGMR ver­han­delt Kli­ma­schutz / LG Mün­chen II zieht Audi-Bilanz

29.03.2023

Das BVerfG gibt ab sofort keine Vorabinformationen mehr an JPK-Mitglieder. Der EGMR wird erstmals über Klimafragen verhandeln. Das LG München II hält Betrug von Audi-Managern für bewiesen und regt Geständnisse an.

Thema des Tages

BVerfG-Pressearbeit: Das Bundesverfassungsgericht stellt seine bisherige Praxis der Vorabinformationen an Journalist:innen der Justizpressekonferenz (JPK) vorerst ein. Das Gericht reagiert damit auf Unterlassungsforderungen von Bild und Tagesspiegel, die eine Einstellung bis 29. März gefordert hatten. Die Medien sahen in der bisherigen Praxis eine Ungleichbehandlung von Journalist:innen, die nicht der JPK angehören. Das Gericht teilte in einer Pressemitteilung lediglich mit, die Maßnahme stehe im Zusammenhang mit den "in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds" und beinhalte ein grundsätzliches Überdenken der "gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe". bild.de (Lydia Rosenfelder) und Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichten jeweils in eigener Sache.

Rechtspolitik

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Die Bundesministerien für Justiz bzw. Umwelt- und Verbraucherschutz haben sich über einen Gesetzentwurf für die sogenannte Abhilfeklage verständigt. Bereits am heutigen Mittwoch soll der Entwurf im Kabinett beschlossen werden, so LTO (Hasso Suliak). Schon im April könnte im Bundestag dann die erste Lesung der überfälligen nationalen Umsetzung der Europäischen Verbandsklagenrichtlinie erfolgen. Als Kompromiss haben sich die Ministerien darauf geeinigt, dass eine Anmeldung von Verbraucher:innen zu derartigen Verbandsklagen nun auch noch innerhalb eines gewissen Zeitraums nach dem ersten Verhandlungstermin möglich sein soll.

Cannabis: In einem Gastkommentar erinnert Hasso Suliak im Anwaltsblatt daran, dass entgegen der im vergangenen Herbst abgegebenen vollmundigen Erklärung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zustimmende Signale der EU-Kommission zur geplanten Legalisierung von Cannabis bislang ausgeblieben sind. Die Ampelregierung könnte hingegen die drängendsten Fragen, wie "die unwürdige Strafverfolgung von Konsumenten" auch "ohne der Plazet der EU" angehen. Es sei denkbar, dass sie hierzu ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gedrängt werde.

Digitalcheck: Ab dem nächsten Monat werden alle Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung einem sogenannten Digitalcheck unterworfen. Hierbei soll der Normenkontrollrat prüfen, ob das jeweilige Vorhaben eine digitale Umsetzung mitbedacht hat und die jeweiligen Prozesse für Bürger:innen und Unternehmen einfach zu bewältigen sind. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen öffentlich einsehbar sein, so LTO.

Pflegeversicherung: Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Beiträge zur Pflegeversicherung vorgestellt. Dieser war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen April entschieden hatte, dass diese Beiträge die Kinderzahl stärker berücksichtigen müssen, erinnert die FAZ (Christian Geinitz), der der Entwurf vorliegt. Dabei sollen die von Arbeitgebenden zu leistenden Abgaben generell angehoben, die von Arbeitnehmenden zu leistenden Beiträge je nach Kinderzahl gestaffelt werden. In einem separaten Kommentar widerspricht Christian Geinitz (FAZ) der Darstellung von Gesundheitsminister Lauterbach, die Anhebungen seien "moderat". Vielmehr seien die Pläne insgesamt "windschief und keinesfalls wetterfest."

Klimaschutz: Unionsrechtliche Wettbewerbsregeln behindern einen effektiven Klimaschutz, behaupten Rechtsanwalt Max Jacobs und Rechtsprofessor Thom Wetzer in einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ. So seien nach geltendem Recht Net-Zero-Absprachen, durch die sich Unternehmen gegenseitig verpflichten, innerhalb einer betimmten Zeit Emissionsneutralität zu erreichen, illegal. Erforderlich sei eine Neujustierung der "Europäischen Wirtschaftsregulierung auf die Zielrichtungen der sozial-ökologischen Marktwirtschaft."

Geldwäsche/Barzahlung: Über das ab dem 1. April geltende Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften schreibt nun auch Notarin Eva Maria Brandt im Recht und Steuern-Teil der FAZ. Der Schritt sei "überfällig" zur "weiteren Stärkung der Geldwäscheprävention", auch wenn spätestens seit der Anzeigepflicht hoher Barzahlungen diese Bezahlungsart tatsächlich eher Ausnahmekonstellationen betrifft.

OVG-NRW-Präsident:in: Sebastian Beimesche, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, hat beim jüngsten Jahrespressegespräch die nun schon zwei Jahre währende Vakanz an der Spitze des Gerichts kritisiert, so die Welt (Kristian Frigelj). Der zuständige Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) habe hierzu Anfang des Jahres erklärt, dass die ursprüngliche Ausschreibung der Stelle erneuert werden musste, nachdem ein ausgewählter Bewerber zurückgezogen habe. Der Verdacht liege nahe, dass die Schwierigkeiten bei der Neubesetzung der Präsident:innen-Stelle mit politischen Erwägungen zu tun haben.

Justiz

EGMR – Klimaseniorinnen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird am heutigen Mittwoch vor der Großen Kammer zum ersten Mal darüber verhandeln, ob die Europäische Menschenrechtskonvention einen Anspruch auf Regierungshandeln zum Klimaschutz beinhaltet. Hierzu gehört eine Klärung der Beschwerdebefugnis. Die Schweizer Klimaseniorinnen machen geltend, sie seien aufgrund ihres Alters von zusätzlicher Hitze mehr betroffen als andere Bürger:innen. Auch ihr Verein sei deshalb beschwerdebefugt. In einem zweiten Fall wird sich der EGMR mit der aktuellen Betroffenheit des französischen Europaabgeordneten Damien Carème  (Grüne) befassen. Er macht geltend, durch die abzusehenden Folgen eines Anstiegs des Meeresspiegels bereits jetzt beschwerdebefugt zu sein. SZ (Wolfgang Janisch) und LTO (Franziska Kring) berichten vorab.

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: In einer vorläufigen Einschätzung der in 160 Verhandlungstagen gewonnenen Erkenntnisse hat das Landgericht München II mitgeteilt, dass eine Verurteilung von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und anderen früheren Audi-Mitarbeitern wegen Betruges möglich ist. Andere Anklagepunkte wie strafbare Werbung sollen fallen gelassen werden. Sollten die Angeklagten umfassende Geständnisse machen, könnten die zu erwartenden Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Nur im Fall des Technikers Henning L., der als Kronzeuge agierte, soll das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden. Es berichten SZ (Klaus Ott)FAZ (Marcus Jung) und RND (Thomas Magenheim-Hörmann).

EGMR zu Auskunftsanspruch/Stasi-Richter:innen: Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgt aus Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention kein journalistischer Anspruch auf die namentliche Nennung von Richter:innen mit einer Stasi-Vergangenheit. Dagegen könne die Weigerung des Landes Brandenburg, mitzuteilen, ob gegen die Betroffenen belastendes Material vorliege, gegen die EMRK verstoßen. Geklagt hatte ein Bild-Journalist. Es berichtet LTO.

EuGH zu Dieselskandal/Thermofenster: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Markus Meyer analysiert auf LTO das letztwöchige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung für Thermofenster auf Aussagen zur Vorteilsanrechnung. Einerseits lasse der EuGH eine Anrechnung der gefahrenen Kilometer durch nationale Gerichte zu. Andererseits stimme er aber dem Generalanwalt zu, dies dürfe nicht verhindern, dass Schadensersatzberechtigte einen Ausgleich für die erlittene Rechtsverletzung erhalten.

BVerfG – Bundestags-Wahlrecht: Das Bundesverfassungsgericht wird wie geplant am 18. April über den Normenkontrollantrag gegen das aktuelle (von der vergangenen Großen Koalition verabschiedete) Bundestags-Wahlrecht verhandeln. Ein Antrag von Abgeordneten der damaligen Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke, das Verfahren angesichts des nun beschlossenen neuen Wahlrechts auszusetzen, verwarf das Gericht unter Hinweis auf ein bestehendes öffentliches Interesse. So stünden z.B. noch Nachwahlen in einigen Berliner Bundestagswahl-Bezirken aus, für die das aktuelle Wahlrecht gelten würde. Es berichten LTO und BadZ (Christian Rath).

BVerfG – Kinderehen: Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Mittwoch seinen Beschluss über die Verfassungsmäßigkeit der 2017 beschlossenen Unwirksamkeit so genannter Kinderehen veröffentlichen. Im Interview mit der FR (Ursula Knapp) erklärt Myria Böhmecke von der NGO Terre des Femmes, warum ihre Organisation das Gesetz unterstützte. Es könne so angewandt werden, dass es die betroffenen jugendlichen Flüchtlingsfrauen nicht benachteilige. Der Automatismus schütze sie davor, gegen ihre Familien aussagen zu müssen.

BGH – Schufa: Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren zur Rechtmäßigkeit der bisherigen dreijährigen Schufa-Speicherung einer Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in zwei vergleichbaren Verfahren vorläufig ausgesetzt. SZ (Wolfgang Janisch/Nils Wischmeyer) und FAZ (Marcus Jung) berichten, dass der Kläger des BGH-Falls sein Ziel gleichwohl erreicht habe: angesichts der offensichtlichen Erfolgsaussichten habe die Auskunftei Schufa bekanntgegeben, die Einträge abgeschlossener Privatinsolvenzen ab sofort nur noch für sechs Monate zu speichern.

BVerwG zu Mobbing von Beamt:innen: In gleich zwei Verfahren befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs von Beamtinnen, die geltend gemacht hatten, von ihren Dienstherren bzw. Vorgesetzten gemobbt worden zu sein. Hierbei sei deutlich gemacht worden, dass Mobbing kein anerkannter Rechtsbegriff ist. Vielmehr müsse die durch Mobbing entstandene Rechtsverletzung aus einer Gesamtschau einzelner Handlungen festgestellt werden, wobei auch Einzelhandlungen ohne jeweils eigenes schweres Gewicht in ihrer Summe ein entsprechendes Bild ergeben können. Diese Anforderungen seien im ersten entschiedenen Fall nicht erfüllt gewesen, im zweiten hingegen müsse das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt noch weitere Feststellungen treffen. LTO (Linda Pfleger) berichtet.

BVerwG zu beamtlichem Fehlverhalten: Dass ein Oberregierungsrat über einen Zeitraum von vier Jahren 816 Mal zu spät zum Dienst erschien, stellt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zwar ein schweres Dienstvergehen dar, rechtfertigt jedoch nicht die disziplinare Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Vielmehr hätte der Dienstherr nach Entdeckung des Fehlverhalten zunächst mit niederschwelligen disziplinarrechtlichen Maßnahmen auf diesen einwirken müssen. Anderslautende Entscheidungen der Vorinstanzen wurden damit aufgehoben, schreibt LTO.

OLG Koblenz – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Das Verfahren um den tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft 1991 in Saarlouis könnte am Oberlandesgericht Koblenz ein baldiges Ende finden. Wie die FAZ (Timo Steppat) berichtet, stehen die Beteiligten aktuell in intensivem Austausch über die Voraussetzungen einer prozessualen Verständigung. Eine geplante Zeugenvernehmung wurde daher verschoben. Das Verfahren werde nach Ostern fortgesetzt.

LG München I – Mord durch Pfleger: Dem Verfahren gegen den Pfleger Mario G., dem am Landgericht München I Mord in zwei Fällen und mehrfache Mordversuche vorgeworfen werden, widmet die SZ (Annette Ramelsberger) eine Seite Drei-Reportage. Im Verfahren habe sich der weitgehend geständige Angeklagte gefühllos präsentiert. Über das Verfahren hinaus sei durch den Fall und jenes gegen Niels Högel ein Bewusstsein für die von Krankenhaus-Mitarbeitenden ausgehenden Gefahren geschärft worden.

LG Köln – Woelki-Berichterstattung: Als Zeuge in eigener Sache wurde am Landgericht Köln Kardinal Rainer Maria Woelki vernommen. Der Kirchenmann hatte der Bild-Zeitung untersagen wollen, in einer bestimmten Weise über eine von ihm zu verantwortende Beförderung eines Priesters zu berichten, gegen den Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. Nun habe Woelki darauf bestanden, hierzu lediglich Gerüchte vernommen zu haben. Insbesondere habe er keine Kenntnis über eine in der Personalakte des Beförderten befindliche polizeiliche Warnung bessessen, wie dies die Zeitung behauptet hatte. Es berichten Welt (Lucas Wiegelmann) und SZ (Christian Wernicke).

VG Berlin zu Gendern in der Schule: Den gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Eilantrag eines Vaters abwies, der der Schule seines Kindes das Gendern untersagen lassen wollte, kommentiert Jost Müller-Neuhof (Tsp). Offenbar habe die vom Antragsteller behauptete Indokrination der Kinder nicht hinreichend belegt werden können. Der Antrag mache jedoch "auf Konflikte aufmerksam", die sich daraus ergäben, dass das Gendern "weniger originäres Sprachwachstum als vielmehr ein elitäres gesellschaftspolitisches Konzept" sei, das eines gewissen Vorverständnisses bedürfe.

VG Freiburg zu AGG/Bürgermeisterin: Anfang des Monats sprach das Verwaltungsgericht Freiburg der früheren Bürgermeisterin der südbadischen Kleinstadt Müllheim Astrid Siemes-Knoblich einen Schadensersatz wegen einer geschlechtsspezifischen Schlechterbezahlung zu. Anders als ihr männlicher Amtsvorgänger wurde die Kommunalpolitikerin vom Gemeinderat in eine niedrigere Besoldungstufe eingeordnet. Über die nun veröffentlichten Gründe der Entscheidung schreibt die taz (Christian Rath). 

In einem separaten Kommentar wertet Christian Rath (taz) das Urteil als "erfreulich, aber unspektakulär". Das VG habe die These der Ex-Bürgermeisterin nicht übernommen, dass rechtswidrige und absurde Begründungen ein typisches Merkmal von Frauendiskriminierung sind.

Beratung an Verfassungsgerichten: Für den Geisteswissenschaften-Teil der FAZ bespricht Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz das von Gertrude Lübbe-Wolff vorgelegte Werk "Beratungskulturen. Wie Verfassugsgerichte arbeiten und wovon es abhängt, ob sie integrieren oder polarisieren." Die als Download bei der Konrad-Adenauer-Stiftung vorhältige Untersuchung der früheren Verfassungsrichterin beschäme "diejenigen in der Staatsrechtslehre", die "Theorien schnell zur Hand haben, weil sie die Detailarbeit im Weinberg des Rechts überspringen" und verblüffe "eigentlich auf jeder Seite" mit lernenswerten Erkenntnissen über Rechtsprechungsarbeit.

Recht in der Welt

Israel – Justizreform: Nach der Ankündigung des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu, den Beschluss der umstrittenen Justizreform aufzuschieben, dominieren in der politischen Öffentlichkeit des Landes weiterhin Zweifel an der Aufrichtigkeit des unterbreiteten Gesprächsangebots. Es berichtet die SZ (Peter Münch).

Nikolas Busse (FAZ) erinnert im Leitartikel daran, dass es Netanjahu selbst war, der mit seinem Vorhaben die Gefahr eines Bürgerkrieges heraufbeschworen hatte. Wer "grundlegende Umbauten am Staatsaufbau"  bezwecke, sei gut beraten, "einen breiten Konsens" zu finden. Dies sei mit der Reform nie beabsichtigt gewesen.

Frankreich - Auslieferung von Links-Terroristen: Das oberste Gericht Frankreichs hat die Auslieferung von zehn italienischen ehemaligen Links-Terroristen an Italien abgelehnt, meldet die SZ. Nach 25 bis 40 Jahren integrierten Lebens in Frankreich sei eine Auslieferung ein zu großer Eingriff in das Privatleben. 

Sonstiges

Kunstfreiheit und Antisemitismus: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier,  stellt auf dem Verfassungsblog Überlegungen zur Reichweite der grundrechtlichen Kunstfreiheit an. Anlass ist der Antisemitismus-Skandal der vergangenen Dokumenta. Die Annahme, die Bildsprache des dort beanstandeten Kunstwerks erfülle den objektiven Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens, hält Papier nach der Berücksichtigung von Anliegen und Sichtweise der Urheber für "zweifelhaft". Wenn die Ausstellung des Bildes "schon nicht rechtlich verboten" war, müsse sie "in politischer Hinsicht" als Fehler bezeichnet werden. Die Verantwortungsnahme hierfür weise jedenfalls "erhebliche Defizite" auf.

Anwaltliche Arbeitszeit: Mit einer sechsmonatigen Testphase führt die Anwaltskanzlei Härting die viertägige Arbeitswoche ein. Dabei bleibe das Büro am Freitag verschlossen, die 36-stündige Vollzeit-Arbeitszeit wird auf die davorliegenden vier Tage verteilt. Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) erklären Partnerin Marlene Schreiber und Senior Associate Lars Thiess, welche Überlegungen hinter diesem ungewöhnlichen Schritt stehen, was sich von ihm versprochen wird und wie die praktische Umsetzung aussehen soll.

Das Letzte zum Schluss

Aufgabenüberfüllung: Zu viel Spaß an seiner Arbeit hatte anscheinend ein niederländischer Samenspender. Nach Darstellung von bild.de hat der Mann 550 Kinder gezeugt, mehr als 20 Mal so viel wie niederländische Richtlinien erlauben. Weil die durch Täuschung bewerkstelligte Spendenfreudigkeit des Mannes das Inzestrisiko erhöhe, will nun eine der von ihm bevorzugten Samenbanken mit gerichtlicher Hilfe Auskunft über die genaue Anzahl seiner Hinterlassenschaften erlangen und diese dann vernichten lassen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. März 2023: BVerfG ändert Pressearbeit / EGMR verhandelt Klimaschutz / LG München II zieht Audi-Bilanz . In: Legal Tribune Online, 29.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51427/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen