Nach dem Anschlag von Magdeburg ermittelt die StA nun auch gegen Stadt und Polizei. Das Verwaltungsabkommen von Bund, Ländern und Kommunen zu NS-Raubkunst soll beschlossen werden. Gema-Vorstände erläutern ihr Vorgehen gegen Open AI.
Thema des Tages
StA Magdeburg – Angriff auf den Weihnachtsmarkt: Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sind bei der örtlichen Staatsanwaltschaft Anzeigen gegen Stadt und Polizei eingegangen. Deshalb werde nun das Sicherheitskonzept der Veranstaltung sowie dessen Umsetzung geprüft, schreibt die SZ (Roland Preuß). Nach bisherigen Erkenntnissen sei der Magdeburger Weihnachtsmarkt umfassend mit Pollern gesichert gewesen, nur eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sei ungesichert gewesen und vom Attentäter Taleb al-Abdulmohsen genutzt worden. Dort hätte eigentlich ein Polizeifahrzeug stehen sollen. Dieses sei aber 30 Meter entfernt geparkt worden.
Die Welt (Lennart Pfahler) hat Einsicht in die Asylakte des Attentäters nehmen können. Die Akte lege nahe, dass im Fall al-Abdulmohsens das übliche Asylkonsultationsverfahren des BAMF mit den Sicherheitsbehörden nicht stattfand. Eine 2014 erfolgte Verurteilung zu 90 Tagessätzen wegen Androhung eines Terroranschlags durfte wegen der Anzahl der Tagessätze im Asylverfahren unberücksichtigt bleiben.
Philip Eppelsheim (FAZ) bezeichnet den Arbeitsauftrag an die Staatsanwaltschaft in einem Kommentar als "richtig und notwendig". Die "Wurzel dieses Übels" liege allerdings bei der Frage, "warum derartige Sicherheitsvorkehrungen überhaupt notwendig geworden sind" und führe schließlich zu "den Versäumnissen der letzten Jahrzehnte", namentlich dem "Umgang mit der Migration."
Rechtspolitik
NS-Raubkunst: Zu Beginn des neuen Jahres wird das Bundeskabinett über eine Neuregelung der Rückgabe sogenannter NS-Raubkunst abstimmen. Einem Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und Kommunen haben einige Länderkabinette bereits zugestimmt, schreibt die taz (Klaus Hillenbrand). Mit diesem Abkommen würden streitige Fälle einem neuen Schiedsgericht überantwortet, das dann über Rückgabe und/oder Entschädigungsansprüche entscheidet. Es gibt aber auch Kritik an dem Abkommen, das die Situation der jüdischen Rechtsnachfolger:innen nicht verbessere. Das Hbl (Christiane Fricke) erinnert an die Expertenanhörung im Rechtsausschusses des Bundestags. Anfang Dezember hatte sich dort die einhellige Kritik der Sachverständigen vor allem an der weiterhin bestehenden Möglichkeit des gutgläubigen Eigentumserwerbs durch Ersitzung entzündet. Weiterhin ungeklärt sei die Entschädigung herausgabepflichtiger Eigentümer.
Nach Meinung von Jörg Häntzschel (SZ) ist ein Rückgabe-Gesetz überfällig. Dieses müsse auch privaten Kunstbesitz umfassen, staatliche Entschädigungen zur Regel machen und den "Opfern endlich einklagbare Ansprüche" geben.
Justiz
LG München I – Gema vs. AI: Im Feuilleton interviewt die SZ (Jakob Blazza/Andrian Kreye) die Gema-Vorstände Tobias Holzmüller und Ralph Kink zu der Klage, die die Gema im November am Landgericht München I gegen Open AI erhoben hat, den Anbieter des KI-Programms ChatGPT. Die Klage soll unzulässige Plagiate verhindern und eine Vergütung der Urheber dafür erreichen, dass große KI-Modelle anhand von urheberrechtlich geschützten Songs und Texten trainiert wurden. Ziel ist die Vereinbarung eines Lizenzmodells.
EuGH 2024: Zehn wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 stellt LTO (Pauline Dietrich) vor. In Luxemburg wurde u.a. über den Flüchtlingsstatus von Menschen aus Palästina und Frauen aus Afghanistan entschieden, die Unionsrechtswidrigkeit bestimmter Transferbestimmungen der FIFA festgestellt, dem Datenschutzaktivisten Max Schrems erneut in seiner Kritik personalisierter Werbung auf Facebook recht gegeben und die eigene Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen gelockert.
BVerwG 2024: LTO (Hasso Suliak) erinnert an neun wichtige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Vorgestellt werden u.a. ein Beschluss, durch den ein Jurastudent – nach behauptetem Täuschungsversuch - sein erstes Examen im Wiederholungsversuch rechtskräftig bestand, die Verweigerung von Ansprüchen nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz für Opfer des DDR-Staatsdopings, die Voraussetzungen, unter denen betroffene Anwohner einen Anspruch auf behördliches Einschreiten gegenüber Falschparkern haben, die im Eilverfahren vorläufig außer Kraft gesetzte Verbotsverfügung gegenüber dem rechtsextremen Verlag des Compact-Magazins sowie ein Urteil, durch das einem rechtsextremen Funktionär die Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Bayern versagt wurde.
BVerwG – Compact-Verbot: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) hat erfahren, dass das Bundesinnenministerium im Hauptsacheverfahren zum Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins neue Beweise eingereicht hat. Ein BMI-Schriftsatz von Mitte Oktober enthalte auch Erkenntnisse aus den im Anschluss an die Verbotsverfügung im vergangenen Juli erfolgten Durchsuchungen. Die vom Bundesverwaltungsgericht ursprünglich für Mitte Februar geplanten drei Verhandlungstage seien mittlerweile auf Juni verschoben worden. Dies wurde vom Gericht mit Baumaßnahmen begründet.
BAG zu Überstunden bei Teilzeitarbeit: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ erläutert nun auch Rechtsanwalt Bernd Pirpamer das Anfang Dezember verkündete Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Vergütungsansprüchen für Überstunden für Teilzeitbeschäftigte. Über einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten erkannte das Gericht in der beanstandeten Tarifbestimmung auch eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts der erfolgreichen Klägerin, da der beklagte Arbeitgeber überwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigte. Dies sollte betroffene Unternehmen veranlassen, eigene Vergütungsregelungen einer kritischen Prüfung zu unterwerfen.
KG Berlin zu Berliner Schloss: In der vergangenen Woche verhandelte das Berliner Kammergericht über eine Unterlassungsklage des Architekturprofessors Philipp Oswalt gegen den Theologen Richard Schröder. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Fördervereins Berliner Schloss hatte Schröder Oswalt unsauberes Zitieren bei dessen Recherchen zu antisemitischen und rechtsradikalen Einstellungen von Spendern des Fördervereins vorgeworfen. Die Berufungsverhandlung eröffnete einen "seltenen Einblick in die juristische Textexegese", schreibt die Welt (Marcus Woeller). Trotz dringender Empfehlung des Gerichts habe Schröder die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollen und über seinen Rechtsanwalt erklärt, bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen.
Politiker-Beleidigung: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der mit Hilfe einer Agentur und ihrer elektronischen Tools im Netz nach Habeck-Beleidigungen suchen lässt. Sollten dies alle Politiker:innen machen, könne dies zu "Abertausenden" neuen Ermittlungsverfahren führen und einen Einschüchterungseffekt auslösen. Es wäre daher besser, so der Autor, wenn Politiker:innen hierauf verzichten würden.
Islamistischer Gerichtsdolmetscher: bild (Isabel Pfannkuche) berichtet über Ali Mohammad Zavareh, der für Berliner Gerichte bis Juli 2024 als deutsch-iranischer Dolmetscher und Übersetzer arbeitete. Zavareh sei stv. Vorsitzender des Islamischen Zentrums Berlin gewesen.
Recht in der Welt
IGH/IStGH/Israel – Krieg in Gaza: Völkermord sei "eine unpassende Schablone" für das israelische Vorgehen in Gaza, meint Alexander Haneke (FAZ) im Leitartikel. Auch wenn den israelischen Streitkräften Verstöße gegen das Völkerrecht ebenso wie solche gegen eigene Einsatzregeln vorzuwerfen seien, hätten weder Internationaler Gerichtshof noch der Internationale Strafgerichtshof bislang den notwendigen Willen der Ausrottung einer ganzen Volksgruppe nachweisen können. So bleibe das politische Gewicht des Vorwurfs, um dem Gegner “das Brandmal des Völkermörders anzuhaften.”
Kasachstan – Flugzeugabsturz: Nach Meldung der FAZ (Friedrich Schmidt) ist in Kasachstan ein Blogger zu zehn Tagen Arrest verurteilt worden, weil er durch seine Filmaufnahmen des Absturzes eines aserbaidschanischen Flugzeugs die Arbeit der Behörden behindert habe.
USA – Luigi Mangione: In New York bekannte sich Luigi Mangione in seiner ersten Anhörung "nicht schuldig" gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des terroristischen Mordes am Chef der US-Krankenversicherung United Healthcare . Der nächste Termin im Verfahren wurde auf den 21. Februar festgelegt, so die SZ (Fabian Fellmann).
Sonstiges
TikTok: In einer Kolumne warnt Ulf Poschardt (Welt) davor, die von TikTok ausgehenden Gefahren zu unterschätzen. Der chinesische Mutterkonzern der Plattform sei eher noch als X "ein Medium zur Unterwanderung des Westens", dieser wiederum noch immer nicht vom Irrglauben befreit, "Friede, Freude, Wirtschaftswachstum seien selbstverständlich". Entscheidungen wie die vorläufige Abschaltung in Albanien oder die gerichtlich angeordnete Annullierung der Präsidentschaftswahl in Rumänien bewiesen lediglich, dass es in Europa keine Strategie für den Umgang mit TikTok gebe.
Netzpolitik 2024: netzpolitik.org veröffentlicht einen alphabetisch geordneten "netzpolitischen Jahresrückblick." Zwischen "AI Act" und "Zahlungen" – über den digitalen Euro – wird an herausragende Ereignisse und umstrittene Vorhaben erinnert.
Nachlassspenden: Im Finanzen-Teil schreibt die FAZ (Martin Franke) über sogenannte Nachlassspenden, bei denen gemeinnützigen Träger:innen Vermögenswerte vermacht werden. Ist die Gemeinnützigkeit des erbenden Vereins anerkannt, entfällt die Erbschaftsteuer.
Horizon Boards: Immer mehr Unternehmen setzen sogenannte Horizon Boards ein, um der jüngeren Generation Mitsprachemöglichkeiten außerhalb der klassischen Geschäftsleitungsorgane zu ermöglichen. Rechtsanwältin Bettina Wirth-Duncan beschreibt im Recht und Steuern-Teil der FAZ gesellschaftsrechtliche Aspekte dieser Gremien. Dringend zu beachten sei, dass bis zu einer gesetzlichen Regelung den Boards keine Kompetenzen eingeräumt werden dürfen, die das geltende Recht den Organen der Gesellschaft zuweist.
Selbstbestimmungsgesetz und Weihnachtsmann: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Andreas Zöllner und Hendrik Schwager untersuchen auf LTO, welche Hürden dem Weihnachtsmann das Selbstbestimmungsgesetz bereiten könnte. Obgleich dessen Bestimmungen "manch überkommenes Denkmuster des alten weißbärtigen Mannes" in Frage stellen könnte, stellt die Novelle keine Bedrohung für das Weihnachtsfest dar, so das beruhigende Resümee.
Das Letzte zum Schluss
Durstig: Nicht mehr länger warten auf einen kühlen Schluck wollte am Montagabend ein 22-Jähriger, der mit dem Bus in Lüneburg unterwegs war. Werkzeug, um die mitgeführte Bierflasche zu öffnen, hatte der Mann aber nicht und griff deshalb zum Nächstliegenden: eine Spraydose mit Reizgas. Die hielt diese Zweckentfremdung nicht aus, ging kaputt und verletzte 13 Anwesende. Laut spiegel.de wurden Ermittlungen eingeleitet.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56186 (abgerufen am: 23.01.2026 )
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