Die juristische Presseschau vom 27. August 2025: Chris­tina Block will schweigen / BVerfG zu Wahl­prü­fung / LG Frank­furt zu Gre­en­was­hing

27.08.2025

Christina Block will keine Fragen der Nebenklage mehr beantworten. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte eine 20-monatige Wahlprüfung. Das LG Frankfurt/M. beanstandete die Werbung für die Apple-Watch.

Thema des Tages

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Die Angeklagte Christina Block kündigte in einer persönlichen Erklärung an, keine Fragen der Nebenklage mehr zu beantworten. Sie monierte, dass ihre Antworten von ihrem Ex-Ehemann Stephan Hensel genutzt wurden, um Einfluss auf die bei ihr lebende Tochter auszuüben. Das Gericht ließ weitere Fragen der Nebenklage zu, stellte es Block aber frei, jede der gebündelt vorgetragenen Fragen unbeantwortet zu lassen. Über die Verhandlung schreiben FAZ (Kim Maurus) und LTO (Peyman Khaljani). 

Der Lawblog (Udo Vetter) erklärt die rechtlichen Grundlagen des Aussageverweigerungsrechts und mögliche nachteilige Folgen, wenn dieses selektiv ausgeübt wird. Gerichte zögen üblicherweise Schlüsse für die Glaubwürdigkeit von Angeklagten.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch stellte in der Markus-Lanz-Talkshow klar, dass Ex-Justizministerin Katarina Barley (SPD) von der SPD nicht als Verfassungsrichterin vorgeschlagen wird, so bild.de

Die FAZ (Jannis Koltermann) bringt ein großes Interview mit Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, die sich für die Beibehaltung des geltenden Wahlverfahrens ausspricht. "Weil immer politische Interessen mitspielen", ließe sich das Wahlverfahren ohnehin nicht "depolitisieren". Abgelehnt werden von ihr eine Wahl der Verfassungsrichter:innen mit einfacher Mehrheit, die Rückverlagerung der Wahl in den Wahlausschuss, öffentliche Anhörungen und die Auswahl neuer Verfassungsrichter:innen durch das BVerfG. Sie schlägt vor, auch Linken und der AfD Nominierungsrechte zuzubilligen.

Im Hbl (Heike Anger) kommt Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm mit der Aufforderung zu Wort, die gescheiterte Wahl möglichst rasch zu bewerkstelligen. Nun berichtet auch beck-aktuell über den Vorschlag des Ex-BVerfG-Präsidenten Hans-Jürgen Papier, dass die Parteien auf ihr Vorschlagsrecht verzichten sollen und die Richter von den Mitgliedern des Bundestags-Wahlausschusses ausgewählt werden sollen.

Tariftreue: Wenig angetan vom geplanten Tariftreuegesetz zeigt sich der niedersächsische FDP-Vorsitzende Konstantin Kuhle auf LTO. In einem Gastkommentar schreibt der frühere Bundestagsabgeordnete, dass das "Herzensprojekt der SPD" nicht in die Zeit passe. Die im Wahlkampf vom "vermeintlichen Wirtschaftsexperten Friedrich Merz" angekündigten Sofortmaßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ließen weniger Bürokratie erwarten. Das neue Gesetz hingegen sehe die Einrichtung einer Prüfstelle vor.

"Remigration": Nikolaus Kramer, AfD-Fraktionsvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern, fordert in einem Positionspapier die Abschiebung kriminell gewordener Doppelstaatler "in ihr zweites Heimatland". Dies schreibt die Welt (Frederik Schindler) und erinnert an offizielle Verlautbarungen der Partei, die nach der Aufregung über das Potsdamer "Remigrations"-Treffen entschieden bestritten hatte, deutsche Staatsangehörige abschieben zu wollen. Von der Zeitung kontaktiert, will Kramer sein Statement lediglich als Forderung nach einer Anpassung des Staatsangehörigkeitsrechts verstanden wissen.

Prozesskosten: Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeister schlägt auf beck-aktuell eine grundlegende Reform des Kostenfestsetzungsverfahrens vor. Obsiegende Parteien sollen ihre Kosten direkt von der Gegenseite einfordern können, Gerichte würden dann erst bei Zahlungsverzug oder streitigen Sachverhalten bemüht. Mit dieser Methode entfielen etwa 90 Prozent der oftmals langwierigen gerichtlichen Festsetzungsverfahren. Gleichzeitig würde ein nachhaltiger Beitrag zum Abbau von Bürokratie geleistet sowie Rechtspfleger:innen entlastet.

Justiz

BVerfG zu Wahlprüfungsverfahren: Mit nun veröffentlichtem Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht im Juni eine Verfassungsbeschwerde gegen die Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens nicht zur Entscheidung an. Die beanstandete Dauer von 20 Monaten sei angesichts der Besonderheiten des Falls gerechtfertigt, zudem wurden zahlreiche relevante Fragen bereits in einem zwischenzeitlichen BVerfG-Urteil zum Bundeswahlgesetz geklärt. beck-aktuell berichtet.

LG Frankfurt/M. zu Greenwashing/Apple-Watch: Apple darf seine Smartwatch nicht als CO2-neutral bewerben. Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe entschied das Landgericht Frankfurt/M., dass die vom Hersteller aufgestellte Behauptung von der Kundschaft so verstanden werde, das Kompensationsmaßnahmen bis zur Mitte des Jahrhunderts wirkten. Diesem Anspruch werden die im Verfahren vorgestellten Maßnahmen nicht gerecht. FAZ (Katja Gelinsky) und LTO berichten.

BVerfG – Klimaschutz: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Andreas Buser stellt auf dem Verfassungsblog drei aktuell am Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerden von Umweltverbänden und Einzelpersonen gegen die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes 2024 vor. 

BGH zu Fristverlängerung: Unbeschiedene Berichtigungsanträge gegen ein auch sachlich angefochtenes Urteil stellen regelmäßig keinen Grund zur Verlängerung einer Begründungsfrist dar. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss von Anfang Juli klar. LTO schreibt, dass im zugrundeliegenden Fall ein anwaltlicher Fristverlängerungsantrag zunächst mit Urlaubsabwesenheit und noch offenen Tatbestands- und Protokollberichtigungsanträgen erfolgreich begründet wurde. Ein weiterer Verlängerungsantrag verwies lediglich auf die Anträge und wurde abgelehnt, nach Einschätzung des BGH zurecht.

BGH zu AGB-Ausschluss: In einem Anfang des Jahres ergangenen Beschluss entschied der Bundesgerichtshof, dass Vertragsparteien grundsätzlich auch den Ausschluss einer Inhaltskontrolle von AGB per Schiedsklausel vereinbaren können. Rechtsanwalt Stefan Hofmann begrüßt dies in einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ und meint, dass dies den Erfolg infrastruktureller Großprojekte begünstige.

KG Berlin zu Anschlagsplänen auf Taylor-Swift-Konzert: Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat das Berliner Kammergericht einen 16-Jährigen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte sich als IS-Sympathisant mit Gleichgesinnten aus Österreich zusammengetan und einen Anschlag auf Wiener Konzerte von Taylor Swift geplant. Im unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. LTO und beck-aktuell berichten.

OLG München – Anschlag von München: Am Oberlandesgericht München hat der Generalbundesanwalt einen 24-jährigen Afghanen u.a. wegen zweifachen Mordes angeklagt. Farhad N. war kurz vor der Bundestagswahl mit einem Pkw in eine Verdi-Kundgebung gerast, nach Erkenntnissen der Anklageschrift "aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus." LTO berichtet.

LAG Köln zu Machtmissbrauch: Mit Anfang Juli verkündetem Berufungsurteil sprach das Landesarbeitsgericht Köln einer gekündigten Arbeitnehmerin eine Abfindung von knapp 70.000 Euro zu. Deren Höhe ergebe sich aus der groben Sozialwidrigkeit der Kündigung und erheblichen psychischen Belastungen, denen die Klägerin ausgesetzt war. Innerhalb einer "freundschaftlichen Beziehung" einschließlich gelegentlicher Flirts hatte ihr Chef ihr sexuell anzügliche Anweisungen erteilt und sie sodann erheblich beleidigt. beck-aktuell berichtet.

OVG Koblenz zu AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Im Feuilleton verteidigt die FAZ (Patrick Bahners) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zum Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul bei der OB-Wahl in Ludwigshafen gegen Kritik. Das geltende Recht beruhe "auf der Prämisse, dass Verfassungsfeinde sich aufgrund sachlicher Kriterien identifizieren lassen."

Christian Rath (taz) bezeichnet den Beschluss in einem Kommentar als rechtlich korrekt, der Wahlvorgang werde aber durch den Ausschluss des aussichtsreichen AfD-Kandidaten zur "demokratischen Farce". Dass die wehrhafte Demokratie die freiheitliche Demokratie durch deren Einschränkung verteidige, habe schon im "Kampf gegen kommunistische 0,2-Prozent-Splittergruppen" mehr geschadet als genutzt.

LG Hamburg – Tötung eines Rentners: Am Landgericht Hamburg steht ein Mordprozess vor dem Abschluss, der wohl mit einer Verurteilung der drei Angeklagten enden wird. zeit.de (Elke Spanner) erzählt die ungewöhnliche Vorgeschichte: Wegen der Tötung eines Rentners im Mai 2022 war ursprünglich eine 40-jährige Kolumbianerin angeklagt, die als illegale Einwanderin kurz vor der Tat in der Wohnung des Geschädigten Hemden gebügelt hatte. Trotz einer zwischenzeitlichen Entbindung verbrachte sie ein halbes Jahr in Untersuchungshaft, wurde dann jedoch freigesprochen. Auf die Spur der mutmaßlichen Täter kam die Polizei erst, nachdem einer der jetzt Angeklagten nach einer Festnahme in anderer Sache einen Mittäter anzuschwärzen versuchte.

LG Bremen zu § 126a StGB: In der Berufung hob das Landgericht Bremen Mitte Juni die erstinstanzliche Verurteilung einer Angeklagten wegen § 126a Strafgesetzbuch (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) auf. Die Berufungsführerin hatte ein Video einer behördlichen Inobhutnahme u.a. mit der Nennung der Namen der im Video erkennbaren Polizei- und Jugendamtmitarbeiter:innen kommentiert. Das Landgericht hielt die sachliche Nennung der Namen ohne Aufstachelung zur Gewalt für keine Gefährdung der Genannten. beck-aktuell berichtet.

VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen: Die Welt (Tim Röhn) hat in Erfahrung gebracht, dass die Bundesregierung als Reaktion auf stattgebende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin ihre bisherige Blockade bei der Umsetzung von Aufnahmezusagen zugunsten gefährdeter Afghan:innen aufgegeben hat. In den kommenden Tagen sollen mehrere afghanische Familien aus Pakistan per Linienflug nach Deutschland reisen können. In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Berlin der Bundesregierung Zwangsgelder angedroht.

VG Berlin – Beleidigungen von Merz: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) will mithilfe des Verwaltungsgerichts Berlin das Bundeskanzleramt zur Auskunft verpflichten, welche Strafverfolgungsbehörden bislang wegen Beleidigungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemäß § 188 Strafgesetzbuch Kontakt aufgenommen haben. Eine vorherige Anfrage war dahingehend beantwortet worden, dass es 20 derartige Kontaktaufnahmen gegeben habe und in keinem Fall einer Strafverfolgung widersprochen worden sei. Weitergehende Anfragen stellten hingegen einen "unzulässigen Ausforschungsantrag" dar.

StA München I – Baywa: Auf der Hauptversammlung des Agrarkonzerns Baywa teilte dessen Aufsichtsrat mit, dass die Staatsanwaltschaft München I wegen möglicher Bilanzfälschungen beim Konzernabschluss 2023 ermittle. Es stehe der Verdacht im Raum, dass damalige Verantwortliche die Werte von Unternehmensbeteiligungen unrichtig dargestellt hatten, so LTO.

Recht in der Welt

USA – Gerrymandering: Rechtsanwalt Theodor Shulman rekapituliert auf beck-aktuell die jüngsten Auseinandersetzungen über einen Neuzuschnitt der Wahlkreise im US-Bundesstaat Texas, beschreibt die dortigen rechtlichen Grundlagen und erinnert an eine Entscheidung des US-Supreme Courts. 2019 hatte das Gericht Klagen gegen die weitverbreitete Praxis der "Wahlkreisgeometrie" als nicht justiziabel eingestuft, u.a., weil das Wahlsystem gerade kein Verhältniswahlrecht beinhaltet.

USA – Musk vs. Apple: Das KI-Unternehmen Elon Musks, X.AI, hat im US-Bundesstaat Texas eine Kartellklage gegen Apple und Open AI erhoben. Grund seien wettbewerbswidrige Maßnahmen der Beklagten zum Schaden des X.AI-Produkts Grok. FAZ (Roland Lindner) und Hbl (Felix Holtermann) berichten.

Sonstiges

Anwalt als Schiedsrichter: Der Bundesliga-Schiedsrichter Robin Braun arbeitet unter der Woche als Rechtsanwalt in einer Wuppertaler Kanzlei. Im ARD-RadioReportRecht (Fabian Töpel) spricht er über seinen Werdegang, die besonderen Herausforderungen der Schiedsrichterei und deren Verbindung zu seinem beruflichen Alltag.

ReFa: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) interviewt Eryk Bortnik, der gern als Rechtsanwaltsfachangestellter und Büroleiter arbeitet. Bortnik spricht über die Gründe und nennt Punkte, die den Beruf gerade für junge Menschen attraktiver machen könnten.

Das Letzte zum Schluss

Erwischt: Auch in der Türkei werden Geschwindigkeitsübertretungen geahndet – selbst wenn sie vom Verkehrsminister begangen werden. Der Politiker hatte ein bei einer Autofahrt aufgenommenes Video gepostet, in dem er über eine Autobahn rast. Auch der Tacho kam in den Blick und zeigte 225 km/h an. spiegel.de berichtet.

 

Beitrag in der Version vom 27.08.2025, 10:21 Uhr, korrigiert wurde der Name von Welt-Journalist Tim Röhn.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58001 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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