Die juristische Presseschau vom 26. März 2021: BGH zu Online-Bezahl­dien­sten / Neu­re­ge­lung der Bestands­da­ten­aus­kunft / Cum-Ex-Pro­zess ohne Hanno Berger

26.03.2021

Firmen dürfen für Paypal-Zahlungen Extrakosten berechnen. Nach Neuregelung der Bestandsdatenauskunft kann das Gesetz gegen Hasskriminalität in Kraft treten. Cum-Ex-Prozess vor dem LG Wiesbaden hat begonnen – ohne den wichtigsten Angeklagten.

Thema des Tages

BGH zu Online-Bezahldiensten: Firmen dürfen einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge einen Aufschlag verlangen, wenn Kunden mit Paypal oder Sofortüberweisung bezahlen. Das Verlangen derartiger Kosten sei nicht vom Verbot der Erhebung von Zahlungsentgelten nach § 270a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) umfasst. Paypal und Sofortüberweisung erbrächten eine zusätzliche Leistung, indem sie etwa die Bonität des Kunden prüfen. Dadurch könne der Zahlungsempfänger seine Leistung bereits vor Eingang der Zahlung erbringen. Dafür dürften die Unternehmen Zusatzkosten verlangen. Es berichten FAZ (Marcus Jung/Franz Nestler), SZ (Nils Wischmeyer), tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Claudia Kornmeier), Welt (Laurin Meyer) und LTO

Rechtspolitik

Bestandsdatenauskunft: Nach der im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern erzielten Einigung auf Regeln zur Bestandsdatenauskunft, also zur Übermittlung der Vertragsdaten von Nutzern durch Plattformbetreiber an Sicherheitsbehörden, kann nun voraussichtlich das Gesetz gegen Hasskriminalität bald in Kraft treten. Die Einigung sieht vor, dass die Auskunft von Passwörtern auf schwerwiegende Straftaten beschränkt wird. Außerdem wurde eine Trennung der Regeln für Bestandsdaten und Nutzungsdaten, also Informationen über die Nutzung von Diensten, vereinbart. Es berichten FAZ (Helene Bubrowski) sowie ausführlich LTO (Annelie Kaufmann), netzpolitik.org (Anna Biselli) und beck-aktuell

Kindesmissbrauch: Der Bundestag hat die Erhöhung des Strafmaßes für Kindesmissbrauch und Kinderpornografie beschlossen. Diese gelten künftig grundsätzlich als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Besitz von Kindersexpuppen unter Strafe gestellt. Es berichten FAZ (Helene Bubrowski) und spiegel.de.

Daniel Deckers (FAZ) kritisiert den Beschluss als "Symbolpolitik auf Kosten des Kinderschutzes". Gerade im Bereich der Ermittlungsverfahren und Strafprozesse drohten nun längere Verfahren, häufigere aussagepsychologische Begutachtungen und dadurch höhere Belastungen für Betroffene. 

Corona – Testpflicht: Ab Sonntag soll eine Testpflicht für Flugreisende gelten. Wer per Flugzeug nach Deutschland einreisen will, muss dann ein negatives Testergebnis vorlegen – unabhängig von der Corona-Lage im Abflugland. Eine entsprechende Einreiseverordnung soll am heutigen Freitag verkündet werden. Es berichten SZ (Angelika Slavik) und spiegel.de (Antje Blinda)

Corona – Reiseverbot: Stefan Ulrich (SZ) kritisiert das nun von der Bundesregierung erwogene, generelle Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland, z.B. nach Mallorca. Ein solches könne nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen ausgeschöpft sind. Derzeit sei ein derartiges Reiseverbot unverhältnismäßig. 

Corona – Urheberrecht: Einem Bericht von netzpolitik.org (Vincent Först) zufolge hat sich ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern in einer Erklärung an die Welthandelsorganisation (WTO) für eine Lockerung des globalen Urheberrechts ausgesprochen. Ziel sei die Unterstützung von Bibliotheks-, Archiv- und Museumsarbeit, sowie von Forschern, die an Maßnahmen gegen Corona arbeiten. Dazu solle das TRIPS-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum für kurze Zeit angepasst und teilweise ausgesetzt werden. 

Triage: Der Deutsche Ethikrat hat eine Online-Anhörung zu der Frage veranstaltet, ob es einer rechtlichen Regelung für den medizinethischen Konflikt der sogenannten Triage bedarf, also der Priorisierung intensivmedizinischer Ressourcen. Dabei plädierte die Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle laut FAZ (Heike Schmoll) für ein "dünnes Triagegesetz", das die Straffreiheit der Triage nach Behandlungsbeginn klarstellt. Der Rechtsanwalt Oliver Tolmein erkannte hingegen im Triage-Kriterium der Erfolgsaussicht der Behandlung eine verdeckte Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. 

Rundfunk: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Lennart Laude diskutiert auf dem Verfassungsblog die Frage, ob öffentlich-rechtliche Inhalte künftig auch über private Streamingdienste vermittelt werden könnten. Private Plattformen könnten demnach verpflichtet werden, Inhalte öffentlich-rechtlicher Anbieter einzubinden. Dies sei zwar derzeit unverhältnismäßig, wäre aber aus verfassungsrechtlicher Perspektive zu erwägen, je kleiner die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgedeckten Marktanteile werden. 

Justiz

LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: Vor dem Landgericht Wiesbaden hat, dreieinhalb Jahre nach Anklageerhebung, der Prozess um Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit einem Ausbleiben des in der Schweiz lebenden Hauptangeklagten begonnen. Der Verteidiger von Hanno Berger erklärte, dieser sei nicht ordnungsgemäß geladen worden und liege zudem im Krankenhaus. Daraufhin trennte das Gericht das Verfahren gegen Berger ab. Fortgesetzt wurde der Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank. Es berichten SZ (Jan Willmroth), FAZ (Marcus Jung), Hbl (René Bender u.a.) und LTO (Tanja Podolski/Anja Hall).

Marcus Jung (FAZ) meint in einem gesonderten Kommentar, Bergers Nichterscheinen sei kein gutes Omen für den Prozessverlauf. Die Strafkammer stehe nun unter immensem Handlungsdruck.

EuGH zu Klimaklage: Der Europäische Gerichtshof hat die gemeinsame Klage mehrerer Familien aus EU-Staaten sowie aus Kenia und Fidschi als unzulässig verworfen. Die Klage sah durch die bisherigen Klimaziele der EU die Grundrechte verletzt und wollte ambitioniertere Ziele erwirken. Der EuGH befand jedoch (wie schon das EuG als Vorinstanz), dass die Kläger von den Klimagesetzen der EU nicht individuell betroffen seien. Die Tatsache, dass sich der Klimawandel auf eine bestimmte Person anders auswirken könne als auf eine andere, führe nicht zu einer Klagebefugnis. Ansonsten könne letztlich jeder gegen EU-Gesetzgebung klagen, was von den EU-Verträgen gerade nicht vorgesehen sei. Damit hatte die sogenannte Plaumann-Formel des EuGH Bestand. Es berichten taz (Christian Rath), LTO (Franziska Kring) und spiegel.de.

BGH zu Hanftee: Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge kann der Verkauf von Hanftee nur dann legal sein, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand daran berauscht. Dies meldet LTO.

OLG München zu Heilpraktikerin: Das Oberlandesgericht München hat eine Heilpraktikerin zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, die einer krebskranken Patientin nicht vom Abbruch einer laufenden Strahlentherapie abgeraten hatte. Die Heilpraktikerin habe der Frau zur Wiederaufnahme raten und darauf hinweisen müssen, dass ihre Behandlungsmethode keinen adäquaten Ersatz für die Strahlentherapie darstellt. Die unzureichende Aufklärung sei als grober Behandlungsfehler auch ursächlich für den späteren Tod der Patientin geworden, so das Gericht laut FAZ (Karin Truscheit) und LTO.

KG Berlin – Mitmutterschaft: Nach dem Oberlandesgericht Celle hat laut LTO nun auch das Kammergericht Berlin ein Verfahren über die Anerkennung von "Mit-Müttern" als rechtliche Eltern eines Kindes ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. 

LG Berlin – Erwürgtes Mädchen: Vor dem Landgericht Berlin ist der Prozess gegen einen 42-Jährigen fortgesetzt worden, dem die Vergewaltigung und Ermordung eines 15-jährigen Mädchens zur Last gelegt wird. Am gestrigen Verhandlungstag wurde auf Antrag der Verteidigung ein Rechtsmediziner gehört, der jedoch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten sowie einen epileptischen Anfall als Todesursache ausschloss. Eine psychiatrische Gutachterin diagnostizierte eine angeborene organische Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, erklärte ihn jedoch für voll schuldfähig. Es berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm)

GenStA München – Maskenaffäre I: In der CDU-Maskenaffäre ist auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten ergangen, bei dem es sich laut spiegel.de um einen CSU-nahen Unternehmer handelt. 

GenStA Jena – Maskenaffäre II: Unterdessen hat die Generalstaatsanwaltschaft Jena in Thüringen Wohnräume und ehemalige Büros des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann durchsucht. Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen, weil er unter Ausnutzung seiner Funktion als Abgeordneter für Masken-Geschäfte knapp eine Million Euro Provision kassiert haben soll. Es berichten FAZ (Stefan Locke) und spiegel.de (Jürgen Dahlkamp u.a.).

Recht in der Welt

Frankreich – Conseil d'État – Verfassungsidentität: Der wissenschaftliche Mitarbeiter David Preßlein erläutert auf dem Verfassungsblog eine anstehende Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, das darin unter Berufung auf die Verfassungsidentität dem Europäischen Gerichtshof die Gefolgschaft aufkündigen könnte. Die französische Regierung hatte angeregt, ein EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu befolgen, weil es gegen die Verfassungsidentität verstoße.

USA – Regulierung von Tech-Unternehmen: SZ (Jannis Brühl) und FAZ (Roland Lindner) schreiben über eine Anhörung der Chefs der großen Social-Media-Konzerne vor einem Ausschuss des US-Repräsentantenhauses. Hintergrund ist "Section 230", ein Gesetz, das Online-Plattformen von rechtlicher Verantwortung für die Beiträge ihrer Nutzer befreit. US-Präsident Biden möchte "Section 230" nun abschaffen, wofür sich auch Facebook-Chef Mark Zuckerberg aussprach. Google und Twitter wollen die Vorschrift behalten.

Das Hbl (Katharina Kort/Annett Meiritz) porträtiert die Rechtsprofessorin Lina Khan, die nach dem Willen von US-Präsident Biden in die Leitungsebene der Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) berufen werden soll. Sie soll eine Schlüsselrolle in den Beziehungen der US-Regierung zu den Tech-Konzernen spielen.

Sonstiges

Eichmann-Prozess: Der Historiker Norbert Frei erinnert in der SZ an den Beginn des historischen Prozesses in Israel gegen Adolf Eichmann, der sich am elften April zum 50. Mal jährt. Der Prozess habe in noch kaum gehörter Weise ein Geschehen veranschaulicht, für das seitdem, zunächst allerdings nur in Israel, das bis dahin fast unbekannte Wort Holocaust geläufig geworden sei.

Missbrauch in der Kirche: spiegel.de (Felix Bohr/Julia Jüttner) stellt die bislang unter Verschluss gehaltene Missbrauchsstudie der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl vor, in die Journalisten seit dem gestrigen Donnerstag Einsicht nehmen können. Der Vorwurf der Vertuschung durch Erzbischof Woelki sei danach wohl nicht haltbar, da er in diesem Gutachten nicht belastet wurde. Das Gutachten selbst bleibe hinsichtlich der Formulierung von Vorwürfen mitunter im Vagen. 

VW-Diesel-Skandal: Volkswagen erwägt auf der Grundlage von Untersuchungen der Kanzlei Gleiss Lutz, Schadensersatzansprüche gegenüber den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler geltend zu machen. Es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass diese ihre Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrgenommen hätten. Eine etwaige Möglichkeit zum Regress werde am heutigen Freitag vom Aufsichtsrat diskutiert, berichtet spiegel.de (Simon Hage)

Corona und Bundesstaat: Nach Ansicht von Reinhard Müller (FAZ) sind die Treffen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten "gelebter kooperativer Föderalismus". Die Klage über das Format der Beschlussfassung sei wohlfeil. Denn genau so wie es der Bundestag in der Hand habe, seine Mitbestimmung in der Pandemie zu regeln oder aus der Hand zu geben, könnten die Ministerpräsidenten selbst mitbestimmen.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. März 2021: BGH zu Online-Bezahldiensten / Neuregelung der Bestandsdatenauskunft / Cum-Ex-Prozess ohne Hanno Berger . In: Legal Tribune Online, 26.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44593/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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