Die juristische Presseschau vom 28. August 2020: Mus­lima gewinnt Kopf­tuch­st­reit / Neue Corona-Regeln / Höchst­strafe für Christchurch-Atten­täter

28.08.2020

Auch Berlin darf Kopftuchträgerinnen nicht pauschal die Anstellung als Lehrerin verweigern. Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Regeln verständigt und der Christchurch-Attentäter muss lebenslang in Haft.

Thema des Tages

BAG zu Lehrerinnen mit Kopftuch: Das Bundesarbeitsgericht hat einer Muslima Recht gegeben, die sich dagegen wehrte, dass sie wegen ihres Kopftuchs in Berlin nicht als Lehrerin eingestellt wurde. Die Erfurter Richter bestätigten das Urteil des Landesarbeitsgerichts, nach dem die Klägerin einen Entschädigungsanspruch gegen das Land Berlin hat. Dazu beriefen sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen nur verfassungsgemäß sei, wenn der Schulfrieden gefährdet ist. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse daher verfassungskonform ausgelegt werden. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof lehnte das Bundesarbeitsgericht ab. Es berichten die FAZ (Alexander Haneke), die taz (Christian Rath) und LTO.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht in dem Urteil eine Chance: "Schülerinnen und Schüler mit muslimischen Lehrerinnen zusammenzubringen, birgt Möglichkeiten zum Dialog und Aussicht auf Gewöhnung."

Die taz (Susanne Memarnia) zeichnet die Diskussion um das Berliner Neutralitätsgesetz nach.

Rechtspolitik

Neue Corona-Regeln: Bund und Länder haben sich in einer Videokonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen beim Infektionsschutz verständigt. So soll künftig mit Ausnahme Sachsen-Anhalts ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden, wenn gegen die Maskenpflicht verstoßen wird. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, soll sich künftig erst nach fünf Tagen durch einen negativen Test von der 14-tägigen Quarantäne befreien können. Zudem soll es keine Lohnfortzahlung geben. Großveranstaltungen bleiben verboten, eine einheitliche Obergrenze für private Feiern wurde jedoch nicht vereinbart. Die neuen Regeln werden von der SZ (Kristiana Ludwig), der FAZ (Heike Schmoll), der taz (Pascal Beucker) und LTO zusammengefasst.

Gregor Waschinski (Hbl) warnt vor einem verfrühten Anziehen der Zügel. Der Anstieg der entdeckten Infektionen sei zum Teil auf die Ausweitung der Tests zurückzuführen; die Hospitalisierungsrate sei seit Wochen rückläufig. Josef Kelnberger (SZ) sieht im deutschen Föderalismus eine Stärke bei der Bewältigung der Krise. Die Corona-Maßnahmen wirken "umso nachvollziehbarer und glaubwürdiger, je weiter die Verantwortung in ihre Nähe verlagert wird".

Mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung beschäftigt sich die Welt (Philipp Vetter). Die Rechtslage sei momentan unklar.

Datenmissbrauch durch Polizei: Nachdem Hinweise aufgetaucht sind, dass nicht nur in Hessen, sondern auch in Berlin und Hamburg polizeiliche Daten für Drohschreiben des sogenannten NSU 2.0 benutzt wurden, fordert Ronen Steinke (SZ) Konsequenzen: Der Missbrauch von polizeilichen Datenbanken müsse beendet werden.

Unabhängige Polizeibeschwerdestellen: Ronen Steinke (sueddeutsche.de) fordert in einem Kommentar die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen, die bei Vorwürfen gegenüber Polizeibeamten ermitteln sollen. Polizeibeamte würden zu oft die Perspektive ihrer Kollegen einnehmen; die Staatsanwaltschaft stecke in einem Interessenkonflikt, da sie auf gute Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen sei.

Grüne Finanzierungen: Rechtsanwalt Hendrik Haag stelt auf dem Hbl-Rechtsboard den geänderten Rechtsrahmen für sogenannte "Grüne Anleihen" vor. Das Europäische Parlament hat die Taxonomie-Verordnung verabschiedet, die sechs Nachhaltigkeitsziele enthält. Nun sollen technische Evaluierungskriterien entwickelt werden.

Justiz

VG Berlin – Querdenker-Demo: Die Veranstalter der für Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Infektionsschutzmaßnahmen haben nach Meldungen von Heike Anger (Hbl) und LTO beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, mit dem sie sich gegen das Verbot der Versammlungen wehren. Die Welt (Ricarda Breyton u.a.) und beck-aktuell (Joachim Jahn) tragen die Argumente für und gegen die Rechtmäßigkeit der Verbote zusammen.

Jochen Bittner (zeit.de) und Heike Anger (Hbl) kritisieren die Aussage des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD), dass er Rechtsextremen keine Bühne überlassen wolle. Dieser verteidigt im Interview mit der SZ (Jan Heidtmann) und spiegel.de (Roman Lehberger) das Verbot. Dieses werde alleine mit dem Infektionsschutz begründet.

In einem Beitrag für den Verfassungsblog befasst sich Rechtsprofessor Christoph Gusy eingehend mit der Versammlungsfreiheit der Corona-Leugner. Da diese auch die Form der Versammlung schütze, stelle sich die Frage, ob sich Verstöße gegen die Maskenpflicht und Abstandsregelungen rechtfertigen lassen. focus.de (Ulf Lüdeke) erläutert unter anderem, welche Strafen drohen, wenn Corona-Leugner trotz Verbots demonstrieren.

BVerfG – Solidaritätszuschlag: Wie die taz (Jasmin Kalarickal) und spiegel.de berichten, haben Abgeordnete der FDP-Fraktion im Bundestag Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag eingelegt. Nach Ansicht der FDP ist der Zweck für die Ergänzungsabgabe entfallen. Zuletzt hatten sich Union und SPD darauf verständigt, dass der Soli für einen Großteil der Steuerzahler abgeschafft wird, aber für Besserverdienende weitergelten soll.

BVerfG zu Kuttenverbot: Der emeritierte Rechtsprofessor Thomas Feltes kritisiert auf dem Verfassungsblog den vor knapp zwei Wochen veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine. Die Karlsruher Richter hatten verschiedene Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine Strafnorm im Vereinsgesetz richteten, mit der insbesondere Rockern verboten wurde, die Symbole eines verbotenen Vereins zu zeigen, selbst wenn sie einer nicht verbotenen Teilorganisation angehören. Feltes sieht in der Entscheidung eine "Juridifizierung von Symbolpolitik". Die Mehrzahl der Charter und Chapter von Rocker-Vereinigungen seien nicht für schwere Straftaten verantwortlich. Die Berichte, auf die sich die Sicherheitsbehörden beriefen, genügten nicht rechtsstaatlichen Standards.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke hat der Leiter der Sonderkommission geschildert, wie die Beamten auf die Spur des Hauptverdächtigen Stephan Ernst gekommen waren. Zunächst habe ein mit der Familie Lübcke befreundeter Feuerwehrmann, der den Tatort gereinigt hatte, im Fokus der Ermittlungen gestanden. Der entscheidende Hinweis auf Stephan Ernst sei eine Hautschuppe auf Lübckes Hemd gewesen. zeit.de (Martin Steinhagen) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.

LG Frankfurt/M. – Gleisattacke: Der Mann, der letztes Jahr eine Frau und ihren Sohn am Frankfurter Hauptbahnhof auf ein Gleis gestoßen hat, ist nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen schuldunfähig. Er leide an einer "krankhaften seelischen Störung", die das Risiko berge, dass er auch künftig Straftaten begehe, so der Gutachter in der Verhandlung, von der die FAZ (Anna-Sophia Lang) und spiegel.de berichten.

LG Bonn zu Vergewaltigung: Ein Mann ist vom Landgericht Bonn vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Zuvor hatte seine Ex-Freundin ausgesagt, dass sie aus Angst so getan habe, als gefalle ihr der Geschlechtsverkehr. Das Gericht konnte daher laut bild.de keine vorsätzliche Vergewaltigung feststellen.

Oury Jalloh: spiegel.de (Christopher Piltz) liegt der Bericht der Sonderberater Jerzy Montag und Manfred Nötzel zum Fall Oury Jalloh vor, der am heutigen Freitag dem Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt übergeben werden soll. Oury Jalloh war 2005 in einer Gewahrsamszelle in einem Polizeirevier in Dessau verbrannt. Nach dem neuen Bericht war die Einstellung der Ermittlungen 2017 richtig. Hinsichtlich der vorherigen Ermittlungsverfahren ist aber von "zum Teil gewichtigen Unstimmigkeiten und Widersprüchen" die Rede. Zudem sei die Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh rechtswidrig gewesen.

Recht in der Welt

Neuseeland – Christchurch: Der Attentäter von Christchurch ist von einem neuseeländischen Gericht zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung verurteilt worden. Es ist die erste Verurteilung nach einem Anti-Terrorismus-Gesetz von 2002. Der Angeklagte hatte bei einem Angriff auf zwei Moscheen 2019 51 Menschen getötet und 50 Menschen verletzt. Über die Urteilsverkündung berichten die FAZ (Till Fähnders), die SZ (Felix Haselsteiner), die taz (Anke Richter) und LTO.

Reinhard Müller (FAZ) bezeichnet das Urteil als Höchtstrafe. Eine weitere Höchststrafe sei es, den Namen des Attentäters nicht zu nennen, wie es die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern empfohlen hat. Felix Haselsteiner (SZ) meint, der Täter habe seine gerechte Strafe bekommen. Der Täter solle in Vergessenheit geraten, die Opfer jedoch nicht.

USA – Supreme Court zu DACA: In einem (englischsprachigen) Beitrag für den Verfassungsblog äußert sich Assistenzprofessor Daniel E. Walters skeptisch zur Entscheidung des amerikanischen Supreme Court zum DACA-Programm, das bestimmte illegale Einwanderer schützt. Das Gericht habe sich auf die Chenery I-Doktrin berufen, nach der Entscheidungen der Verwaltung nicht mit nachgeschobenen Gründen gerechtfertigt werden können. Dieser Prozeduralismus sei keine hohe Hürde für künftige Entscheidungen der Trump-Administration.

Sonstiges

Women of Legal Tech: LTO (Pia Lorenz) sprach mit den Rechtsanwälten Michael Grupp und Nico Kuhlmann, die 2018 den Award "Women of Legal Tech" ins Leben gerufen haben. Jetzt können sich Frauen für 2020 bewerben, die wichtige Beiträge an der Schnittstelle von Recht und Technologie erbringen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. August 2020: Muslima gewinnt Kopftuchstreit / Neue Corona-Regeln / Höchststrafe für Christchurch-Attentäter . In: Legal Tribune Online, 28.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42622/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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