Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2020: Indy­media-Verbot auf dem Prüf­stand / Wer­ter­satzpf­licht von Diesel-Käu­fern / Hostel-Betrieb auf Bot­schafts­ge­lände

29.01.2020

Am BVerwG beginnt die Verhandlung zum Verbot der Internet-Plattform "linksunten.indymedia". OLG Hamburg mit Idee zur Wertersatzpflicht von Diesel-Käufern und VG Berlin urteilt zu Hostel-Betrieb auf Gelände der nordkoreanischen Botschaft.

Thema des Tages

BVerwG – Linksunten.Indymedia: Am heutigen Mittwoch beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die auf zwei Tage angesetzte erstinstanzliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des im August 2017 vom Bundesinnenministerium verfügten Verbots der linksextremen Internet-Plattform "linksunten.indymedia". Mit dem auf das Vereinsgesetz gestützten Verbot war den jetzigen Klägern als vermeintlichen Betreibern der Seite vorgeworfen worden, nichts gegen strafbare und verfassungsfeindliche Beiträge auf der Plattform unternommen zu haben, erinnert lto.de (Markus Sehl). Die Kläger bestritten die Existenz eines Vereins und machten geltend, ihr Angebot unterfalle als Telemedium den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages. Die taz (Christian Rath) weist darauf hin, dass die Annahme eines Vereins keine förmliche Vereinsgründung voraussetze. Als zu klärende Rechtsfragen blieben die Eröffnung des Schutzbereiches der Pressefreiheit für Plattformen wie indymedia und die Zurechenbarkeit einzelner Posts zum Seitenbetreiber. Der Auftritt als Einzelkläger könne aber auch zur Abweisung der Klage wegen fehlender Klagebefugnis führen. Die Ereignisse um das Verbot und die rechtlichen Fragen der anstehenden Verhandlung beschreibt auch netzpolitik.org (Daniel Laufer).

Rechtspolitik

Hasskriminalität: Nach Kritik an der bisherigen Entwurfsversion eines Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verschiedene Klarstellungen in Aussicht gestellt. So werde etwa die Herausgabe von Passwörtern nur zur Verfolgung "schwerster Straftaten" in Frage kommen. lto.de und SZ (Jannis Brühl) berichten.

Anwaltliches Berufsrecht: lto.de (Pia Lorenz) liegt ein von der Bundestagsfraktion der Grünen beschlossener Antrag zu einer Reform des anwaltlichen Berufsrechts vor. Um die Anwaltsarbeit zeitgemäß auszugestalten und entsprechend vergüten zu können, sehe der Vorschlag etwa Erfolgshonorare bei niedrigen Streitwerten oder Gebührenerhöhungen in regelmäßigen Intervallen vor und greife auch bereits unterbreitete Vorschläge wie die Lockerung des Verbots der anwaltlichen Prozessfinanzierung auf. Er zeige sich insgesamt doch aber "zurückhaltender" als vergleichbare Vorschläge der FDP-Fraktion oder des Bundesjustizministeriums.

Frauenquote in Vorständen: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bestehen nach Bericht des Hbl (Heike Anger) auf einer verbindlichen Frauenquote für Unternehmensvorstände. Die von ihnen geführten Ministerien hätten die Vorarbeiten zu einem entsprechenden Gesetz abgeschlossen.

Kindesmissbrauch: Aus Anlass der Bilanz des von der Bundesregierung eingesetzten Missbrauchs-Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig meint Reinhard Müller (FAZ), dass es den geforderten "Pakt gegen Missbrauch" eigentlich nicht geben müssen sollte. Angesichts der offenbarten Systemimmanenz des Missbrauchs der Schwächsten müsse jedem Verdacht nachgegangen werden. "Gerade bei fürchterlichen, den sozialen Tod bedeutenden Vorwürfen" müsse aber auch die Unschuldsvermutung hochgehalten werden und dürfe durch "neue Rechte, gar mit Verfassungsrang" staatlicherseits nicht "über Gebühr" in Elternrechte eingegriffen werden.

E-Privacy-Verordnung: Nach einem der FAZ (Hendrik Kafsack) vorliegenden Papier hält die EU-Kommission auch weiterhin an ihrem Vorhaben einer E-Privacy-Verordnung fest.

Justiz

BVerfG zu Erststudiumskosten: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Thomas Sendke (juwiss.de) analysiert kritisch den Anfang Januar veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass eine Regelung, nach der die Kosten eines Erststudiums nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, verfassungskonform ist. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Tim Maciejewski (juwiss.de) setzt sich in seiner Analyse auch mit den Folgen der Entscheidung, die "tatsächlich vor allem Studierende mit niedrigem Einkommen" benachteilige, auseinander.

VerfGH NRW zu AfD-Anfrage: Einem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zufolge hat die Landesregierung eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion zu gefährlichen Orten im Sinne des Polizeigesetzes nur unzureichend beantwortet. Hierdurch sei der Informationsanspruch der Abgeordneten verletzt worden, berichtet lto.de. In ihrer Antwort hatte die Landesregierung lediglich Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Kreispolizeibehörden angegeben.

OLG Hamburg – Diesel-Skandal: Der FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis) liegt ein bislang unveröffentlichter Hinweisbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor, der die gängige Praxis, Kaufpreisrückzahlungsansprüche von Diesel-Käufern durch einen Wertersatz für gezogene Nutzungen zu kürzen, in Frage stellt. Derartiger Wertersatz sei nur bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklungsaufforderung zu leisten. Bei einer Weigerung VWs bliebe den Autofahrern nichts anderes übrig, als ihre Fahrzeuge weiter zu benutzen, eine zum Teil von Gerichten geforderte Stilllegung sei "unzumutbar". Durch ein entsprechendes Prozessverhalten könne VW zudem auch die Höhe der Wertersatzpflicht beeinflussen.

LG Dortmund – Anschlag auf Lehrer: An der Jugendstrafkammer des Landgerichts Dortmunds sind drei junge Männer wegen eines versuchten Mordes angeklagt. Sie sollen vereinbart haben, ihren Lehrer gemeinsam in einen Hinterhalt zu locken, um ihn dort mit Hämmern zu erschlagen. Über die Vorwürfe und den Prozessauftakt berichtet die Welt (Kristian Frigelj).

VG Berlin zu City Hostel: Weil sein Betrieb auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft gegen UN-Sanktionen verstößt, muss das Berliner City Hostel schließen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin unter Berufung auf die polizeirechtliche Generalklausel und eine EU-Verordnung von 2017, mit der Sanktionen gegen Nordkorea durchgesetzt werden sollen. lto.de (Annelie Kaufmann) erläutert den ungewöhnlichen, von den Eltern des in Nordkorea verstorbenen US-Amerikaners Otto Warmbier in Gang gebrachten Fall, der auch das Landgericht Berlin beschäftigt. Dort werde im Rahmen einer Kündigungs- und Räumungsklage zur Zeit verhandelt, ob zwischen Betreiber und Botschaft überhaupt noch ein Mietvertrag besteht. SZ (Verena Mayer) und taz-Berlin (Anna Klöpper) berichten ebenfalls.

AG Hildesheim – Abstammungsrecht: Die taz (Helena Weise) berichtet von einem Paar, welches am Amtsgericht Hildesheim gegen die Weigerung des örtlichen Standesamtes vorgeht, für ein gemeinsames Kind eine Mit-Mutterschaft eintragen zu lassen und bereit ist, die Sache "durch alle Instanzen" zu tragen. Ein im März des vergangenen Jahres vorgestellter Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts mit Neuerungen wie der Möglichkeit einer Mit-Mutterschaft für lesbische Paare habe aber noch keinen parlamentarischen Fahrplan.

Legal Tech: Privatdozent Martin Fries (community.beck.de) verlinkt Volltexte zu mehreren Entscheidungen verschiedener Gerichte zur Zulässigkeit von Legal Tech-Anbietern.

Diverse Verfahren: Der SWR RadioReportRecht (Bernd Wolf/Claudia Kornmeier) dieser Woche befasst sich mit Aufsehen erregenden Verfahren aus der letzten Woche. Die Autoren sprechen über das weitgehend nicht-öffentliche Verfahren wegen Landesverrat am Oberlandesgericht Koblenz, die Knöllchen-Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt sowie den Abhilfebeschluss des Landgerichts Berlin in Sachen Künast-Beschimpfungen.

GBA: lto.de (Markus Sehl) berichtet über die von Generalbundesanwalt Peter Frank vorgestellten Zahlen zur Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. Während die absolute Zahl der anhängigen Terrorismusverfahren rückläufig sei, fächerten sich die Verfahren inhaltlich auf. Neben weiterhin zahlreichen Ermittlungen im islamistischen Bereich nähme die Behörde auch rechtsterroristische Taten ins Visier. Zudem erwarte man auch Revisionsverfahren zum Komplex "Cum-Ex".

GBA – Walter Lübcke: Die FAZ (Katharina Iskandar/Marlene Grunert) hat aus Sicherheitskreisen erfahren, dass bei den Ermittlungen zur Ermordung Walter Lübckes auch mögliche Verbindungen des Hauptverdächtigen zur rechtsextremen Szene in Nordhessen und hier speziell auch der dem NSU zugeschriebene Mord an Halil Yozgat in Kassel in den Blick genommen werde. Mit einer Anklage wegen der Tötung Lübckes könne schon in der nächsten Woche gerechnet werden.

Hackerangriff auf das KG Berlin: Über die aktuellen Erkenntnisse zum Schadsoftwareangriff auf das Berliner Kammergericht schreiben nun auch SZ (Jan Heidtmann u.a.), zeit.de (Lisa Hegemann/Meike Laaff) und taz-Berlin (Gareth Joswig).

Recht in der Welt

Irland – Genitalverstümmelung: Ein Elternpaar ist in Irland wegen Genitalverstümmelung ihrer Tochter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Über das erste Urteil seiner Art berichtet die taz (Ralf Sotschek).

Türkei – EGMR zu Kavala: Ein Istanbuler Gericht hat die Untersuchungshaft gegen den Kulturmäzen Osman Kavala erneut verlängert und damit bereits zum zweiten Mal eine anderslautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ignoriert. Die Entscheidung sei "nicht definitiv", weil die Türkei einen Widerspruch eingelegt habe, schreibt die SZ (Christiane Schlötzer) über die jetzige Entscheidung.

Israel – Benjamin Netanyahu: Als erster amtierender Ministerpräsident Israels ist Benjamin Netanyahu nun wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt worden. Nach dem Rückzug seines ursprüngliches Antrages auf Immunität hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Jerusalem eine Anklageschrift eingereicht, berichtet die FAZ (Jochen Stahnke). Das von Netanyahu geäußerte Unverständnis, gerade während "einer historischen Mission in den USA" mit einer "Zirkusvorstellung" wie dieser Anklage belästigt zu werden, offenbart in der Einschätzung von Alexandra Föderl-Schmid (SZ), "wie er den Rechtsstaat sieht".

Europarat – Polen : Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat beschlossen, wegen der umstrittenen Maßnahmen im Zuge seiner Justizreform gegen Polen ein sogenanntes Monitoring-Verfahren durchzuführen. Berichterstatter der Versammlung sollen hierzu regelmäßig untersuchen, ob demokratische Institutionen in Polen noch funktionieren und die Rechtstaatlichkeit noch den Ansprüchen des Europarates genügt, berichtet zeit.de über das erstmals in Gang gesetzte Verfahren.

Sonstiges

Gesichtserkennung: Nach Enthüllungen über eine von US-Behörden benutze Gesichtserkennungs-App des Unternehmens "Clearview" untersucht der Richter am Verwaltungsgericht Malte Engeler auf lto.de die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes einer solchen Technologie. Würde diese von Privaten genutzt, böte die Datenschutzgrundverordnung "reichlich Erlaubnistatbestände", gleichwohl bleibe ihre Anwendbarkeit fraglich. Die für Strafverfolgungsbehörden maßgebliche Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres verweise ihrerseits auf gesetzliche Rechtfertigungsgründe. Hier habe die Bundesregierung bislang den Eindruck erweckt, dass sie Gesichtserkennungsverfahren de lege lata für erlaubt halte.

Exekutive Social-Media-Aktivitäten: Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet über den Konflikt zwischen der grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs und dem Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink. Letzterer hält den Betrieb von Accounts auf Twitter und anderen Kanälen nur dann für zulässig, wenn die betreffenden Regierungstellen mit dem jeweiligen Anbieter "ihre gemeinsame Verantwortung für Nutzung der Daten" vertraglich konkretisieren. Die Landesregierung habe nun ein Rechtsgutachten zur Frage in Auftrag gegeben.

Datenschutzbeauftragter: In einem ausführlichen Interview äußert sich Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, gegenüber der Welt (Karsten Seibel) zu seinem Umgang mit persönlichen Daten, der Kritik an der Datenschutzgrundverordnung und den auf ihrer Grundlage verfügten Bußgeldern, der Zukunft der deutschen Datenschutzbehörden sowie seiner Position zu Social-Media-Aktivitäten von Regierungsstellen.

Das Letzte zum Schluss

Spätes Glück: Nur wenigen 85-Jährigen sind neue Vaterfreuden beschieden, zu den Glücklichen kann sich nun auch der frühere belgische König Albert II. zählen. Wie SZ (Thomas Kirchner) und FAZ (Thomas Gutschker) berichtet, musste er sich dazu allerdings von einem Berufungsgericht seiner Heimat zu einem DNA-Test zwingen lassen. Dieser ergab die biologische Vaterschaft einer 51-Jährigen, die seit mehreren Jahren für diese Anerkenntnis kämpfte.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2020: Indymedia-Verbot auf dem Prüfstand / Wertersatzpflicht von Diesel-Käufern / Hostel-Betrieb auf Botschaftsgelände . In: Legal Tribune Online, 29.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39967/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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