Die juristische Presseschau vom 29. Februar 2012: Karls­ruhe stärkt Par­la­ment – Ram­sauer erneuert Punk­te­system – Beliebte Pat­ent­ge­richte

29.02.2012

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Neuner-Gremium des Bundestags weitgehend für verfassungswidrig zu erklären, ist das alles beherrschende Thema. Außerdem gibt es neue Regeln für Verkehrssünder, Anwälte im Aufsichtsrat, zehn Jahre Eurojust, Drohgebärden von Yahoo gegen Facebook und einen Gierschlund von der Wall Street, der heute dem FBI hilft.

Karlsruhe stärkt Parlament: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat das dem Bundestag im Rahmen der Euro-Rettung vorgeschaltete Gremium für finanzpolitische Eil- und Geheimentscheidungen in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die taz (Christian Rath) stellt die wesentlichen Aussagen der Entscheidung vor. Grundsätzlich müsse der Bundestag Entscheidungen zur Euro-Rettung mit allen Abgeordneten im Plenum treffen. Nur in Ausnahmefällen, bei denen gezielte Geheimhaltung gegenüber Spekulanten erforderlich seien, beispielsweise beim geplanten Kauf von Staatsanleihen, könne das Parlament Entscheidungen an das neunköpfige Gremium delegieren. Auch bei eiligen Entscheidungen sei zunächst der 41-köpfige Haushaltsausschuss mit einer Entscheidung zu beauftragen. Damit habe das Gericht der Organklage der beiden SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz gegen das Gesetz über den Stabilitätsmechanismus (StabMechG) vom September im Kern stattgegeben. Die SZ (Wolfgang Janisch/Claus Hulverscheidt, ähnlich sueddeutsche.de) weist darauf hin, dass laute der Entscheidung ein derartiges Gremium die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag abbilden müsse, das Gericht daher eine Aufstockung auf elf oder 17 Abgeordnete empfehle.

Die FAZ (Günter Bannas/Kerstin Schwenn) befasst sich mit den Reaktionen im Parlament. Sowohl Regierung als auch Opposition seien zufrieden und sähen nur geringen Änderungsbedarf. Wolfgang Neskovic, Justitiar der Linkspartei, die als einzige gegen das Gesetz gestimmt hatte, hoffe, dass das Gericht den Bundestag in Zukunft nicht mehr an seine Grundpflichten erinnern müsse und wird zitiert: "Wir brauchen ein selbstbewusstes Parlament mit selbstbewussten Abgeordneten." Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt die Entscheidung in den Kontext der langjährigen parlamentsfreundlichen Entscheidungspraxis und kündigt bereits das nächste Kapitel der großen Erzählung "Das Gericht, die Demokratie und Europa" an, wenn eine Entscheidung zu den Informationsrechten der Parlamentarier anstehe. Die FTD (Benno Stieber) porträtiert den auf Vorschlag der CSU berufenen Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der nach dem Ausscheiden von Udo Di Fabio die Zuständigkeit für europarechtliche Fragen übernommen hatte. Habe es im Herbst noch so ausgesehen, als bringe vor allem Huber Verständnis für das Neuner-Gremium auf, habe er als Berichterstatter jetzt wesentlichen Anteil an der einstimmigen Entscheidung des Gerichts.

Heribert Prantl (SZ, ähnlich sueddeutsche.de) konstatiert, das Urteil sei eine Entscheidung gegen die Überstürztheit und die angebliche Alternativlosigkeit aller Euro-Rettungsmaßnahmen: "Demokratie ist keine Tempokratie". Für Reinhard Müller (FAZ) ist Geschwindigkeit ein zentrales Argument für die Entscheidungskompetenz kleinster Gremien: So wie ein eiliger Kriegseinsatz auch ohne Bundestagsbeschluss begonnen werden könne, dürfe die parlamentarische Befassung sensible finanzpolitische Entscheidungen nicht behindern. Christian Rath (taz) schätzt das Risiko systematischer Geheimhaltungspolitik als eher gering ein, denn nur in offenen Parlamentsentscheidungen sei zu sehen, wie SPD und Grüne Merkels Europapolitik mittrügen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Ramsauer erneuert Punktesystem: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat das Punktesystem für Verkehrsverstöße neu geordnet: Udo Vetter (lawblog.de) stellt den "Punkte-Tacho für Verkehrssünder" vor. Wesentliche Neuerungen seien die separate Verjährung jedes Punktes unabhängig von neuen Verstößen sowie der Führerscheinentzug nach bereits acht Punkten. Ein Abbau der Punkte durch Nachschulung sei nicht mehr möglich. bild.de weist darauf hin, dass sie 50 Millionen Punkte nach dem alten System ohne Amnestie übernommen würden.

Googles neue Datenschutzregeln: Mit den neuen Datenschutzregeln bei Google befasst sich spiegel.de (Ole Reißmann/ChristianStöcker/Konrad Lischka). Mit seinem Super-Profil, der Zusammenführung aller Nutzerinformationen, gehe das Unternehmen auf Konfrontationskurs mit den europäischen Datenschützer. Die Präsidentin der französischen Datenschutzbehörde CNIL, Isabelle Falque-Pierrotin, halte die neue Richtlinie Googles nicht mit europäischem Recht vereinbar, insbesondere, was die Information der Betroffenen angehe. Einen Aufschub habe Google abgelehnt. Die FAZ (Maximilian Weingartner) führt auf ihrer Medienseite ein Interview mit dem schleswig-holsteinischen Datenschutbeauftragten Thilo Weichert. Der nennt es frech, die geplante Datenzusammenführung auch noch als besonderen Service zu verkaufen.

Lizenzen in der Insolvenz: Professor Heribert Hirte (blog.handelsblatt.com) hält den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur "Insolvenzfestigkeit" von Lizenzen verunglückt. Das Ziel, einem Lizenznehmer die Möglichkeit zu geben, eine Lizenz auch in der Insolvenz des Lizenzgebers fortzunutzen, werde nicht realisiert. Problematisch sei insbesondere, dass das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach dem jetzt gültigen § 103 InsO auch in der neuen Regelung Bestand haben würde. Die Einbeziehung von Lizenzen in die Masse bedeuteten einerseits einen ungerechtfertigten "windfall profit", für den Lizenznehmer im Zweifel den dauerhaften Verlust seiner Rechte.

Weitere Themen – Justiz

Anwälte im Aufsichtsrat: Die Rechtsanwälte Nicolas Ott und Michaela Balke (FAZ) untersuchen in einem Gastbeitrag eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Aufsichtsräten. Die Tatsache, dass ein Anwalt dem Gremium angehöre, reiche für einen Haftungsausschluss im Zweifel nicht aus. Vielmehr müssten bei der Auswahl sachkundiger Beratung besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden, über eine allgemein juristische Qualifikation hinaus sei Expertise in dem fraglichen Rechtsgebiet erforderlich.

BFH zu geschlossenen Fonds: Steuerfachkolumnist Robert Kracht (FTD) beschäftigt sich mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu geschlossenen Fondsbeteiligungen aus dem letzten Jahr. Bei der Frage, ob Anschaffungs- und Investitionskosten in der Anfangsphase vollumfänglich absetzbar seien, habe der BFH im Zweifel zuungunsten der Anleger für eine lineare Abschreibung über die Gesamtlaufzeit entschieden, die bei Tankern 17 Jahre, bei Immobilien ein halbes Jahrhundert betrage. Dadurch reduzierten sich die Abschreibungsmöglichkeiten und die Gewerbesteuerbelastung für die Fonds steige an.

BVerfG und Holocaust-Leugnung: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die Weitergabe revisionistischer historischer Bücher, die den Holocaust als Lüge darstellten, unter den Schutz der Meinungsfreiheit zu stellen, hat in der SZ ein massives Leserecho hervorgerufen. "Juristischer Augiasstall" und "Karlsruher Selbstzweckwächter" lauten einige Formulierungen.

Zehn Jahre Eurojust: Seit 2002 besteht Eurojust, eine Stell, die staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit bei schweren Straftaten länderübergreifend koordiniert. Im Interview mit lto.de (Steffen Heidt) sieht Dominik Brodowski, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht der Universtät Tübingen eine "Keimzelle für eine echte europäische Staatsanwaltschaft". Wesentliche Voraussetzung sei der Vertrag von Lissabon gewesen, demzufolge Eurojust die Möglichkeit erhalten könne, selbständig Ermittlungen einzuleiten. Bisher handele es sich aber nur koordinierende Tätigkeit, weshalb es bei Ermittlungen gegen Korruption und Betrug immer wieder zu Reibungsverlusten käme.

Patentklagen beliebt: Die FAZ (caf.) beschäftigt sich mit der zunehmenden Beliebtheit deutscher Patentgerichte. Sie seien schnell, billig, professionell, und die deutschen Richter patentfreundlich.

E-Mail-Kontrolle ohne Richtervorbehalt: Anlässlich des Ausspähens von 37 Millionen E-Mails ohne richterlichen Vorbehalt durch Geheimdienste stellt zeit.de (Achim Sawall) das G-10-Gesetz vor, das bezogen auf Artikel 10 GG die Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe in diesen Fällen keine Zuständigkeit, Deutsche seien in den meisten Fällen nicht betroffen, es gehe in erster Linie um internationalen Mailverkehr.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Yahoo droht Facebook mit Klage: Pünktlich zum geplanten Börsengang hat Yahoo Facebook eine Klage wegen diverser Patentverletzungen angedroht. Die FTD (April Dembosky/Richard Waters) und zeit.de (Patrick Beuth) stellen die Hintergründe dar.

Frankreich kippt Völkermordgesetz: Das oberste Gericht Frankreichs, der Verfassungsrat, hat entschieden, dass das umstrittene Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern leugnet, gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Das berichtet spiegel.de (Fabian Reinbold). Mehr als 60 Parlamentarier hätten zuvor Einwände gegen das Gesetz erhoben Ministerpräsident Sarkozy habe bereits angekündigt, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen.

Das Letzte zum Schluss

Gordon Gekko gegen Gier: Michael Douglas, der in seiner Rolle als Wall-Street-Spekulant Gordon Gekko zur Ikone für Skrupellosigkeit wurde, hat einen Werbefilm gedreht, mit der er die Ermittlungen des FBI gegen Insiderhandel unterstützt. Die SZ (Christoph Giesen) und die FTD (Frank Bremser) stellen Douglas’ wundersame Wandlung vor, das Handelsblatt (Thomas Jahn) berichtet, dass in den USA im Moment ein Verfahren gegen 120 Händler vorbereitet werde. Und wer den Clip sehen will, schaut einfach mal beim FBI vorbei.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Februar 2012: Karlsruhe stärkt Parlament – Ramsauer erneuert Punktesystem – Beliebte Patentgerichte . In: Legal Tribune Online, 29.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5674/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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