Auch die Grünen im Bundestag legen einen Gesetzentwurf zum Schutz vor "digitaler Gewalt" vor. Berliner Buchhandlung will nicht als “extremistisch” bezeichnet werden. Bundespräsident hält den Angriff auf den Iran für völkerrechtswidrig.
Thema des Tages
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Die Grünen im Bundestag haben einen eigenen Gesetzentwurf zur "Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt" beschlossen. Ein neuformulierter § 184k StGB soll unbefugte "sexualbezogene" Bildaufnahmen und ihre Zugänglichmachung ebenso unter Strafe stellen wie die Weitergabe selbst produzierter Deepfakes. Anders als der Entwurf des Justizministeriums sehen die Grünen auch einen "besonders schweren Fall" vor, wenn der Täter Amtsträger, Arzt oder Vorgesetzter ist. Der Gesetzentwurf soll bereits am Donnerstag im Bundestag beraten werden. Es berichten taz (Christian Rath) und spiegel.de (Severin Weiland).
Nun stellen auch Hbl (Heike Anger) und netzpolitik.org (Chris Köver/Sebastian Meineck) den strafrechtlichen Teil des vom Justizministerium erarbeiteten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor "digitaler Gewalt" vor. Die SZ (Ronen Steinke) bringt Defizite der Rechtsprechung bei der Ahndung von Sexualdelikten mit dem stiefmütterlichen Dasein in Zusammenhang, den das Sexualstrafrecht in der universitären Ausbildung fristet. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Themenfeldern ist dieses nach wie vor nicht Teil des Prüfungskanons. Nun beschreibt auch die SZ (Patrick Illinger), dass selbst in Spanien sexuelle Deepfakes, die Erwachsene zeigen, noch straflos sind, obwohl das Land in vielen Bereichen beim Thema Frauenrechte europaweit führend ist. Ob es hier zu einer Rechtsänderung kommt, hänge nicht zuletzt vom Fortbestand der sich auf eine parlamentarische Minderheit stützenden linken Regierungskoalition ab.
Juniorprofessor Aziz Epik warnt auf dem Verfassungsblog vor gesetzgeberischen Schnellschüssen. Die mittlerweile wieder rückgängig gemachte Heraufstufung von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte zum Verbrechen habe belegt, auf welch dünnem Eis sich einzelfallbasierte Gesetzesänderungen häufig bewegten. Gerade der Komplex sogenannter Deepfakes offenbare über die "derzeitige Medienberichterstattung, Demonstrationen und sachkundige Stellungnahmen" hinaus "durchaus schwierige Fragen", etwa im Spannungsverhältnis zur grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit. "Wirksamer und nachhaltiger Schutz" von Betroffenen sei nicht allein durch strafrechtliche Ausweitungen zu erreichen. Während Andreas Rosenfelder (Welt) den Verdacht hegt, dass die Justizministerin die derzeitige "Aufmerksamkeitswelle für Zwecke ausnutzt, die wenig mit dem Einzelfall zu tun haben", macht Sebastian Meineck (netzpolitik.org) geltend, dass sich "mit dem Fall Fernandes" eine "wertvolle Gelegenheit" ergeben habe, Betroffenen und ihren politischen Forderungen Stimme und Gesicht zu geben.
Rechtspolitik
Bürokratieabbau: Für den von allen politischen Lagern befürworteten Bürokratieabbau stehe verfassungsrechtlich ein bewährtes Instrument zur Verfügung, schreibt der Ex-Verfassungsrichter Josef Christ im FAZ-Einspruch. Der "rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" erlaube eine "systematische, strukturierte und nachvollziehbare" Prüfung auf "Sinnhaftigkeit und Existenzberechtigung".
Infrastruktur: Mit einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Regierungskoalition Infrastruktur-Vorhaben rechtlich priorisieren, indem sie diesen ein besonderes öffentliches Interesse zuschreibt. Am Beispiel des Fernstraßenausbaugesetzes legt Rechtsanwalt Dieter Posch im Recht und Steuern-Teil der FAZ dar, dass bloße Funktionsbeschreibungen des jeweiligen Projektes kein besonderes öffentliches Interesse zu begründen vermögen. Erforderlich, aber auch ausreichend sei es, wenn bestimmte konkrete Projekte oder Straßenteile – etwa Brücken – eine derartige Bevorzugung erfahren würden.
Arbeitsverhältnisse an Hochschulen: Im Forschung und Lehre-Teil der FAZ (Gerald Wagner) wird mitgeteilt, dass der Bundestag im SGB IV die Übergangsregelung zur Umsetzung des Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts von 2022 bis zum 1. Januar 2028 verlängert hat. Erst dann müssten bisher selbstständige Lehrkräfte an Hochschulen sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Der Autor unterstützt die Idee einer Sonderregelung, die Hochschulen von den Wirkungen des Herrenberg-Urteils ausnimmt. Dies könne auf die Wissenschaftsfreiheit gestützt werden.
Scheinvaterschaften: Die Welt (Marcel Leubecher) berichtet über die Sachverständigen-Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen. "Überwiegend befürworteten die geladenen Experten das Reformvorhaben, einige lehnen es als verfassungswidrig ab und andere fordern deutliche Nachschärfungen."
Justiz
VG Berlin – Buchhandlungspreis: Der Berliner Buchladen "Zur schwankenden Weltkugel" hat am örtlichen Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, nach dem es Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) untersagt werden soll, die Mitarbeiter der Buchhandlung als "politische Extremisten" zu bezeichnen. Eine vorgelegte Unterlassungserklärung habe Weimer nicht unterschrieben, so zeit.de.
Doktorand André Bartsch und Postdoc Jakob Hohnerlein stellen auf dem Verfassungsblog fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über Buchhandlungen an den Kulturbeauftragten Weimer übermitteln durfte, wenn diese die fdGO bekämpfen. Die entscheidende Frage sei, ob das Konzept der wehrhaften Demokratie zum Ausschluss aus der Kulturförderung führen darf oder sollte. Die wehrhafte Demokratie dürfe jedenfalls nicht zur Bekämpfung politischer Gegner missbraucht werden.
EuGH zu Vorabentscheidungsverfahren: Der Europäische Gerichtshof nahm einen Fall aus den Niederlanden zum Anlass, die Voraussetzungen auszubuchstabieren, unter denen nationale Gerichte von der grundsätzlich bestehenden Vorlagepflicht abweichen können. Die hierfür anerkannten Gründe – die europarechtliche Frage ist nicht entscheidungserheblich, sie wurde bereits vom EuGH geklärt, die Auslegung der fraglichen EU-Norm ist offensichtlich – müssten in jedem Fall von dem die Vorlage verweigernden Gericht begründet werden. Nach LTO (Max Kolter) hat die Entscheidung begrenzte Wirkungen für Deutschland: Komme hier ein Gericht seiner Vorlage- bzw. Begründungspflicht nicht nach, könne dies als Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gerügt werden.
BGH zu Online-Betrug/Phishing: Auch am Bundesgerichtshof blieb ein Kläger Anfang März mit dem Versuch erfolglos, seine Bank wegen vermeintlich unautorisierter Überweisungen zur Rückerstattung zu verpflichten. Die Frau des Klägers hatte sich von Online-Betrügern dazu bewegen lassen, für Überweisungen erforderliche TAN-Nummern herauszugeben. Das Verfahren mit einem TAN-Generator biete aber hinreichende Sicherheiten, so der BGH, vielmehr sei das Verhalten der Frau als grob fahrlässig einzustufen. beck-aktuell berichtet.
BVerwG – Schabowski-Zettel: Die Stiftung des Bonner Hauses der Geschichte hat die von ihr eingelegte Revision in der Sache des sogenannten Schabowski-Zettels zurückgenommen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens, nach der Auskunft über die Herkunft des Dokuments erteilt werden muss, ist damit rechtskräftig. Als Grund für den Sinneswandel habe die Stiftung die geringen Erfolgsaussichten angegeben. Die Stiftung nannte nun auch die Namen der Verkäufer. FAZ (Jochen Zenthöfer) und LTO berichten.
BVerwG zu Aufenthalt und Flüchtlingsstatus: Die Anerkennung als schutzbedürftiger Flüchtling in einem anderen EU-Mitgliedstaat begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer in Italien als Flüchtling anerkannten Äthiopierin und korrigierte damit die Vorinstanzen. Laut BVerwG ist Italien dafür zuständig, der Frau ein Aufenthaltsrecht (in Italien) zu erteilen. beck-aktuell berichtet.
OVG NRW zu Windpark: Ein Drachen- und Gleitschirmfliegerverein unterlag am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit dem Anliegen, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die behördliche Genehmigung eines Windparks wiederherstellen zu lassen. Der Verein sei im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß beteiligt worden. Die von ihm behaupteten Sicherheitsbedenken gegen die Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft seines seit 30 Jahren genutzten Startplatzes bestünden bei den für Gleitflug notwendigen Windgeschwindigkeiten nicht. Etwaige Behinderungen seien jedenfalls nicht rücksichtslos im Sinne des Baugesetzbuches, so das OVG laut LTO.
LG Bonn – Cum-Ex/Warburg: Am Landgericht Bonn hat der Prozess gegen drei frühere Mitarbeiter der Warburg-Bank begonnen, unter ihnen der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung. Sie sind wegen ihrer Verstrickung in den Cum-Ex-Skandal angeklagt. Die Angeklagten sollen den Staat mit der von ihnen betriebenen unrechtmäßigen Erstattung der Kapitalertragsteuer um 280 Millionen Euro geprellt haben. In ihrem Eröffnungs-Statement wies die Staatsanwaltschaft auf die zentrale Rolle des "Chefjuristen" hin. Die taz (Jan-Christoph Nüse) berichtet.
LG Berlin I zu Brandstiftung an Autos von JVA-Angestellten: Am Landgericht Berlin I wurden zwei Brüder aus dem Remmo-Clan und ein Mittäter wegen Brandstiftung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten 21 Autos von JVA-Angestellten angezündet bzw. den Auftrag hierzu gegeben. Sie hätten hierbei "Ignoranz und Arroganz gegenüber unseren Regeln und unserem Rechtsstaat" offenbart, so die mündliche Urteilsbegründung. Die SZ (Constanze von Bullion) berichtet.
VG Berlin zu Hundehaltungsverbot: Im Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin ein vom zuständigen Bezirksamt gegenüber einem Hundehalter angeordnetes Haltungs- und Betreuungsverbot. Vor einigen Monaten hatte die Polizei mehrere vom Antragsteller in einem Keller gehaltene Hunde gerettet. Durch sein Verhalten habe der Mann bewiesen, dass ihm die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Tierhaltung fehlen, so nun das VG. LTO berichtet.
VG Berlin zu FU Berlin und Antisemitismus: Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die gegen die FU Berlin gerichtete Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira mangels Klagebefugnis als unzulässig abzuweisen, schreibt nun auch die FAZ (Thomas Thiel) im Feuilleton. Nach wie vor sei die beklagte Uni ein Hort des Antisemitismus. Solange sich auf "Antidiskriminierungs-Worthülsen" berufen werden kann, lieferten diese "bequeme Ausflüchte, die zu nichts" verpflichteten.
AG Marl zu Vermummungsverbot: Mit nun veröffentlichtem Urteil sprach das Amtsgericht Marl bereits im November einen Mann vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot frei. Dass der Angeklagte bei seiner Teilnahme an einer Protestveranstaltung gegen einen Parteitag der AfD einen bunten Schal und eine Mütze getragen hatte, habe nicht der Verschleierung seiner Identität gedient, sondern vielmehr dem Schutz vor Temperaturen um den Gefrierpunkt, so das AG laut beck-aktuell.
Combat 18: endstation-rechts (Joachim F. Tornau) gibt einen Überblick zum Ermittlungsstand bei Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Gruppe "Combat 18". Im vergangenen Monat wurde ein am Landgericht Dortmund geführtes Verfahren gegen vermeintliche Rädelsführer gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dies habe die für Thüringer Fälle zuständige Staatsanwaltschaft Gera dazu veranlasst, ihre Ermittlungen ebenfalls einzustellen. Die Staatsanwaltschaften Frankfurt/M. sowie Koblenz hätten dagegen bei den zuständigen Landgerichten Anklagen erhoben. Am Landgericht Potsdam werde gegen einen Berliner verhandelt, ein weiteres Gruppenmitglied habe einen Strafbefehl des Landgerichts Saarbrücken akzeptiert.
Jahres-PK des BAG: Über weiterhin sinkende Eingangszahlen berichtete Gerichtspräsidentin Inken Gallner bei der Vorstellung des Geschäftsberichts des Bundesarbeitsgerichts für das Jahr 2025. Inhaltlich konzentrierte sich Gallner auf die Darlegung von Rechtsprechungslinien bei den Themen Nachtarbeitszuschläge und Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit. FAZ (Marcus Jung), beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO (Tanja Podolski) berichten.
Recht in der Welt
Israel und USA/Iran: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in ungewöhnlich deutlichen Worten den Angriffskrieg von Israel und den USA gegen den Iran als "politisch verhängnisvollen Fehler" bezeichnet und als “völkerrechtswidrig” kritisiert. Dass er zudem ausführte, Außenpolitik gewinne nicht an Überzeugungskraft, wenn Völkerrechtsbrüche nicht als solche bezeichnet werden, ist auf Kritik von u.a. Jürgen Hardt (CDU), dem außenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, gestoßen. FAZ (Matthias Wyssuwa), spiegel.de (Christoph Schult) und LTO berichten.
Steinmeiers Kritik am Verhalten der Regierung vermag Jörg Lau (zeit.de) nicht zu teilen. So ziehe der Bundeskanzler "immer mehr klare rote Linien gegenüber den USA". Völkerrechtliche Debatten würden nicht weiterhelfen. Tatsächlich sei das stärkste Argument für deutsche Zurückhaltung das Fehlen eines erreichbaren strategischen Ziels. Für Clemens Wergin (Welt) ist die völkerrechtliche Einordnung des Konflikts keineswegs eindeutig, umso verwunderlicher, dass ein Regime mit einer seit Jahrzehnten anhaltenden "ungewöhnlich mörderischen Energie" als "völkerrechtlich quasi unschuldiges Opfer dargestellt wird". Reinhard Müller (FAZ) gibt zu bedenken, dass Worte wie die nun vom Bundespräsidenten ausgesprochenen bedeuten, dass der Krieg aus Deutschland "in keiner Weise" unterstützt werden darf, wollten die Betreffenden "nicht selbst grundgesetzwidrig und völkerrechtswidrig" handeln.
Privatdozent Roman Schmidt-Radefeldt legt auf beck-aktuell dar, dass die Tötung des iranischen Religionsführers Ali Khamenei gegen das humanitäre Völkerrecht verstieß. Dass Khamenei als Staatsoberhaupt der Islamischen Republik auch Oberkommandierender der Streitkräfte des Landes war, ändere nichts an seinem Status als Zivilist. Die gezielte Tötung Khameneis beschäftigte auch eine Konferenz über “gezielte Tötungen” am Hamburger Institut für Sozialforschung, auf der Historiker, Politikwissenschaftler, Juristen und ehemalige Geheimdienstmitarbeiter sprachen. Die FAZ (Wolfgang Krischker) berichtet im Forschungs-und-Lehre-Teil.
EuGH/Polen – Justizreform: Am Europäischen Gerichtshof blieb eine polnische Prozesspartei mit der Rüge erfolglos, eine der Richter:innen ihres Zivilprozesses sei nicht wirksam ernannt worden. Nach Feststellung des EuGH reicht es nicht aus, dass die Richterstelle faktisch durch den umstrittenen Landesjustizrat bestimmt worden sei, um tatsächliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Richterin zu begründen. Somit bestehe kein Anlass für einen Ausschluss der Richterin vom Verfahren. beck-aktuell berichtet.
Italien – Justizreform: Über die in Italien im Referendum gescheiterte Justizreform von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni berichten nun auch FAZ (Matthias Rüb) und zeit.de (Ulrich Ladurner).
Sonstiges
Meinungsfreiheit: Im Gespräch mit dem ARD-RadioReportRecht (Max Bauer) stellt der Jurist und Journalist Ronen Steinke sein neuestes Buch "Meinungsfreiheit" vor.
Zwangssterilisationen: Seit 1992 sind Sterilisationen betreuter Menschen an strenge Voraussetzungen geknüpft. Diese Bestimmungen würden aber auch heutzutage oftmals ignoriert, schildert die SZ (Christina Berndt) in einer Seite Drei-Reportage.
Sondervermögen: Rechtsprofessor Thorsten Ingo Schmidt trat auf LTO der Einschätzung von Wirtschaftsforschungsinstituten entgegen, dass Gelder des Sondervermögens Infrastruktur zweckwidrig, nämlich nicht für zusätzliche Investitionen, ausgegeben werden. Die betroffenen zwei Grundgesetzartikel, vier Gesetze und zusätzlichen Verwaltungsvereinbarungen seien offen genug formuliert, um der Einschätzung der Institute zu widersprechen. Darüber hinaus lasse sich mangelhafter Gesetzesvollzug nicht ohne Weiteres verfassungsgerichtlich angreifen.
Nach Meldung der Welt will die AfD-Fraktion im Bundestag das Bundesverfassungsgericht mit der Sache betrauen. Für eine abstrakte Normenkontrolle fehlen der Fraktion jedoch sechs Parlamentsmitglieder.
Netzwerk Multikulturelle Jurist*innen: Im Gespräch mit beck-aktuell (Manuel Leidinger) stellen der Doktorand Karl Bukpiev und die Rechtsreferendarin Denise Sadaf Amini Arbeit, Aufgaben und Ziele des "Netzwerks Multikulturelle Jurist*innen" vor, für das beide als Vorstandsvorsitzende aktiv sind.
Das Letzte zum Schluss
Ruhe bitte: Auf der indonesischen Insel Bali wird alljährlich der Tag der Stille gefeiert. Ob dieser Feiertag einem Schweizer bekannt war, ist nicht bekannt. Nachdem sich der Urlauber auf Social Media-Kanälen aber abfällig über die Quasi-Einstellung des öffentlichen Lebens geäußert hatte, wurde er nun festgenommen. Die Welt berichtet.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 25. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59595 (abgerufen am: 18.05.2026 )
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