Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2013: Oppenheim-Prozess - Leistungsschutzrecht kontrovers - Haiti entschädigungslos

28.02.2013

Prozessauftakt im Oppenheim-Verfahren. Nach einer Besetzungsrüge der Verteidigung ist fraglich, wann es weitergeht. Außerdem in der Presseschau: das neue Meldegesetz, Meinungen zum neuen Leistungsschutzrecht, das Bundesverfassungsgericht zur Sicherungsverwahrung, Verwaltungsgerichtshof zur Reaktorabschaltung, Haiti entschädigungslos und zuviel Wasser im Bier.

LG Köln - Sal.-Oppenheim: Vor dem Landgericht Köln fand gestern der Prozessauftakt in einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Jahre statt. Vier Bankiers und ein Bauunternehmer müssen sich wegen Untreue und Beihilfe hierzu verantworten. Durch dubiose Immobiliengeschäfte der Angeklagten soll der Traditionsbank ein Schaden von 150 Millionen Euro entstanden sein.

Ob der Prozess tatsächlich durchgeführt wird, ist fraglich. Nach anderthalbstündiger Verlesung der Anklageschrift erhoben die Verteidiger der Angeklagten eine Besetzungsrüge, über die das Gericht erst in der kommenden Woche entscheiden wird. Dem Bericht des Handelsblatts (Jan Keuchel) zufolge argumentierten die Verteidiger, dass der Geschäftsverteilungsplan des Kölner Gerichts generell eine willkürliche Verteilung der eingehenden Verfahren erlaube. Zudem sei die Anklage durch die Staatsanwaltschaft solange zurückgehalten worden, bis die neugegründete 16. Große Strafkammer, vor der nun verhandelt werden sollte, etabliert worden sei.

Nach dem Bericht der FAZ (Joachim Jahn) stellt sich die Besetzungsrüge als Retourkutsche der Verteidigung für den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Erweiterung der Anklage dar. So sollten im hiesigen Verfahren auch die Umstände eines von den angeklagten Bankern der hochverschuldeten Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz eingeräumten Millionenkredites geklärt werden. Auch die SZ (Caspar Dohmen / Uwe Ritzer) berichtet ausführlich.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Meldegesetz: Nachdem im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss zum neuen Meldegesetz erzielt wurde, steht dessen Verabschiedung nichts mehr im Wege. Die Weitergabe von privaten Daten durch Meldeämter an Unternehmen soll nur mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Die taz (Felix Werdemann) referiert in ihrem Bericht weiterhin bestehende Kritikpunkte von Datenschützern, etwa hinsichtlich der Zweckbindung bei der Datenweitergabe.

Pferdefleischskandal: Als Konsequenz aus dem Skandal um Pferdefleisch in Lebensmitteln soll heute der Bundestag eine Änderung des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches beschließen, berichtet das Handelsblatt (Daniel Delhaes). Zukünftig sollen Kontrollbehörden der Länder die Namen von Unternehmen unabhängig von etwaigen Bußgeldverfahren veröffentlichen dürfen, wenn diese gesetzliche Bestimmungen verletzten. Die Änderung diene Aussagen von Vertretern der Regierungskoalition zufolge der Rechtssicherheit.

Leistungsschutzrecht: Hans-Peter Siebenhaar kommentiert im Handelsblatt die für Freitag vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht. Er kritisiert dessen "Verwässerung", für die er "raffiniertes Lobbying und clevere Kommunikationspolitik" des Internetkonzerns Google verantwortlich macht. Als kleiner Fortschritt sei hingegen die grundsätzliche Anerkennung eines Leistungsrechts der Verlage zu bewerten. Sie beseitige die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet.

Udo Vetter (lawblog) sieht dagegen durch die Regelung die Meinungsfreiheit gefährdet. Wer sich in Blogs oder sozialen Netzwerken mit aktuellen Ereignissen beschäftige, "soll sich abmahngefährdet fühlen." Gerade Rechtsunkundige dürften langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung wegen vorgeblich illegal übernommener Textpassagen scheuen.

Umgangsrecht für Gewalttäter: Simone Schmollak (taz) plädiert in einem Kommentar für eine Änderung beim Umgangsrecht für die Täter häuslicher Gewalt. Während kinderlose Opfer dieser Gewalt durch Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes vor einem Umgang mit dem Täter geschützt seien, müssten Mütter zumindest nach Entscheidungen von Familiengerichten immer wieder in Kontakt mit gewalttätigen Vätern treten, um diesen den Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen. Oftmals drehe sich in diesen Situationen die "Gewaltspirale" weiter.

Bundespressegesetz: Martin Kotynek fordert in der Zeit ein Bundespressegesetz. Die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden dargelegte Berufung auf das Grundgesetz könne für Journalisten nur eine "Notlösung" sein. Um der Gefahr willkürlicher behördlicher Entscheidungen vorzubeugen, sei eine bundesgesetzliche Regelung vonnöten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2013: Oppenheim-Prozess - Leistungsschutzrecht kontrovers - Haiti entschädigungslos . In: Legal Tribune Online, 28.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8237/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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