Die juristische Presseschau vom 26. August 2026: EGMR zu Osman Kavala / Jens Leh­mann vor Gericht / Dien­st­äl­testes Ver­fas­sungs­ge­richt der Welt

26.08.2026

Der EGMR fordert zum dritten Mal die Haftentlassung des türkischen Mäzens Osman Kavala. Das Handelsblatt bilanziert die Prozesse von Ex-Torhüter Jens Lehmann. Der Liechtensteiner Staatsgerichtshof feiert seinen 100. Geburtstag.

Thema des Tages

EGMR/Türkei – Osman Kavala: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Verurteilung des Mäzens und Menschenrechtlers Osman Kavala gerügt und seine sofortige Freilassung gefordert. Kavala war 2022 wegen eines angeblichen Umsturzversuches zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Konkret wurde ihm vorgeworfen, er habe 2013 die sogenannten Gezi-Proteste gesteuert und finanziert. Laut EGMR hatte Kavala damals aber nur seine Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen. Die Verurteilung sei daher eine "eklatante Verweigerung von Gerechtigkeit" und habe sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Indem er keine realistische Chance auf Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen Haftstrafe habe, verstoße die Türkei zudem gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Der EGMR hatte bereits 2019 die Türkei aufgefordert, Kavala freizulassen. 2022 hatte der EGMR auf Antrag des Ministerkomitees festgestellt, dass die Türkei das Urteil von 2019 nicht umgesetzt hat. Auch diesen Richterspruch ignorierte die Türkei, ein beispielloser Vorgang. Nun hat der EGMR zum dritten Mal die Freilassung Kavalas gefordert. FAZ, taz (Christian Rath), beck-aktuell und LTO berichten.

Türkei – Haft für Bürgermeister: Nun berichten auch FAZ (Othmara Glas) und beck-aktuell, dass in der Türkei sechs ehemalige Bürgermeister wegen Korruptionsvorwürfen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Den der Oppositionspartei CHP angehörenden Angeklagten war unter anderem die Manipulation öffentlicher Ausschreibungen vorgeworfen worden. Im Zuge der Ermittlungen wurden sie von ihren Ämtern entfernt. 

Rechtspolitik

Nachrichtendienste: Im Leitartikel nennt Wolfgang Janisch (SZ) die von der Bundesregierung geplante Geheimdienstreform einen "Paradigmenwechsel". Zwar sei es nachvollziehbar, dass "Gegenmaßnahmen im Cyberspace" auch vom Auslandsgeheimdienst vorgenommen werden. Deutlich heikler hingegen sei, dass der Verfassungsschutz "nun also ins Polizeigeschäft einsteigen soll." Dies hebe verfassungsgerichtliche Vorgaben auf und könnte zu einer Karlsruher Korrektur führen, die über das "eingeübte Rollenspiel" bei Sicherheitsgesetzen – unbedingte Erforderlichkeit der jeweiligen Maßnahme, Kritik an deren Maßlosigkeit, Teilerfolge beider Seiten am Bundesverfassungsgericht – hinausgehe.

Bundespräsident: Reinhard Müller (FAZ) spricht sich gegen die Forderung aus, "das Staatsoberhaupt solle direkt vom Volk gewählt werden". Angesichts der zahlreichen, durchaus nicht immer nur auf Repräsentationsaufgaben beschränkten Zuständigkeiten des Amts und dessen integrativer Kraft entstünde so "eine Unwucht" im Gefüge der Verfassungsorgane.

Verhandlungsfreiheit: Rechtsprofessorin Stefanie Jung stellt auf LTO das Konzept der Verhandlungsfreiheit vor und wirbt für dessen gesetzliche Verankerung. Die Freiheit, "Verhandlungen selbstbestimmt auszugestalten", wirke vor allem prozedural und unterscheide sich hierin von der Vertragsfreiheit mit ihrem materiellen Charakter. Anders als diese finde die Verhandlungsfreiheit aber nur punktuell gesetzlichen Widerhall, etwa bei der zivilrechtlichen culpa in contrahendo oder in arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung über Aufhebungsverträge. Ohne konkrete Benennung der Verhandlungsfreiheit ließe sich deren Einschränkung leichter bewerkstelligen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Rechtsprofessor Dieter Dörr setzt sich auf LTO mit der Ankündigung im "Regierungsprogramm" der sachsen-anhaltinischen AfD auseinander, die "Rundfunkstaatsverträge" zu kündigen. Er legt dar, dass ein Ausstieg des Landes aus Medienstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und MDR-Staatsvertrag erst Ende 2028 wirksam wäre. Eine Kündigung dürfe allerdings laut BVerwG nicht rechtsmissbräuchlich sein. Die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen bliebe erhalten, da sie derzeit nicht auf einem Staatsvertrag, sondern auf der Vollstreckungsanordnung des BVerfG von 2021 beruht. Nach dem Ausstieg aus dem MDR müsste das Land Sachsen-Anhalt dort eine eigenständige Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk organisieren. Das sei deutlich umfangreicher als der "Grundfunk", den sich die AfD vorstellt.

Wohnungsmiete: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ beklagen die Anwälte Ulrich Battis und Jan Hennig eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Anbieter befristeter Mietverträge für möblierte Wohnungen. Während in Berlin versucht werde, durch behördliche Eingriffe außerhalb gesetzlicher Kompetenzen dieses Marktsegment zu behindern, sehe das derzeit im Bundestag beratene Mietrecht II-Paket Preisdeckelungen vor, deren Berechnungsmethoden verfassungsrechtlich fragwürdig seien und wohl auch gegen Unionsrecht verstießen.

Drohnen: Der ba-wü. SPD-Landespolitiker Boris Weirauch fordert gesetzliche Regelungen, damit die Polizei "Drohnen rechtssicher und effizient abschießen" kann. Auf Seiten der grün-schwarzen Landesregierung erkenne man kein Bedürfnis. Die Anzahl von mit oder durch Drohnen verursachten Straftaten im Land steige derweil. Im vergangenen Jahr seien 36 Straftaten registriert worden, gegenüber 17 zwei Jahre zuvor. LTO berichtet. 

Klimaanpassung im Grundgesetz: Die Aufnahme der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a Grundgesetz findet die grundsätzliche Zustimmung von Rechtsprofessorin Sina Fontana und Geographieprofessor Markus Keck im FAZ-Einspruch. Bleibe es jedoch bei der gegenwärtigen Gestaltung der kommunalen Finanzarchitektur, drohe das Scheitern. Trotz ständig wachsender Aufgabenbereiche fehlte den Kommunen schlicht das Geld.

Justiz

LG München I – Jens Lehmann/Investitionen: Am Landgericht München I fordert der frühere Fußballnationalspieler Jens Lehmann mehr als 500.000 Euro von einer Treuhandgesellschaft, die ihn über den Inhalt seiner Investitionen getäuscht haben soll. Details der Transaktion beschreibt das Hbl (Rene Bender u.a.) und geht darüber hinaus auf weitere gerichtliche Auseinandersetzungen Lehmanns ein. Neben diversen Fehlinvestments und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sticht hierbei eine Schadensersatzforderung gegen die Beratungsgesellschaft EY wegen irregulärer Bilanzen für Wirecard hervor. Das Landgericht München I wies die Klage ab, da der Gerichtskostenvorschuss erst deutlich verspätet gezahlt wurde.

BVerfG zu Wiedereinsetzung: Per Beschluss entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte Juli, dass eine ausländische Haft eine Wiedereinsetzung begründen kann. Der erfolgreiche Beschwerdeführer befand sich in einem philippinischen Auslieferungsgefängnis, als gegen ihn ein Strafbefehl erlassen wurde, berichtet beck-aktuell.

BVerfG zu Auslieferung nach Rumänien: Wegen Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne der EU-Grundrechte-Charta hat das Bundesverfassungsgericht am Anfang des Monats ein Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben. Das OLG hatte die Auslieferung eines Rumänen angeordnet, der in seiner Heimat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Dass es sich hierbei auf eine Generalgarantie der rumänischen Behörden ohne jeden Bezug zum konkreten Fall verließ, obgleich es selbst von systemischen Mängeln im Gefängniswesen Rumäniens ausging, führte nun zur Aufhebung und Zurückverweisung. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Beweiswürdigung/Nullhypothese: In einem nun veröffentlichten Urteil hob der Bundesgerichtshof Anfang März den Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf der besonders schweren Zwangsprostitution auf. Die Vorinstanz hatte in der diesbezüglichen Aussage der geschädigten Ehefrau des Angeklagten Widersprüchlichkeiten entdeckt und in Anwendung der sogenannten Nullhypothese nicht die für eine Verurteilung erforderliche richterliche Überzeugung entwickelt. Dies stelle eine unzulässige Selbsteinschränkung des Gerichts dar, das die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen frei zu beurteilen hat, so der BGH. Die Nullhypothese, eine Aussage solange für unwahr hält, bis diese Annahme widerlegt ist, sei zwar eine zulässige Methode der Beweiswürdigung, dürfe aber nicht verabsolutiert werden. LTO (Joschka Buchholz/Marcel Schneider) berichtet.

BSG zu Wegeunfall: Wer auf dem Weg zur Arbeit umdreht, um einen daheim vergessenen Dienstschlüssel zu holen, und hierbei einen Verkehrsunfall erleidet, verliert auch dann nicht automatisch die Anerkennung als Arbeitsunfall, wenn nicht der schnellste Anfahrtsweg gewählt wurde. Dies entschied das Bundessozialgericht und gab dem nun erneut mit der Sache befassten Landessozialgericht auf, "die objektivierte Handlungstendenz des Verletzten im Zeitpunkt des Unfallgeschehens" zu prüfen. LTO berichtet.

OLG Hamm – Fernwärme-Preise/EON: Mehrere Preiserhöhungsklauseln des Energieanbieters EON dürften nach vorläufiger Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamm unwirksam sein. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen könne dennoch nur von einem Teilerfolg ausgehen, so das übereinstimmende Resümee von FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell. Die fraglichen Klauseln unterschieden sich regional, weshalb die vom Verband geforderte pauschale Abgeltung nicht möglich sei. Vielmehr müsste die betroffene Kundschaft Erstattungen individuell einklagen.

LG München I – KI-Training/OpenAI: Im Interview mit zeit.de (Katrin Hörnlein) erklärt die Verlegerin des Carlsen-Verlags, Sandra Harzer-Kux, wie die am Landgericht München I erhobene Urheberrechtsklage gegen OpenAI zustande kam und welche Zwecke der Verlag verfolgt. Der Verlag gibt die "Neinhorn"-Reihe heraus und vermutet, dass ChatGPT mit den Inhalten der von Marc-Uwe Kling geschriebenen und von Astrid Henn illustrierten Werke trainiert wurde.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 72. Verhandlungstag im Block-Verfahren gab die Hauptangeklagte Christina Block erneut eine Stellungnahme ab. Hierbei unternahm sie Klarstellungen bzw. Korrekturen ihrer ersten Aussage im Juli 2025, blieb aber dabei, die angeklagte Entführung ihrer Kinder weder angeordnet noch von ihr gewusst zu haben. Die Erklärung soll am heutigen Mittwoch fortgesetzt werden, so spiegel.de (Julia Jüttner).

LG Frankfurt/M. – Untreue bei Deutsche Bank: Am Landgericht Frankfurt/M. hat ein früherer Manager der Deutschen Bank eingeräumt, mehr als 600.000 Euro von Kundenkonten auf seine Konten überwiesen zu haben. Die Buchungen sollten dazu dienen, privat verspekuliertes Geld durch erneute Investitionen zurückzuholen, doch auch dieser Plan ging schief. Zeugenvernehmungen früherer Kollegen des Angeklagten offenbarten einen laxen Umgang mit bankinternen Richtlinien für die Freigaben von Kundenüberweisungen. SZ (Meike Schreiber) und Hbl (Yasmin Osman) berichten.

SG Frankfurt/M. zu Cannabisblüten/GKV: Dass der Gesetzgeber Ende Juli die Kostenübernahme für medizinisch verwendete Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung ersatzlos und ohne Übergangsregelung strich, begegnet nach summarischer Prüfung des Sozialgerichts Frankfurt/M. keinen rechtlichen Bedenken. Der Gesetzgeber dürfe den Leistungsumfang der GKV festlegen. Per Eilbeschluss wies das SG daher den Antrag einer Frau ab, die seit drei Jahren mit Cannabisblüten behandelt wird und angibt, dass sie Cannabis-Fertigarzneimittel nicht vertrage, berichtet beck-aktuell.

Social Media-Nutzung durch Gerichte: Der ARD-RadioReportRecht (Fabian Töpel) spricht mit Marc Petit, Leiter der zentralen Online-Redaktion der Justiz Schleswig-Holstein, über die Präsentation gerichtlicher Arbeit auf Social Media-Kanälen. 

Mäßigungsgebot für Richter:innen: Rechtsprofessorin Antje von Ungern-Sternberg führt auf dem Verfassungsblog aus, dass eine Unterzeichnung des RAV-Aufrufs für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch Richter:innen nicht gegen das im Deutschen Richtergesetz geregelte Mäßigungsgebot verstoße, sondern als Einsatz für die Verfassung zu würdigen sei.

KI-Training mit Gerichtsurteilen: Rechtsprofessor Olaf Meyer warnt auf beck-aktuell vor einer "Goldgräberstimmung", wenn gefordert wird, (unveröffentlichte) Gerichtsentscheidungen als Trainingsgrundlage für KI-Modelle zu benutzen. Zwar böten sich "ungeheure Datenmengen", die schiere Masse von häufig genug pragmatisch argumentierenden Entscheidungen drohe jedoch, "die besonders sorgfältig begründeten Leitentscheidungen in der Masse" untergehen zu lassen.

Recht in der Welt

Liechtenstein – Staatsgerichtshof: Als "dienstältestes konzentriertes Verfassungsgericht der Welt" begeht der Liechtensteiner Staatsgerichtshof in diesem Jahr seinen hundertsten Geburtstag. Die aus diesem Anlass herausgegebene Festschrift stellt Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz im Geisteswissenschaften-Teil der FAZ vor. Über eine "bloße Jubelschrift" hinausgehend rege der Band und die von einer internationalen Autorenschaft verfassten Texte zum Nachdenken über den "substanziellen Vergleichswert einer fremden Verfassung und ihrer Gerichtsbarkeit" an.

USA – Briefwahl: Über die Entscheidung des US-Supreme Courts, eine bundesgerichtliche einstweilige Verfügung gegen ein Dekret von Präsident Donald Trump über die Anforderungen bei der Briefwahl aufzuheben, schreiben nun auch FAZ (Sofia Dreisbach) und LTO. Eine Hauptsacheentscheidung stehe weiterhin aus, es bleibe unklar, inwiefern sich dieser Zustand auf die im November anstehenden "Midterm"-Wahlen auswirkt. Auf beide Aspekte geht eine Analyse von zeit.de (Carsten Luther) ein. Dem Präsidenten dürfte das Ergebnis zukünftiger Gerichtsentscheidungen egal sein. Sein vorrangiges Ziel bestehe darin, möglichst viele Menschen von der Wahlurne fernzuhalten. 

Charlotte Walser (SZ) bedauert, dass der Supreme Court versäumt habe, sich den "unlauteren Absichten" Donald Trumps zu widersetzen, der erklärt hatte, seiner Partei den Sieg sichern zu wollen.

USA – Zoll-Erstattungen: Nachdem der US-Supreme Court im Februar einen Großteil der von Präsident Donald Trump angeordneten Zölle für rechtswidrig erklärte, hat die zuständige Behörde Rückforderungen in Höhe von knapp 130 Milliarden Dollar "zur Bearbeitung akzeptiert", schreibt das Hbl (Axel Höpner) und nennt Beispiele deutscher Unternehmen, die von den unverhofften Einnahmen besonders profitieren.

USA - Anwaltsmarkt: Die FAZ (Marcus Jung) gibt einen Überblick über jüngste Entwicklungen auf dem US-Rechtsmarkt. Trotz zunehmenden KI-Einsatz könne von einem Ersatz der Junganwält:innen durch KI nicht die Rede sein. Die angestellten Associate-Anwält:innen seien die "Motoren der Rentabilität" der Kanzleien, weil die von ihnen erwirtschafteten Honorare die ausbezahlten Lohnkosten weit übersteigen.

Juristische Ausbildung

VG Düsseldorf zu Klausurkorrektur: Die Zweitbegutachtung einer Examensklausur darf sich der erstbegutachtenden Stellungnahme und Begründung ohne weitere Ausführungen anschließen, ohne dass hierdurch Chancengleichheit oder Verfahrensfairness verletzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf vor zwei Wochen zu Ungunsten einer im ersten Staatsexamen gescheiterten Kandidatin. Der Beurteilungsspielraum umfasse zwar die Pflicht, von Prüflingen vorgebrachte Einwände gegen die Bewertung ihrer Leistung zu prüfen. Eine vollständig neue Kontrolle sei jedoch nicht bezweckt. Dass die Stellungnahme die Kenntnis der Erstkorrektur voraussetze, sei unschädlich, so das VG laut beck-aktuell (Jannina Schäffer).

Sonstiges

Autonome Fahrzeuge: Ein Anbieter sogenannter Robotaxis will seine Fahrzeuge demnächst in München fahren lassen. Die Anwälte Christian Mayer und Thomas Klindt nehmen dies im Recht und Steuern-Teil der FAZ zum Anlass, Haftungsfragen zu rekapitulieren. Mit der im kommenden Dezember "scharf gestellten" EU-Produkthaftungsrichtlinie würden nicht nur der Hersteller, sondern auch der Dienstleister, der Software und KI-System bereitstellt, für eine Haftung in Frage kommen. Darüber hinaus seien auch regulatorische Vorgaben zu beachten.

Anwaltliche Öffentlichkeitsarbeit: Rechtsanwältin Julia Exner-Kuhn (anwaltsblatt.de) erklärt Inhalte und Grenzen von Öffentlichkeitsarbeit in der Strafverteidigung. Es müsse klar sein, dass jedes Wort "zwei Adressaten" habe, "Öffentlichkeit und die Ermittlungsbehörden oder das Gericht".
 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60724 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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