Der Bundestag wird heute über migrationspolitische Entschließungsanträge der CDU/CSU abstimmen. In Goslar beginnt der Verkehrsgerichtstag. Am BGH dürfte eine Klage von Apple gegen das Bundeskartellamt abgewiesen werden.
Thema des Tages
Migration und Asyl: Über den Abstimmungsfahrplan für die Unionsvorschläge in Sachen Asyl und Migration schreiben u.a. Hbl (Dietmar Neuerer u.a.), spiegel.de (Felix Keßler) und Welt (Ricarda Breyton). Der Bundestag wird am heutigen Mittwoch über zwei Entschließungsanträge der CDU/CSU-Fraktion abstimmen. Im Fünf-Punkte-Antrag zur Migrationspolitik werden u.a. Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze gefordert. Zumindest der Fünf-Punkte-Antrag kann mit einer Mehrheit von CDU/CSU, FDP, AfD und BSW rechnen. Darüber hinaus soll im Bundestag am Freitag über den CDU/CSU-Gesetzentwurf für ein "Zustrombegrenzungsgesetz" abgestimmt werden, der bereits im vergangenen Herbst im Innenausschuss behandelt worden war. Hier geht es u.a. um eine Beendigung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Kriegsflüchtlinge und mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Auch zu diesem Gesetzentwurf haben AfD, FDP und BSW ihre Zustimmung signalisiert, so dass auch hier eine Mehrheit im Bundestag möglich scheint. Dem Gesetz müsste dann aber auch noch der Bundesrat zustimmen, was unwahrscheinlich ist, da auch CDU-regierte Länder sich enthalten werden, wenn der jeweilige Koalitionspartner von SPD oder Grünen dies verlangt. Der am Wochenende von CDU/CSU angekündigte Gesetzentwurf zu § 18 Asylgesetz, mit dem die Möglichkeit von Zurückweisungen an der Grenze verdeutlicht werden sollte, wird nun doch nicht eingebracht, weil für eine Fristverkürzung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich gewesen wäre. FAZ (Mona Jaeger) und SZ (Vivien Timmler) bringen Übersichten zum Inhalt der Unionspläne und deren Erfolgsaussichten.
Asyl/Zurückweisung an der Grenze: LTO (Christian Rath) analysiert den Vorschlag der CDU/CSU, asylsuchende Flüchtlinge generell an der Grenze zurückzuweisen. Der Verstoß von § 18 Asylgesetz gegen Verfahrensregeln der Dublin-III-Verordnung sei offensichtlich, weshalb nun der ordre public-Vorbehalt des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (Art. 72 AEUV) in Stellung gebracht werde. Der Europäische Gerichtshof werde aber wohl kaum eine entsprechende Notlage in Deutschland anerkennen. Das Dublin-System sei zwar dysfunktional, das rechtfertige aber nicht, die Regeln auch in Deutschland zu missachten. Dass im vergangenen Jahr ein knappes Viertel von rund einer Million Asylanträge in der EU in Deutschland bearbeitet wurde, sei im Ergebnis nicht unverhältnismäßig.
beck-aktuell sammelt Meinungen zur Rechtmäßigkeit der Pläne. Während der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), keine verfassungs- und europarechtlichen Bedenken hat, sind pauschale Zurückweisungen für Thomas Oberhäuser, Vorsitzender des Ausschusses Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, "offensichtlich mit Unionsrecht unvereinbar." Für Rechtsprofessor Winfried Kluth stellen die Vorschläge eine Verletzung der geteilten Lastenverteilung im Flüchtlingsrecht als Grundgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention dar.
Nikolaus Busse (FAZ) bezeichnet es im Leitartikel als bemerkenswert, "dass die rechtlichen Aspekte in der Asylpolitik viel häufiger angeführt werden als auf anderen Politikfeldern." So habe die Euro-Krise kreative Lösungen verlangt, die sich im Nachhinein als richtig erwiesen hätten. "Eine Lage kann man neu bewerten, Recht kann man ändern", zu handeln sei "der Kern von Politik."
Rechtspolitik
VGT - Gefährdung des Straßenverkehrs: Der am heutigen Mittwoch beginnende Verkehrsgerichtstag diskutiert u.a. über eine Reform von § 315c Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch, in dem die sogenannten Todsünden von Autofahrenden aufgezählt werden. Nach Erhebungen der Versicherungswirtschaft führten einige der beschriebenen Verhaltensweisen nur äußerst selten zu Unfällen mit Personenschaden. Dagegen steht die Idee, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndete Handynutzung am Steuer in den Katalog einzuführen. spiegel.de (Lukas Kissel) berichtet.
VGT - Hinterbliebenengeld: Rechtsprofessor Gerhard Wagner schreibt auf beck-aktuell über das 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld zugunsten Angehöriger eines Getöteten. Insbesondere der Bundesgerichtshof habe in den vergangenen Jahren zu einer Konturierung des Anspruchs auf Grundlage der "bekannten Bahnen der Schmerzensgelddogmatik" beigetragen, gleichzeitig aber auch dafür gesorgt, dass die ausgeurteilten Beträge deutlich unterhalb der in anderen europäischen Rechtssystemen zuerkannten blieben. Auf dem Verkehrsgerichtstag hält der Autor ein Referat über "Hinterbliebenengeld und Schockschäden."
Geschlecht und Strafvollzug: Den aktuellen Fall Liebich nimmt Doktorandin Clara Wellhäußer im Verfassungsblog zum Anlass einer grundsätzlichen Kritik des "binären Trennungsgrundsatzes", der den meisten Strafvollzugsgesetzen der Länder zugrunde liege. Obgleich der "Dritte Geschlecht"-Beschluss des Bundesverfassungsgericht bereits 2017 eine gesetzgeberische Anpassung an verfassungsrechtliche Vorgaben zur geschlechtlichen Selbstbestimmung gefordert habe, sei nicht viel geschehen.
Justiz
BGH – Apple v. BKartA: In der Auseinandersetzung über eine verschärfte Wettbewerbskontrolle Apples durch das Bundeskartellamt deutet sich ein behördliches Obsiegen an. In seiner Verhandlung ließ der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs erkennen, dass er die Einordnung von Apple als Unternehmen mit "überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" nicht beanstanden werde. Apple würde damit ebenso wie Alphabet, Meta, Amazon und Microsoft besonderen Befugnissen des Kartellamtes unterworfen sein. Seine Entscheidung verkündet der BGH am 18. März, schreibt LTO.
EGMR zu Klimaseniorinnen: Die FAZ (Katja Gelinsky) schreibt über einen Vortrag der deutschen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anja Seibert-Fohr. Sie habe habe vor überzogenen Erwartungen an Entscheidungen wie dem letztjährigen Klimaseniorinnen-Urteil des EGMR gewarnt. Derartige Urteile könnten zwar nationale Gesetzgebungsprozesse aktivieren. Sie blieben aber reaktiv, während die Dringlichkeit des Klimawandels proaktive Handlungen erfordere.
EuGH zu Abtretung von Schadensersatzansprüchen/Rundholz-Kartell: Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Kartellschäden verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies entschied auf Vorlage des Landgerichts Dortmund der Europäische Gerichtshof. Ein entsprechendes Verbot im deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz hingegen könnte gegen EU-Recht verstoßen, wenn es die Effektivität des EU-Rechts beeinträchtigt. Im Ausgangsfall hatten Holzproduzenten ihre Ansprüche wegen Schäden aus dem sogenannten Rundholz-Kartell wirksam an einen Rechtsdienstleister abgetreten, dessen Aktivlegitimation das beklagte Land Nordrhein-Westfalen bestritten hatte. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.
BVerfG zu Wahlwiederholung Berlin: Mit nun veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember Verfassungsbeschwerden gegen das Wahlwiederholungsurteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom November 2022 verworfen. Schon im Eilverfahren hatte das Gericht im Januar 2023 entschieden, dass die vollständige Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen der abschließenden Prüfung der Berliner Gerichtsbarkeit unterliegt. Dass das BVerfG in seiner eigenen Prüfung zu einer nur teilweisen Wiederholung der parallelen Bundestagswahl in der Hauptstadt gelangte, sei unschädlich und den unterschiedlichen Verfassungsräumen im Föderalismus geschuldet. LTO berichtet.
BVerfG zu Polizeikosten bei Fußballspielen: Das vor wenigen Wochen verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der kostenmäßigen Inanspruchnahme der Veranstalter von Hochrisikospielen und dessen Auswirkungen sind Thema des SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel).
BGH zu Corona/Reiserücktritt: Der Bundesgerichtshof verwies drei Verfahren über Entschädigungsansprüche von Reiseveranstaltern nach Rücktritten von Reisenden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die jeweiligen Landgerichte zurück. Diese hätten entsprechend der vom Europäischen Gerichtshof im vergangenen Februar entwickelten Grundsätze darüber zu befinden, ob die zum kostenfreien Rücktritt berechtigenden außergewöhnlichen Umstände bereits zum Zeitpunkt der jeweiligen Rücktrittserklärungen bestanden. Anderenfalls hätten Veranstalter Anspruch auf Stornogebühren. FAZ (Marcus Jung), tagesschau.de (Egzona Hyseni) und LTO berichten.
BGH zu Widerrufsbelehrung bei verbundenem Vertrag: Kleine textliche Abweichungen in den Widerrufsbelehrungen eines verbundenen Vertrags berechtigen nicht zur Inanspruchnahme des sogenannten Widerrufsjokers. Dies entschied der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell (Joachim Jahn) bereits Mitte Dezember. Der auch schon in den Vorinstanzen unterlegene Kläger versuchte erfolglos, sich von einem Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Autos zu lösen. Die ihm erteilten Belehrungen waren jedoch hinreichend verständlich und nachvollziehbar.
BGH zu Abschiebehaft: beck-aktuell berichtet über einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, der vor zwei Wochen die Anordnung der Abschiebehaft gegenüber einem ausreisepflichtigen Pakistaner aufhob. Dass die Haft mit Fluchtgefahr wegen hoher Schlepperkosten begründet wurde, sei grundsätzlich zulässig. Im konkreten Fall jedoch sprächen Dauer des Aufenthalts in Deutschland und die Erwerbstätigkeit dagegen.
BAG zu Datenzugang für Gewerkschaft: Die Gewerkschaft IG BCE hat gegenüber dem Sportartikelhersteller Adidas keinen Anspruch auf Herausgabe dienstlicher E-Mail-Adressen von Mitarbeitenden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil. Die Gewerkschaft hatte den Zugang auf Grundlage ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit zum Zwecke der Mitgliederwerbung gefordert, ist aber am überwiegenden Schutzbedürfnis des Unternehmens gegen eine solche Inanspruchnahme gescheitert. Es berichten LTO und beck-aktuell.
BAG zu digitaler Gehaltsabrechnung: Die gesetzlich vorgeschriebene Textform einer Gehaltsabrechnung beinhaltet keinen Anspruch, diese in Papierform zu erhalten. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in einem von LTO berichteten Urteil klar. Arbeitnehmenden müsse jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Abrechnung im Betrieb auszudrucken. Dies war im Fall der nun unterlegenen Edeka-Verkäuferin geschehen.
OLG Frankfurt/M. zu Geschwindigkeitsübertretung: Die Behauptung einer "verwirrenden Beschilderung" konnte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. im Beschwerdeverfahren nicht davon überzeugen, die erstinstanzliche Verurteilung zu einem dreimonatigen Fahrverbot aufzuheben. Wer Schilder nicht verstehe, sei erst recht zu Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet, so der von LTO berichtete Beschluss aus der vergangenen Woche. Zudem begründe die Einlassung, mit der eine Geschwindigkeit von 146 statt der erlaubten 60 km/h erklärt werden sollte, Zweifel an der kognitiven Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr.
LG Aachen – Hooligan: Ab Mitte Februar muss sich Kevin Polz, ein stadtbekannter rechtsextremistischer Anhänger des örtlichen Fußballvereins Alemannia Aachen, am Landgericht Aachen wegen mehrerer Vorwürfe, darunter einem versuchten Totschlag, verantworten. Das Verfahren könnte Verbindungen des Angeklagten zu Clubchef Marcel Moberz und auch zum Cheftrainer des Drittligaklubs, Heiner Backhaus, offenlegen. Letzterem soll der Angeklagte Videoaufnahmen des Übergriffs geschickt haben. Über den Fall und die Anklage schreibt zeit.de (Matthias Wolf/Oliver Fritsch).
LG Hannover – korrupter Staatsanwalt: Die FAZ (Reinhard Bingener) befasst sich mit Staatsanwalt Yashar G., gegen den am Landgericht Hannover Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben wurde. Das sich der Ankläger von Drogenhändlern bezahlen ließ, habe ein in Untersuchungshaft befindlicher Drogenkurier bereits im Oktober 2022 behauptet. Weil die daraufhin erfolgte Durchsuchung von G.s. Wohnung keine hinreichenden Verdachtsmomente ergeben hätte, sei der Beamte nicht vom Verfahren gegen den Kurier abgezogen worden.
LG Schweinfurt – US-Soldat: Wegen eines Mordes im Jahr 1978 ist der heute 70-jährige US-Amerikaner Tommy M. am Landgericht Schweinfurt angeklagt. Seine spätere Ehefrau sagte nun als Zeugin aus, dass er ihr die Tat 1995 gestanden habe. Laut Anklage soll der als Soldat in Deutschland stationierte M. damals eine 18-Jährige erstochen haben, um eine Affäre vor seiner damaligen Gattin zu verheimlichen. Die FAZ (Kim Maurus) berichtet.
LG Karlsruhe zu Anwaltshaftung: Das Landgericht Karlsruhe wies im vergangenen August die Regressforderung eines Mannes ab, der seiner Anwältin die Versäumung einer Berufungsfrist in einer rentenrechtlichen Auseinandersetzung vorwarf. Ob das Fristversäumnis schuldhaft verursacht worden sei, könne offenbleiben, da die Berufung ohnehin aussichtslos gewesen war, so das LG laut beck-aktuell.
VG Berlin zu Niqab am Steuer: Jost Müller-Neuhof (Tsp) bezweifelt, dass das Verwaltungsgericht Berlin einer vollverschleierten Muslimin zu Recht die begehrte Ausnahmegenehmigung verweigert hat. Tatsächlich ließe sich dem "richtigerweise" vom VG bemühten Argument der Notwendigkeit einer Identifizierbarkeit von Verkehrsteilnehmenden auch anderweitig begegnen, etwa durch die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Der "tiefere Grund" des Verbotes dürfte hingegen im "politischen und durchaus eine Spur anti-islamischen Motiv" zu erkennen sein, Vollverschleierungen zu unterbinden.
Militante Antifa/EU-Haftbefehle: LTO (Tanja Podolski) berichtet, dass in Sachen "Budapest-Komplex" mittlerweile fünf europäische Haftbefehle aus Ungarn gegen Linksextremisten aus Deutschland vorliegen. Einer der Betroffenen ist ein Syrer mit Niederlassungserlaubnis. Als Ausländer drohe ihm die Auslieferung nach Ungarn im weit stärkeren Maße als den übrigen Beschuldigten, weil bei der Tat eines Ausländers im Ausland kein Anknüpfungspunkt für die deutsche Strafjustiz besteht.
Recht in der Welt
Israel – UNRWA: In dieser Woche treten in Israel zwei im Oktober verabschiedete Gesetze über ein Kontakt- und Betätigungsverbot des UNO-Hilfswerks UNRWA in Kraft. Die FAZ (Christian Meier) schreibt über die Gründe und die unklare Zukunft der Organisation.
Sonstiges
Wahlkampf/Kanzlerduell: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tarek Mahmalat beschreibt im Verfassungsblog rechtliche Grundlagen der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bevorstehenden Fernsehdebatten der Spitzenkandidaten von CDU/CSU und SPD. Deren Beschränkung auf "Schwarz-Rot" bilde die politische Landschaft nur ungenügend ab und bedürfe daher einer konzeptionellen Überarbeitung.
Das Letzte zum Schluss
Kurzer Dienstweg: Ein beeindruckendes Beispiel für die Macht der vierten Gewalt weiß bild.de (Pia Fredebeul) zu berichten. Nachdem zahlreiche Medien über einen Dauerparker auf einem Kurzzeitparkplatz am Hauptstadtflughafen BER berichteten, wurde das Fahrzeug am Dienstagvormittag plötzlich abgeschleppt. Unklar bleibt, wer die sich auf inzwischen rund 200.000 Euro belaufenden Parkgebühren sowie die Abschleppkosten begleichen muss. Ebenso wenig bekannt ist die Eigentümerschaft des Golfs.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56455 (abgerufen am: 07.02.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag