Die SPD-interne Initiative "Mehr Diplomatie wagen" darf an ba-wü SPD-Mitglieder E-Mails schicken. Die Bund-Länder-Kommunen-Kommission zur Reform des Sozialstaats legte Vorschläge vor. Der Ex-Justizminister arbeitet jetzt für White & Case.
Thema des Tages
LG Stuttgart zu E-Mail-Adressen der SPD-Mitglieder: Der baden-württembergische Landesverband der SPD muss der parteiinternen Initiative "Mehr Diplomatie wagen" vorhandene E-Mail-Adressen der rund 30.000 Parteimitglieder im Landesverband zur Verfügung stellen, damit die Initiative die Mitglieder über ihren Aufruf zur Deeskalation in der Ukraine informieren kann. Das entschied Mitte Dezember das Landgericht Stuttgart, das auf die ständige Rechtsprechung des BGH zu Vereinen verwies. Danach haben Vereinsmitglieder Anspruch auf die Adressen der anderen Mitglieder, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben und entgegenstehende Interessen des Vereins und anderer Mitglieder nicht überwiegen. Bei Parteimitgliedern könne unterstellt werden, dass sie bereit sind, über politische Initiativen aus der Partei informiert zu werden, oder andernfalls ihre E-Mail-Adresse nicht mitzuteilen. Der SPD-Landesverband hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Es berichtet LTO (Hasso Suliak).
Rechtspolitik
Sozialstaat: Eine von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzte Kommission hat einernehmlich 26 Empfehlungen zur Reform des Sozialstaats vorgelegt und an Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. So sollen die steuerfinanzierten Sozialleistungen Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden. Für jeden Leistungsempfänger soll es künftig nur eine Anlaufstelle geben – die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Betroffene sollen Daten nur noch einmal dem Staat mitteilen müssen. Bei einer Arbeitsaufnahme soll den Leistungsempfängern mehr Einkommen bleiben als bisher. Teilweise sind Grundgesetzänderungen erforderlich. Es berichten FAZ (Dietrich Creutzburg), SZ (Roland Preuß/Bastian Brinkmann), Hbl (Martin Greive u.a.), taz (Tobias Schulze), zeit.de (Tina Groll) und LTO.
Dietrich Creutzburg (FAZ) hält einen Vergleich mit den "Agenda"-Reformen der Regierung Schröder für angemessen. Wolle die Regierung aber ihren Reformeifer unter Beweis stellen, bedürfe es mehr als eines Kommissionsberichts. Auch Roland Preuß (SZ) begrüßt die Idee, dem "Dickicht" verschiedenster Regelungen ein Ende zu bereiten. Zu komplizierte Voraussetzungen führten oft dazu, dass Bedürftige ihnen zustehende Hilfe nicht in Anspruch nahmen. Die nun bevorstehenden Herausforderungen bestünden in der Umsetzung. Hannes Koch (taz) begrüßt in seinem Kommentar die im Kommissionsbericht zum Ausdruck kommende "grundsätzlich positive Haltung zur sozialen Sicherung".
Schiedsverfahren: Das Bundesjustizministerium hat seinen Referentenentwurf zur Modernisierung des deutscher Schiedsverfahrens vorgestellt. Durch Maßnahmen wie eine erleichterte Verfahrensführung auf Englisch oder die grundsätzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen solle vor allem der Justizstandort gestärkt werden, so LTO und beck-aktuell.
Justiz
BVerfG – sichere Herkunftsstaaten: spiegel.de (Severin Weiland) liegt exklusiv die von der Bundestagsfraktion der Grünen am Bundesverfassungsgericht eingelegte Organklage vor, mit der die jüngst vom Bundestag eingeführte Regelung zu Fall gebracht werden soll, dass die Bundesregierung "sichere Herkunftsstaaten" per Rechtsverordnung bestimmen kann. Diese Regelung verletze die Rechte von Bundestag und Bundesrat und stehe im Widerspruch zu Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz.
OLG Stuttgart – Dieselskandal/Mercedes: In dem von Daimler-Aktionär:innen betriebenen Kapitalanleger-Musterverfahren wird in der nächsten Woche der frühere Unternehmenschef Dieter Zetsche vom Oberlandesgericht Stuttgart als Zeuge vernommen. Er soll aussagen, ob der Daimler-Vorstand einst strategisch entschied, EU-Abgasnormen zu umgehen, indem unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung eingebaut wurden. Die Klageparteien fordern Schadensersatz wegen ungenügender und jedenfalls zu später Informationen über illegale Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen. Die FAZ berichtet.
OVG Berlin-BB zu Ruhegehalt einer Reichsbürgerin: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im März vorigen Jahres die Aberkennung des Ruhegehalts einer früheren Kriminalkommissarin bestätigt. Während einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit hatte die Beamtin im Rahmen eines Sorgerechtsstreites Schreiben mit Verschwörungsmythen aus der Reichsbürger-Szene verfasst und bei der russischen Botschaft eine Strafanzeige gegen den deutschen Staat gestellt. Damit habe sie ihre Verfassungstreuepflicht in einer so schwerwiegenden Weise verletzt, dass die Aberkennung des Ruhegehalts angemessen sei, so das OVG laut beck-aktuell.
LSG Berlin-BB zu Ryanair-Piloten: Ein britisches Unternehmen, das Ryanair Piloten zur Verfügung stellt, ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus der vorigen Woche nicht deren Arbeitgeber und also auch nicht zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Aufgrund der Einbindung in Arbeitsabläufe von Ryanair seien die betreffenden Piloten bei der Airline abhängig beschäftigt. Ob die am Verfahren lediglich als Beigeladene beteiligte Fluggesellschaft nachzahlungspflichtig sei, bleibt vorerst noch offen, so beck-aktuell.
OVG NRW zu Ankreuzbeurteilung: Wird im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens die vom Dienstherren erteilte Ankreuzbeurteilung gerügt, bewirkt dies die Pflicht, die Beurteilung zu plausibilisieren. Unterbleibt dies, leidet das Gesamturteil an einem Plausibilisierungsdefizit und ist damit unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vorige Woche im Wege eines Eilbeschlusses, durch den die Besetzung einer Oberstudienratsstelle vorläufig unterbleibt. beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 33. Verhandlungstag in der Strafsache Block befasste sich das Landgericht Hamburg mit zahlreichen Anträgen der Verteidigung, nachdem ein geladener Zeuge ausblieb. Während die Verteidigung der Hauptangeklagten in der "massiven medialen Berichterstattung" und der hieraus folgenden Zeugenbeeinflussung ein zur Einstellung führendes Verfahrenshindernis erkannte, bemängelte die Verteidigung des mitangeklagten Gerhard Delling, dass ihr sichergestellte Datenträger unvollständig und vor allem in einem völlig ungeordneten Zustand zur Verfügung gestellt wurden. Auch daher sei das Verfahren einzustellen. Die Verhandlung schloss mit einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht, diesem schlossen sich sämtliche Verteidiger an, schreibt LTO (Johannes Frese).
AG Berlin-Tiergarten zu übergriffigem Rabbiner: Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat einen ehemaligen Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin wegen eines sexuellen Übergriffs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Während eines "Persönlichkeitstrainings" hatte der Geistliche ein weibliches Gemeindemitglied ohne Einvernehmen geküsst. Die taz (Malene Gürgen/Maria Disman) berichtet.
Klimaklagen: Der ARD-RadioReportRecht (Philip Raillon) untersucht, wie Klimaklagen den Kampf gegen den Klimawandel befördern können, und setzt einen besonderen Schwerpunkt auf das im vergangenen Sommer erstellte Gutachten des Internationalen Gerichtshofs.
StA Köln – Suizidhilfe: Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Totschlag gegen zwei Beschuldigte aus dem Umkreis der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) aufgenommen. Nach Informationen von spiegel.de (Lukas Eberle) steht die Maßnahme in Zusammenhang mit dem von der Organisation unterstützten Selbstmord eines Sterbehilfeaktivisten im vergangenen Herbst. Die DGHS könnte dabei interne Sicherheits-Standards missachtet haben.
Recht in der Welt
Friedensrat: Die SZ (Boris Herrmann) schildert Einzelheiten des von US-Präsident Donald Trump als Alternative zur UNO vorgeschlagenen Friedensrats. Während im UN-Sicherheitsrat fünf Staaten ein Vetorecht haben, hätte im Friedensrat nur Donald Trump (auf Lebenszeit) ein Vetorecht.
EuGH/Ungarn – pflichtwidrige Abstimmung: Ungarn hat gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen, als es bei einer UN-Abstimmung über die Einstufung von Cannabis gegen den zuvor beschlossenen Gemeinsamen Standpunkt des Rates der EU abstimmte. Das entschied der Europäische Gerichtshof auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission hin. Ungarn habe dabei den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verletzt und gegen den Grundsatz der einheitlichen völkerrechtlichen Vertretung der Union verstoßen. beck-aktuell berichtet.
EuGH/Slowakei – russisches Gas: Nach Bericht von zeit.de hat der slowakische Ministerpräsident Robert Fico eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen eine EU-Verordnung angekündigt, die ein ab Ende 2027 geltendes Importverbot für russisches Gas einführt. Die Maßnahme widerspreche dem Grundsatz der Subsidiarität, so Fico.
Norwegen – Marius Borg Hoiby: In der nächsten Woche beginnt in Oslo der Strafprozess gegen Marius Borg Hoiby, Stiefsohn des norwegischen Kronprinzen Haakon. Dem 29-Jährigen werden mehrere Vergewaltigungen, der Transport von dreieinhalb Kilogramm Cannabis und weitere Straftaten vorgeworfen. bild.de (Bettina von Schimmelmann) berichtet und erklärt den Ablauf eines norwegischen Strafverfahrens.
USA – ICE in Minnesota: Der oberste Bezirksrichter im US-Bundesstaat Minnesota hat den Chef der ICE-Behörde persönlich geladen. Todd M. Lyons solle dem Gericht erklären, warum die von ihm geleitete Behörde festgesetzten Migrant:innen trotz richterlicher Anordnung keine Anhörung zur Bestimmung der Kaution gewährt. spiegel.de berichtet.
Völkerrecht: Rechtsprofessor Kai Ambos beschreibt in einem Gastbeitrag für zeit.de eine Zukunft für das Völkerrecht. Im Angesicht von Umständen wie der neuen Nationalen Verteidigungsstrategie des US-Kriegsministeriums oder dem vom US-Präsidenten Donald Trump erdachten Friedensrat bestehe tatsächlich ein Bedürfnis nach nur einer nur völkerrechtlich zu bewerkstelligenden regelbasierten Ordnung. "Die heraufziehende multipolare Welt braucht internationale Regeln und entsprechende Institutionen", andernfalls drohe "Chaos und wirtschaftliche Ineffizienz". Europa könne hierzu einen Beitrag leisten, indem es "Allianzen mit anderen Mittelmächten" schließt. Darüber hinaus sollten stärker als bislang zivilgesellschaftliche Organisationen "primär des sogenannten Globalen Südens" in Prozesse völkerrechtlicher Normbildung eingebunden werden.
Sonstiges
RA Marco Buschmann: Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kehrt ins reguläre Berufsleben zurück. In einem LinkedIn-Post teilte er mit, ab dem nächsten Monat wieder als Anwalt bei der Großkanzlei White & Case einzusteigen. FAZ (Marcus Jung) und LTO berichten.
Kanzleimarkt: In einem Kommentar beleuchtet Marcus Jung (FAZ) die geschäftliche Situation US-amerikanischer Großkanzleien und vergleicht sie mit der von deutschen Kanzeleien. US-Großkanzleien bewiesen fortlaufend ihre Anpassungsfähigkeit an geänderte Marktbedingungen. Dies könnten sich deutsche Kanzleien – zusätzlich behindert durch das Fremdkapitalverbot – zum Vorbild nehmen, statt sich lediglich auf ihre Tradition zu berufen.
ChatGPT/Game-of-Thrones-Fortsetzung: Ein US-amerikanisches Bundesgericht verhandelt derzeit über die urheberrechtliche Zulässigkeit einer vom KI-Programm ChatGPT geschriebenen Fortsetzung von "Game of Thrones". Das beklagte OpenAI-Unternehmen beruft sich auf die sog. Fair-use-Doktrin. Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann legt auf LTO dar, dass eine entsprechende Klage an deutschen Gerichten wohl Aussicht auf Erfolg hätte.
Elterntaxis und Datenschutz: beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet über einen Münchener Familienvater, der aus Ärger über falsch parkende Eltern vor einer Schule Bildaufnahmen an die zuständige Polizeidienststelle meldete. Daraufhin forderte ihn das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht auf, die DSGVO-konforme Datenübertragung sicherzustellen. Die Deutsche Umwelthilfe, die den Vater unterstützt, fordert ihrerseits ein Ende von "Einschüchterungen" der Behörde und ein konsequenteres Vorgehen gegen Falschparker.
Versammlungsfreiheit: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tristan Wißgott räsonniert auf dem Verfassungsblog über den Wandel des Verständnisses der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit. Während die Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "die Vollendung der Bonner Grundrechtspolitik und ihrer relativ homogenen Gesellschaft auf Maßstabsebene" darstellte, stehe eine vergleichbare Leitentscheidung für die Berliner Republik und ihre postmigrantische Gesellschaft noch aus.
Das Letzte zum Schluss
Lesen bildet: Wer lesen kann, ist auch im Einbruchsbusiness im Vorteil. Das wissen nun auch drei junge Männer, die in der vergangenen Woche im erzgebirgischen Aue auf fette Beute hofften. Der von ihnen mit einer Axt geöffnete Warenautomat eines rund um die Uhr geöffneten Spätis enthielt aber lediglich leere Kartons – wie auf einem Schild im Eingangsbereich angekündigt. bild.de (Johannes Proft) berichtet.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59167 (abgerufen am: 14.03.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag