Freiheit für Mollath hatten sich viele gewünscht. Das Landgericht entschied sich aber gegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens - kann die Justiz einfach keine Fehler zugeben? Außerdem in der Presseschau: Zschäpe unterm Hakenkreuz, Raucher aus der Wohnung und ab wann es für geplagte Prüflinge Hitzefrei gibt.
Fall Mollath - LG Regensburg lehnt Wiederaufnahme ab: Das Landgericht Regensburg hat sowohl den Antrag des Anwalts Gerhard Strate auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen seinen Mandanten Gustl Mollath als auch den Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg als unzulässig abgelehnt. Die SZ (Olaf Przybilla) erläutert: Das Gericht habe keine Wiederaufnahmegründe erkennen können. Zwar sei es im Verfahren gegen Mollath zu Fehlern gekommen, als Wiederaufnahmegrund müsse indes etwa eine "strafbare Verletzung der Amtspflicht" eines beteiligten Richters vorliegen, dies setze wiederum ein rechtskräftiges Urteil voraus. Auch gebe es für die bewusste Fälschung von Tatsachen keine Anhaltspunkte.
Auch die FAZ (Albert Schäffer) berichtet über den 115-seitigen Beschluss des LG. Unter anderem halte es das Gericht für unbeachtlich, dass das Urteil gegen Mollath 2006 auf ein Gutachten einer Ärztin gestützt wurde, "das in Wahrheit ihr Sohn" ausgestellt hatte. Auch der Bericht der Hypovereinsbank, nach dem alle "nachprüfbaren" Behauptungen Mollaths zuträfen, hielt das Gericht für unerheblich.
spiegel.de fasst die Entscheidung zusammen und verlinkt diese sowie die Pressemitteilung des LG. Das ärztliche Attest sei entgegen der Anträge keine "unechte Urkunde", was ein Wiederaufnahmegrund gewesen wäre. Der Bank-Bericht sei insofern unerheblich, als bereits zum Zeitpunkt der Verurteilung für möglich gehalten wurde, dass die Schwarzgeldvorwürfe zutreffen könnten. Die taz (Marlene Halser) erläutert die "Crux", von der auch das Gericht in der Entscheidung spreche: "Alle Mängel, die im Verfahren gegen Mollath unterlaufen sind, sind heute verjährt." 2006 war Mollath als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden, nachdem er angeblich seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Als Begründung, so die taz, sei auf einen "krankhaften Wahn" abgestellt worden: Mollath habe "immer wieder" auf illegale Geschäfte bei der Hypovereinsbank hingewiesen. Weiter berichtet die taz, Mollaths Anwalt und die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hätten bereits angekündigt beim Oberlandesgericht Nürnberg Beschwerde einzulegen. Auch prüfe Merk eine Begnadigung – die ist aber, so die taz, erst nach Erschöpfung aller Rechtsmittel möglich.
In einem zweiten Beitrag erläutert die taz (Christian Rath), das Bundesverfassungsgericht wolle bereits "in den kommenden Wochen" über die vom Mollath-Anwalt Michael Kleine-Cosack eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigte Entscheidung des Landgerichts Bayreuth zur fortdauernden Unterbringung im Jahr 2011 entscheiden. Weiter habe das OLG Bamberg im Juli 2013 entschieden, das LG Bayreuth müsse ein neues Gutachten einholen zur Gefährlichkeitsprognose. Die Heranziehung eines alten Gutachtens genüge nicht.
"Freiheit für Gustl Mollath" fordert Christian Rath(taz), für den der juristische Weg in die Freiheit "mittlerweile zweitrangig" ist: Mit jedem weiteren Tag werde die Unterbringung "immer unverhältnismäßiger". Den Beschluss findet Rath indes wenig überraschend, auch glaubt er nicht an die vielbeschworene "Hörigkeit" der Justiz gegenüber der Landesregierung; vielmehr sei es eine "Art Korpsgeist der Richter, einander nicht wehzutun". Reinhard Müller (FAZ) kommentiert: Eigene Fehler zugeben und korrigieren, gar Mitgefühl andeuten, wie es eigentlich auch zum Rechtsstaat gehört? - "Das ist in der Justiz und in ihrer politischen Spitze unterentwickelt". Uwe Ritzer (SZ) drängt sich der Verdacht auf, manchen Angehörigen der bayerischen Justiz gehe es nur noch "ums Rechthaben", sie könnten oder wollten sich und ihresgleichen nicht hinterfragen. Ritzer empört sich weiter über die aus der Entscheidung folgende Logik, die er "überspitzt" zusammenfasst: "Selbst die größten Schlampereien in Gerichtsverfahren sind kein Problem, solange dem Richter keine Absicht nachzuweisen ist." Keinen Justizskandal möchte Heinrich Wefing (zeit.de) in der Entscheidung erblicken. Zwar könne in krassen Fällen die "heilige" Rechtskraft eines Urteils durchbrochen werden, aber einige Ungereimtheiten im Prozess und kleinere Verfahrensfehler genügten eben nicht. Separat fasst die SZ (Frank Müller/Olaf Przybilla) die größtenteils empörten Reaktionen von Strafrechtlern und Politikern zusammen.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Datenschutzämter gegen Safe-Harbor: Auf der Konferenz der Datenschutzämter von Bund und Ländern erklärten diese, bis auf weiteres keine Genehmigungen für Firmen nach dem "Safe Harbor"- Abkommen zu erteilen. Udo Vetter (lawblog.de) informiert: "Datenschutzbehörden zeigen Krallen." Auch solle geprüft werden, ob das gesamte Abkommen auszusetzen ist. Man gehe davon aus, dass die US-Regierung sich von den Diensteanbietern wie Google eine "Generalermächtigung" zum Abgreifen aller Daten geben ließ". Auch spiegel.de berichtet.
PKGr zu NSA-Affäre: Am Donnerstag werden alle deutschen Geheimdienstchefs "im Schlepptau" des Kanzleramtschefs Ronald Pofalla (CDU) im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages auftreten müssen, um Rede und Antwort zum NSA-Spähskandal zu stehen. Laut SZ (Daniel Brössler, ähnlicher Beitrag auf sueddeutsche.de) habe etwa die SPD dem Kanzleramt vorab einen 115 Fragen umfassenden Katalog zukommen lassen. Besonders eingehend würden die Abgeordneten im PKGr wohl Gerhard Schindler, den Chef des Bundesnachrichtendienstes, befragen, der laut Berichten des Spiegel den US-Amerikanern eine laxe Auslegung deutscher Datenschutzbestimmungen in Aussicht gestellt haben soll.
Die FAZ (Günter Bannas) berichtet ebenfalls: Pofalla werde, als "enger politischer Vertrauter" der Bundeskanzlerin Merkel und als "Koordinator der deutschen Nachrichtendienste im Mittelpunkt der Fragen" im PKGr stehen. Die Fragen würden sich richten auf genaue Kenntnisse Merkels, Absprachen zwischen deutschen und amerikanischen Sicherheitsbehörden und auch auf den NSA-Neubau in Wiesbaden. "Merkels Diener in der Spähaffäre" – Das Handelsblatt (Sven Prange/Thomas Sigmund) berichtet ebenfalls, mit Fokus auf Pofalla.
NSU-Untersuchungsausschuss: "Betriebsblinde" – Die Zeit (Mariam Lau) berichtet zum Ende der zweijährigen Arbeit des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU, dem ersten U-Ausschuss, der überparteilich ins Lebens gerufen wurde. Im Abschlussbericht fänden sich immer wieder "deprimierende Paradoxien", so etwa das ausgerechnet der Föderalismus – "eine Konsequenz aus der NS-Zeit" - den "neuen Nazis" geholfen habe.
Geiger und Dreier zu NSA-Überwachung: Gegen das "spürbare Desinteresse" der Menschen in Deutschland am NSA-Skandal gibt Udo Vetter (lawblog.de) Aussagen von Hansjörg Geiger, Ex-BND-Chef, und Horst Dreier, Rechtsprofessor, zur Sache wieder. Dreier etwa sehe ein Problem darin, wie das Grundgesetz anderen Staaten entgegengehalten werden könne. Geiger meint: "Das ist falsch, das ist Orwell."
Weitere Themen - Justiz
BVerfG zu Kleinparteien bei Bundestagswahl: Wie lto.de knapp meldet, hat nur eine der zwölf Nichtanerkennungsbeschwerden von Kleinparteien beim Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt, die nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren. Das Gericht erkannte im Gegensatz zum Wahlausschuss nur die "Deutsche Nationalversammlung" als "wahlvorschlagsberechtige Partei" an.
ArbG Stuttgart löst Betriebsrat auf: Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat der Klage der IG Metall gegen den Betriebsrat des Reinigungsunternehmens Kärcher Recht gegeben, eine "grobe Pflichtverletzung" angenommen und den Betriebsrat aufgelöst. Die SZ (Sibylle Haas) informiert: Beklagt wurde, dass der Betriebsrat nur eine statt der nach § 43 Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich vorgesehen vier Versammlungen pro Jahr abgehalten habe. Arbeitsrechtsexperten sehen darin indes laut SZ keine grobe Pflichtverletzung, das sei üblich. Der Betriebsrat wolle jedenfalls in Berufung gehen. Dazu auch zeit.de.
OLG Düsseldorf zu Schufa-Drohung: Vodafone darf einem Kunden nicht mit der Meldung einer nicht bezahlten Forderung an die Schufa drohen, wenn ein ausdrücklicher und unmissverständlicher Hinweis fehlt, dass die Meldung durch "einfaches Bestreiten der Forderung" verhindert werden könne; so entschied laut internet-law.de (Thomas Stadler) das Oberlandesgericht Düsseldorf.
AG Villingen zu Heckler & Koch-Kündigung: Die taz (Wolf-Dieter Vogel) berichtet über ein im Oktober beginnendes Verfahren vor dem Amtsgericht Villingen: Zwei ehemaligen Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Heckler & Koch, die im Zuge des Skandals um illegale Waffenexporte verantwortlich gemacht und gefeuert wurden, hätten nun Kündigungsschutzklage eingereicht. Möglicherweise seien diese aber nur "Bauernopfer".
AG Düsseldorf – Gekündigter Raucher: Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf im Prozess um den wegen starken Rauchens aus seiner Wohnung gekündigten Friedhelm Adolfs dauerte nur wenige Minuten, so lto.de. Der Verkündungstermin wurde vom Richter für die kommende Woche festgesetzt. Die taz (Pascal Beucker) widmet dem Thema ihren Schwerpunkt.
LG Hamburg – HSH-Prozess: Über den ersten Verhandlungstag im Strafprozess gegen sechs ehemalige Vorstände der HSH Nordbank informiert spiegel.de. Bereits kurz nach Eröffnung habe der Verteidiger zweier Angeklagter erfolglos beantragt, die teilweise zu wertenden Passagen der Anklageschrift nicht weiter zu verlesen.
Laut FAZ (Joachim Jahn/ Johannes Ritter) habe der Vorsitzende Richter Marc Tully die Angeklagten mit Blick auf die Schadenssumme etwa beruhigen können: Diese liege "deutlich" unter den von der Anklage angenommenen 158 Millionen Euro. Mehrere Anwälte zweifelten auch die Zuständigkeit des Gerichts an, der Geschäftsverteilungsplan sei "nicht eindeutig und daher verfassungswidrig", erläutert die FAZ. In einem separaten Beitrag – "Auf der Spur von Dr. No" - befassen sich Joachim Jahn und Johannes Ritter (FAZ) mit Dirk Jens Nonnenmacher, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der HSH, der die Vorwürfe für haltlos halte und mit einem Freispruch rechne. Als "hochgebildet, nicht ganz uneitel und mit einem Hang zu druckreif-gedrechselten Formulierungen" porträtiert der Beitrag den Vorsitzenden Richter Tully, der bundesweit einen fachlich herausragenden Ruf habe.
Rafael Roth - Betrugsanzeige gegen Finanzbeamte: Haben hessische Finanzbeamte das Finanzgericht Hessen getäuscht, um einen für den Fiskus günstigen Eilentschluss gegen die Firma Rajo des Immobilienunternehmers Rafael Roth zu erwirken? Wie die FAZ (Joachim Jahn) weiß, haben jedenfalls Roths Anwälte Anzeige wegen "vollendeten Prozessbetruges" gegen "hochrangige" Finanzbeamte gestellt, sie hätten das Gericht "bewusst getäuscht". In Folge des Eilentscheides waren der Rajo 100 Millionen Euro Steuern nicht angerechnet worden, da er nur vorgetäuscht habe – mittels Aktien-Leerkäufen - einen Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragssteuer zu haben.
Verteidigungsministerium gegen die "WAZ": Mit der taz (Jens Twiehaus) spricht der Rechtsanwalt und Medienrechtler Markus Kompa über die Klage des Verteidigungsministeriums gegen die "WAZ", nachdem diese geheime Bundeswehrpapiere ins Netz gestellt hatte. Minister de Maizière stütze sich aufs Urheberrecht, dem räumt Kompa kaum eine Chance ein: Geheimhaltung sei nicht die Aufgabe des Urheberrechts. Für Journalisten kann eine Veröffentlichung aber strafrechtlich problematisch werden, wenn sie Staatsgeheimnisse verraten, so Kompa weiter.
NSU-Prozess/ Zschäpe unterm Hitlerbild: Über die Aussage des ehemaligen Nachbarn des NSU-Trios in Zwickau, Olaf Busch, berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Man habe mit Beate Zschäpe, deren Spitzname "Diddlmaus" war, gern Prosecco im Partykeller des Hauses getrunken. Dass dort auch ein Hitler-Porträt hing, habe niemanden gestört, Busch wolle damit aber auch keine politische Einstellung verbunden wissen.
Dazu auch zeit.de (Tom Sundermann) und die Welt (Hannelore Crolly): Auffällig seien die Erinnerungslücken des Zeugen gewesen, wenn es um die Einschätzung der politischen Einstellung Zschäpes ging. Auch die FAZ (Karin Truscheit) widmet dem Prozesstag einen Beitrag.
Ermittlungen zur Loveparade-Katastrophe: Mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt von 100 Opfern der Duisburger Loveparade-Katastrophe, spricht lto.de (Claudia Kornmeier) über sein Mandat, warum er fest von einer Anklage ausgeht, die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens, seine Empörung, dass "trotz vernichteter Beweismittel keine Disziplinarverfahren" gegen Mitarbeiter der Stadt Düsseldorf eingeleitet wurden und die bisherige Entschädigung der Opfer.
Weitere Themen – Recht in der Welt
USA - Gesetzentwurf zur Späh-Eindämmung: Über den in den US-Kongress eingebrachten Gesetzentwurf eines republikanischen Abgeordneten zur NSA-Affäre berichtet die FAZ (Matthias Rüb). Der Entwurf sehe eine Begrenzung der Überwachung von Telekommunikationsdaten im Inland auf "konkrete Verdachtsfälle" vor, weiter solle das FISA-Geheimgericht seine Entscheidungen dem Kongress "zugänglich machen" und Zusammenfassungen veröffentlichen. Zwar gebe es Unterstützer vom "linksliberalen Flügel der Demokraten" bis zu Anhängern der Tea-Party-Bewegung, die Mehrheit beider Parteien lehne den Entwurf indes ab, erläutert die FAZ weiter.
USA- Supreme Court zu Home-Schooling-Flüchtlingen: Eine deutsche Familie, die ihre Kinder nicht in Deutschland zur Schule schicken wollte, war vor der Schulpflicht vor fünf Jahren in die USA geflohen und zieht nun vor den Supreme Court, um Asyl zu bekommen. Laut FAZ (Christiane Heil) habe ihr zwar zunächst ein Einwanderungsgericht Asyl gewährt. Ein Berufungsgericht in Ohio habe aber eine politische oder religiöse Verfolgung der Eheleute in Deutschland nicht anerkannt und eine zweite Prüfung abgelehnt.
Großbritannien - Royales Baby und Verfassungsrecht: Zur Geburt des "Prince of Cambridge" befasst sich der Rechtswissenschaftler Nick Barber (verfassungsblog.de) mit dem verfassungsmäßigen Erbe des Thronfolgers: "The Constitutional Inheritance of the Royal Baby: A Speculation".
Sonstiges
Quellenschutz und Pressefreiheit: Vor dem Hintergrund der Verurteilung eines US-Journalisten, gegen einen Informanten auszusagen, befasst sich Thomas Stadler (internet-law.de) mit dem Fehlen eines verfassungsrechtliche verankerten Quellenschutz in den USA, entsprechenden deutschen Regelungen und einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, der "den Schutz journalistischer Quellen übrigens als Grundvoraussetzung der Pressefreiheit" sehe.
Forensische Linguisten: Im Wissens-Teil der Zeit (Wolfgang Krischke) findet sich ein Beitrag über die Arbeit forensischer Linguisten, die zum Beispiel beim Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamtes anonyme Drohbriefe bei schweren Verbrechen analysieren.
Das Letzte zum Schluss
Zu heiße Prüfung: Im Sommerrätsel des Jus@Publicum-Blog wurde gefragt: "Müssen bei extremer Hitze Abschlussprüfungen für Azubis abgehalten oder abgesagt werden?" Die Antwort gibt u.a. der Verwaltungsgerichtshof Mannheim: Eine Prüfung bei 34 Grad Celsius Tageshöchsttemperatur ist unzulässig. Also Prüflinge: Ab ins Freibad!
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den heutigen Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2013: "Freiheit für Gustl Mollath" – Parlamentarisches Kontrollgremium will's wissen – ArbG löst Betriebsrat auf . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9213/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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