Die juristische Presseschau vom 27. September 2013: EuGH lässt Bahn zahlen – Taylor als Kriegsverbrecher verurteilt – Waldjunge vor Gericht

27.09.2013

Der EuGH versteht bei Zugverspätungen keinen Spaß: Ob verschuldet oder nicht, ob Unwetter oder Streik – wer zu spät kommt, zahlt. Außerdem in der Presseschau: Anwaltszulassung am BGH, Arzthaftung bei Brustkrebsvorsorge, Taylor verurteilt und Verfahren gegen "Waldjungen" eingestellt.

Thema des Tages

EuGH zu Zugverspätungen: Europäische Bahnunternehmen müssen auch dann Entschädigung für Verspätungen leisten, wenn diese auf "höhere Gewalt", also beispielsweise Unwetter oder Streik, zurückzuführen sind. Das hat der Europäische Gerichtshof auf eine Klage aus Österreich hin unter Berufung auf eine EU-Verordnung entschieden. Ein Verschulden werde von dieser nicht vorausgesetzt; es gehe um einen gerechten Ausgleich. Es berichten die SZ (Daniela Kuhr) sowie FAZ (Corinna Budras/Kerstin Schwenn), taz (Christian Rath) und das Handelsblatt (Dieter Fockenbrock).

In einem gesonderten Kommentar begrüßt Kuhr (SZ) das "Geschenk" für die Bahnfahrer, mahnt aber, dass die EU nun Flug- und Busunternehmen den gleichen Verpflichtungen unterwerfen müsse. Reinhard Müller (FAZ) hält die Entscheidung für "konsequent", Flugreisen habe die EU "eben unterschiedlich geregelt". Kerstin Schwenn (FAZ) fürchtet dagegen teurere Bahnpreise und dass die Regelung die Hemmschwelle für Streiks der Bahngewerkschaften senke. Christian Rath (taz) begrüßt, dass Bahnkunden nun einen Rechtsanspruch hätten und nicht mehr auf die Kulanz der Bahn angewiesen seien. Dieter Fockenbrock (Handelsblatt) wurde von dem Urteil dagegen "ins Staunen" versetzt. Für ihn ist die unterschiedliche Behandlung von Bahn und Flugzeug "blanker Unsinn". Auch Nikolaus Doll (Welt) bezeichnet die Weite der Bahn-Haftung als "unangemessen" und erwartet Fahrpreiserhöhungen.

Rechtspolitik

Grundlose Briefwahl: Bei dieser Bundestagswahl mussten für die Briefwahl erstmals keine Gründe glaubhaft gemacht werden. Auf lto.de begründet der Staatswissenschaftler Alexander Thiele, warum "grundlos per Brief zu wählen" zwar "bequem, aber verfassungsrechtlich unhaltbar" sei. Besonders hebt er die Bedeutung der Gleichzeitigkeit der Wahl hervor – was unlängst vom Bundesverfassungsgericht bei der Überprüfung der Bestimmungen für die Europawahl nicht berücksichtigt worden sei.

Verfassungsschutz-Debatte: Martin Kaul (taz) setzt sich mit der in seinen Augen problematischen Praxis des niedersächsischen Verfassungsschutzes auseinander, Daten überwachter Personen sofort zu löschen, wenn diese nicht rechtmäßig erhoben wurden. Dies entziehe den Überwachten jede Möglichkeit auf Rechtsschutz. Sinnvoller sei eine Sperrung der Daten und eine Information der Betroffenen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. September 2013: EuGH lässt Bahn zahlen – Taylor als Kriegsverbrecher verurteilt – Waldjunge vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 27.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9691/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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