Die juristische Presseschau vom 25. September 2026: Trump schei­tert mit Aus­schluss von CNN und Politico / Geheim­di­ens­t­re­form im Bun­destag / Beu­ge­haft für Lina E. zunächst beendet

25.09.2026

Ein US-Bundesgericht forderte die Wiederzulassung von kritischen Medien im Weißen Haus. Im Bundestag fand die erste Beratung zur Reform des Geheimdienstrechts statt. Das BVerfG erließ eine Eil-Anordnung zugunsten der Antifaschistin Lina E.

Thema des Tages

USA – Ausschluss von Medien: Der von US-Präsident Donald Trump verfügte Berichterstattungs-Ausschluss für die US-Medien CNN, MSNow und Politico wurde von Bundesrichter Timothy Kelly in Washington in einem Eilbeschluss aufgehoben. Der Ausschluss werde sich aller Voraussicht nach auch bei eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig erweisen. Die Presseorgane seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden und hätten keine Möglichkeit erhalten, zu den Vorwürfen, sie verbreiteten Falschnachrichten, Stellung zu nehmen. Auch das später vom Weißen Haus nachgeschobene Argument, die Medien hätten die nationale Sicherheit gefährdet, als sie über Munitionsmangel in der US-Army berichteten, überzeugte den Richter nicht. Die Berichte seien "Routine" gewesen und hätten keinerlei als geheim eingestufte Informationen enthalten. Es berichten SZ (Peter Burghardt/Reymer Klüver), taz (Hansjürgen Mai), spiegel.de und zeit.de. 

Rechtspolitik

Geheimdienste: Der Bundestag debattierte in erster Lesung über die von der Regierung geplante Reform von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz. Während die Regierungskoalition, zum Teil unterstützt von den Grünen, das Vorhaben als zeitgemäß und notwendig – gerade zur Abwehr hybrider Bedrohungen – verteidigte, lehnten es Linke und AfD grundsätzlich ab. Über die erste Lesung berichten netzpolitik.org (Anna Biselli) und beck-aktuell.

Im Verfassungsblog analysieren Rechtsprofessor Markus Ogorek und Luca Manns, Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Uni Köln, die im Entwurf des BND-Gesetzes enthaltenen Regeln über Auskunftsrechte der Betroffenen. Die Autoren begrüßen die Einschränkung der Auskunftsrechte und schlagen vor, auch die Auskunftspflichten des Bundesamts für Verfassungsschutz entsprechend zu reduzieren. In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch beschreibt Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, dass der aktuelle Gesetzentwurf Maßnahmen gegen Journalist:innen nur noch bei offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit untersagt. Damit könne Quellenschutz nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden. In einer von beck-aktuell berichteten Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins wird "vernichtende" Kritik am mangelhaften Schutz anwaltlicher Kommunikation geübt, Verstöße gegen mehrere Grundrechte gerügt und schließlich auch die vom Innenministerium äußerst knapp bemessene Stellungnahmefrist moniert.

KI in der Migrationsverwaltung: Der Entwurf eines KI-Migrationsverwaltungsgesetzes soll am heutigen Freitag im Bundesrat beraten werden. Die von Innen- und Außenministerium erarbeitete Vorlage soll eine Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen, das Abgleichen von Dokumenten und der Vereinheitlichung von Verfahren liefern, ohne jedoch ein konkretes KI-System vorzugeben. Im Vorfeld konsultierte Institutionen haben die sensible Natur der betroffenen Daten, die erhebliche Anzahl beteiligter Behörden und das fragwürdig gesicherte Letztentscheidungsrecht von Sachbearbeitenden kritisiert. LTO berichtet.

Deepfakes: Rechtsanwalt Anton Porsche argumentiert auf LTO, dass das geltende Strafrecht durchaus geeignet ist, missbräuchliche Darstellungen mit sogenannten Deepfakes zu sanktionieren. Der zuletzt vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt sei wegen seiner Klarstellungen grundsätzlich zu begrüßen, die Schaffung einer neuen Strafnorm zur Ahndung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte biete angesichts seines unklaren Anwendungsbereiches jedoch keinen erkennbaren Nutzen.

Justiz

BVerfG zu militante Antifa/Lina E.: Das Bundesverfassungsgericht hat den Vollzug der gegen Lina E. verhängten Beugehaft per einstweiliger Anordnung ausgesetzt. Die sechsmonatige Haft war verhängt worden, nachdem sich E. wegen behaupteter Gefahr einer Selbstbelastung geweigert hatte, im sogenannten Antifa Ost-Verfahren am Oberlandesgericht Dresden als Zeugin auszusagen. Anfang August hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ihr wegen ihrer rechtskräftigen Verurteilung 2023 kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr zustehe. Eine Begründung des BVerfG-Beschlusses liegt noch nicht vor. LTO und bild.de (Charmaine Fischer) berichten.

EuGH zu Preisanpassung bei Fernwärme: Die vom Bundesgerichtshof im Falle unwirksamer Preisanpassungsklauseln von Energieversorgern entwickelte Dreijahreslösung ist vom Europäischen Gerichtshof beanstandet worden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH können Verbraucher:innen bei unzulässigen Preiserhöhungen die rechtswidrigen Mehrkosten nur für die letzten drei Jahre zurückverlangen, um die Versorger nicht zu überfordern. Dies verstößt laut EuGH jedoch gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, weil Verbraucher:innen zu sehr benachteiligt werden. Über die Höhe der im Ausgangsfall zu leistenden Rückzahlung muss nun das vorlegende Berliner Kammergericht entscheiden. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky/Hanna Decker) und LTO.

EuGH – DSA‑Verstöße durch X: Der gegenwärtig am Europäischen Gerichtshof anhängige Einspruch des Kurznachrichtendienstes X gegen ein von der EU-Kommission wegen Verstößen gegen die DSA-Verordnung verhängtes Bußgeld von 120 Millionen Euro findet prominente Unterstützung. spiegel.de berichtet, dass das Justizministerium der USA offiziell beantragt hat, an dem Verfahren auf Seiten des Unternehmens von Elon Musk teilzunehmen. Die EU-Kommission habe unrechtmäßig versucht, ihre regulatorischen Befugnisse auf US-Unternehmen auszuweiten.

BAG – Haftung und D&O-Versicherung: Eine am Bundesarbeitsgericht anhängige Revision muss klären, ob der Abschluss einer D&O-Versicherung für leitende Angestellte die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung entfallen lassen. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte dies in seinem Urteil vom 31. Juli bejaht und einen fristlos gekündigten Head of Global Treasury für den durch ergaunerte Überweisungen von insgesamt 50 Millionen Euro entstandenen Schaden voll haften lassen. Über den Fall berichtet beck-aktuell.

BVerwG zu Europäischen Schulen: Wie schon die Vorinstanz hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die seit 2021 in Nordrhein-Westfalen geltende Umrechnungsmethode der Noten Europäischer Schulen in deutsche Abiturnoten unbeanstandet gelassen. Die Rechtsgrundlage beschreibe die Methode hinreichend genau, darüber hinaus entspreche das Benotungssystem der Europäischen Schulen im Wesentlichen dem deutschen Notensystem, so das BVerwG laut LTO.

VGH BaWü zu Ausweisung von Raser: Über die durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestandskräftig gewordene Anordnung der Ausweisung in die Türkei gegen einen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe verurteilten, in Deutschland aufgewachsenen türkischen Raser berichtet nun auch LTO. 

spiegel.de ergänzt, dass die Ausweisung frühestens im nächsten August erfolgen werde. Grund sei eine Verwaltungsvorschrift, nach der zumindest die Hälfte der Haftzeit in Deutschland verbracht werden muss.

LG Berlin II zu GdP-Funktionär Hüber: Das Landgericht Berlin II gab vier Unterlassungsanträgen des im August als Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei zurückgetretenen Sven Hüber vollumfänglich statt. Bild, den Portalen "Apollo News" und "Nius" sowie einem vermeintlichen Belastungszeugen ist es damit untersagt, zu behaupten, Hüber habe während seines Diensts bei den DDR-Grenztruppen einen gescheiterten Mauerflüchtling misshandelt und einen ihm unterstehenden Grenzsoldaten öffentlich degradiert. Der Belastungszeuge habe seine Vorwürfe trotz Beweislast nicht beweisen können. Außerdem konnte Hüber belegen, dass es in der fraglichen Zeit am behaupteten Grenzabschnitt gar keine gescheiterte Flucht gab. Die Medien hätten die Aussagen des Informanten kritisch prüfen müssen, so das LG. Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp) berichtet.

LG Berlin I – Andreas Scheuer: Über den zweiten Verhandlungstag im Verfahren gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seinen damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz berichtet vertieft nun auch LTO (Felix W. Zimmermann). Der Staatsanwaltschaft sei es zwar gelungen, kleinere Inkonsistenzen in der Aussage Scheuers aufzuzeigen, ein überzeugendes Lügenmotiv habe sie aber noch nicht darlegen können. Der Prozess wird nach einer Unterbrechung erst Mitte Oktober fortgesetzt. Es 

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Über den 76. Verhandlungstag im Block-Verfahren am Landgericht Hamburg schreibt nun auch LTO (Jakob Hoffmann) vertieft. Nach wie vor besteht Unklarheit über die Behandlung zahlreicher Beweisanträge der Verteidigung der Hauptangeklagten und die praktische Durchführbarkeit von Einsichtnahmen der Verteidigung in umfangreiche IT-Asservate. Dass der mitangeklagten Cousine von Christina Block mitgeteilt wurde, in ihrem Fall käme eine Verurteilung wegen mittäterschaftlicher Freiheitsberaubung in Betracht, habe sie "sichtbar hart" getroffen. 

LG München II zu Bäumen von Uli Hoeneß: Das Landgericht München II wies einen gegen Uli Hoeneß gerichteten Eilantrag ab, mit dem der Fußball-Funktionär verpflichtet werden sollte, zwei auf seinem Grundstück befindliche Bäume zu entfernen. Das Gericht mochte nicht feststellen, dass sich die fraglichen Bäume innerhalb einer Fläche befinden, die laut einer Grunddienstbarkeit nicht bepflanzt werden darf, wie vom antragstellenden Nachbarn behauptet. Über die Entscheidung berichten spiegel.de (Jonas Kraus) und bild.de (Karl Keim u.a.).

LG Cottbus zu Check-in-Gebühren: Die Erhebung zusätzlicher Gebühren für einen Schalter-Check-in am Flughafen kann zulässig sein, benachteiligt Fluggäste jedoch unangemessen, wenn der kostenlose Online-Check-in zwei Stunden vor Flugbeginn geschlossen ist. Dies teilte das Landgericht Cottbus in einem vor zwei Wochen ergangenen Hinweisbeschluss mit. Im zugrundeliegenden Fall war der kostenpflichtige Schalter-Check-in die einzige Möglichkeit der klagenden Familie, den bereits gebuchten Flug überhaupt antreten zu können. Über das Ergebnis der vom LG unternommenen Inhaltskontrolle berichtet beck-aktuell.

VG Hannover zu X-Post mit SA-Lösung: Die niedersächsische Landesmedienanstalt durfte gegenüber der Plattform X grundsätzlich die Löschung eines Posts mit der SA-Losung "Alles für Deutschland" anordnen. Im konkreten Fall hätte aber zunächst der Urheber des Posts, der Corona-Kritiker Stefan Homburg, hierzu aufgefordert werden müssen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Hannover. Die DSA-Verordnung der EU ermächtige nationale Behörden, bei Verstößen gegen die eigene Rechtsordnung auch im Einzelfall einzuschreiten. Dass aber versäumt wurde, zunächst den mit Klarnamen aufgetretenen Verfasser des Posts zur Löschung aufzufordern, stelle sich als Ermessensfehler dar. beck-aktuell berichtet.

AG Augsburg – AGG-Hopper: Das ursprünglich für zwei Verhandlungstage geplante Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen AGG-Hopper, dem am Amtsgericht Augsburg gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird, wird um mindestens drei weitere Verhandlungstage verlängert. Grund sind geplante Vernehmungen von Personalverantwortlichen, die als Zeugen über Bewerbungsgespräche mit dem Angeklagten aussagen sollen. Vom Prozess berichtet LTO (Simon Morgenstern).

StA Dortmund – Wachmann: Über die von der Staatsanwaltschaft Dortmund übernommenen Ermittlungen gegen einen 105-jährigen, ehemaligen Wachmann des Kriegsgefangenenlagers Senne (NRW) schreibt nun auch spiegel.de (Dietmar Hipp) und geht dabei auch auf den Fall John Demjanjuk ein. Dessen nicht in Rechtskraft erwachsene Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord hatte im Jahr 2011 einen Wendepunkt in der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen markiert.

75 Jahre BVerfG: Das Bundesverfassungsgericht begeht am nächsten Montag den 75. Jahrestag seiner Eröffnung. Im Interview auf beck-aktuell sprechen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold über den Weg des Gerichts in die Gegenwart, seine jetzige Stellung im Institutionengefüge und aktuelle Herausforderungen.

Recht in der Welt

USA – Harvey Weinstein: Über den erneuten Schuldspruch gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein, der in New York wegen eines schweren Sexualverbrechens zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, berichtet nun auch LTO. Der Beitrag gibt zudem einen Überblick über die Verfahren gegen Weinstein. Bezüglich einer Verurteilung im US-Bundesstaat Kalifornien steht noch eine Neufestsetzung des Strafmaßes aus.

Israel – Wahlausschluss arabischer Parteien: Vertieft berichtet nun auch die taz (Tamar Ziff) über den Ausschluss der Parteien der arabischen Minderheit von der israelischen Parlamentswahl Ende Oktober und erläutert die Rechtsgrundlagen. Das Oberste Gericht Israels habe schon mehrfach Ausschlussentscheidungen des Wahlausschusses korrigiert.

Juristische Ausbildung

OVG Sachsen-Anhalt zu Referendariat und Verfassungstreue: Existieren gravierende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für den juristischen Vorbereitungsdienst, müssen diese vor Ausbildungsbeginn geklärt werden. Der Beschwerde eines Bewerbers gegen die erstinstanzlich verweigerte vorläufige Zulassung verwarf das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt angesichts der ungewissen Erfolgsaussichten seines Hauptsachebegehrens. Das Interesse des Beschwerdeführers, der wegen Kontakten zu rechtsextremen Organisationen aus der Bundeswehr entlassen wurde und nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Mitglied der Identitären Bewegung ist, an einem sofortigen Ausbildungsbeginn sei geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Über den vor zwei Wochen ergangenen Eilbeschluss berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos) und macht dabei auch auf Unterschiede zu einer vergleichbaren Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs aufmerksam.

DJT - Reform der juristischen Ausbildung: Über den Verlauf und die Ergebnisse der Ausbildungsdiskussion auf dem Deutschen Juristentag informiert jetzt auch anwaltsblatt.de (Giacomo Maihofer). Mit mehr als 50 Beschlüssen habe sich die entsprechende DJT-Abteilung für eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung ausgesprochen.

Sonstiges

Automatisierte Datenanalyse/Palantir: Die taz (Christian Rath) berichtet über eine Veranstaltung auf dem EDV-Gerichtstag über die umstrittene Palantir-Software zur automatisierten Auswertung von Polizeidaten. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) schätzt, dass die Palantir-Software in Hessen noch 3 bis 5 Jahre genutzt werde. Konkurrenzprodukte bräuchten noch rund 2 bis 3 Jahre, um technisch aufzuschließen, anschließend müssten wohl Palantir und ein Nachfolgeprodukt noch 1 bis 2 Jahre parallel genutzt werden. 

Rechtsgeschichte – Reinhard Strecker: beck-aktuell (Michael Dollmann) spricht mit Rechtsprofessor Ingo Müller, Autor des Standardwerks "Furchtbaren Juristen", über die Bedeutung des Anfang August verstorbenen Reinhard Strecker, der in den späten 1950er Jahren die Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" initiierte. 

Marathon und Recht: Am nächsten Sonntag sind tausende Laufbegeisterte in Berlin bei einem der weltgrößten Marathonläufe unterwegs. Rechtliche Fragen über Teilnahmeberechtigungen, dem Procedere bei einem kurzfristigen Ausfall von Teilnehmenden und die Haftung bei Unfällen beantwortet Rechtsanwalt Sven Piel der Rechtsreferendarin Annabell Pazur im FAZ-Einspruch.
 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60972 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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