Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2025: DFB wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung ver­ur­teilt / Abstim­mung über "Berlin auto­frei" mög­lich / 80 Jahre Ver­einte Nationen

26.06.2025

Das Landgericht Frankfurt/M. verurteilte den DFB im Sommermärchen-Prozess zu einer Geldbuße. Das Volksbegehren "Berlin autofrei" verstößt laut Berliner VerfGH nicht gegen die Verfassung. Die UNO wird heute 80 Jahre alt.

Thema des Tages

LG Frankfurt/M. zu "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Der Deutsche Fußballbund (DFB) wurde vom Landgericht Frankfurt/M. wegen zweifacher Steuerhinterziehung zu einer Verbandsgeldbuße von insgesamt 130.000 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer werden 20.000 Euro davon erlassen. Der Verband soll 2006 im Zusammenhang mit der Fußball-WM rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Gegenüber dem Finanzamt hatte der DFB eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die über die FIFA an den Unternehmer Robert Louis-Dreyfus geleitet wurde, als Kostenzuschuss für eine WM-Eröffnungsgala ausgegeben. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich in Wahrheit jedoch um die Rückzahlung eines Darlehens, das der DFB zuvor für eine Schmiergeldzahlung verwendet hatte. Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler kritisierte bei der Urteilsverkündung nach 34 Verhandlungstagen, dass der DFB ein "katastrophales Bild" bei der Aufklärung abgegeben und "astronomische" Summen für Anwaltskosten verschwendet habe. Die Verfahren gegen die ursprünglich angeklagten drei DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger waren schon zuvor gegen Geldauflagen eingestellt worden. Das aktuelle Urteil kann negative Auswirkungen auf einen Prozess des DFB gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 haben. Es berichten SZ (Johannes Aumüller), FAZ (Christoph Becker), spiegel.de, LTO und beck-aktuell (Eric Dobias).

Johannes Aumüller (SZ) findet es "zu dieser ganzen Affäre passend", dass sich das Urteil nicht gegen eine konkrete Person richtet, denn schuldig sei das "System DFB". Der Verband müsse sich das Geld jedoch bei den Verantwortlichen zurückholen, andernfalls stellten sich "irgendwann Fragen zum eigenen Tun, etwa zum Stichwort Untreue." Christoph Becker (FAZ) kommentiert, das Verfahren habe gezeigt, dass die Funktionäre des DFB sich aktiv "in das korrupte Spiel" der FIFA einschalteten. Anno Hecker (FAZ) kommentiert, dass "das elende Intrigenspiel im DFB" unter dem neuen Präsidium zwar zur Ruhe gekommen sei, jedoch die hohen Anwaltskosten und die mangelnde Kooperation gegenüber dem Gericht in die Amtszeit der neuen Führung falle. Diese müsse nun "Rechenschaft ablegen". Peter Ahrens (spiegel.de) nennt den Prozess eine "Weltmeisterschaft des Vergessens", die von "Wegducken, Nichtwissen, Verschweigen" geprägt gewesen sei. Das Argument, die Schmiergeldzahlung "war doch für die gute Sache", zähle zu den gängigen Argumenten "derer, für die der Zweck alle Mittel heiligt. Dagegen steht der Rechtsstaat, dagegen steht auch dieser Prozess."

Rechtspolitik

Rechtsausschuss: Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz wählte den CDU-Politiker Carsten Müller zum stellvertretenden Vorsitzenden. Da der Ausschuss den Personalvorschlag der AfD-Fraktion, Stefan Möller, nicht zum Ausschussvorsitzenden wählte, wird Müller das Gremium leiten. LTO berichtet.

Asyl/Familiennachzug: Für die für Freitagvormittag geplante Abstimmung über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beantragte die Fraktion der Linken eine namentliche Abstimmung. Die SPD spricht von einem "groben Foulspiel", da um 14 Uhr ihr Parteitag in der Messe Berlin beginnt. Zudem könnte die Mehrheit für das Gesetz infolge der namentlichen Abstimmung gefährdet sein, da eine kleine Zahl von SPD-Abgeordneten bei einer Probeabstimmung gegen die Aussetzung des Familiennachzugs stimmte. Die FAZ (Mona Jaeger) berichtet.

Strafmündigkeit: Die FAZ (Karin Truscheit) stellt einen Aufsatz von Elisabeth Hoffmann (Konrad-Adenauer-Stiftung) zum Forschungsstand bei der Strafmündigkeit von Kindern vor. Fachleute rieten demnach davon ab, Kinder gemäß Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die neurologische Reifung des Gehirns habe sich im Vergleich zu früheren Jahrzehnten nicht verändert. Bislang fehlten zudem Daten, zum Beispiel zum Zusammenhang von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Gewaltdelikten. Statt einer Absenkung der Altersgrenze bei der Strafmündigkeit werden spezialisierte geschlossene Einrichtungen gefordert sowie ein "kulturspezifischer" Umgang mit straffälligen Kindern mit Migrationshintergrund.

Lehrerinnen mit Kopftuch: Wie die taz (Susanne Memarnia) berichtet, stößt die Neuregelung des Berliner Neutralitätsgesetzes auf Kritik, weil ein Kopftuchverbot im Einzelfall möglich bleiben soll, sofern "eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates belegbar ist". Die Grünenpolitikerin Tuba Bozkurt sieht in dieser Regelung "keine Rechtssicherheit für muslimische Frauen".

Justiz

VerfGH Berlin zu Volksbegehren "Berlin autofrei": Mit acht zu einer Stimme entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof, dass der Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens "Berlin autofrei" zulässig ist und das Verfahren durch den Senat eingeleitet werden muss. Das Volksbegehren will einen Großteil der Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu autoreduzierten Straßen umwidmen und private Autofahrten unter Vorbehalt einer Sondererlaubnis stellen, die nur zwölf Mal pro Jahr erteilt werden soll. Die Regelungen verletzten laut Verfassungsgerichtshof nicht die allgemeine Handlungsfreiheit und den Schutz des Eigentums und seien verhältnismäßig. Der Berliner Senat wollte das Volksbegehren nicht zulassen. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), taz-berlin (Marie Frank), spiegel.de und LTO.

Claudius Prößer (taz) sieht die Vorschläge des Volksbegehrens kritisch, vor allem wegen des bürokratischen Aufwands: Bei den vielen vorgesehenen Ausnahmen für Fahrverbote dürfte "das große Feilschen" beginnen. Die Vorschläge lüden "zum kreativen Umgang mit den Regeln" ein.

VerfGH BB zu Corona-Verordnung: Der Brandenburger Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Corona-Regeln zur Maskenpflicht aus dem Jahr 2020 rechtmäßig waren. Die Regelungen zu öffentlichen Versammlungen, die der Gerichtshof schon in seiner Eilentscheidung im Juni 2020 aufgehoben hatte, hielt der Gerichtshof dagegen für verfassungswidrig. Öffentliche und private Veranstaltungen hatte das Land in den ersten Monaten der Pandemie verboten. Ausnahmegenehmigungen wurden nur für Gruppen bis zu 50 Menschen erteilt. spiegel.de berichtet.

BVerwG zu Compact-Verbot: In der FAZ weist der Rechtsprofessor Patrick Hilbert die Einschätzung zurück, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Compact-Verbot eine "Klatsche" für das Bundesinnenministerium darstellt. Es sei vielmehr ein Zeichen von Normalität, denn es zeige, dass die Exekutive eigenständig handlungsfähig sei und gleichzeitig die gerichtliche Kontrolle funktioniere. Wer anderes suggeriere, blende aus, "dass, wenn der Staat vor Gericht immer gewinnen würde, der Rechtsstaat am Ende wäre."

tagesschau.de (Kolja Schwartz) erklärt die Unterschiede zwischen dem Verbotsverfahren gegen Compact und einem etwaigen AfD-Verbotsverfahren. Dass das BVerwG in seinem Urteil "sehr deutlich klargestellt" habe, dass der "ethnisch-abstammungsmäßige" Volksbegriff gegen die Menschenwürde verstoße, könnte bei einem Parteiverbot noch relevant werden. Im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) fragt der Rechtsprofessor Marc Liesching, "warum man mit einem vereinsgesetzlichen Verbot gleich die Bazooka herausholt". Möglich seien auch Aufsichtsverfahren der Landesmedienanstalten gegen einzelne Inhalte sowie die Indizierung einzelner Beiträge durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Auf dem Verfassungsblog hebt Postdoc Paula Rhein-Fischer lobend hervor, dass das BVerwG das Verbot vorrangig an den Grundrechten der Meinungs- und Pressefreiheit maß und nicht, wie bei gewöhnlichen Vereinsverboten üblich, an der Vereinigungsfreiheit. Die Pressemitteilung zum Urteil interpretiert sie so, dass es für die Abgrenzung zwischen Vereinsrecht und Presserecht grundsätzlich darauf ankommt, ob formal die Organisation oder das Medienerzeugnis verboten werden soll. 

LG Mühlhausen – Angriff auf Journalisten: Nachdem der Bundesgerichtshof im Frühjahr 2024 das Urteil des Landgerichts Mühlhausen gegen die Neonazis Gianluca B. und Nordulf H. aufhob, hat das Landgericht noch immer keine neue Verhandlung terminiert. Einer der Nebenkläger erhob nun eine Verzögerungsrüge. Die beiden Männer sollen im April 2018 zwei Journalisten verfolgt und mit Messer und Schraubenschlüssel schwer verletzt haben. Die Journalisten hatten in Fretterode zum Umfeld des Nazis Thorsten Heise recherchiert. Das Landgericht hatte die Angeklagten in seiner ersten Entscheidung nur zu einer Bewährungsstrafe bzw. 200 Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die taz-nord (Reimar Paul) berichtet.

VG München zu Presseauskunft über Verteidiger: Das Verwaltungsgericht München entschied, dass es keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch zur Person des Strafverteidigers eines Beschuldigten gibt. Die Staatsanwaltschaft muss der Presse diese Information nicht geben, da das Mandantengeheimnis überwiege. Das "Verbleiben in der Anonymität" des Verteidigers sei geschützt. Wie LTO (Joschka Buchholz/Markus Sehl) schreibt, hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg einen ähnlichen Fall im April diesen Jahres gegenteilig beantwortet.

VG Düsseldorf zu Hähneköppen: Der rheinische Brauch des Hähneköppens, bei dem einem kopfüber aufgehängten toten Hahn das Haupt abgeschlagen wird, bleibt in engen Grenzen erlaubt. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet über einen vor dem VG Düsseldorf zustande gekommenen Vergleich zweier Vereine mit der Stadt Solingen, wonach nur solche Hähne für den Brauch verwendet werden dürfen, die aus anderen Gründen getötet werden mussten, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung.

VG Berlin zu Pride-Flagge im Kinderhort: Die Klage eines Elternpaars gegen eine gemalte "Progress Pride"-Flagge im Hort der Grundschule blieb erfolglos. Wie das VG Berlin entschied, verletzt die Fahne, die im Format DIN A3 an der Tafel eines Raumes hing, nicht das staatliche Neutralitätsgebot, weil dieses nicht verlange, im erzieherischen Kontext auf wertende Darstellungen zu verzichten. Die Schwelle zur "unzulässigen politischen Indoktrinierung" sei nicht überschritten worden. Über die Entscheidung berichten taz-berlin (Nina Schieben), spiegel.de und beck-aktuell.

VG Greifswald zu Schulverweis nach Nazigruß: Das VG Greifswald hob in einer Eilentscheidung den Schulverweis gegen zwei Neuntklässler auf, die sich bei einer Studienfahrt in Auschwitz dabei filmten, wie sie den rechtsextremen "White Power"-Gruß zeigten. Das Gericht verwies auf formelle sowie mehrere materielle Mängel in der Verweis-Entscheidung, teilte mit Blick auf den Jugendschutz jedoch keine Einzelheiten mit. spiegel.de berichtet.  

Hasspostings: Im Rahmen eines neuerlichen Aktionstags des Bundeskriminalamts gegen Hass im Netz wurde gegen Urheber:innen von Hasspostings ermittelt. 180 Einsätze fanden statt. Dabei wurden 65 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. In den vergangenen vier Jahren vervierfachte sich die Zahl polizeilich registrierter Hasspostings von 2.400 auf 10.700. Die SZ (Markus Balser) berichtet.

Gareth Joswig (taz) kommentiert, Kommentarspalten seien "kein luftleerer Raum, Worte nicht folgenlos". Es sei daher "unbedingt zu begrüßen, wenn die Behörden bei der Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Internet endlich mal aus dem Quark kommen, deutlich machen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Herzlich willkommen im Internet, liebes BKA."

Recht in der Welt

80 Jahre UN: Am 26. Juni 1945 unterzeichneten 50 Staaten die Charta der Vereinten Nationen. Zum achtzigsten Jahrestag erinnert die FAZ (Thomas Jansen) daran, wie die Zusammensetzung des Sicherheitsrates ausgehandelt wurde. Seine zentrale Rolle sei von Beginn an umstritten gewesen: Die einen argumentierten, er mache die UN wegen der Vetorechte der Großmächte in vielen Krisen weniger handlungsfähig, die anderen sahen in ihm die Gewähr für eine Unterstützung der UN durch die großen Staaten.

Ronen Steinke (SZ) kommentiert, viele Staaten versuchten heute nicht einmal mehr, sich als völkerrechtstreu darzustellen. Und doch brauche die Welt mehr Recht, mehr UN. Für die Menschen liege schon ein Wert darin, wenn ihre Regierungen "sich immerhin angewöhnen, miteinander zu reden." Mancher Krieg werde so verzögert.

Israel/USA/Iran: Die SZ (Wolfgang Janisch) fasst zusammen, warum die Angriffe von Israel und den USA auf den Iran völkerrechtswidrig waren. Die Rechtsprofessorin Heike Krieger warnt laut dem Beitrag davor, das Recht auf Selbstverteidigung konturlos auszuweiten. Die Regeln seien streng gefasst, weil das Völkerrecht eine dezentrale Rechtsordnung darstelle, die ohne obersten Kontrolleur auskommen müsse. In der FAZ hält der Rechtsprofessor Ulrich Fastenrath den Angriff Israels auf den Iran ebenfalls für völkerrechtswidrig. Der Autor erinnert daran, dass die Stellungnahmen westlicher Staaten zum Angriff Israels auf den Iran als Staatenpraxis und opinio iuris auf das Völkerrecht zurückwirken und künftig etwa zu einer großzügigeren Handhabung präventiver Selbstverteidigung führen könnten.

Im Streitressort der Zeit (Eva Ricarda Lautsch/Mark Schieritz) vertreten Rechtsprofessor Kai Ambos und Rechtsprofessor Matthias Herdegen unterschiedliche Positionen. Während Ambos die Militäreinsätze für völkerrechtswidrig hält, geht Herdegen davon aus, dass Israel bereits ein Selbstverteidigungsrecht zustand.

Richard C. Schneider (spiegel.de) kommentiert, der israelische Angriff sei "nach der 'reinen Lehre'" des Völkerrechts illegal gewesen, doch deshalb nicht illegitim. Israel denke "den schlimmsten Fall – einen atomar bewaffneten, apokalyptisch-theologisch motivierten Iran – nicht als Theorie, sondern als sehr mögliche Realität". Daraus ziehe es Konsequenzen, "die anderen unverantwortlich, ja, kriminell erscheinen". Henryk M. Broder (Welt) schreibt in seinem Kommentar, die Zahl der "Völkerrechtsexperten" werde von Tag zu Tag größer. Israel habe den Iran angegriffen, aber "nicht aus Spaß an der Freud", sondern um die Bevölkerung vor der Gefahr einer iranischen Atombombe zu schützen.

IStGH/Aggression: In der FAZ stellt Rechtsprofessor Claus Kreß eine Reforminitiative von Deutschland und Liechtenstein vor, wonach der Internationale Strafgerichtshof künftig leichter wegen des Verbrechens der Aggression ermitteln und urteilen können soll. Aktuell ist dafür notwendig, dass der Aggressor dem Statut des Strafgerichtshofs beigetreten ist oder der UN-Sicherheitsrat den Ermittlungen zugestimmt hat. Weil der IStGH aus diesem Grund gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin nicht wegen des Angriffs auf die Ukraine ermitteln kann, beschloss der Europarat die Einsetzung eines Sonderstrafgerichtshofs. Über die Reforminitiative zur Aggression soll am 7. Juli ein Sondertreffen der IStGH-Vertragsstaaten beraten.

Österreich – René Benko: Die Wiener Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität gab bekannt, dass sie gegen den Unternehmer René Benko wegen zwölf "Fakten" ermittelt. Neben Untreue wird ihm nun auch "Käuferbetrug" und "Gläubigerbegünstigung" vorgeworfen. Am 7. Juli wird das nächste Mal über seinen Verbleib in der Untersuchungshaft entschieden. Wie die SZ (Michael Kläsgen) berichtet, könnte Benko schon vorher angeklagt werden.

Sonstiges

Gefangenentheater: LTO (Tamara Wendrich) hat das Theaterstück "Titus Andronicus" besucht, das Häftlinge des Theaterprojekts "aufBruch" aktuell in der JVA Tegel aufführen. Die 18 Gefangenen seien keine professionellen Schauspieler, doch das Gesamtpaket habe gestimmt und sei von den Gästen mit Standing Ovations gefeiert worden. Weil der Berliner Senat die Finanzierung um 70 Prozent kürzte, sucht das Projekt neue Förderer.

Maskenbeschaffung: Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte sich in nicht-öffentlicher Sitzung den Fragen des Haushaltsausschusses zur Beschaffung von Corona-Masken. Nach einem Bericht der Sonderermittlerin und Juristin Margaretha Sudhof soll er die Maskenbeschaffung im Frühjahr 2020 gegen den Rat von Expert:innen ins Gesundheitsministerium geholt und dann inkompetent abgewickelt haben, war zum Ankauf zuvieler Masken zu überteuerten Preisen führte. Am Dienstag war der Bericht mit einigen Schwärzungen an die Mitglieder des Haushaltsausschusses verschickt worden. Spahns Maskenbeschaffung soll einen Schaden in Milliardenhöhe verursacht haben. Vor der Befragung berichten unter anderem SZ (Christina Berndt u.a.), zeit.de (Lisa Caspari u.a.) und LTO.

Bestandsdatenauskunft: Im vergangenen Jahr fragten staatliche Stellen bei den Telekommunikationsanbietern fast einmal pro Sekunde (26,55 Millionen Mal) den Inhaber einer Telefonnummer ab. Dies berichtet netzpolitik.org (Andre Meister). Für die Abfrage ist kein richterlicher Beschluss nötig. Erfasst werden bei den Abfragen die Personendaten, die bei der Registrierung einer Sim-Karte angegeben werden müssen.

BKartA – Fußball/50+1: Die Rechtsanwälte Marcel Nuys und Mirko Gleitsmann analysieren auf LTO die Bewertung der 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) durch das Bundeskartellamt. Dieses hält die Regel, wonach die Vereine in ihren Profiklubs die Stimmmehrheit behalten müssen, grundsätzlich für rechtmäßig. Das Amt empfiehlt aber, die Ausnahmen für die Vereine TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg aufzuheben. Zudem wird ein offener Zugang zur Mitgliedschaft in den Vereinen angemahnt.

Sabotage in der Ostsee: Die Sabotage von Pipelines und Seekabel durch die russische Schattenflotte ist eine Form der Piraterie im Sinne des Seerechtsübereinkommens, sodass die Marine und Küstenwache entsprechende Schiffe auch im internationalen Gewässer aufbringen könnte. Diese Auffassung vertritt der wissenschaftliche Mitarbeiter Moritz von Rochow auf dem Verfassungsblog. Er schreibt, es sei "Zeit, dass sich die Ostseeanrainerstaaten nicht länger hinter einer vorgeschobenen Befugnislosigkeit verstecken".

Aktionärsversammlungen: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) berichtet die Rechtsanwältin Katharina Stüber über die anwaltliche Begleitung von Hauptversammlungen von DAX-Konzernen. Kleinere Gesellschaften mit einer "Standardagenda" begleite sie auch alleine vor Ort. Allerdings stütze sie sich dabei auf das "Back-Back-Office", also Kolleg:innen, die im Büro kurzfristig Recherchen tätigen können.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57503 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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