Die juristische Presseschau vom 26. August 2022: Lübcke-Urteil bestä­tigt / Noch mehr Unter­b­re­chung von Straf­pro­zessen? / Immer mehr Corona-Haupt­sa­che­ver­fahren

26.08.2022

Der BGH verwirft alle Revisionen im Mordfall Walter Lübcke. Wegen der Pandemie sollen Strafprozesse zwei Monate unterbrochen werden können. An Verwaltungsgerichten fallen immer mehr Hauptsacheentscheidungen zu den Corona-Maßnahmen.

Thema des Tages

BGH zu Mord an Walter Lübcke: Das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt/M. in der Mordsache Walter Lübcke ist rechtskräftig. Nach Feststellung des Bundesgerichtshofs erging sowohl die Verurteilung des hauptangeklagten Rechtsextremisten Stephan Ernst wegen Mordes am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) als auch der diesbezügliche Freispruch des mitangeklagten Neonazis Markus H. aufgrund einer "fehlerfreien Beweiswürdigung." Die Revisionen der anklagenden Bundesanwaltschaft als auch von der Familie Lübcke als Nebenkläger:innen hatten moniert, dass das OLG belastende Aussagen von Ernst zur Rolle seines ehemaligen Freundes H.s bei Tatvorbereitung und -ausführung nicht ernst genommen habe. Die Beweiswürdigung des OLG weise jedoch keine durchgreifenden Rechtsfehler auf, so der BGH. "Im Gesamtkontext" des angefochtenen Frankfurter Urteils werde deutlich, dass sich das OLG mit jeder einzelnen der verschiedenen Aussagen des Hauptangeklagten Ernst auseinandergesetzt habe. Bestehen bleibt auch der Freispruch für Ernst, soweit ihm ein Messerangriff auf den irakischen Asylbewerber Ahmed I. zur  Last gelegt wurde. SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), LTO, zeit.de (Martin Steinhagen) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.

Annette Ramelsberger (SZ) zeigt mit Blick auf Markus H. ihre Enttäuschung darüber. dass – wie schon im NSU-Verfahren – jene "davonkommen, die grinsen und schweigen." Dies offenbare den "schmerzenden Spalt … zwischen Recht und Gerechtigkeit." Gigi Deppe (swr.de) meint, dass es manchmal "eben nicht besser" gehe und es zum Rechtsstaat gehöre, Freisprüche aufgrund ungenügender Beweise zu akzeptieren. Felix W. Zimmermann (LTO) erinnert daran, dass Strafprozesse keine Untersuchungsausschüsse seien und ihre Aufgabe gerade nicht darin bestehe, "irgendwelche vom konkreten Fall losgelösten Netzstrukturen aufzudecken." Dass Markus H. ein überzeugter Nazi ist, belege im übrigen nicht, dass er auch Mordgehilfe sei. Der Freispruch für Ernst bezüglich des Mordversuchs an Ahmed I. könnte angesichts denkbarer technischer Fortschritte bei der Zuordnung von DNA-Mischspuren "irgendwann wieder aufgerollt werden". Die neue Möglichkeit zur Wiederaufnahme von Verfahren nach Freisprüchen ermögliche dies auch rechtlich.

Rechtspolitik

Corona – Verhandlungsunterbrechung: Bestandteil der jüngsten Formulierungshilfen der Bundesregierung sind nach einem Bericht von LTO auch Bestimmungen zur Verlängerungen der Höchstdauer zulässiger Unterbrechungen von Strafprozessen. Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat und befristet bis zum nächsten Frühjahr sollen derartige Unterbrechungen für bis zu zwei Monaten zulässig sein, bisher lag die Höchstdauer bei einem Monat.

Corona – Schutzmaßnahmen Herbst/Winter: Wenig angetan von den von der Bundesregierung erarbeiteten Formulierungshilfen für die ab dem Herbst geltenden Coronaschutzmaßnahmen zeigt sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf bild.de. In einer Kolumne führt die frühere FDP-Bundesjustizministerin aus, dass es das Ziel sein müsse, "aus dem Dauer-Ausnahmezustand" herauszukommen. Stattdessen würden immer noch "bürokratische und unausgegorene Ideen" produziert und Regeln, bei denen abzusehen sei, dass sie nicht kontrolliert werden könnten. "Der Bürger ist mündig, aber man muss ihn auch so behandeln."

AKW-Laufzeiten: Als Debattenbeitrag zur Auseinandersetzung über eine mögliche Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken legt Rechtsanwalt Philipp Sauter auf dem Verfassungsblog die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen des bisher vollzogenen Atomausstiegs dar. Wegen zwingend vorgeschriebener Sicherheitsüberprüfungen würde eine einfachgesetzlich beschlossene Laufzeitverlängerungen zu Konflikten mit Unions- und internationalem Recht führen. Als Anschlussproblem ergebe sich die Wiederaufnahme "vermeintlich abgeschlossener Fragen" zur Finanzierung der Endlagerung sowie insbesondere zur Entschädigung von Betreiberfirmen.

Gasumlage: Über das von der Berliner Kanzlei Raue erstellte Gutachten, das die Verfassungswidrigkeit der geplanten Gasumlage belegen soll, berichtet nun auch die Welt (Philipp Vetter).

Geldwäsche: Das internationale Anti-Geldwäsche-Gremium Financial Action Task Force (FATF) hat in seinem Bericht zur Geldwäschebekämpfung in Deutschland das Kompetenzwirrwarr von über 300 Behörden und deren mangelndes Engagement bemängelt. Die SZ (Meike Schreiber/Markus Zydra) berichtet. 

Justiz

Corona-Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten: Die Welt (Ricarda Breyton) spricht mit Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger über die in zahlreichen Fällen anstehenden verwaltungsgerichtlichen Hauptsache-Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen. Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse im November 2021 stünden gerade Maßnahmen im schulischen Bereich unter einem strengeren Maßstab. Aus rechtsstaatlicher Perspektive sei zu bedauern, dass angesichts der oftmaligen Erledigung der in Streit stehenden Maßnahmen zahlreiche Hauptsache-Verfahren überhaupt nicht zur Verhandlung gelangen.

BAG zu Corona-Bonus: Ein arbeitgeberseitig freiwillig gewährter Corona-Bonus unterfällt laut Bundesarbeitsgericht § 850 Nr. 3a Zivilprozessordnung und gehört damit nicht zum pfändbaren Einkommen. Die Pfändung hatte eine Insolvenzverwalterin gegenüber einer in Privatinsolvenz lebenden Küchenhilfe durchsetzen wollen. Über Fall und Entscheidung berichten beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO.

OVG NRW zu Corona/Betriebsschließungen: Wie schon in den jeweiligen Eilverfahren urteilte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nun auch in den Hauptsacheverfahren, dass Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown 2020 verhältnismäßig waren und auf einer hinreichenden Rechtsgrundlage erfolgten. Die klagenden Betriebe haben somit keinen Anspruch auf Entschädigung, so LTO.

VG Köln zu BMG-Auskunft: In einem Vollstreckungsbeschluss hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesministerium für Gesundheit ein Zwangsgeld für den Fall angedroht, dass eine journalistische Anfrage zur Vertragsabwicklung in einem bestimmten Maskendeal vom Frühjahr 2020 nicht beantwortet wird. LTO (Alexander Cremer) berichtet, dass das Ministerium nach Verkündung eines entsprechenden Eilbeschlusses im Juli die Anfrage lediglich allgemein und unter Hinweis auf vorhandene Zuständigkeiten beantwortet hatte.

VG Gelsenkirchen zu Approbationsentzug für Apotheker: Die Approbation eines Apothekers, der wegen der der Anfertigung falsch dosierter Krebsmedikamente strafrechtlich verurteilt wurde, durfte widerrufen werden. entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Der nach wie vor inhaftierte Apotheker weise nicht die erforderliche charakterliche Eignung für die Ausübung seines Berufes auf, gibt LTO die Urteilsbegründung wieder.

VG Karlsruhe – BVerfG-Pressearbeit: Am heutigen Freitagmittag will das Verwaltungsgericht Karlsruhe seine Entscheidung zur Klage der AfD gegen die Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts bekanntgeben, schreibt die Welt (Constantin van Lijnden). Erst vor zwei Jahren sei bekannt geworden, dass das Verfassungsgericht den Mitgliedern der Justizpressekonferenz die Pressemitteilungen unmittelbar anstehender Entscheidungen noch vor den jeweiligen Verfahrensbeteiligten zukommen lässt. In der mündlichen Verhandlung hatte der AfD-Vertreter Ulrich Vosgerau moniert, das Verfahren führe dazu, dass die AfD, wenn sie verfahrensbeteiligt sei, dumm aussehe.

AG Idar-Oberstein – Mordaufruf gegen Polizisten: Im Verfahren gegen einen vermeintlichen "Cophunter", der in einer E-Mail und in auf Facebook veröffentlichten Videos zur Tötung von Polizisten aufgerufen haben soll, wurden am Amtsgericht Idar-Oberstein die fraglichen Videos vorgeführt. Die Verteidigung des Angeklagten habe deutlich gemacht, dass diese als Satire zu verstehen seien und im übrigen auf Psychiatrie-Erfahrungen des Mannes verwiesen. Die FAZ (Eva Schläfer) berichtet.

AG Stuttgart – Zwischenruf von Klimaaktivist: Wegen Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung ist ein Klimaaktivist am Amtsgericht Stuttgart angeklagt. Der Student hatte bei einer Veranstaltung auf dem Deutschen Katholikentag im Mai einen Auftritt des Bundeskanzlers mit dem Zwischenruf "Schwachsinn" gestört und sich anschließend seiner Festnahme widersetzt. Dies berichtet die taz (Michael Schlegel).

StA Bonn – Weitergabe von Olearius-Tagebüchern: Über die von der Staatsanwaltschaft Bonn eingeleiteten Ermittlungen wegen der Weitergabe beschlagnahmter Tagebücher des Hamburger Bankers Christian Olearius berichtet nun auch die FAZ (Marcus Jung).

VerfGH NRW: Die bereits im vergangenen Jahr in Kraft getretene personelle Trennung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom Oberverwaltungsgericht ist nach Bericht von LTO nun auch räumlich vollzogen. Übergangsweise, bis zum Bezug eines noch zu errichtenden Neubaus, zieht der VerfGH unter dem Vorsitz von Barbara Dauner-Lieb in angemietete Räume. Verhandlungen des VerfGH würden angesichts des nach wie vor vorhandenen Platzmangels vorerst weiter im OVG durchgeführt.

Recht in der Welt

Russland – Strafprozesse gegen Oppositionelle: In einem Strafverfahren wegen Diskreditierung der Streitkräfte hat ein Gericht im russischen Jekaterinenburg gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Kontaktbeschränkungen verfügt und die Auflage erteilt, das Internet nicht zu benutzen. Bemerkenswert sei, schreibt die FAZ (Friedrich Schmidt), dass dem staatsanwaltschaftlichen Antrag auf Verhängung von Hausarrest nicht stattgegeben wurde. Im Weiteren wird berichtet, dass gegen den bereits inhaftierten Alexej Nawalny erneut eine mehrtägige Einzelhaft verhängt wurde. Nawalny solle einem Kommando seiner Aufseher nicht schnell genug Folge geleistet haben.

USA – Kobe Bryant: Wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und der Verursachung emotionalen Leides hat ein Bundesgericht in den USA den Los Angeles County zur Schadensersatzzahlung an die Witwe von Kobe Bryant verurteilt. Rettungskräfte hatten nach dem Hubschrauberabsturz Bryants Bilder von der Unglücksstelle im privaten Umfeld geteilt. Die FAZ (Sofia Dreisbach) berichtet.

Taiwan/China: Im FAZ-Einspruch setzt Sun Congbin, Generalkonsul der Volksrepublik China in Frankfurt/M., die Debatte über die Souveränität Taiwans fort. Es sei "eine historische Tatsache" mit "solider Rechtsgrundlage", dass China und Taiwan keine zwei Staaten seien. "Die wahren Troublemaker" bei der Eskalation der Situation seien "die USA sowie die separatistischen Kräfte in Taiwan." Demgegenüber bleibe das Ein-China-Prinzip in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft "Voraussetzung für Frieden und Stabilität in der Taiwanstraße." Vergleiche mit dem Krieg in der Ukraine seien fehl am Platze, weil die Frage "eine innere Angelegenheit Chinas" betreffe.

UN/China - Uiguren: Nach Darstellungen der FAZ (Friederike Böge) und des Hbl (Jan Dirk Herbermann) ist es fraglich, ob der seit mehreren Jahren in Arbeit befindliche Bericht zur Menschenrechtssituation in der chinesischen Provinz Xinjiang noch innerhalb der Amtszeit der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, veröffentlicht wird. Die frühere chilenische Präsidentin scheidet am nächsten Mittwoch aus dem Amt. Bei einer abschließenden Pressekonferenz habe sich Bachelet nicht auf ein konkretes Veröffentlichungsdatum festlegen wollen. Sollte sich die Veröffentlichung verzögern, wäre China "mit seiner Strategie der Diskreditierung des Amtes" weiter vorangekommen, kommentiert Peter Sturm (FAZ). Dies dürfe nicht gelingen, denn die Vereinten Nationen seien "legitimiert, global auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen", auch wenn dies Diktatoren missfalle.

Sonstiges

Landfriedensbruch: Der Akademische Rat Alexander Heinze untersucht auf LTO Inhalt und Anwendungsbereich von § 125 Strafgesetzbuch, der den Landfriedensbruch unter Strafe stellt. Die relativ weite Formulierung der Strafnorm mit ihrer Generalklausel zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stelle "eine flexible Grundlage" für Ermittlungen dar und müsse daher auch als "politisches Instrument" verstanden werden. Seine "allzu flexible Handhabe" verpflichte "Ermittlerinnen und Gerichte zu größerer Transparenz."

Online-Hetze: Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun setzt sich seit Jahren gegen Online-Hetze ein. Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg) spricht er über die Beweggründe seines Engagements, seine Einschätzung über die Effektivität gesetzlicher Neuregelung im Themenbereich und den Grund, seinen eigenen, reichweitenstarken Twitter-Account zu deaktivieren.

Das Letzte zum Schluss

Begleitetes Rasen: Seit einiger Zeit dürfen auch Minderjährige hinter einem Steuer am Autoverkehr teilnehmen, wenn sie von einer Begleitperson unterstützt werden. Diese Voraussetzung erfüllte ein 17-Jähriger, der bei seinen Übungsfahrten laut dem lawblog (Udo Vetter) gleich mehrfach geblitzt wurde, in einem Berliner Autobahntunnel u.a. mit 165 km/h statt der erlaubten 80 km/h. Auf dem Beifahrersitz des flotten Porsches saß die Mama.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2022: Lübcke-Urteil bestätigt / Noch mehr Unterbrechung von Strafprozessen? / Immer mehr Corona-Hauptsacheverfahren . In: Legal Tribune Online, 26.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49437/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen