Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2013: "Freiheit für Gustl Mollath" – Parlamentarisches Kontrollgremium will's wissen – ArbG löst Betriebsrat auf

25.07.2013

Weitere Themen - Justiz

BVerfG zu Kleinparteien bei Bundestagswahl: Wie lto.de knapp meldet, hat nur eine der zwölf Nichtanerkennungsbeschwerden von Kleinparteien beim Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt, die nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren. Das Gericht erkannte im Gegensatz zum Wahlausschuss nur die "Deutsche Nationalversammlung" als "wahlvorschlagsberechtige Partei" an.

ArbG Stuttgart löst Betriebsrat auf: Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat der Klage der IG Metall gegen den Betriebsrat des Reinigungsunternehmens Kärcher Recht gegeben, eine "grobe Pflichtverletzung" angenommen und den Betriebsrat aufgelöst. Die SZ (Sibylle Haas) informiert: Beklagt wurde, dass der Betriebsrat nur eine statt der nach § 43 Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich vorgesehen vier Versammlungen pro Jahr abgehalten habe. Arbeitsrechtsexperten sehen darin indes laut SZ keine grobe Pflichtverletzung, das sei üblich. Der Betriebsrat wolle jedenfalls in Berufung gehen. Dazu auch zeit.de.

OLG Düsseldorf zu Schufa-Drohung: Vodafone darf einem Kunden nicht mit der Meldung einer nicht bezahlten Forderung an die Schufa drohen, wenn ein ausdrücklicher und unmissverständlicher Hinweis fehlt, dass die Meldung durch "einfaches Bestreiten der Forderung" verhindert werden könne; so entschied laut internet-law.de (Thomas Stadler) das Oberlandesgericht Düsseldorf.

AG Villingen zu Heckler & Koch-Kündigung: Die taz (Wolf-Dieter Vogel) berichtet über ein im Oktober beginnendes Verfahren vor dem Amtsgericht Villingen: Zwei ehemaligen Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Heckler & Koch, die im Zuge des Skandals um illegale Waffenexporte verantwortlich gemacht und gefeuert wurden, hätten nun Kündigungsschutzklage eingereicht. Möglicherweise seien diese aber nur "Bauernopfer".

AG Düsseldorf – Gekündigter Raucher: Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf im Prozess um den wegen starken Rauchens aus seiner Wohnung gekündigten Friedhelm Adolfs dauerte nur wenige Minuten, so lto.de. Der Verkündungstermin wurde vom Richter für die kommende Woche festgesetzt. Die taz (Pascal Beucker) widmet dem Thema ihren Schwerpunkt.

LG Hamburg – HSH-Prozess: Über den ersten Verhandlungstag im Strafprozess gegen sechs ehemalige Vorstände der HSH Nordbank informiert spiegel.de. Bereits kurz nach Eröffnung habe der Verteidiger zweier Angeklagter erfolglos beantragt, die teilweise zu wertenden Passagen der Anklageschrift nicht weiter zu verlesen.

Laut FAZ (Joachim Jahn/ Johannes Ritter) habe der Vorsitzende Richter Marc Tully die Angeklagten mit Blick auf die Schadenssumme etwa beruhigen können: Diese liege "deutlich" unter den von der Anklage angenommenen 158 Millionen Euro. Mehrere Anwälte zweifelten auch die Zuständigkeit des Gerichts an, der Geschäftsverteilungsplan sei "nicht eindeutig und daher verfassungswidrig", erläutert die FAZ. In einem separaten Beitrag – "Auf der Spur von Dr. No" - befassen sich Joachim Jahn und Johannes Ritter (FAZ) mit Dirk Jens Nonnenmacher, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der HSH, der die Vorwürfe für haltlos halte und mit einem Freispruch rechne. Als "hochgebildet, nicht ganz uneitel und mit einem Hang zu druckreif-gedrechselten Formulierungen" porträtiert der Beitrag den Vorsitzenden Richter Tully, der bundesweit einen fachlich herausragenden Ruf habe.

Rafael Roth - Betrugsanzeige gegen Finanzbeamte: Haben hessische Finanzbeamte das Finanzgericht Hessen getäuscht, um einen für den Fiskus günstigen Eilentschluss gegen die Firma Rajo des Immobilienunternehmers Rafael Roth zu erwirken? Wie die FAZ (Joachim Jahn) weiß, haben jedenfalls Roths Anwälte Anzeige wegen "vollendeten Prozessbetruges" gegen "hochrangige" Finanzbeamte gestellt, sie hätten das Gericht "bewusst getäuscht". In Folge des Eilentscheides waren der Rajo 100 Millionen Euro Steuern nicht angerechnet worden, da er nur vorgetäuscht habe – mittels Aktien-Leerkäufen - einen Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragssteuer zu haben.

Verteidigungsministerium gegen die "WAZ": Mit der taz (Jens Twiehaus) spricht der Rechtsanwalt und Medienrechtler Markus Kompa über die Klage des Verteidigungsministeriums gegen die "WAZ", nachdem diese geheime Bundeswehrpapiere ins Netz gestellt hatte. Minister de Maizière stütze sich aufs Urheberrecht, dem räumt Kompa kaum eine Chance ein: Geheimhaltung sei nicht die Aufgabe des Urheberrechts. Für Journalisten kann eine Veröffentlichung aber strafrechtlich problematisch werden, wenn sie Staatsgeheimnisse verraten, so Kompa weiter.

NSU-Prozess/ Zschäpe unterm Hitlerbild: Über die Aussage des ehemaligen Nachbarn des NSU-Trios in Zwickau, Olaf Busch, berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Man habe mit Beate Zschäpe, deren Spitzname "Diddlmaus" war, gern Prosecco im Partykeller des Hauses getrunken. Dass dort auch ein Hitler-Porträt hing, habe niemanden gestört, Busch wolle damit aber auch keine politische Einstellung verbunden wissen.

Dazu auch zeit.de (Tom Sundermann) und die Welt (Hannelore Crolly): Auffällig seien die Erinnerungslücken des Zeugen gewesen, wenn es um die Einschätzung der politischen Einstellung Zschäpes ging. Auch die FAZ (Karin Truscheit) widmet dem Prozesstag einen Beitrag.

Ermittlungen zur Loveparade-Katastrophe: Mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt von 100 Opfern der Duisburger Loveparade-Katastrophe, spricht lto.de (Claudia Kornmeier) über sein Mandat, warum er fest von einer Anklage ausgeht, die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens, seine Empörung, dass "trotz vernichteter Beweismittel keine Disziplinarverfahren" gegen Mitarbeiter der Stadt Düsseldorf eingeleitet wurden und die bisherige Entschädigung der Opfer.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2013: "Freiheit für Gustl Mollath" – Parlamentarisches Kontrollgremium will's wissen – ArbG löst Betriebsrat auf . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9213/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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