Die juristische Presseschau vom 28. März 2013: Platzvergabe in der Kritik - Stiller Karfreitag - Kriminelles Sponsoring

28.03.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Frankreich – Brustimplantate: Ein Gericht in Marseille hat einem Bericht der taz (Rudolf Balmer) zufolge entschieden, dass eine präventive Entfernung von mit Industriesilikon gefüllten Brustimplantaten nicht zwingend notwendig gewesen ist. Frauen, die den Eingriff aus Angst um potentielle Gesundheitsschädigungen vornahmen, blieben demnach auf den Kosten sitzen. Der die Interessen von 2.800 Betroffenen vertretende Rechtsanwalt habe Berufung eingelegt.

ICTY-Urteil: Das Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien hat einer Meldung von spiegel.de zufolge den früheren Innenminister der bosnischen Serben und eine Untergebenen zu jeweils 22 Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.  

Großbritannien – Hassprediger: Ein Gericht in London hat einen Abschiebestopp gegenüber einem jordanischen sogenannten Hassprediger mit der Begründung verfügt, dass ihm in seiner Heimat ein rechtsstaatlich unzureichendes Verfahren drohe, meldet die FAZ (Jochen Buchsteiner). Die Abschiebung habe die britische Innenministerin beantragt.

USA – Abtreibungsgesetz: FR.de meldet, dass im US-Bundesstaat North Dakota das strengste Abtreibungsgesetz des Landes erlassen wurde. Es verbiete einen Eingriff, sobald der Herzschlag des Fötus gehört werden könne, also rund sechs Wochen nach der Empfängnis. Ausnahmen, etwa in Vergewaltigungsfällen, seien nicht vorgesehen. Der Gouverneur des Bundesstaates hoffe dem Vernehmen nach, in einem zu erwartenden Verfahren vor dem Supreme Court der USA das 1973 höchstrichterlich etablierte Recht auf Abtreibung zu Fall bringen zu bringen.  

Sonstiges

Ermittlungs-Outsourcing: Rechtsprofessor Hans Theile nimmt in einem Gespräch mit lto.de (Claudia Kornmeier) zum Problem der staatsanwaltschaftlichen Verwendung privater Gutachten Stellung. Die Ende Februar von der Leipziger Staatsanwaltschaft erhobene Anklage gegen ehemalige Vorstände der mittlerweile abgewickelten SachsenLB stützte sich dem Vernehmen nach auf ein Gutachten von Partnern einer Großkanzlei. Der Anklagebehörde stehe es grundsätzlich frei, sich externen Sachverstandes zu bedienen. Die Vorabklärung von Rechtsfragen durch einen Anwalt sei jedoch "problematisch", weil die diesbezügliche Kompetenz zumindest in Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft ohnehin vorhanden sein sollte. Grundsätzlich sei seit einigen Jahren das Phänomen verstärkter Kooperation von staatlichen und privaten Ermittlern aus Anwaltskanzleien zu beobachten. Der rechtswissenschaftliche Diskurs über diese "ganz tiefsitzende Strukturverschiebung", praktiziert etwa im Rahmen der Ermittlungen um Korruptionsvorwürfe bei Siemens, befinde sich derzeit noch im Fluss. Das "Nebeneinander" unterschiedlicher Ermittlungen berge u.a. die Gefahr einer massiven Entwertung des Schweigerechts im Strafprozess.

Korruption: Die SZ (Roman Deininger/Max Hägler) bringt ein längeres Gespräch mit der ehemaligen Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt und Ex-FBI-Chef Louis Freeh zum Thema Korruption im Geschäftsverkehr. Nach der vom US-Justizministerium gegen Daimler verhängten Millionenstrafe wegen Schmiergeldzahlungen wurden beide für den Auto-Konzern tätig, Hohmann-Dennhardt als Vorstandsmitglied, Freeh als externer Monitor. Sie bescheinigen dem Autobauer einen "Kulturwandel" hin zu Regelkomformität auch in Hochrisikoländern und betonen, dass die sogenannte Compliance auch ökonomisch nützlich sei. Nach Hohmann-Dennhardt bedeutet Bestechung, dass Unternehmen wie Menschen sich das Recht kaufen müssten. Wer nichts hätte, würde zum Verlierer. "Das zerstört Gesellschaften."  

Das Letzte zum Schluss

Teurer Wein: Eine Gerichtsposse der teuren Art schildert das Handelsblatt aus New York. Der Milliardär und Weinsammler William Koch ersteigerte bei einer Auktion vor mehreren Jahren 36 Flaschen Wein zu einem Preis von 500.000 Dollar. Die Flaschen erwiesen sich jedoch nicht - wie angepriesen – als aus napoleonischer Zeit stammend. Trotz Händler-Angebot, den Schaden zu ersetzen, zog Koch vor Gericht. Dort werde immer noch verhandelt, während sich die Anwalts- und Gerichtskosten mittlerweile auf 14 Millionen Dollar summiert hätten. Dem Milliardär gehe es nach Worten seiner Anwälte um die "Integrität des Marktes für auserlesene Weine".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. März 2013: Platzvergabe in der Kritik - Stiller Karfreitag - Kriminelles Sponsoring . In: Legal Tribune Online, 28.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8429/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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