Druckversion
Dienstag, 17.03.2026, 06:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/presseschau/p/presseschau-29-01-2016-sanktionen-falschmeldungen-istgh
Fenster schließen
Artikel drucken
18289

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2016: EuG zu Sank­tionen / Straf­bare Gerüchte? / Selek­tiver IStGH

29.01.2016

Legal Voices - die juristische Presseschau

Europäische Kontensperrungen ukrainischer Regierungsbeamter waren rechtswidrig, entscheidet der EuG. Außerdem in der Presseschau: können Gerüchte strafbar sein?, Prozess gegen Ex-Präsidenten und originelle Berufungs-Argumentation.

Anzeige

Thema des Tages

EuG zu Sanktionen: Im Frühjahr 2014 beschloss der Europäische Rat die Sperrung von Auslandskonten hochrangiger Vertrauter des früheren ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch. Er stützte sich dabei auf ein Schreiben des ukrainischen Generalstaatsanwalts, der den Betroffenen die Veruntreuung öffentlicher Gelder vorwarf. Eben diese Begründung war nach nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg zu unbestimmt, berichtet die SZ (Stefan Ulrich). Denn sei nicht dargelegt worden, inwiefern die jetzigen Kläger für die behaupteten Taten verantwortlich gewesen seien. Die nun für ungültig erklärte Maßnahme war auf ein Jahr bestimmt, gegen die im März 2015 verfügte Verlängerung ist ebenfalls eine Klage anhängig. Auch die taz (Christian Rath) berichtet.

In einem separaten Kommentar bezeichnet Stefan Ulrich (SZ) die Maßnahmen dennoch als "sinnvoll". Anders noch als etwa die Irak-Sanktionen des UN-Sicherheitsrates von 1990 erlaubten es "intelligente Sanktionen", zielgerichtet gegen Führungsfiguren vorzugehen, ohne eine ganze Bevölkerung in Sippenhaft zu nehmen. Dementsprechend dürften aber auch die an die Maßnahmen zu stellenden Anforderungen nicht zu streng sein. Das Bestimmtheitsgebot sei zwar "ein wichtiger Rechtsgrundsatz", Sanktionen aber keine strafrechtlichen Strafen, vielmehr "Druckmittel des Völkerrechts".

Rechtspolitik

Asylpaket II: Am gestrigen Donnerstagabend haben sich die Spitzen der Regierungskoalition auf die Inhalte des sogenannten Asylpakets II verständigt. Kernpunkt sei die Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge, "die nicht unmittelbar persönlich verfolgt" würden, zitiert spiegel.de Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD). Daneben sollen spezielle Aufnahmeeinrichtungen zur Bearbeitung von Asylanträgen in Schnellverfahren eingerichtet werden. Unabhängig von dem Maßnahmenpaket sollten Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, die für die Zustimmung im Bundesrat erforderliche Einigung mit den Grünen stehe aber noch aus.

Flüchtlinge: Zur Bewältigung der Flüchtlingssituation hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Darstellung des HBl (Sven Afhüppe/Gabor Steingart) in dessen Wochenende-Teil einen "komplexen Alternativplan entwickeln lassen", dessen Einsatz von einer nach dem EU-Gipfel im Februar zu ziehenden Zwischenbilanz abhänge. Das HBl (Sven Afhüppe u.a.) stellt in einem weiteren Beitrag hierzu zehn Punkte vor. So sei eine Neuorganisation des Schengen-Systems ebenso wie die Einführung einer EU-Steuer zur Finanzierung der Flüchtlingskosten denkbar. Weitere Maßnahmen betreffen die Aufstockung der Bundespolizei und die Einführung europaweiter Kontingente für die Aufnahme von Flüchtlingen.

Gerüchte: Nachdem feststeht, dass die Meldung eines am Berliner Lageso verstorbenen Flüchtlings nicht zutraf, erinnert Christian Rath (BadZ) in einem Kommentar daran, dass "die Lüge an sich" nicht strafbar ist. Eine Strafbarkeit des "Verbreitens falscher beunruhigender Gerüchte" sei rechtsstaatlich bedenklich, auch wenn es in Österreich eine derartige Strafnorm gebe. Vielmehr sei fraglich, ob gegen jede Ärgerlichkeit das Strafgesetzbuch in Anschlag gebracht werden müsse. Immerhin sei es auch möglich, den Urheber der Falschmeldung wegen groben Unfugs nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu sanktionieren.

Basiskonto: Nach Darstellung der SZ (Vivien Timmler) wird ein Gesetz zur Einführung eines Basiskontos auf Guthabenbasis trotz anhaltenden Widerstandes vieler Banken noch in diesem Frühjahr geschehen.

Vergaberechtsreform: Durch eine Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und eine neue Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge beabsichtigte die Bundesregierung eine umfassende Reform des Vergaberechts. Rechtsanwalt Ralf Leinemann zeigt sich in einer auf lto.de abgegebenen Einschätzung der Maßnahmen skeptisch. Problematisch sei vor allem der "Wildwuchs" von nach wie vor weiterbestehenden Landesvergabegesetzen und dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Die Neuregelungen verkomplizierten darüber hinaus das bestehende Recht und machten die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergaben öffentlicher Aufträge schwieriger.

Seite 1/3
  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: EuG zu Ukraine-Sanktionen, Asylpaket II geschnürt, strafbare Gerüchte?

  • Seite 2:

    Justiz: Verfassungsbeschwerde gegen Flüchtlingspolitik, Gema verliert gegen Youtube, teure Studi-Fete

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: IStGH zu Laurent Gbagbo, Diskriminierung und AGG, Verzicht auf EKD-Behandlung?

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2016: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18289 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
lto karriere logo

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich...

Bryan Cave Leighton Paisner , Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Wirt­schafts­recht...

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Voll­ju­rist (w/m/d) für wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Die einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz

24.03.2026, Hamburg

Einführung KI-Verordnung – Anforderungen und Umsetzung

24.03.2026

Das rechtsschutzversicherte Mandat – Vertiefung

24.03.2026

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

24.03.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Wahrheitsfindung in der Praxis

24.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH