Die juristische Presseschau vom 28. März 2018: Poli­ti­sche Justiz in Spa­nien? / Teures Toll Col­lect / Frist für Face­book

28.03.2018

Läuft Carles Puigdemont Gefahr, Opfer politisch motivierter Justiz zu werden? Außerdem in der Presseschau: das Toll Collect-Schiedsverfahren ist geheim und teuer und EU-Justizkommissarin Jourová setzt Facebook eine Erklärungsfrist.

 

Thema des Tages

Spanien/Deutschland – Carles Puigdemont: Der Verdacht einer politischen Einflussnahme des spanischen Justizapparats wird durch die bisher unnachgiebig erscheinende Haltung gegenüber Mitgliedern der abgesetzten Regionalregierung genährt, schreibt zeit.de (Julia Macher). Dabei fänden Amtsernennungen durch politische Entscheidungsträger durchaus Entsprechungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter ihnen Deutschland. Besonders zeichne sich Spanien allerdings durch vergleichsweise hohe Strafen aus, auch Untersuchungshaft dauere überdurchschnittlich lang. Dies betreffe jedoch sämtliche Bereiche der Kriminalität. Laut FAZ (Hans-Christian Rößler) ist im Fall Carles Puigdemonts dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nun eine deutsche Übersetzung der 69 Seiten starken Anklageschrift übermittelt worden. In ihr werde dargelegt, dass die Regionalregierung einen "kriminellen Plan" mit einem "gewaltsamen Fanatismus" verfolgt und hierdurch zu erkennen gegeben habe, auch Gewalt anwenden zu wollen. Letzteres sei entscheidend für die Einschlägigkeit eines Hochverrats im Sinne des deutschen Rechts. Deswegen prognostiziert auch der vom Hbl (Sandra Louven) interviewte spanische Rechtsprofessor Manuel Ollé eine Auslieferung und lobt im Übrigen die "für ihre hervorragende Arbeit und ihre Genauigkeit bekannten" deutschen Staatsanwälte und Richter. spiegel.de (Steffen Lüdke/Johannes Maier) zeigt sich in einer Zusammenfassung des bisherigen Verfahrens deutlich skeptischer zu den Chancen einer Auslieferung.

Den Europäischen Haftbefehl, auf dessen Grundlage Puigdemont nun festgenommen wurde, stellt deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) ebenso vor wie die bei seiner Einführung geäußerte Kritik. In einem im FAZ-Einspruch veröffentlichten Gastbeitrag legt Rechtsprofessor Michael Kubiciel die Einschätzung dar, Spanien habe bei seinem Kampf gegen den baskischen Terrorismus bewiesen, dass dort "selbst in außergewöhnlichen Bedrohungslagen an rechtsstaatlichen Grundsätzen" festgehalten werde. Es gebe keinen Anlass anzunehmen, dass sich dies nun ändere. Der politische Hintergrund der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe stehe einer Auslieferung jedenfalls nicht im Wege.

Helene Bubrowski (FAZ) hält "die Politik" für gut beraten, sich zugunsten der schleswig-holsteinischen Justiz "jetzt zurückzuhalten". Dagegen macht Rechtsprofessor Joachim Wieland in einem Gastkommentar für das Hbl darauf aufmerksam, dass die politische Verantwortung dafür, "inwieweit Deutschland sich in innenpolitische Auseinandersetzungen in Spanien einmischt", bei der weisungsbefugten schleswig-holsteinischen Justizmisterin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) liege. Deutschland dürfe sich hier nicht "für innerstaatliche Auseinandersetzungen" instrumentalisieren lassen.

Rechtspolitik

CDU/CSU-Rechtspolitik: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) spricht Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, über die rechtspolitischen Vorhaben der Union und der nun konstituierten Großen Koalition.

Kinderpornographie: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch spricht sich der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) dafür aus, verdeckte Ermittler im Bereich der Kinderpornographie zu ermächtigen, zum Beweis ihrer Vertrauenswürdigkeit in einschlägigen Foren entsprechendes Material hochladen zu dürfen. "Selbstverständlich" dürften diese Daten nur fiktionale, computertechnisch manipulierte Darstellungen zeigen. Durch den Einsatz eines solchen "wirksamen digitalen Ermittlungsinstruments" würde auch der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Opfern entsprochen.

Backdoor-Gesetz: Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) beantragte auf der Innenministerkonferenz im vergangenen Herbst eine Erweiterung der Befugnisse staatlicher Sicherheitsbehörden bei Lauschangriffen durch eine Verpflichtung von Produzenten, Geräte mit sogenannten Backdoors, durch die der Zugang zu Systemen ermöglicht würde, auszustatten, erklärt Dennis-Kenji Kipker (community.beck.blog.de) in einem ausführlich Beitrag. In diesem stellt das Vorstandsmitglied der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz den gegenwärtigten Bearbeitungsstand dar, nennt mögliche Probleme und bilanziert, dass die Umsetzung zweifelhaft sei.

Portabilitätsverordnung: Zum 1. April tritt die Portabilitätsverordnung in Kraft, durch die Verbraucher die Streaming-Angebote kommerzieller Anbieter nun in einem begrenzten Maße auch im europäischen Ausland genießen können. Einzelheiten erläutert die SZ (Christoph Fuchs) in einer Übersicht.

Auslandsdeutsche: Die in London lebende Ulrike Franke, Policy Fellow beim dortigen Büro des European Council on Foreign Relations, schlägt in einem Gastbeitrag des FAZ-Einspruchs vor, die schätzungsweise drei Millionen im Ausland lebenden Deutschen eigene Bundestagsabgeordnete wählen zu lassen. Hierdurch würden nicht nur die Bindungen in die Heimat gestärkt, auch das Parlament würde dadurch "außenpolitische Expertise und noch mehr an Auslandserfahrung" gewinnen.

Justiz

BVerfG zu Wetzlar: Über die Weigerung der hessischen Stadt Wetzlar, einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermietung der örtlichen Stadthalle an die NPD nachzukommen, sowie mögliche Konsequenzen berichten nun auch SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath).

BVerfG – Generisches Maskulinum: Marlies Krämer, jüngst am Bundesgerichtshof mit dem Vorhaben gescheitert, ihre Bank verpflichten zu lassen, sie in Formularen in der grammatikalisch weiblichen Form anzusprechen, sammelt nach Bericht von spiegel.de Geld für eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Der Beitrag fasst auch die bisherigen Verfahren zusammen.

BVerwG zu Gefährder: Die Abschiebung eines islamistischen Gefährders in seine tunesische Heimat ist trotz einer ihm dort drohenden Todesstrafe rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht nach Meldung der taz. Todesstrafen in dem Land würden seit Jahren nicht mehr vollstreckt.

BAG zu Arbeitgeberwahl: Rechtsprofessor Volker Rieble zeigt sich in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch befremdet über eine jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober, in der einem Arbeitnehmer gegenüber der gesellschaftsrechtlichen Aufspaltung ein Recht auf freie Wahl des Arbeitgebers eingeräumt worden sei. Das BAG habe sich hierbei nicht mit der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandergesetzt und gefährde darüber hinaus auch die Attraktivität des Unternehmensstandorts Deutschland.

LG Frankfurt/M. zu Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse in Hessen ist vom Landgericht Frankfurt/M. für unwirksam erklärt worden. Grund hierfür sei ein Formfehler bei der Begründung der erforderlichen Rechtsverordnung, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Wie schon vom Landgericht München sei die Verfassungsgemäßheit der Mietpreisbremse grundsätzlich nicht bezweifelt worden. Das Landgericht Berlin hatte eben diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Eine diesbezügliche Entscheidung stehe noch aus.

AG Potsdam zu Günther Krause: Das Amtsgericht Potsdam hat den früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause (CDU) wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichem Bankrott zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt, meldet die FAZ (Marcus Jung). Krause habe einen Insolvenzantrag für seine zahlungsunfähige Beratungsgesellschaft unterlassen.

Toll Collect: Die SZ (Markus Balser) berichtet exklusiv zu dem seit 2004 anhängigen Schiedsverfahren über die verzögerte Einführung der LKW-Maut. Nach wie vor seien Inhalte des Verfahrens zwischen der Bundesregierung und dem Betreiber-Konsortium Toll Collect geheim. Das Verkehrsministerium habe nun mitgeteilt, dass sich allein die Kosten der Prozessverteter des Bundes bislang auf eine knappe Viertelmilliarde Euro beliefen. Eine Verfahrensbeendigung sei derzeit nicht in Sicht.

Reputationsmanagement: Anhand des Kurzhandbuchs "Manager am Medienpranger" von Armin Sieber stellt der FAZ-Einspruch (Marcus Jung) das anwaltliche Geschäftsfeld des sogenannten Reputationsmanagements vor. Das vorgestellte Handbuch enthalte hierzu einen theoretischen Teil und beschreibe durch Interviews die Praxis der auch als Litigation-PR zu beschreibenden Öffentlichkeitsarbeit zum Wohle der Mandanten. Als herausragende Fehlleistung in diesem Bereich wird der Fall des Kunsthändlers Cornelius Gurlitt genannt.

Recht in der Welt

IGH – Bolivien/Chile: Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag versucht Bolivien, seinen westlichen Nachbarn Chile zu Verhandlungen über einen seit dem sogenannten Salpeterkrieg im 19. Jahrhundert versperrten Meereszugang zu zwingen. Nach der gegenwärtigen letzten Anhörung berate sich das Gericht, um noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen, schreibt die FAZ (Tjerk Brühwiller) und legt die historischen Hintergründe des Konflikts dar.

EGMR zu türkischen Journalisten: Eine englischsprachige Analyse der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Beschwerden der türkischen Journalisten Hasan Altan und Şahin Alpay unternimmt Dilek Kurban (verfassungsblog.de), Fellow an der Hertie School of Governance.


Großbritannien – VW: Vor dem Obersten Gericht Großbritanniens hat eine für drei Tage angesetzte Anhörung begonnen, durch die geklärt werden soll, ob sich die möglichen Schadensersatzansprüche von VW-Kunden für eine Gruppenklage eignen. Das Verfahren und die beteiligten Akteure werden von der Welt (Claudia Wanner) erklärt.

Brasilien – Lula: Ein Gericht in Porto Alegre hat den Berufungsantrag des früheren brasilianischen Präsidenten Lula gegen seine Verurteilung wegen Korruption verworfen. In der kommenden Woche befinde der Oberste Gerichtshof des Landes über einen zudem eingelegten Haftprüfungsantrag des Politikers, schreibt die taz (Bernd Pickert) in einer Übersicht.

Sonstiges

Facebook: Die EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat dem Facebook-Konzern eine zweiwöchige Frist gesetzt, Erkenntnisse zum jüngsten Datenskandal offenzulegen. Insbesondere solle mitgeteilt werden, ob und welche Verbraucher in der EU betroffen sind, schreibt die taz (Tatjana Tricarico). Das Hbl (Heike Anger) nutzt den Skandal für ein Porträt der noch neuen Justizministerin Katarina Barley (SPD). Er biete ihr die Chance, sich zu profilieren, aber auch die Gefahr, "sich vom Konzern vorführen zu lassen".

Neutralitätspflicht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Elias Bornemann stellt in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch den Verfassungsgrundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates als den zentralen Begriff vergangener und zukünftiger "Kopftuch-Entscheidungen" von Gerichten vor. Die Neutralität leite sich aus einer "Zusammenschau" verschiedener Verfassungsregelungen ab und sei hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung keineswegs eindeutig. Im Lichte aktueller Kopftuch-Debatten dürfte sie wohl am ehesten den Schutz des Glaubens "an die Integrität der staatlichen Organträger" beinhalten, wobei diskutabel sei, ob dieser ein bestimmtes äußeres Erscheinungsbild voraussetze.

Stiftungsrecht: Die Grundzüge steuerlicher Aspekte verschiedener Stiftungskonstruktionen stellen die Anwälte Frank Hannes und Christian von Oertzen im Finanzen-Teil der FAZ dar.

Thomas Fischer: In einem Beitrag zur nun publik gewordenen Trennung der Zeit vom ehemaligen Bundesrichter Thomas Fischer beschreibt die taz (Jörg Wimalasena) es als Stärke der Kolumnen Fischers, "vermeintlich intuitive Wahrheiten und Selbstgerechtigkeit zu hinterfragen".

Das Letzte zum Schluss

Post-Unterdrückung: Während sich Facebook gegenwärtig Kritik an datenschutzrechtlich bedenklichem Umgang mit Nutzerdaten ausgesetzt sieht, läuft gegen einen Briefträger aus der Nähe von Freiburg derweil ein Ermittlungsverfahren wegen einer anderen Art von Datenmanipulation: wegen Post-Unterdrückung, strafbar nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch. Das analoge Vergehen soll sich aus Überforderung des Postboten ergeben haben. Die SZ beschreibt, dass der Mann mehr als 7.600 Briefe in seiner Wohnung lagerte, statt sie zuzustellen.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. März 2018: Politische Justiz in Spanien? / Teures Toll Collect / Frist für Facebook . In: Legal Tribune Online, 28.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27755/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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