Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2017: Tri­umph für Trump? / Soge­nannter Treter vor Gericht / Her­kunft­st­reit im Asyl­ver­fahren

27.06.2017

Trump obsiegt: Der US-Supreme-Court bestätigt Teile seines Einreiseverbots. Außerdem in der Presseschau: In Berlin beginnt das Verfahren gegen den sogenannten U-Bahn-Treter und eine Herkunftserforschung am Verwaltungsgericht Münster.

 

 

Thema des Tages

USA – Einreiseverbot: Das von US-Präsident Donald Trump verfügte vorläufige Einreiseverbot für Angehörige aus sechs vorwiegend muslimischen Staaten kann nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Landes wieder durchgesetzt werden. Die von unteren Instanzen gegen das Dekret verhängten einstweiligen Verfügungen seien zu weitgehend, schreibt die FAZ (Andreas Ross) über die Entscheidung. Eine Verfassungsverletzung komme nicht in Frage, wenn Ausländern ohne konkrete Verbindung zu den Vereinigten Staaten die Einreise verweigert werde. Ausnahmen müssten allerdings getroffen werden für Betroffene, die glaubhaft machten, bereits mit Personen oder Einrichtungen im Lande in einer Beziehung zu stehen. Weitere Berichte zur Entscheidung, der eine mündliche Anhörung im Oktober folgen wird, bringen taz (Sebastian Schaaf) und SZ (Sacha Batthyany).

Stefan Kornelius (SZ) prophezeit in einem Kommentar einen "heißen Herbst" in den USA. Wie im Parlament und "im Kampf des Präsidenten gegen die Behörden" stehe nun auch am Obersten Gerichtshof eine Entscheidung darüber an, ob diese "Säule des demokratischen Gebäudes USA" dem Weltbild des Präsidenten folgt.

Die über Twitter verbreitete Reaktion Donald Trumps gibt bild.de (Heike Roloff) wieder. Im Weiteren erläutert der Beitrag auch die personelle Zusammensetzung des Gerichts und demnächst wohl anstehende Neubesetzungen.

Rechtspolitik

Transparenzregister: Am gestrigen Montag trat das Umsetzungsgesetz zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Die hiermit verbundenen Bestimmungen zur Einrichtung eines sogenannten Transparenzregisters, das Gesellschaftsbeteiligungen offenlegen soll, stellt Rechtsprofessor Ulrich Noack (Handelslatt-Rechtsboard) vor.

Prostitution: Vor dem am 1. Juli in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetz bemängeln mehrere Ländervertreter das Fehlen von Zeit bei der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben. Dies schreibt die Welt (Thomas Schmoll).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2017: Triumph für Trump? / Sogenannter Treter vor Gericht / Herkunftstreit im Asylverfahren . In: Legal Tribune Online, 27.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23262/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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