Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2019: Attac ist nicht gemein­nützig / Halal-Fleisch­wa­ren ohne "Bio"-Aus­zeich­nung / AfD obsiegt mit "Prüf­fall"-Eil­an­trag

27.02.2019

Der BFH erkennt im Wirken von Attac keinen Gemeinnutz. Außerdem in der Presseschau: für den EuGH kann Halal- kein Bio-Fleisch sein und die AfD setzt sich mit einem Eilantrag gegen ihre öffentliche Kenntlichmachung als Prüffall durch.

Thema des Tages

BFH zu Attac: Der Trägerverein der Nichtregierungsorganisation Attac überschreitet nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs die Grenze zur "allgemeinpolitischen Betätigung" und hat deshalb keinen Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen gemeinnütziger Organisationen. Gemeinnützige Körperschaften dürften zwar punktuell politisch tätig werden, um Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen. Es werde aber eine Grenze überschritten, wenn die politische Arbeit in Aktivismus umschlage. Politische Bildungsarbeit setze "ein Handeln in geistiger Offenheit" voraus, die bei den zahlreichen Kampagnen von Attac nicht mehr gegeben sei. Diese Argumentation zeige, so der Bericht von lto.de (Maximilian Amos), "wie schmal der Grat ist". Die Gemeinnützigkeit etwa von parteinahen Stiftungen sei bislang nicht angezweifelt worden. Die Diskussion über den Status der Deutschen Umwelthilfe dürfte hierdurch neue Nahrung gewinnen, heißt es bei der SZ (Wolfgang Janisch/Stephan Radomsky). Berichte zu der auf der Jahrespressekonferenz des BFH vorgestellten Entscheidung finden sich auch bei FAZ (Hendrik Wieduwilt), taz (Hannes Koch), Welt (Karsten Seibel) und Tsp (Jost Müller-Neuhof).

Für Hendrik Wieduwilt (FAZ) offenbart sich in der steuerrechtlichen Einordnung "der Zwiespalt linker Protestbewegungen". Anders als etwa der Umweltschutz nützten sie "eben nicht allen", sondern "einem bestimmten Spektrum". Der Leitartikel von Constantin van Lijnden (FAZ) erinnert an die Entscheidung der Vorinstanz. Mit dem dort festgestellten Gemeinwohlziel "Volksbildung" sei angesichts des "ausschließlich im kämpferischen Verlautbarungsmodus zu allen möglichen Themen" erfolgenden Auftritts von Attac "nun Schluss". "Wer sich breit politisch einmischen will, mag einer Partei beitreten oder eine gründen", so das Fazit von Stephan Radomsky (SZ).

Rechtspolitik

Asylpolitik: Ein heute im Regierungskabinett zu beschließender Entwurf eines "Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes" sieht nach Bericht der SZ (Constanze von Bullion) die Beibehaltung ursprünglich befristet gedachter Wohnsitzregelungen für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge mit Schutzstatus vor. In einem separaten Kommentar erklärt Constanze von Bullion (SZ), dass sich die ursprünglichen Befürchtungen einer "Ghettoisierung" der Flüchtlinge nicht erfüllt hätten.

Wahlrecht: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch stellt der frühere Diplomat Rudolf Georg Adam die Absenkung des Wahlalters "auf 14, wenn nicht sogar auf sieben Jahre" zur Diskussion. Diese Altersgrenzen markierten die beschränkte Geschäftsfähigkeit oder auch die Deliktsfähigkeit, zudem dürften 14-Jährige auch Mitglieder der Jugendorganisationen von Parteien werden. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des pauschalen Ausschlusses Betreuter oder Schuldunfähiger vom Wahlrecht müsse auch der weiterhin geltende pauschale Ausschluss der Minderjährigen in den Blick genommen werden.

Unternehmensstrafrecht: Rechtsprofessor Tonio Walter fordert im FAZ-Einspruch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. "Einem normalen und halbwegs anständigen Menschen" wäre angesichts der offenbaren Verfehlungen des VW-Konzerns und seiner Versuche, sich hierzulande um jeden Preis einer Haftung zu entziehen, "längst die Schamesröte ins Gesicht gestiegen". Bislang erfüllte dieses Verhalten aber keinen Straftatbestand, dabei sei die Vorwerfbarkeit im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts auch gegenüber Gesellschaften "seit Jahr und Tag" unproblematisch. Es sei an der Zeit, die vorhandenen guten Entwürfe zur Einführung "endlich umzusetzen".

Ortlose Unternehmen: Der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof beschreibt in seiner Kolumne für den FAZ-Einspruch das Phänomen ortloser Unternehmen. Finanz- oder IT-Unternehmen agierten weltweit und oft ohne festen Standort, bedurften hinsichtlich ihrer Unternehmensverantwortlichkeit aber gleichwohl einer rechtlichen Antwort. Solange eine völkerrechtliche Vereinbarung utopisch bleibe, müssten "große Industriestaaten und Staatenverbünde" sicherstellen, dass ortlose Unternehmen "begrüßt, aber in das Recht eingebettet" werden.

Justiz

EuGH zu Halal-Fleisch: Durch betäubungsloses Schlachten gewonnenes, sogenanntes Halal-Fleisch darf nicht das EU-Bio-Label tragen. Dessen Voraussetzung sei die Erfüllung höchster Tierschutz-Standards, die beim Schächten gerade nicht erfüllt würden. Dies entschied in Abweichung vom Schlussantrag des Generalanwalts der Europäische Gerichtshof zu einem Fall aus Frankreich. Dessen Hintergründe, die Rechtslage in Deutschland und die jetzige Entscheidung werden in der taz (Christian Rath) vertieft dargestellt. tagesschau.de (Bernd Wolf) berichtet ebenfalls. Dem "richtigen Urteil" stehe auch die Religionsfreiheit nicht im Weg, kommentiert Markus Schulte von Drach (SZ).

BGH zu Auskunftsanspruch: Eine im Dezember 1990 geborene Frau, die noch in der DDR unter Beihilfe eines Samenspenders gezeugt wurde, hat nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Auch eine dem damaligen DDR-Recht entsprechende Regelung, Samenspendern Anonymität zuzusichern, stehe dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu folgernden Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht im Wege, so lto.de (Maximilian Amos).

BGH – VW: Der SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel) widmet seine aktuelle Ausgabe dem "äußerst ungewöhnlichen Schritt" eines Hinweisbeschlusses zur Mangeleigenschaft illegaler Abschalteeinrichtungen bei VW-Diesel-Fahrzeugen, den der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche veröffentlichte.

BVerwG – Rechtsbehelfsbelehrungen: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte am gestrigen Dienstag zur Rechtmäßigkeit von mittlerweile geänderten Rechtsbehelfsbelehrungen in Asylbescheiden, nach denen eine Klage "in deutscher Sprache abgefasst sein" müsse. Im August des vergangenen Jahres hatte das Gericht bereits entschieden, dass die Belehrung "gerade nicht unrichtig" sei, erläutert lto.de (Tanja Podolski). Für den jetzigen Kläger ergebe sich die Unrichtigkeit aber aus dem fehlenden Hinweis auf Klageerhebung durch Niederschrift beim Urkundsbeamten.

StGH Bremen zu Informationsrecht: Will der Bremer Senat die zulässige Anfrage eines Abgeordneten der Bürgerschaft nicht beantworten, muss er die behauptete Unzumutbarkeit substanziiert begründen. Anderenfalls verletzt er das Informationsrecht des Abgeordneten. Dies entschied der Staatsgerichtshof Bremen zur erfolgreichen Klage eines Abgeordneten der Gruppe "Bürger in Wut", über die lto.de und taz-Nord (Jan Zier) berichten. In einem separaten Kommentar vergleicht Jan Zier (taz-Nord) die Reaktion des Senats auf das Urteil als "trotzig, wie ein kleines Kind, das mit dem Fuß aufstampft".

OLG Düsseldorf zu Auto-Entführung: Dass ein Autofahrer seine Versicherung nicht von einer versuchten Lösegeld-Forderung für ein gestohlenes Fahrzeug informiert, führt nicht zur Leistungsfreiheit der Versicherung. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zu einem Autodiebstahl in Bosnien. Über den ungewöhnlichen Fall schreibt die SZ (Benedikt Müller).

LG Köln – Herbert Grönemeyer: Vor dem für heute geplanten Urteil in der Strafsache zweier Fotografen, die behauptet hatten, vom Sänger Herbert Grönemeyer angegriffen worden zu sein, bringt zeit.de (Sebastian Kempkens) einen ausführlichen Bericht. Der Auftritt beider Angeklagter vor dem Landgericht Köln wirke im Vergleich zu jenem des Sängers "juristisch gesehen wie ein Duell von Champions League gegen Kreisklasse".

LG Kiel – Sig Sauer: Wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sind am Landgericht Kiel drei Manager des Waffenherstellers Sig Sauer angeklagt. Das Verfahren zu Waffenlieferungen nach Kolumbien könnte ein schnelles Ende finden, berichten SZ (Thomas Hahn) und Hbl (Lars-Marten Nagel). Sollten sich die Angeklagten geständig einlassen, seien Bewährungsstrafen denkbar.

VG Köln zu "Prüffall" AfD: In Ermangelung einer Rechtsgrundlage ist es dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD als "Prüffall" zu bezeichnen. Einem entsprechenden Eilantrag der Partei hat das Verwaltungsgericht Köln stattgegeben, weil die öffentliche Mitteilung eine negative Wirkung entfalte und damit in Rechte der AfD rechtswidrig und unverhältnismäßig eingreife. Berichte bringen u.a. lto.de und SZ (Sebastian Pittelkow/Nicolas Richter).

Die Entscheidung wird in Kommentaren als "juristische Blamage", Mathias Kamann (Welt), oder auch als "Sieg für den Rechtsstaat", Reinhard Müller (FAZ), bezeichnet. Christian Rath (BadZ) räsoniert, dass die AfD womöglich zurecht am Pranger stehe. Für einen solchen wäre es aber zu früh, "solange der Verfassungsschutz noch nicht einmal genug Belege für einen Verdacht hat". Nach Gudula Geuthers (deutschlandfunk.de) Einschätzung waren die Äußerungen des Verfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang zwar "nicht glücklich", aber auch keineswegs "aus der Luft gegriffen". Es müsse begrüßt werden, dass das VG "Klarheit für den Verfassungsschutz" geschaffen habe. Heribert Prantl (SZ) hält dagegen die gerichtliche Vorstellung, erst mit dem "Ergebnis aller Prüfungen" in die Öffentlichkeit gehen zu dürfen, für "nicht richtig". Bei der AfD lägen "substanziierte Anhaltspunkte für Verfassungswidrigkeiten" vor, der Verfassungsschutz müsse dem nicht tatenlos zusehen. Die erforderliche "Ermächtigungsgrundlage heißt Grundgesetz; sie heißt wehrhafte Demokratie".

VG Hannover zu Oberbürgermeister: Amtsträger können sich in Stellungnahmen zu kritischer Berichterstattung nicht auf die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung berufen, entschied das Verwaltungsgericht Hannover. Über die Entscheidung und die hierdurch beanstandeten Pressemitteilungen des Hannoveraner Oberbürgermeisters Stefan Schostock (SPD) berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

VG Wiesbaden – Rentenansprüche: Der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) geht ausführlich auf den Fall einer Richterin im Ruhestand ein, die sich gerichtlich gegen die Kürzung ihrer sogenannten Mütterrente zur Wehr setzt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden habe es bislang nicht vermocht, zu der im Januar 2016 anhängig gemachten Klage, bei der seit Mai 2016 "alle Schriftsätze geschrieben, alle Argumente ausgetauscht und alle Fakten unstreitig sind", einen Verhandlungstermin zu bestimmen.

VG Koblenz zu Tourismusbeitrag: Auch Rechtsanwälte müssen in Rheinland-Pfalz den sogenannten Tourismusbeitrag zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil vom Anfang des Monats. Nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes sei die – bei Anwälten gegebene – bloße Möglichkeit, Vorteile aus dem Tourismus zu ziehen, ausreichend. Ob dies konkret geschehe, sei ohne Belang, so lto.de über die Entscheidung.

Recht in der Welt

EuG – Spanien: Eine für bestimmte spanische Fußballklubs geltende Ausnahmeregelung stellt keine europarechtlich verbotene Beihilfe dar. Dies entschied unter Aufhebung eines entsprechenden Bescheids der EU-Kommission das Gericht der Europäischen Union. lto.de und FAZ (Werner Mussler) berichten.

USA – Bayer/Monsanto: Zu Beginn eines großen Musterprozesses zur möglichen Krebsgefahr des Pflanzenschutzmittels Glyphosat hat der zuständige Richter eine Zweiteilung verfügt. Zunächst solle geklärt werden, ob das Mittel maßgeblich zur Krebserkrankung des Klägers beigetragen habe. Erst danach werde ein etwaiges Fehlverhalten der zum Bayer-Konzern zählenden Herstellerfirma Monsanto diskutiert. Es berichtet die FAZ (Brigitte Koch/Roland Lindner).

Australien – straffälliger Kardinal: Ein australisches Gericht hat die Verurteilung des früheren Finanzchefs des Vatikans, George Pell, bekannt gegeben. Während seiner Zeit als Erzbischof in Melbourne hatte der spätere Kurienkardinal zwei Chorknaben sexuell missbraucht. Ausführliche Berichte, auch zur Reaktion des Vatikans, bringen SZ (Oliver Meiler) und FAZ (Till Fähnders/Matthias Rüb). Weder in Australien noch anderswo habe es die katholische Kirche vermocht, Missbrauchsverbrechen und deren Hintergründe aufzuklären, kommentiert Jan Bielecki (SZ). "Richtig aufklären" könne "nur ein demokratischer Rechtsstaat".

Sonstiges

"Pakt für den Rechtsstaat": Bei dem im Vormonat beschlossenen "Pakt für den Rechtsstaat"“ sind weiterhin Detailfragen offen, schreibt der FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski). So gebe es keine abschließende Vereinbarung darüber, wie sich die in Aussicht gestellten 2.000 neuen Stellen auf die Länder verteilten. Die Verteilung nach Gerichtszweigen sei dagegen Ländersache.

NS-Strafrecht: lto.de (Hasso Suliak) widmet dem im Januar erschienenen Buch "Nationalsozialistisches Strafrecht – Kontinuität und Radikalisierung" von Kai Ambos eine vertiefte Besprechung. Der Göttinger Strafrechtslehrer habe anschaulich beschrieben, "wie sehr unser aktuelles Strafrecht vom Nationalsozialismus und seinen Anhängern geprägt wurde" und dies durch zahllose personelle und inhaltliche Kontinuitäten belegt.

Ernst-Wolfgang Böckenförde: In einem weiteren Nachruf auf den am Sonntag verstorbenen früheren Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde geht die FAZ (Christian Geyer) auf die rechtsphilosophischen Vorstellungen "des einzigen juristischen Demokratietheoretikers der Bundesrepublik" und hier besonders auf Böckenfördes "tiefe, ambivalente“ Bezogenheit zu Carl Schmitt ein. Die liberale Demokratie habe mit dem Verstorbenen "einen ihrer vorzüglichsten Lehrmeister verloren".

IS-Rückkehrer: Die HAZ (Christian Rath) gibt eine Übersicht zu den Voraussetzungen, unter denen deutsche IS-Anhänger ihre Staatsangehörigkeit entzogen werden kann.

Global Legal Hackathon: Bei der Veranstaltung Global Legal Hackathon versuchten sich am vergangenen Wochenende Teilnehmer aus den Bereichen Recht, Design, Coding und Produktentwicklung an innovativen Lösungen für den Rechtsmarkt der Zukunft. Die Teams stellten Prototypen vor, aus denen die Jury eine App zum besseren Verständnis von Behördenschreiben zum Sieger kürte. Einzelheiten berichtet lto.de.

Online-Dokumente: Das Hbl (Frank Wiebe) untersucht das Angebot mehrerer Anbieter von Online-Dokumenten rund um die Thematik Lebensende und kommt zum Schluss, dass – abgesehen von gewissen Zusatzleistungen – kein nennenswerter Mehrwert gegenüber den entsprechenden Angeboten des Bundesjustizministeriums ersichtlich sei.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2019: Attac ist nicht gemeinnützig / Halal-Fleischwaren ohne "Bio"-Auszeichnung / AfD obsiegt mit "Prüffall"-Eilantrag . In: Legal Tribune Online, 27.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34087/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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