Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2013: EuGH stärkt sich selbst – Leistungsschutzrecht entschärft – Recht auf Kinder gesichert

27.02.2013

Weitere Themen – Justiz

EuGH zu Fluggastrechten: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggäste mit Anschlussflügen Entschädigung verlangen können, wenn sie insgesamt mehr als drei Stunden verspätet ihr Endziel erreichen. Es komme nicht darauf an, dass schon die erste Teilstrecke eine entsprechende Verspätung aufweise. Es berichten u.a. die SZ (Andreas Jalsovec) und die FAZ (Corinna Budras).

BVerfG zu Organtransplantation: Das Bundesverfassungsgericht hat einem Ausländer, dem wegen Sprachdefiziten die Chance auf ein Spenderherz verweigert wurde, Prozesskostenhilfe verschafft, damit er seinen Fall gerichtlich verfolgen kann, berichtet spiegel.de.

Richterin Sabine Grobecker: Die SZ (Caspar Dohmen) portraitiert die Vorsitzende Richterin am Kölner Landgericht, Sabine Grobecker. Sie leitet in den kommenden Monaten das Wirtschaftsstrafverfahren gegen ehemalige Manager der Bank Sal. Oppenheim.

LG Augsburg – Schreiber: Im Strafprozess vor dem Landgericht Augsburg hat erstmals der wegen Steuerhinterziehung angeklagte ehemalige Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber seine Sicht der CDU-Spendenaffäre und des damaligen Verkaufs von Panzern an Saudi-Arabien berichtet. Er habe niemanden bestochen, sondern nur saudische Geldgeschenke verteilt, fasst spiegel.de (Markus Dettmer) seine Aussage zusammen.

VG Schleswig zu Facebook: Der Wissenschaftler Carlo Piltz analysiert auf der FAZ-"Recht und Steuern"-Seite das vorige Woche ergangene Eil-Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert nicht für die Kontrolle von Facebook zuständig sei.  Dies könne im Hauptsacheverfahren auch anders gesehen werden, wenn die Datenverarbeitungsprozesse von Facebook näher untersucht werden.

GBA – Griesbaum verlängert: Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum wird auch nach Erreichen der Pensionsgrenze im Mai im Amt bleiben, um den NSU-Prozess zu begleiten. Das Bundesjustizministerium genehmigte ihm eine Verlängerung seiner Amtszeit bis Jahresende, berichtet der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt).

BVerfG – "Schiedsrichterstaat": lto.de (Steffen Heidt) stellt das Buch "Der Schiedsrichterstaat" des Journalisten Christian Rath vor, das die Macht des Bundesverfassungsgerichts analysiert. Er berichtet auch über die Buch-Präsentation durch den Präsidenten des Gerichts Andreas Voßkuhle.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2013: EuGH stärkt sich selbst – Leistungsschutzrecht entschärft – Recht auf Kinder gesichert . In: Legal Tribune Online, 27.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8228/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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