Die juristische Presseschau vom 28. März 2013: Platzvergabe in der Kritik - Stiller Karfreitag - Kriminelles Sponsoring

28.03.2013

Die Kritik an der Entscheidung des OLG München, die Presseplätze im NSU-Verfahren im "Windhundverfahren" zu verteilen, bleibt heftig. Die bayerische Justizministerin erinnert an die Unabhängigkeit der Gerichte und will das GVG klarstellen. Außerdem in der Presseschau: Stiller Karfreitag, Korruption beim Sponsoring und millionenteurer Wein.

Platzvergabe im NSU-Prozess: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Akkreditierung von Journalisten im NSU-Prozess sieht sich weiterhin teilweiser heftiger Kritik ausgesetzt.

Die Entscheidung sei "so peinlich wie dumpf", kommentiert Rüdiger Scheidges (Handelsblatt). Niemand in der "sturen" bayerischen Justiz habe die internationale Dimension des Verfahrens erkannt. Celal Özcan (taz), Chefredakteur der Europa-Ausgabe der türkischen Tageszeitung Hürriyet, bezweifelt in einem Gastkommentar die Transparenz des Auswahlverfahrens und fragt, was passiert wäre, wenn deutsche Pressevertreter 2007 nicht zum Verfahren gegen den des sexuellen Missbrauchs angeklagten Marco W. zugelassen worden wären. In der FAZ (Helene Bubrowski) nehmen prominente Strafrechtler zu der Frage Stellung, ob eine gerichtsinterne Übertragung des Prozessgeschehens nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes zulässig wäre. Rechtsprofessor Claus Roxin bejaht dies: Dies sei "eine Vergrößerung des Gerichtssaales mit den Mitteln der Technik" und so "als ob man eine Schiebetür zu einem anderen Zimmer öffnet." Rechtsprofessor Christian von Coelln hält ein derartiges Vorgehen dagegen für rechtswidrig. Auch das Grundrecht der Pressefreiheit eröffne keinen Anspruch auf eine Übertragung.

Die SZ (Heribert Prantl) interviewt die bayerische Justizministerin Merk (CSU). Sie konzediert, dass es ein "vehementes öffentliches Informationsinteresse" gerade türkischer Medien gebe und äußert Verständnis dafür, dass diese Frage zu großen Diskussionen führe. Das OLG München habe sich jedoch "in aller Unabhängigkeit" für die jetzige Lösung, für die es "gute Gründe" gebe, entschieden. Der Ansicht, dass nach dem GVG zwar öffentliche, nicht jedoch gerichtsinterne Übertragungen verboten seien, hält sie entgegen, dass eine "gewichtige Meinung, vielleicht die herrschende" dies anders sehe. Die Ministerin sieht an diesem Punkt jedoch rechtspolitischen Handlungsbedarf. Die Zulässigkeit derartiger Videoübertragungen müsse "eindeutig und unmissverständlich geregelt werden."

Auf lto.de entwirft Rechtsanwalt Martin W. Huff mögliche Alternativen zum gewählten "Windhundverfahren" und konstatiert, dass ein beim Bundesverfassungsgericht zu stellender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, sich einen Platz im Saal zu erzwingen, "gute" Chancen hätte.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Europäisches Asylrecht: Die jahrelange Arbeit der EU an einem neuen europäischen Asylrecht steht einem Bericht der FAZ (Nikolas Busse) zufolge vor dem Abschluss. Der zwischen der Kommission, dem Ministerrat und dem europäischen Parlament erzielte Kompromiss sehe u.a. einen verstärkten Schutz für unbegleitete Minderjährige sowie die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Asylverfahren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten zu bearbeiten, vor. Gleichzeitig werde den Polizeibehörden unter bestimmten Voraussetzungen der Zugriff auf die europäische Fingerabdruckdatei für Asylbewerber gestattet. Die Innenkommissarin Malmström wird mit den Worten zitiert,  Asylverfahren würden künftig "fairer, schneller und besser" entschieden.

Stiller Karfreitag: Der morgige Karfreitag gilt nach den Feiertagsgesetzen der Länder als so genannter stiller Feiertag. Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind besonderen Einschränkungen unterworfen. Die taz (Anja Krüger) informiert über Beispiele und Versuche von atheistischen Verbänden, die geltende Rechtslage zu ändern. Eine Bochumer Initiative etwa scheiterte mit ihrem Plan, morgen "Das Leben des Brian" öffentlich zu zeigen.

Pascal Beucker (taz) sieht in seinem "Ora et salta" überschriebenen Kommentar durch die Regelungen das weltanschaulich neutrale Selbstverständnis des Staates verletzt. Bei allen länderspezifischen Unterschieden sei den Karfreitagsregelungen gleich, dass sie die persönliche Freiheit von Andersgläubigen oder nicht religiösen Menschen "massiv" einschränke.

Datenschutzbericht: Im gestern vorgestellten Jahresbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten Dix wird die Häufigkeit von Funkzellenabfragen kritisiert. Die taz-Berlin (Sebastian Heiser) berichtet, dass die Strafverfolgungsbehörden eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahme ebenso wie eine Benachrichtigung der Betroffenen regelmäßig unterließen. In einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sei die gesetzliche Vorgabe, die Abfrage als Ultima Ratio einzusetzen, als "praxisfern" bezeichnet worden.https://netzpolitik.org/2013/berliner-datenschutz-beauftragter-fordert-starke-eu-datenschutzverordnung-mit-mehr-nutzereinwilligung-und-klaren-regeln/

Benjamin Bergemann (netzpolitik.org) referiert Vorschläge des Datenschutzbeauftragten zur Verbesserung zur EU-Datenschutzverordnung. Diese seien "praxisnah", "sehr lesenswert" und widersprächen der "Mär vom alternativlosen Ende des Grundrechts auf Datenschutz."

Effiziente Justiz: Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Justizkommissarin Viviane Reding legte erstmalig ein sogenanntes Justizbarometer, eine vergleichende Übersicht über die Effizienz der Rechtsprechung in Handels-, Verwaltungs- und Justizfragen, vor, berichtet die SZ (Javier Caceres) in ihrem Wirtschaftsteil. Nach ihrer Darstellung ließe sich ein Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Schwierigkeiten "bestimmter Länder" und der mangelhaften Effizienz ihrer Rechtssysteme erkennen. Die Bundesrepublik zähle dabei nicht zu ihren "Sorgenkindern". Eine Ausweitung der Studie, etwa durch Einbeziehung der Strafjustiz, sei denkbar. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. März 2013: Platzvergabe in der Kritik - Stiller Karfreitag - Kriminelles Sponsoring . In: Legal Tribune Online, 28.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8429/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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