Das BVerwG erklärte das Verbot des Compact-Verlags für rechtswidrig. Am Freitag stimmt der Bundestag über die Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ab. Über die neue Anklage gegen Alfons Schubeck verhandelte das LG München I.
Thema des Tages
BVerwG zu Compact-Verbot: Das vor einem Jahr von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Verbot der rechtsextremistischen Compact Magazin GmbH ist rechtswidrig und wird daher aufgehoben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht, nachdem es das Verbot bereits im August 2024 in einer Eilentscheidung ausgesetzt hatte. Das BVerwG stellte zunächst klar, dass ein vereinsrechtliches Verbot grundsätzlich auch gegenüber Medienunternehmen möglich ist. Dabei müsse aber die Pressefreiheit berücksichtigt werden, die das Grundgesetz auch den Feinden der Freiheit garantiere. Das Magazin enthalte zwar Inhalte, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, insbesondere vertrete es einen ethnischen Volksbegriff - wie der österreichische Identitäre Martin Sellner, dem undistanziert viel Raum eingeräumt werde. Diese Inhalte prägten aber "noch nicht" den Charakter des Mediums, so das BVerwG, weshalb ein Verbot unverhältnismäßig wäre. Compact enthalte auch viele nicht verbotswürdige Inhalte wie Kritik an Migrationspolitik, Corona-Maßnahmen, Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Betrachtungen, so das BVerwG. Berichte und Analysen bringen SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neuhof), LTO (Markus Sehl/Panos Athanasiadis), beck-aktuell, spiegel.de (Wiebke Ramm), und tagesschau.de (Claudia Kornmeier).
Reinhard Müller (FAZ) sieht die "Haltung des Grundgesetzes" bestätigt, "das grundsätzlich auf freien Diskurs setzt". Die Vorstellung, zugespitzte Kritik oder "Verschwörungstheorien" gehörten verboten, stehe dem entgegen. Für Markus Sehl (LTO) bleibt unklar, was die Entscheidung "für den Schutz von Medien eigentlich bedeutet", weil das Gericht auch erwähnte, dass Compact kein reines Medienunternehmen sei, sondern eine politische Agenda habe. In Leipzig seien "Türchen" offen geblieben, womöglich in Erwartung künftiger verfassungsgerichtlicher Auseinandersetzungen über Medienverbote. Detlef Esslinger (SZ) hält das vom Gericht mehr oder weniger deutlich ausgesprochene "noch nicht" für unbefriedigend – eines Tages sei diese Vorsicht womöglich zu spät. Jost Müller-Neuhof (Tsp) begrüßt in seinem Kommentar sowohl Urteil als auch den Verbotsversuch. Während sich "jede Aktivistengruppe als Presse bezeichnen kann", müsse "der Staat und seine Bürger nicht dabei zusehen", wie Pressefreiheit missbraucht wird, "um Grundrechte auszuhöhlen." Dietmar Hipp (spiegel.de) bestreitet die Behauptung des Compact-Chefs Jürgen Elsässer, er habe "ein SPIEGEL-Urteil 2.0" erfochten. Dem Magazin habe seine inhaltliche Mischung geholfen. Wäre der Anteil verfassungsfeindlicher Inhalte größer, stünde das Verbot fest. Der Rechtsbegriff "kämpferisch-aggressiv" setze mitnichten eine "Art von gewaltsamer Umsetzung voraus", dies sollte in den Diskussionen über ein AfD-Verbot Berücksichtigung finden. Dass ein AfD-Verbots-Antrag "in absehbarer Zeit" folgen werde, bezweifelt Christian Rath (taz). Die Leipziger Entscheidung offenbare "die ganze Unberechenbarkeit von Oppositionsverboten im Rechtsstaat." Es sei verständlich, dass "demokratische Richter" juristische Gründe finden, mögliche Verbote von Oppositionsmedien und -parteien zu vermeiden. Özge Inan (zeit.de) fordert, dass "staatliche Repression gegen die radikale Rechte … effektiv, gezielt und vor allem juristisch wasserdicht sein" muss, aber "keine echten Maßnahmen ersetzt." Die nun einkassierte Verfügung sei ein Beispiel "ideenlosen Aktionismus", an dessen Stelle die liberale Demokratie lieber "demokratiefördernde Projekte" oder soziale Einrichtungen fördern sollte.
Rechtspolitik
Asyl/Familiennachzug: Am Freitag ist im Bundestag die gesetzgeberische Beschlussfassung über die auf zwei Jahre bestimmte Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geplant. In einem Gastkommentar legt die Akademische Rätin Marie Beyrich auf LTO Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens dar. So liege ein Fall unzulässiger Rückwirkung vor, weil in laufende Verfahren eingegriffen werde. Bei der diesbezüglichen Verhältnismäßigkeitsprüfung seien auch die enormen finanziellen Belastungen des üblicherweise langwierigen Verfahrens zu berücksichtigen.
Über die von kontroversen Ansichten über den Sinn der Aussetzung geprägte Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestags berichtet beck-aktuell.
Zivilprozessuale Zuständigkeiten: Über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einer Neuordnung zivilprozessualer Zuständigkeiten berichtet nun auch beck-aktuell (Joachim Jahn/Maximilian Amos). Eine Erhöhung des amtsgerichtlichen Eingangsstreitwertes hatte bereits die Ampelkoalition geplant, allerdings nur auf 8.000 Euro (jetzt 10.000 Euro). Bedenken der Bundesrechtsanwaltskammer, mehr Verfahren ohne Anwaltszwang bedeuteten wirtschaftliche Nachteile der Branche und ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko für Rechtssuchende hält die jetzige Entwurfsbegründung für nicht begründet.
Lehrerinnen mit Kopftuch: Frederik Schindler (Welt) fordert bei der geplanten Neugestaltung des bisher pauschalen Kopftuchverbots für Berliner Lehrerinnen eine "möglichst strenge" Auslegung. Angesichts Gruppendynamiken, die "Schüler aus liberalen muslimischen Familien" in "strengreligiöse, konservative und fundamentalistisch" geprägte Rollen drängten, bleibe staatliche Neutralität "unabdingbar." Kopftuchtragende Lehrerinnen sollten nur dort eingesetzt werden, wo solche Konflikte nicht existieren.
Datenschutz: Rechtsanwalt Niko Härting begrüßt im Recht und Steuern-Teil der FAZ das von der EU-Kommission ausgegebene Ziel einer Reform der Datenschutzgrundverordnung, prognostiziert aber angesichts der inzwischen erreichten Anzahl der "berufsmäßigen Datenschützer … erhebliche Widerstände." Reformbedürftigkeit attestiert der Autor etwa bei behördlichen Zuständigkeiten, dem "one size fits all"-Ansatz der betrieblichen Pflichten sowie beim "täglichen Ärgernis" der "unzähligen Cookie-Banner und Einwilligungsboxen".
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Bretthauer geht im Verfassungsblog auf die geplante Anhebung der Mindestmitarbeiterzahl als Voraussetzung der Erstellung des sogenannten Verarbeitungsverzeichnisses ein. Er schlägt vor, die betriebliche Pflicht vielmehr an den konkreten Verwendungszusammenhang zu knüpfen.
Lieferketten und Menschenrechte: Der EU-Ministerrat hat sich auf eine Abschwächung der EU-Lieferketten-Richtlinie verständigt. Besondere Sorgfaltspflichten zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards bei Zuliefererbetrieben sollen nunmehr nur für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro gelten. Betroffen wären damit in Deutschland nur noch 276 Unternehmen, zitiert die FAZ (Hendrik Kafsack) einen NGO-Mitarbeiter. Die erforderliche Zustimmung des EU-Parlaments sei noch nicht sicher.
Prostitution: Das Bildungs- und Familienministerium hat die Evaluation des 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen veröffentlicht. Das Gesetz schreibt vor, dass Prostituierte ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde vor Ort anmelden und sich regelmäßig gesundheitlich beraten lassen müssen. Die Evaluation kommt zum Ergebnis, dass das Gesetz seinen Zweck erfülle. Mehr als zuvor sei es gelungen, Prostituierte über ihre Rechte und Unterstützungsangebote zu informieren. Vorgeschlagen wird, die Anmeldung in den Bundesländern zu zentralisieren. Die taz (Patricia Hecht) berichtet.
Justiz
LG München I - Alfons Schubeck: Nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vor zweieinhalb Jahren verhandelte das Landgericht München I nun über eine neue Anklage gegen Starkoch Alfons Schuhbeck u.a. wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug. Er soll Corona-Beihilfen illegal zwischen seinen zahlreichen Gesellschaften hin- und hergeschoben haben. Zu Beginn der Verhandlung erläuterte das Gericht eine erreichte Verständigung. Im Falle eines Geständnisses stellte das Gericht eine Gesamtstrafe zwischen vier Jahren und vier Jahren acht Monaten in Aussicht. Anschließend räumte Schubeck die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein und erklärte sie mit geschäftlicher Überforderung. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet. Die Vollstreckung der dann zu bildenden Gesamtstrafe erscheint angesichts der angegriffenen Gesundheit des Kochs fraglich, dessen Strafhaft auch jetzt schon unterbrochen ist. Über die Verhandlung berichtet u.a. die FAZ (Timo Frasch). beck-aktuell berichtete vorab.
EuGH – Rüstungskredite: Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich für eine gegen die EU-Mitgliedstaaten gerichtete Nichtigkeitsklage am Europäischen Gerichtshof ausgesprochen. Grund ist die unterbliebene Beteiligung des EP an der jüngsten Vereinbarung über Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Rüstungsaufgaben. Die Mitgliedstaaten hatten das Programm mit einem EU-Kreditvolumen von 150 Milliarden Euro Ende Mai verabschiedet - auf Basis von Artikel 122 AEUV und damit auf einer Rechtsgrundlage für Notfallsituationen, die eine Beteiligung des EU-Parlaments ausschließt. beck-aktuell berichtet.
BVerfG zu Beschlussfähigkeit des Bundestags: Mit nun veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht vor einem Monat zwei Anträge der AfD-Bundestagsfraktion als unzulässig abgewiesen. Die Antragstellerin hatte Rechtsverletzungen des Parlaments und seines Präsidiums durch dessen Behandlung von AfD-Zweifeln an der Beschlussfähigkeit des Bundestags im Jahr 2019 behauptet. Die Anträge seien jedoch verfristet, zu unbestimmt bzw. ohne tauglichen Antragsgegenstand. LTO (Joschka Buchholz) erläutert die Argumentation des BVerfG, das der AfD vorwarf, "Vermutungen ins Blaue hinein" angestellt zu haben. Eine Sachaufklärungspflicht des BVerfG bestehe "lediglich bei hinreichend substantiiertem Vortrag."
BVerwG zu beA-Nutzung: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Nutzung des beA beinhalten auch die Pflicht, zu prüfen, ob fristgebundene Schriftsätze beim Empfänger angekommen sind. In dem nun vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein Anwalt nicht auf eine Eingangsbestätigung gewartet. Seinem Antrag auf Wiedereinsetzung konnte damit nicht abgeholfen werden. beck-aktuell berichtet.
BGH zu beA-Nutzung: Über den Mitte Mai ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs über die beA-Nutzungspflicht auch für dienstleistende europäische Rechtsanwält:innen im EU-Ausland berichtet nun auch LTO.
BGH zu Befangenheit/unverzüglichem Antrag: Auch anderthalb Tage nach einer Hauptverhandlung kann ein staatsanwaltschaftlicher Befangenheitsantrag "unverzüglich" im Sinne des § 25 Strafprozessordnung sein. Über das nun veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem April berichtet nun auch LTO.
OLG Dresden zu Schlecker-Insolvenz: Der vorerst letzte Prozess zur Insolvenz des Schlecker-Konzerns endete mit einem Vergleich. Nach diesem verpflichteten sich die Kinder des Firmengründers gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Zahlung von 800.000 Euro. Gefordert hatte dieser 1,35 Millionen, so spiegel.de (Martin Mehringer) und bild.de (Diana Kassal).
LG Düsseldorf – Influencer Abdelhamid: Wegen gewerbs- und bandenmäßigem Betrug ist ein als "Abdelhamid" bekannter islamistischer Influencer am Landgericht Düsseldorf angeklagt. Im Verbund mit seiner Frau soll er auf TikTok Spendenaufrufe mit dem Ziel veröffentlicht haben, die vereinnahmte Summe von rund einer Million Euro für private Zwecke, etwa einen Autokauf, zu verwenden. Die Ermittlungen gegen den Sozialhilfeempfänger seien infolge einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung aufgenommen worden, so LTO. Zum Prozessauftakt stellte ihm das Gericht bei einem Geständnis eine auf drei Jahre beschränkte Haftstrafe in Aussicht.
AG Haßfurt zu § 86a StGB/Politiker-Beleidigung: In der vergangenen Woche verurteilte das Amtsgericht Haßfurt (Bayern) einen Rentner wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole gem § 86a StGB in Social-Media-Posts zu einer Geldstrafe. Die Ermittlungen gegen den Angeklagten waren begonnen worden, nachdem die Meldestelle "Hessen gegen Hetze" einen vom Rentner weitergeleiteten "Schwachkopf"-Post (bezüglich Robert Habeck) an das Bundeskriminalamt gemeldet hatte. Christoph Lemmer (Welt) berichtet und kritisiert, dass "eine staatliche Exekutivbehörde … eine harmlose und legitime Meinungsäußerung zur Staatsaffäre" aufblase und sich geriere, "als verhindere sie den nächsten politisch motivierten Mord."
Recht in der Welt
Ungarn – Pride Parade: Die seit langem für das kommende Wochenende geplante Pride Parade in Budapest steht unter Druck, erläutert die SZ (Josef Kelnberger/Verena Mayer). Eine im Frühjahr verabschiedete Novelle des ungarischen Kinderschutzgesetzes stellt es unter Strafe, Versammlungen abzuhalten, bei der vor Minderjährigen u.a. für Homosexualität geworben oder diese dargestellt wird. Teilnehmende können verschärften Beobachtungen unterworfen werden. Der liberale Bürgermeister der Hauptstadt plane nun, die Parade als städtische Veranstaltung durchführen zu lassen, bei der vergleichbare Einschränkungen nicht zum Tragen kommen.
Zahlreiche NGOs fordern die EU-Kommission nun auf, wegen der Diskriminierung queerer Menschen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten. Dies berichtet netzpolitik.org (Chris Köver).
USA – Abschiebungen in Drittstaaten: In einer Eilentscheidung hob der Supreme Court der USA eine unterinstanzliche Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der von der Regierung angeordneten Abschiebung in Drittstaaten (insbesondere nach El Salvador) auf. Das Hauptsacheverfahren bleibt weiterhin anhängig, so beck-aktuell und taz (Bernd Pickert).
Juristische Ausbildung
Rechtsstaatlichkeit als Studieninhalt: Sozialrichter John Philipp Thurn erinnert auf beck-aktuell an die Notwendigkeit der Vermittlung eines demokratisch-rechtsstaatlichen Bewusstseins im Jurastudium. Hierhin führe kein grenzenloser Werterelativismus, vielmehr die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts und der "Missbrauchspotenziale der Jurisprudenz", wie sie nicht zuletzt im Nationalsozialismus offenbar wurden.
Sonstiges
Zurückweisungen an der Grenze/Bundespolizei: Dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) hat die Bundespolizei mitgeteilt, dass bislang keine Remonstrationen von Polizeikräften gegen die ministerlich angeordnete Zurückweisung Asylsuchender bekannt seien. Laut Bundesbeamtengesetz besteht eine solche Verpflichtung, sobald Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anweisungen. Solche Bedenken könnten sich aus der ausführlich begründeten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ergeben.
Knorr-Bremse-Erbschaft: Die Auseinandersetzungen über das Erbe des 2021 verstorbenen Unternehmers Heinz Hermann Thiele sind offenbar beendet worden. Die Witwe des früheren Knorr-Bremse-Chefs habe ihren Streit mit dem Testamentsvollstrecker eingestellt und sich mit ihm über die Leitung der zur Verwaltung des Familienvermögens gebildeten Stiftung verständigt, schreiben SZ (Dieter Sürig) und FAZ (Henning Peitsmeier). Die nun fällige Erbschaftsteuer von fast vier Milliarden Euro – dem höchsten je in Deutschland bezahlten Betrag – sei bereits im April dem Finanzamt Kaufbeuren überwiesen worden.
BND: Die Arbeit für den Bundesnachrichtendienst, insbesondere durch Jurist:innen, und seine Kontrolle stellt der ARD-RadioReportRecht (Kolja Schwartz) vor.
Das Letzte zum Schluss
Schön eng: Paris gilt als Hauptstadt der Mode, in den Schwimmbädern der Französischen Republik gelten aber strenge Bekleidungsvorschriften. spiegel.de klärt auf, dass ein noch immer durchgesetztes Gesetz von 1903 beim Besuch öffentlicher Schwimmbäder enganliegende Kleidung verlangt. Schlabberige Shorts würden als Straßenbekleidung gelten, "Staub, Schmutz und andere Verunreinigungen" in das Badewasser befördern und die Becken schließlich auch entleeren, weil sie sich mit Wasser vollsaugen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 25. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57491 (abgerufen am: 08.03.2026 )
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