Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2014: EGMR gegen Folter – BVerfG für Wissenschaftsfreiheit – BGH zweifelt an Suhrkamp-Insolvenz

25.07.2014

Justiz

BVerfG zu Wissenschaftsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hochschullehrern gestärkt. Die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft verlange, sie an allen Entscheidungen zu beteiligen, die für die Wissensschaft relevant sind – dazu gehören auch Organisationsstruktur und Haushalt. Konkret hielten die Richter Vorschriften des niedersächsischen Hochschulgesetzes über die Medizinische Hochschule Hannover für verfassungswidrig und gaben damit der Verfassungsbeschwerde eines Hochschullehrers statt. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch/Roland Preuss) und die FAZ (ahan).

BVerfG – Wahlrecht für Minderjährige: Der Rechtswissenschaftler Moritz von Rochow befasst sich auf juwiss.de mit dem Wahlrecht für Minderjährige. Er glaubt, der Ausschluss von Jugendlichen werde einst so anachronistisch anmuten, wie der Ausschluss von Frauen und abhängig Beschäftigten heute. Ob das Bundesverfassungsgericht in der anhängigen Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl zu diesem Ergebnis kommt, sei aber noch nicht gesagt.

BGH zu Suhrkamp: Der FAZ (Sandra Kegel) liegt der bisher nicht veröffentlichte Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Juli zum Insolvenzplanverfahren des Suhrkamp Verlags vor. Demnach habe der BGH die Beschlüsse des Landgerichts Berlin nicht nur aus formalen Gründen aufgehoben und zurückverwiesen. So kritisierten die Richter, dass alle Forderungen von Insolvenzgläubigern voll erfüllt werden sollten und Sanierungsmaßnahmen fehlten. Außerdem hielten sie die Umwandlung der Suhrkamp KG in eine Aktiengesellschaft für problematisch. Im FAZ-Leitartikel erläutert Kegel, damit stärke der BGH die Rechte des Miteigentümers Barlach. Die Justiz sehe den Streit dabei "naturgemäß als rechtliche Kontroverse", anstatt die kulturelle Bedeutung des Verlages in den Mittelpunkt zu stellen.

BGH zu Speicherung von IP-Adressen: internet-law.de (Thomas Stadler) berichtet knapp über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Anfang Juli, die bestätigt, dass Internetserviceprovider IP-Adressen ihrer Kunden sieben Tage lang speichern dürfen, um Störungen der Telekommunikationsanlagen zu beseitigen. Dass der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, ändere daran nach Ansicht der Richter nichts, weil die Daten nicht zum Zweck der Strafverfolgung gespeichert würden.

BVerwG zu Produktplatzierung: Der Rechtsanwalt Gero Himmelsbach analysiert auf lto.de das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Produktplatzierung in Fernsehsendungen – hier ging es um die Kooperation von Sat1 und Hasseröder-Bier. Die Richter hielten die Sendung für zulässig, sie hätten dabei aber Belange des Jugendschutzes und die Rolle der Landesmedienanstalten nicht ausreichend berücksichtigt.

LG Regensburg – Mollath-Prozess: spiegel.de (Beate Lakotta) und die SZ (Hans Holzhaider) im Bayern-Teil berichten über die Zeugenbefragung im Prozess gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg, hier traten nun die Psychiater Klaus Leipziger und Hans S. auf. Hans Holzhaider (SZ) kommentiert außerdem die Mandatsniederlegung von Mollaths Anwälten, die nun als Pflichtverteidiger weitermachen. Das sei wohl als "Schuss vor den Bug" zu verstehen, um Mollath die Spielregeln vor Gericht klar zu machen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2014: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12676 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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