Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2014: Wulff freigesprochen – BVerwG zum Streikrecht – Breuer beteiligt sich

28.02.2014

Justiz

EuGH zu Asylbewerbern: Asylbewerbern muss ab Antragstellung eine Unterkunft oder zumindest staatliche finanzielle Unterstützung für die Anmietung einer Wohnung gewährt werden, entschied der Europäische Gerichtshof nach einer Meldung von FR-Online.

BVerfG zu Drei-Prozent-Klausel: Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Drei-Prozent-Klausel bei der anstehenden Europawahl und die diesbezüglichen Reaktionen analysieren Rechtsprofessorin Sophie-Charlotte Lenski (verfassungsblog.de) und der Rechtswissenschaftler Niels Petersen (juwiss.de). Die FAZ (Thomas Thiel) befragt den Soziologen Ulrich Beck zur Legitimation des Gerichts, einem möglichen Motiv für das Urteil, seinen Auswirkungen auf die politische Landschaft in Deutschland und Europa und dem von ihm initiierten Aufruf von Künstlern und Intellektuellen, "Wählt Europa!".

BVerfG – NPD-Verbot: Die Welt (Thorsten Jungholt und andere) schreibt über die Auswirkungen des Wahlurteils des Bundesverfassungsgerichts für das ebenfalls beim Gericht anhängige NPD-Verbotsverfahren. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner sähen als Konsequenz aus dem Urteil Bundestag und Bundesregierung in der Pflicht, sich dem Verbotsantrag anzuschließen.

BVerwG zum Streikverbot: Beamtete Lehrer dürfen weiterhin nicht streiken, entschied das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte damit eine Disziplinarstrafe gegen eine Lehrerin, die sich an Warnstreiks beteiligt hatte. Nach Ansicht des Gerichts sei das Streikverbot ein wesentlicher Bestandteil des Beamtenrechts, schreibt die SZ (ojo/jan/de) und erläutert den hinter dem entschieden Fall stehenden größeren Konflikt. Vor fünf Jahren habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Einschränkungen des Streikrechts nur für solche Berufsgruppen als zulässig erklärt, die dem staatlichen Kernbereich, d.h. den Streitkräften, der Polizei oder der Staatsverwaltung angehörten. In diesem, vom Bundesverwaltungsgericht bemerkten Widerspruch zwischen deutschem Recht und Europäischer Menschenrechtskonvention erkennt Christian Rolfs (blog.beck.de) einen Auftrag an den Gesetzgeber, das Streikrecht im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen Fortentwicklung des Beamtenrechts zu regeln.

Wolfgang Janisch (SZ) hält dies für eine "kluge Entscheidung." Denn zu einer derart "grundstürzenden Änderung" sei nur ein Parlament berufen. Lehrer müssten dabei nicht zwangsläufig gewinnen, das Streikrecht "müsste durch Einbußen bei der Bezahlung erkauft werden."FAZ (Reinhard Müller) und taz (Christian Rath) berichten ebenfalls.

OLG München – NSU-Prozess: SZ (Tanjev Schultz) und spiegel.de berichten über den Zeugenauftritt von Mandy S. im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Münchner Oberlandesgericht. Die Friseurin habe die Übergabe einer Krankenkassenkarte an die Angeklagte kurz nach deren Untertauchen im Jahr 1998 bestätigt, weitere Kontakte zu dem NSU-Trio aber bestritten.

LG München zu GEMA vs. Youtube: Rechtsanwalt Ralf Kitzberger erklärt für lto.de den Hintergrund des bereits länger zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal Youtube andauernden Rechtsstreits und die jüngste diesbezügliche Entscheidung des Landgerichts München I. Dass das Gericht die bislang von Youtube verwendeten Sperrtafeln für rechtswidrig befand, hält der Autor für richtig, weil durch sie der Eindruck vermittelt worden sei, dass Videos wegen unterbliebener Rechteeinräumung nicht zu sehen waren.

VG Berlin zu Ferienwohnungen: Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ist die gewerbliche Vermietung von Wohnungen an wechselnde Feriengäste zumindest in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig. Dies meldet die FAZ (Mechthild Küpper).

Deutsche Bank ./. Kirch: Im Nachgang des millionenschweren Vergleichs zwischen der Deutschen Bank und den Erben Leo Kirchs ist der frühere Chef des Geldhauses, Rolf-Ernst Breuer, offenbar bereit, sich mit einem Teil seines Privatvermögens an den Kosten seines früheren Arbeitgebers zu beteiligen. Breuer wolle drei Millionen Euro zurückzahlen, schreiben FAZ (Joachim Jahn/Markus Frühauf) und Handelsblatt (Laura de la Motte/Peter Köhler, Zusammenfassung), die Einigung müsste aber von den Aktionären der Bank bestätigt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2014: Wulff freigesprochen – BVerwG zum Streikrecht – Breuer beteiligt sich . In: Legal Tribune Online, 28.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11190/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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