Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2015: Fünf Jahre Haft für verkaufte Juraklausuren – wohl kein Asyl für US-Deserteur – Salafist kann kein Soldat sein

27.02.2015

Der Prozess um verkaufte Examensklausuren ist zu Ende. Der Angeklagte Jörg L. muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Außerdem in der Presseschau: EuGH erschwert Asyl für Deserteure, LG Oldenburg verurteilt Pfleger, VG Aachen billigt Bundeswehr-Entlassung von Salafist, Kachelmanns Ex-Freundin war wegen PKH-Betrugs angeklagt - und warum in Südkorea Ehebruch nicht mehr strafbar ist.

Thema des Tages

LG Lüneburg zu verkauften Examensklausuren: Das Landgericht Lüneburg hat Jörg L., einen ehemaligen Mitarbeiter des niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er soll Aufgaben für das Zweite Staatsexamen gegen Geld und/oder Sex an Prüflinge weitergegeben haben. Das LG wertete dies als Bestechlichkeit. Gegen die zahlungswilligen Referendare wird es separate Prozesse geben. Inzwischen wurden aber bereits gegen 15 Juristen Verfahren zur Aberkennung ihrer Abschlüsse eingeleitet. Es berichten FAZ (Reinhard Bingener), Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) und lto.de.

"Die hohe Strafe signalisiert Selbstreinigung und soll abschrecken", kommentiert Reinhard Müller (FAZ). Der Staat müsse aber Richtern und Staatsanwälten das Gefühl geben, dass ihre Arbeit geschätzt wird, sonst könnten Fälle von Justiz-Korruption zunehmen.

Rechtspolitik

Islamgesetz: Daniel Deckers (FAZ) hält ein Islamgesetz in Deutschland für unnötig. Muslime genössen die grundgesetzliche Glaubensfreiheit. Außerdem könnten sich muslimische Gemeinschaften auf Antrag von den Ländern als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkennen lassen. Die Rechtsprechung ermögliche es zunehmend auch Dachverbänden, Privilegien in Anspruch zu nehmen.

TTIP: Rechtsprofessor Christian Tietje erläutert in der FAZ die Aufgabe und Struktur bilatereraler Freihandelsverträge wie TTIP im Vergleich zum multilateralen Vertrag der Welthandelsorganisation WTO. Er glaubt, dass internationales Wirtschaftsrecht derzeit vor allem deshalb abgelehnt werde, weil man es nicht genug kenne.

Verbraucherschlichtung: Die Verbraucherorganisation "Wohnen im Eigentum" kritisiert laut Handelsblatt (cro) das von der Bundesregierung geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das in Deutschland Schiedsstellen für alle Branchen schaffen soll. Bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Hausverwaltern sei eine Schlichtung nicht geeeignet, weil sie zu lange dauere und damit fristgerechte gerichtliche Klagen verhindere.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2015: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14809 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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