Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2020: Ver­sor­gungs­aus­gleich rech­tens / Ver­trackte Ver­fas­sungs­rich­ter­wahl / Anklage gegen Audi-Inge­nieure

27.05.2020

Regelung zur externen Teilung von Betriebsrenten kann verfassungskonform ausgelegt werden. Um den frei werdenden Richterstuhl von Johannes Masing gibt es zwei aussichtsreiche Kandidaten und Anklage gegen Audi-Ingenieure steht bevor.

Thema des Tages

BVerfG zu Versorgungsausgleich: Die in § 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich geregelte, sogenannte externe Teilung von Betriebsrenten kann verfassungskonform angewendet werden und verstößt damit nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht nach Beobachtung von lto.de (Hasso Suliak) einigermaßen überraschend. Die gegenüber den Familiengerichten angemahnte verfassungskonforme Auslegung der geprüften Regelung beinhalte die Verhinderung übermäßiger Transferverluste sowie eine gerechte Aufteilung entstandener Verluste zwischen ausgleichspflichtiger und ausgleichsberechtigter Person. Über das Urteil berichten auch FAZ (Marcus Jung), SZ (Camilla Kohrs/Henrike Roßbach), taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Klaus Hempel).

Die von lto.de (Hasso Suliak) gesammelten Reaktionen zur Entscheidung fallen gespalten aus: Während etwa Rechtsanwalt Klaus Weil vom Deutschen Anwaltverein "mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung von Betriebsrenten" erkennt und die bisherige externe Aufteilung für "praktisch tot" hält, sieht die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, Maria Wersig, darin nur den Erfolg der Feststellung einer praktischen Benachteiligung von Frauen. Die immer noch erforderliche Durchsetzung einer "gerechten Teilhabe" müssten die Betroffenen dagegen immer noch gerichtlich erstreiten. 

Henrike Roßbach (SZ) erinnert in einem Kommentar daran, dass "ein eigenständiges Berufsleben und eine eigene Altersvorsorge" Frauen am besten vor Altersarmut schütze. Wer darauf baue, vom Partner "durch Jugend wie Alter" getragen zu werden, handle angesichts eindeutiger Statistiken riskant.

Corona und Recht

Corona – Lockerungen: Dass die Bundesregierung beabsichtigt, ihre bisherigen coronabedingten Reisewarnungen aufzuheben, ist nach Auffassung von Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) "nah am Aufruf zur Sorglosigkeit". Auch bei Anerkenntnis der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus dürften dessen Belange nicht "über die Gesundheit gestellt werden". Hannes Leitlein (zeit.de) findet dagegen den "Schritt in die Freiheit richtig, auch zum jetzigen, frühen Zeitpunkt". Der Staat beweise, dass er die "ihm allein für diese Ausnahmesituation" erteilten Befugnisse nicht "einen Tag zu lange behalten" wolle, es liege an den Bürgern, zu beweisen, dass sie der zurückerlangten Freiheit "auch gewachsen sind".

VerfGH Berlin zu Bußgeldbestimmungen: Die in der Berliner Corona-Verordnung enthaltenen Bußgeldbestimmungen sind vom Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt teilweise außer Kraft gesetzt worden. Nach der aus der vergangenen Woche stammenden Eilentscheidung seien die Formulierungen zu Verstößen gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physische soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, zu unbestimmt. lto.de berichtet.

OVG S-H zu Quarantänepflicht: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilentscheid die 14-tägige Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Nicht-EU-Ausland aufrechterhalten. Wie lto.de schreibt, sei die Ungleichbehandlung gegenüber Rückkehrern aus dem EU-Ausland ausreichend gerechtfertigt.

AG Hamburg – Prozessverzögerung: spiegel.de (Martin U. Müller) berichtet zu einem kreativen Versuch der Fluglinie Ryanair, einen am Amtsgericht Hamburg anhängigen Streit über eine Fluggastentschädigung unter Hinweis auf die Corona-Pandemie nicht betreiben zu müssen. Vertreter des Billigfliegers hätten mitgeteilt, dass eine Bearbeitung angesichts der geltenden Beschränkungen unzumutbar sei. Die beantragte Aussetzung wurde vom Gericht durch Beschluss zurückgewiesen.

Ausnahmeverfassungsrecht: Die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff bespricht im Feuilleton der FAZ die von Anna-Bettina Kaiser vorgelegte Habilitationsschrift "Ausnahmeverfassungsrecht". Das im vergangenen Jahr beendete Werk beschreibe das Grundgesetz "als eine in besonders differenzierter Weise auf rechtliche Einhegung angelegte Verfassung", die für keinen Krisenfall die Außerkraftsetzung von Grundrechten vorsehe.

Luftfahrt: Die coronabedingten Einschränkungen bedrohen zahlreiche Luftfahrtunternehmen in ihrem Bestand, schreibt die Juristin Maria Armingol Suarez auf lto.de. Drohende Insolvenzen seien dabei rechtlich hochkomplex, weil in der Regel Eigentum und Nutzungsrecht an Flugzeugen auseinanderfielen und üblicherweise auch verschiedene Rechtsordnungen zu beachten seien. Eine mögliche Lösung böte das Übereinkommen über Internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung oder auch Cape Town System, für dessen Ratifizierung sich die Autorin ausspricht.

Spanien – Großveranstaltungen: Spanien steht vor einem Prozess zu möglichen Pflichtverletzungen im politischen Umgang mit der Corona-Pandemie. Wie die FAZ (Hans-Christian Rößler) schreibt, hatte ein Bürger wegen der Genehmigung mehrerer Großveranstaltungen in Madrid am Wochenende des 8. März geklagt. Zu Beginn des nächsten Monats müsse sich nun einer der Vertreter der Zentralregierung in der Hauptstadt wegen der Genehmigung einer Großdemonstration zum Frauentag, eines Fußballspiels mit mehreren 10.000 Besuchern und eines Parteitages rechtfertigen.

Rechtspolitik

Verfassungsrichterwahl: Vor der für den 5. Juni geplanten Wahl über die Nachfolge des ausscheidenden Verfassungsrichters Johannes Masing geht nun taz.de (Christian Rath) auf das berufliche Wirken des von Brandenburg favorisierten Jes Möller ein. Dieser habe als Präsident des Brandenburger Landesverfassungsgerichts an einer umstrittenen und letztlich vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungswidrig aufgehobenen Entscheidung zum Kommunalabgabengesetz mitgewirkt. Nach der Aufhebung der Regelung durch das BVerfG habe Möller keine Einsicht und in den Worten der im Text zitierten Anwältin Vilma Nicolas damit auch keine charakterliche Stärke gezeigt. Der Tsp (Stephan-Andreas Casdorff) beschreibt die Kandidatenauswahl als Konkurrenz zwischen Möller und dem an der Humboldt Universität lehrenden Rechtsprofessor Martin Eifert. Schließlich stellt auch die FAZ (Reinhard Müller) die beruflichen und persönlichen Biographien der Kandidaten vor.

Antidiskriminierungsgesetz Berlin: Die Welt (Ricarda Breyton) berichtet zu Kritik an dem in Berlin kurz vor der Verabschiedung stehenden Antidiskriminierungsgesetz. Das von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vorangetriebene Gesetz sehe u.a. eine Beweiserleichterung für Menschen vor, die glaubhaft machen, von einer Behörde diskriminiert worden zu sein. In derartigen Fällen müsse die beschuldigte öffentliche Stelle den Vorwurf widerlegen. Vertreter von Polizeigewerkschaften sähen hierin die Gefahr einer Handlungsunfähigkeit der Polizei.

Justiz

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: verfassungsblog.de veröffentlicht ein in englischer Sprache verfasstes "Joint Statement in Defense of the EU Legal Order". Die Rechtsprofessoren R. Daniel Kelemen, Piet Eeckhout, Federico Fabbrini, Laurent Pech und Renata Uitz als Autoren sowie weitere Unterzeichner kritisieren in dem Statement die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank als Ausdruck eines Verfassungspluralismus und Gefahr für die europäische Rechtsordnung.

BGH zu Diesel-Manipulationen: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ bezeichnet Rechtsprofessorin Beate Gsell das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Diesel-Manipulationen von VW als "wegweisend", meldet aber gleichzeitig Kritik wegen der vom BGH vorgenommenen anteilig linearen Berechnung der anfallenden Nutzungsentschädigung an. Grundsätzlich lege die Entscheidung "Defizite in der zivilprozessualen Bewältigung von Kollektivschäden in Deutschland" offen. Im Interview mit der SZ (Max Hägler/Angelika Slavik) spricht Rechtsprofessor Michael Heese über die Bedeutung der Entscheidung, den Nutzen der wegen des Diesel-Skandals eingeführten Musterfeststellungsklage und möglichen strafrechtliche Konsequenzen.

OLG Naumburg – Halle-Attentäter: Nach Meldung der FAZ (Reinhard Bingener) wird das Oberlandesgericht Naumburg erst Anfang Juni über die Eröffnung des Verfahrens gegen den Attentäter von Halle entscheiden. Gleichwohl seien bereits 18 mögliche Verhandlungstage bis Mitte Oktober terminiert, wobei der Prozess dann aus räumlichen Gründen am Landgericht Magdeburg stattfinden werde.

OLG München zu NSU: Sowohl die "Altverteidiger" der wegen der NSU-Morde verurteilten Beate Zschäpe als auch ihr neuer Vertreter Matthias Grasel haben beim Oberlandesgericht München fristgerecht die Begründung der Revison gegen die Verurteilung ihrer Mandantin eingelegt. Dies berichten taz.de (Konrad Litschko) und lto.de.

OLG München – Kuhglockengeläut: Von einem ungewöhnlichen Ortstermin berichtet die FAZ (Karin Truscheit). Drei Berufsrichter des Oberlandesgerichts München suchten ein "Bauernhaus im oberbayerischen Postkartenidyll" auf, um die Intensität der nach klägerischen Angaben unzumutbaren Lärmbelästigung durch Kuhglocken in Augenschein zu nehmen. Der nach den Worten des Vorsitzenden "mehr oder weniger nutzlose" Termin hat schließlich die Vergleichsbereitschaft der Parteien befördert, wie die SZ (Matthias Köpf) berichtet. Nach diesem sollten fortan nur noch drei Kühe Glocken tragen dürfen.

LG Berlin – Mord an Fritz von Weizsäcker: Im Strafverfahren wegen der Tötung Fritz von Weizsäckers hat der Angeklagte in einer fast zweistündigen Erklärung die Gründe seiner Tat dargelegt. Dass er wegen einer psychischen Krankheit in seiner Einsichtsfähigkeit beschränkt gewesen sei, habe der Angeklagte vehement bestritten, schreiben taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Beate Lakotta) in ihren Berichten.

LG Kleve zu Kindesmissbrauch: Das Landgericht Kleve hat einen Bundeswehrsoldaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Nach dem Bericht der SZ ist dieses Urteil das erste im Missbrauchskomplex von Bergisch Gladbach, es werde aber "nicht das letzte sein".

AG München zu Zwangsprostitution: Bereits am 12. Mai hat das Amtsgericht München einen Rocker-Funktionär wegen Zwangsprostitution zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach Bericht der FAZ (Karin Truscheit, ausführlicher auf faz.net) ist das rechtskräftige Urteil beachtlich, weil der vom Verurteilten ausgeübte Zwang nicht durch Gewalt, sondern durch Schaffung eines Abhängigkeitsverhältnisses ausgeübt wurde.

StA München II – Dieselskandal: Das Hbl (Rene Bender u.a.) berichtet vertieft zu der von der Staatsanwaltschaft München II fertiggestellten Anklageschrift gegen Wolfgang Hatz, den früheren Chef der Aggregate-Entwicklung bei Audi und zwei weitere Audi-Ingenieure. Wegen ihrer mutmaßlichen Verwicklung in den Dieselskandal werde den Beschuldigten auf 428 Seiten Betrug mit einem Schaden von bis zu 3,3 Milliarden Euro vorgeworfen. Dem ebenfalls angeklagten frühere Audi-Chef Rupert Stadler werde von der Anklagebehörde nur ein Schaden von knapp 28 Millionen Euro vorgeworfen, er solle erst zu einem viel späteren Zeitraum von den technischen Manipulationen an Diesel-Motoren erfahren haben. Das Landgericht München II werde zu Beginn des nächsten Monats über die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden.

StA Kleve – Zellenbrand: Die Staatsanwaltschaft Kleve hat ihre Ermittlungen gegen einen Kriminalpolizisten wegen des im September 2018 nach einem Zellenbrand verstorbenen syrischen Flüchtlings Amad A. wiederaufgenommen. A. war infolge einer Personenverwechselung mehrere Monate in der örtlichen JVA inhaftiert. Wie die taz (Andreas Wyputta) schreibt, ist nun ein Gesprächsvermerk einer Braunschweiger Staatsanwältin aufgetaucht. Nach diesem soll die Anklägerin den Beamten sieben Wochen vor dem Tod A. auf die Verwechslung aufmerksam gemacht haben.

GStA Frankfurt/M. – Daten-Diebstahl: U.a. wegen Datenhehlerei und versuchter Erpressung hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. Anklage gegen einen 22-jährigen Hacker erhoben, meldet die FAZ (Helene Bubrowski). Der damalige Schüler steht im Verdacht, im Dezember 2018 einen großangelegten Online-Angriff gegen ca. 1.000 Politiker und Prominente unternommen zu haben.

Recht in der Welt

Ungarn – Sondervollmachten: Das ungarische Parlament soll in Kürze über die Beendigung des Corona-Notstandes und die hiermit verbundenen Sondervollmachten des Ministerpräsidenten abstimmen. Viktor Orban hatte diese Vollmachten dazu benutzt, mehr als 100 Verordnungen zu erlassen, schreibt die taz (Ralf Leonhard). Ralf Leonhard (taz) mutmaßt in einem separaten Kommentar, dass die jetzige Maßnahme mit den anstehenden Gesprächen über den nächsten EU-Haushalt zusammenhängt. Angesichts einer bevorstehenden wirtschaftlichen Krise könnte es Orban auch sinnvoll erscheinen, Verantwortung zu teilen.

Sonstiges

Tierschutz: Das geltende Recht ermögliche die konsequente Bestrafung von Tierquälerei, die "praktische Anwendung" nutze diese Gelegenheit aber zu selten, so die Auffassung von Rechtsprofessorin Elisa Hoven in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch. Trotz eines grundgesetzlich verankerten Staatsziels Tierschutz zeigten sich Staatsanwaltschaften regelmäßig zurückhaltend bei Ermittlungen. Hierdurch erführen Gerichte "zu selten von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz".

Das Letzte zum Schluss

Anwalt auf Abwegen: Wegen Amtsanmaßung und Nötigung hat das Amtsgericht Düsseldorf einen Rechtsanwalt zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen verurteilt. Wie lto.de berichtet, hatte der verhinderte Ordnungshüter einen anderen Autofahrer mit einem auf seinem Armaturenbrett angebrachten Blaulicht zum Anhalten gezwungen. Im Fahrzeug des Juristen fanden sich eine Polizeikelle und eine Polizeiweste.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2020: Versorgungsausgleich rechtens / Vertrackte Verfassungsrichterwahl / Anklage gegen Audi-Ingenieure . In: Legal Tribune Online, 27.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41730/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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