Das LG München I setzte nach vier Jahren Unterbrechung den Schadensersatzprozess gegen TÜV-Süd fort. Wieviel Personal fehlt wirklich an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften? Die StA Potsdam ermittelt gegen Schauspieler Christian Ulmen.
Thema des Tages
LG München I – Dammbruch in Brasilien: Rund 600 Millionen Euro Schadensersatz fordern mehr als 1.400 Hinterbliebene der durch einen Dammbruch in Brasilien im Jahr 2019 Getöteten vom TÜV Süd. Nach einer mehr als vierjährigen Unterbrechung setzte das Landgericht München I nun seine Verhandlung fort. Ein Sachverständiger wird in den nächsten Verhandlungstagen Fragen des Gerichts zur Verantwortlichkeit im TÜV-Konzern beantworten. Entscheidend dürfte sein, ob und in welchem Umfang der deutsche TÜV-Mutterkonzern Kenntnis von den Feststellungen einer brasilianischen Tochterfirma hatte. Letztere hatte ein halbes Jahr vor dem Dammbruch "schlechte Werte" ermittelt, aber dennoch die Stabilität des Dammes attestiert. Die SZ (Lina Verschwele) berichtet.
Rechtspolitik
Verwaltungsgerichte: Am heutigen Mittwoch will die Bundesregierung den Gesetzentwurf für eine große Reform der Verwaltungsgerichtsordnung beschließen. Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung sollen zahlreiche Bestimmungen geändert werden, die LTO (Hasso Suliak) im Detail vorstellt. Neu ist gegenüber dem im vergangenen Februar vorgelegten Referentenentwurf die Möglichkeit, einen Widerspruch auch mit einfacher E-Mail einlegen zu können.
Suizidhilfe: Eine Reihe von "Medizinern, Juristen und Ethikern", unter ihnen die Rechtsprofessoren Eric Hilgendorf und Friedhelm Hufen, schlägt im FAZ-Einspruch eine Regelung zum assistierten Suizid vor. Dass das Grundgesetz ein "Recht des Einzelnen auf einen freiverantwortlichen Suizid" beinhaltet, steht seit dem hierzu im Februar 2020 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts außer Frage. Um diesem Recht Geltung zu verschaffen, sei ein Gesetz außerhalb des Strafrechts vernünftig und erforderlich. In diesem sollten vor allem prozedurale Sicherungen eine vertiefte Prüfung der Freiverantwortlichkeit des Entschlusses garantieren.
Schwarzfahren: In der Debatte über die Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens plädiert Rechtsprofessorin Susanne Beck auf dem Verfassungsblog für eine Perspektivenerweiterung. Das "unspektakuläre Alltagsdelikt", in § 265a Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt, offenbare geradezu exemplarisch, wie Strafrecht auch jenseits herkömmlicher dogmatischer Kategorien wirke – indem es Infrastrukturzugänge reguliere, implizite Zumutbarkeitsannahmen kommuniziere, soziale Probleme in individuelle Normverstöße übersetze und als "Mechanismus selektiver Sichtbarmachung" wirke. Damit eröffneten sich Überlegungen, "wie eine Gesellschaft ihre Ressourcen verteilt und welche Rolle das Strafrecht in dieser Verteilung spielen sollte."
Drohnenabwehr: Der Postdoc Felix Lange argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass es keine verfassungsrechtliche Zuständigkeitslücke bei der Drohnenabwehr gebe. "Für die Abwehr von Aufklärungsdrohnen zur Sicherung von militärischen Anlagen ist die Bundeswehr zuständig; für den Schutz ziviler Objekte die Landespolizei, die gegebenenfalls durch die Bundespolizei unterstützt werden kann." Der Autor beruft sich auf die Diskussionen und Ergebnisse um die Notstandsverfassung Ende der 1960er-Jahre. Eine Grundgesetzänderung sei nicht erforderlich.
Klimaschutz: Nachdem der Klimarat der Vereinten Nationen sein pessimistisches Szenario RCP8.5 gestrichen bzw. ersetzt hat, ist es nach Meinung von Axel Bojanowski (Welt) "höchste Zeit", den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einer Neubewertung zu unterziehen. "Wesentliche Argumente" des Gerichts beruhten unausgesprochen auf der Annahme des Eintretens eines schlimmsten Falls, der somit dazu diene, Eingriffe in "Alltag, Industrie, Mobilität, Wohnen und Wohlstand" zu rechtfertigen. Die im Leitartikel zitierten Rechtswissenschaftler halten eine Korrektur gleichfalls für erforderlich, weisen aber darauf hin, dass dies nur im Wege einer neuen Klage oder einer Verfassungsänderung möglich sei.
Greenwashing: Der Markenverband, eine Verbändeallianz aus Industrie, Handel und Werbewirtschaft, befürchtet die "Vernichtung von Waren im Wert mehrstelliger Millionenbeträge", schreibt die FAZ (Katja Gelinsky). Verantwortlich seien die Vorgaben der EU-"Empowering Consumer"-Richtlinie, die sogenanntes Greenwashing unterbinden und in den Mitgliedstaaten ab dem 27. September angewandt werden sollen.
Dass betroffenen Unternehmen nun geraten werde, Produkte bzw. deren irreführende Werbeaussagen zu überkleben, kritisiert Katja Gelinsky (FAZ) in einem separaten Kommentar als "nicht nachhaltig."
EU-Parlament: Künftig soll es weiblichen Europaabgeordneten im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung möglich sein, ihr Stimmrecht zeitlich befristet an andere Abgeordnete zu übertragen. Darauf haben sich laut spiegel.de die EU-Staaten geeinigt. Für Väter soll die Regelung nicht gelten.
JuMiKo - Sexualdelikte: Auf der am 11. und 12. Juni in Hamburg stattfindenden Justizministerkonferenz werden Verschärfungsforderungen im Bereich des Sexualstrafrechts einen Themenschwerpunkt bilden. LTO (Hasso Suliak) nennt als Beispiele den jüngsten Vorschlag aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die Strafnorm des § 177 Strafgesetzbuch im Sinne einer "Nur Ja heißt Ja"-Regelung grundlegend umzugestalten, wie dies in zahlreichen Staaten bereits geschehen sei. Aus Hamburg wurde ferner vorgeschlagen, die Verjährung bei Vergewaltigungen hilfloser Personen deutlich auszuweiten. Schließlich solle auch die Liste der Katalogtaten des § 138 StGB – Nichtanzeige geplanter Straftaten – um Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen erweitert werden.
Justiz
Personalmangel in der Justiz: LTO (Markus Sehl) hat sich in den Bundesländern nach dem tatsächlichen Personal-Deckungsgrad in der Justiz erkundigt. Die Kennziffern des Personalbedarfberechnungssystems (Pebbsy), das die durchschnittliche richterliche und staatsanwaltschaftliche Bearbeitungszeit pro Fall systematisiert, ergeben dabei ein differenziertes Bild: Während der richterliche Personalbedarf an Straf- und Zivilgerichten mit gewissen regionalen Unterschieden weitgehend gedeckt ist, zeigten sich bei den Ermittlungsbehörden große Lücken. In Nordrhein-Westfalen ergäben sich bei dieser Berechnungsmethode "200 fehlende Staatsanwälte". Die bloße Zuteilung neuer Planstellen dürfte den strukturellen Mängeln, die sich aus der nur schleppenden Digitalisierung des beruflichen Alltags ergeben, indes wohl kaum abhelfen, hier seien kreativere Modelle gefragt.
StA Potsdam – Christian Ulmen: Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen den Schauspieler Christian Ulmen wegen des Verdachts der Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau Collien Fernandes. Die Vorwürfe betreffen Vorfälle am damaligen Wohnort des Paars in Mallorca. Ob darüber hinaus auch Ermittlungen wegen "digitaler Gewalt" aufgenommen werden, werde aktuell noch geprüft. Fernandes hatte Ulmen auch beschuldigt, er habe unter ihrem Namen Fake-Profile erstellt und pornografische Inhalte mit ähnlich aussehenden Frauen verschickt sowie Telefonsex gehabt. Es berichten SZ (Joshua Beer/Constanze von Bullion), spiegel.de (Lukas Eberle u.a.) und LTO.
Dass die Prüfung der wegen "digitaler Gewalt" erhobenen Vorwürfe noch anhält, belegt für Wolfgang Janisch (SZ) die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns. Zwar stießen sich "Strafrechtler, die von Berufs wegen auf den präzisen Umgang mit Worten dringen", an der Verwendung des Gewaltbegriffs. Dabei würden sich Handlungen wie die Verbreitung sexualisierter Bilder für Betroffene "nicht anders anfühlen als ein Faustschlag ins Gesicht."
OLG Frankfurt/M. zu unbefugten Abbuchungen: Ein Kontoinhaber, der eine neue Bankkarte niemals erhalten hat, haftet grundsätzlich nicht für unbefugte Abbuchungen Dritter. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. mit nun veröffentlichtem Urteil vor einem Monat. Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger kurz nach Eröffnung seines Kontos für einige Wochen verreist und hatte sich erst nach der Rückkehr wegen der nicht erhaltenen Bankkarte bei seinem Geldinstitut gemeldet. Dies stelle jedoch keine Mitverursachung dar, so dass die beklagte Bank den durch zwischenzeitliche unbefugte Abbuchungen entstandenen Schaden von 220.000 Euro vollständig erstatten muss. LTO berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Vorgehen gegen Google-Bewertungen: Nun weist auch Rechtsanwalt Maarten van der Werf im Recht und Steuern-Teil der FAZ auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. von Mitte März hin, das Reputationsmanagement als erlaubnispflichtige Rechtsberatung einstufte. Die betroffenen Unternehmen identifizieren rechtswidrige Inhalte auf Seiten von Konkurrenten oder auch unliebsame Kommentare der Kundschaft. Soweit ein Unternehmen über keine entsprechen Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verfügt, kann behauptet werden, es handele sich um ein "nicht ausführbares" Angebot.
DienstGH BB zu Dienstfähigkeit: In der Berufung hat der Dienstgerichtshof Brandenburg die dauerhafte Versetzung eines Sozialrichters in den Ruhestand bestätigt. Wer sich wie der Berufungsführer beharrlich weigert, an einer Überprüfung seiner Dienstfähigkeit durch eine amtsärztliche Untersuchung mitzuwirken, könne in Anwendung des Rechtsgedankens von § 444 ZPO so behandelt werden, als sei seine Dienstunfähigkeit festgestellt worden. Ausgelöst wurde der Fall durch krankheitsbedingte Ausfälle des Richters von erheblichem Ausmaß, berichtet beck-aktuell.
LG Osnabrück zu Selbstbelastung bei Verkehrsunfall: Das Landgericht Osnabrück hat eine Rechtsbeschwerde verworfen, mit der sich ein Betroffener gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zu wehren versucht hatte. Der Beschwerdeführer stehe im dringenden Verdacht, wegen Übermüdung fahruntüchtig gewesen zu sein und so den Straßenverkehr gefährdet zu haben. Maßgeblich für den Mitte April ergangenen Beschluss war eine von einer Zeugin berichtete Einlassung des Mannes am Unfallort: Er habe angegeben, schlecht geschlafen zu haben und wohl in einen Sekundenschlaf gefallen zu sein. beck-aktuell berichtet.
LG Freiburg zu Volksverhetzung: Mit nun veröffentlichtem Urteil hob das Landgericht Freiburg vor zwei Monaten eine erstinstanzliche Verurteilung wegen Volksverhetzung auf. Der Angeklagte hatte auf mehreren Demos von Impfkritikern auf einem LED-Schild Losungen wie "Impfen macht frei" gezeigt. Die konkreten Umstände ließen jedoch Deutungen zu, die jenseits einer Gleichsetzung von Impfgegnern mit dem Schicksal ermordeter Juden im Nationalsozialismus lägen, so das LG laut beck-aktuell.
LG München II zu paranoidem Verkehrsunfall: Das Landgericht München II ordnete die Unterbringung eines 33-Jährigen an, der im vergangenen Jahr mit seinem Auto einen Menschen überfuhr, den er für einen zu beseitigenden Teufel hielt. Die Tat sei als Totschlag und vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu werten, der Angeklagte jedoch wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Es berichtet beck-aktuell.
LG Saarbrücken – Tötung von Gerichtsvollzieher: Der wegen Mordes an einem Gerichtsvollzieher angeklagte Mann schilderte dem Landgericht Saarbrücken in einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung seine Sicht auf die von ihm eingeräumte Tat. Die Tötung sei keineswegs geplant gewesen, vielmehr sei sie eine Kurzschlussreaktion infolge seiner Angst vor Obdachlosigkeit gewesen. Von dem Räumungstermin will der Angeklagte nichts gewusst haben. spiegel.de berichtet.
VG Hannover zu Disziplinarverfahren als Eignungsmangel: Ein noch laufendes Disziplinarverfahren kann erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung einer Bewerberin für eine Schulleitungsstelle begründen. Der Ausschluss der Antragstellerin aus diesem Bewerbungsverfahren sei damit rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht Hannover in einem nun veröffentlichten Beschluss von Mitte Februar. In diesem seien die Grundsätze der für Beförderungen entwickelten Rechtsprechung ausdrücklich auch auf Versetzungsverfahren angewendet worden, bemerkt beck-aktuell.
Recht in der Welt
Russland – Enteignungen: Die russische Duma hat ein Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit, Regierungskritiker zu enteignen, erheblich ausweitet. Enteignet werden könne künftig, wer "gegen russische Interessen" verstößt, etwa durch die Beleidigung russischer Soldaten oder Aufrufe "zu Extremismus und Terror". Das Gesetz richte sich vorwiegend an die russische Diaspora, schreibt beck-aktuell.
Juristische Ausbildung
Papierloses Examen: In Rheinland-Pfalz wurde bundesweit erstmals ein vollständig digitalisiertes Examen erprobt. In der vergangenen Woche fand das Probeexamen für die Zweite Juristische Staatsprüfung nicht nur am Laptop, sondern auch ohne papierene Gesetzestexte statt. Statt diesen konnten die Teilnehmenden auf eine eExamensbibliothek zugreifen. Über den Versuch schreibt beck-aktuell.
VG Arnsberg zu Examensbewertung: Die Welt (Katja Mitic) interviewt Martin Georg Scheugenpflug. Der 26-jährige Rechtsreferendar erstritt vor einem Monat eine teilweise Korrektur der Note einer Staatsexamens-Klausur, die mit neun Punkten bewertet worden war. Sein Gesamtschnitt lag leicht über 15 Punkten. Derzeit bereitet sich Scheugenpflug auf die mündliche Prüfung im Zweiten Examen vor. Er spricht über seine Klage, Lernmethoden und seine Meinung zur juristischen Notenskala.
Sonstiges
Grenzkontrollen: Zwischen Mai 2025 und April 2026 haben 5.020 ausländische Personen einen Asylantrag gestellt oder einen Schutzstatus erhalten, die zuvor schon einmal an der deutschen Grenze abgewiesen worden waren. Demgegenüber seien zwischen Mai 2025 und März 2026 knapp 40.000 Ausländer an der Grenze abgewiesen worden. Dies teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der AfD-Fraktion mit. Nach Einschätzung der Welt (Marcel Leubecher) belegen die Zahlen die Wirksamkeit der Grenzkontrollen, da lediglich ein kleiner Teil der Abgewiesenen zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag stelle.
Migration: Reinhard Müller (FAZ) kommentiert eine Äußerung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die Migration nach Deutschland als notwendig für die gesellschaftliche Vielfalt pries. Müller stellt in Abrede, dass Deutschland je homogen gewesen sei, und führt im Weiteren aus, dass das Problem "nicht fehlende Vielfalt und Buntheit, sondern fehlende Verfassungstreue, ja fehlender Patriotismus unter Migranten" sei.
Diskriminierung in Unternehmen: Rechtsanwältin Marijke van der Most erklärt im Recht und Steuern-Teil der FAZ, wie Unternehmen ihrer Pflicht zum diskriminierungsfreien Umgang mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entsprechen können. Tatsächlich werde kein "ideologisch steriler Arbeitsplatz" verlangt, vielmehr "ein rechtlich kontrollierter".
Parteien / Parlamente: An der Freien Universität Berlin hat das Berliner Zentrum für Parteien- und Parlamentsrecht seine Arbeit aufgenommen. Unter der Leitung von Rechtsprofessorin Sophie Schönberger soll das Wissen "rund um den Maschinenraum der Demokratie" gebündelt werden. Die FAZ (Dominik Kawa) berichtet im Geisteswissenschaften-Teil über die prominent besetzte Eröffnungstagung “Parlamentarische Konfliktkultur im demokratischen Stresstest”.
Zugnomade: Rechtsreferendarin Jasmina Steinborn stellt auf LTO den als "Zugnomaden" bekannt gewordenen Lasse Stolley vor. Als Inhaber einer BahnCard 100 will der 19-Jährige die vergangenen Jahre in Zügen verbracht haben. Der Beitrag legt dar, dass die jeweiligen Beförderungsverträge zwar den Aufenthalt gestatten, sich hieraus aber kein Wohnrecht oder gar eine Wohnung ergibt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60053 (abgerufen am: 22.07.2026 )
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