Die juristische Presseschau vom 27. November 2013: Terroristen im Urlaub – Neuer Anlauf für Vorratsdatenspeicherung – EuGH zu Internetsperren

27.11.2013

Justiz

EGMR zu Terror-Liste: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) schreibt über eine Kammerentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Konflikt von EMRK- und UN-Recht. Ein Kläger wehrte sich unter Verweis auf Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gegen die Einfrierung seines Vermögens infolge einer Aufnahme in die Anti-Terror-Liste. Nach Ansicht des Gerichts zu Recht; weil es gegenüber Anordnungen des UN-Sicherheitsrates keinen gleichwertigen Schutz gebe, habe die beklagte Schweiz gegen ihre Pflichten aus der EMRK verstoßen, auch wenn sie nach UN-Recht keine Alternative besessen hätte.

EuGH – Internetsperren: Im Grundsatzverfahren des Europäischen Gerichtshofs zur Verpflichtung von Internetprovidern, den Zugang zu illegalen Film-Webseiten zu sperren, hat Generalanwalt Pedro Cruz Villalon eine derartige Pflicht bejaht. Nur so könne der EU-Urheberrechtslinie von 2001 Rechnung getragen werden. Gleichzeitig seien unbestimmte Vorgaben des nationalen Rechts abzulehnen, schreibt die taz (Christian Rath) und stellt Verfahrensbeispiele vor. Auch netzpolitik.org (Kilian Froitzhuber) berichtet.

BGH – Deutsche Bahn: Der Bundesgerichtshof lehnte eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bahn gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin zu Bahnhofsbenutzungsgebühren aus dem Januar ab. Mit dem jetzigen, der SZ (Daniela Kuhr) vorliegenden Beschluss sei damit bestätigt, dass die Bahn von Mitbewerbern, aber auch eigenen Tochterunternehmen, jahrelang zu hohe Gebühren für die Nutzung ihrer Bahnhöfe erhoben hat, es seien daher Rückerstattungen in zweistelliger Millionenhöhe zu erwarten.

BGH zu angewandter Kunst: Vor zwei Wochen entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Gebrauchsgegenstände von geringem künstlerischen Wert Urheberrechtsschutz genießen. In einem Gastbeitrag analysiert der Rechtsanwalt Constantin Kurtz (FAZ) die Entscheidung und ihre "erheblichen" Auswirkungen für Unternehmen und die Kreativbranche.

LG Landshut – Kindstötung: Vor dem Landgericht Landshut muss sich eine Frau derzeit wegen der Tötung dreier ihrer Kinder verantworten. Über das Verfahren schreibt die SZ (Hans Holzhaider) in einer Seite Drei-Reportage.

LG Frankfurt – Alice Schwarzer: Der Prostitutiertenverein Dona Carmen ist vor dem Landgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, gegen die Verbreitung des neuen Buchs von Alice Schwarzer, "Prostitution – Ein deutscher Skandal", eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Die behaupteten unwahren Stellen im Buch über den Verein seien nach Ansicht des Gerichts als zulässige Meinungsäußerung zu werten, schreibt die taz (Simone Schmollack) und macht darauf aufmerksam, dass sich Schwarzer vor Gericht von Johann Schwenn vertreten ließ. Der verteidigte Jörg Kachelmann während dessen Vergewaltigungs-Prozess.

LG Frankfurt – Suhrkamp: Die taz (Christian Rath) referiert das nun veröffentlichte Urteil des Landgerichts Frankfurt im Gesellschafter-Streit beim Suhrkamp-Verlag. Das mit einem "klaren Unentschieden" beendete Verfahren biete "reiches Anschauungsmaterial" für die "Tricks und Unverschämtheiten", mit denen sich die Kontrahenten duellierten.

AG Dresden – Bodo Ramelow: Der Fraktionsvorsitzende der Linken in Thüringen, Bodo Ramelow, muss sich im kommenden Januar vor dem Amtsgericht Dresden wegen der Störung einer Versammlung von Rechtsradikalen im Februar 2010 verantworten. Die SZ (Cornelius Pollmer) berichtet.

Bundeskartellamt – Amazon: Der Internethändler Amazon hat sich nach Darstellung der SZ (Caspar Busse) gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, Geschäftsbedingungen zu sogenannten Bestpreis-Klauseln zu ändern. Die Bestimmungen verpflichteten auf Amazon tätige Händler, ihre Waren auf keiner anderen Plattform günstiger anzubieten und veranlassten die Behörde zu nunmehr eingestellten Ermittlungen wegen der Errichtung von Marktzutrittsbarrieren. Weitere Verfahren, etwa gegen das Internet-Hotelportal HRS, liefen weiter.

Verfahrensöffentlichkeit: In einem Kommentar im Bayern-Teil erinnert Annette Ramelsberger (SZ) an die Funktion der Öffentlichkeit von Strafverfahren. Sie stelle sicher, dass es keine Geheimjustiz gebe und Recht nachvollziehbar bleibe. Auch wenn die Justiz auf Kritik bisweilen mit Abschottung reagiere, beweise ein aktuelles Urteil eines Münchner Amtsgerichts, dass einen Rechtsradikalen wegen der Bedrohung von Journalisten vor einem Gerichtssaal verurteilte, dass die Justiz lernfähig sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. November 2013: Terroristen im Urlaub – Neuer Anlauf für Vorratsdatenspeicherung – EuGH zu Internetsperren . In: Legal Tribune Online, 27.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10171/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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