Die juristische Presseschau vom 25. März 2020: Frei­heit und Infek­ti­ons­schutz / "Revo­lu­tion Chemnitz" ver­ur­teilt / Teil­sieg für Künast

25.03.2020

Bedroht die Corona-Pandemie nicht nur die Gesundheit von Menschen, sondern auch deren Freiheit? In Dresden werden Mitglieder der sogenannten "Revolution Chemnitz" zu Haftstrafen verurteilt und Renate Künast kann weiteren Teilsieg verbuchen.

Thema des Tages

Corona – Freiheit und Infektionsschutz: Das Hbl (Heike Anger u.a.) setzt sich in einem großen Beitrag mit rechtlichen Bedenken zu coronabedingten Eingriffen in Freiheitsrechte auseinander. Als "Beispiel für eine übersteuernde Exekutive in Krisenzeiten" gelte das vom Bundesgesundheitsministerium entworfene "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", mit dem ein Ministerium Grundrechtseingriffe auch durch Verwaltungsakt vornehmen könne und dessen ursprüngliche Formulierung bereits bei jährlichen Grippewellen griffen. Verfassungsrechtliche Probleme dieser geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschreibt die SZ (Wolfgang Janisch).

In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch mahnt Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dass Ausnahmemaßnahmen "den liberalen Charakter westlicher und europäischer Demokratien nicht nachhaltig beschädigen". Auch wenn anzuerkennen sei, dass Verantwortungsträger in Exekutive und Legislative "es sich derzeit nicht leicht" machten, mahne das Beispiel Viktor Orbans, dass aktuelle Einschränkungen "die absolute Ausnahme" seien und bleiben sollten. Michael Hanfeld (FAZ) beschreibt im Medien-Teil der Zeitung die vom Ordnungsamt verfügte zeitweise Schließung der Leipziger Bahnhofsbuchhandlung als "fatales Signal" für die "rasende Geschwindigkeit" einer Entwicklung, durch die Freiheitsrechte "ohne großes Federlesen suspendiert" würden. "Neben der alles überformenden Gesundheitsvorsorge" müsse die Politik "die von der Corona-Pandemie ausgelösten Einschränkungen der Lebenschancen vieler Menschen erkennen und ihnen entgegentreten".

Rechtspolitik

Corona – Ausgangsbeschränkungen: Vor der für den heutigen Mittwoch geplanten Bundestagsabstimmung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, durch die Ausgangsbeschränkungen auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden sollen, diskutieren Rechtsanwalt Johannes Bethge (verfassungsblog.de) und die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Andrea Kieling (juwiss.de) deren Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

spiegel.de (Sarah Heidi Engel/Alexander Preker) bringt einen Überblick zu aktuell geltenden Einschränkungen in den Bundesländern.

Corona – Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen: zpo.blog.de (Benedikt Windau) weist auf das Problem hin, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen nach § 169 Gerichtsverfassungsgesetz trotz bestehender Ausgangs- oder Kontaktsperren aufrechtzuerhalten. Nach Ansicht des Autors bedürfe es einer Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch den Bundesgesetzgeber.

Corona – Wahlrecht: Die am nächsten Wochenende anstehenden Stichwahlen zur Kommunalwahl in Bayern sollen derweil ausschließlich per Briefwahl stattfinden. Nach Meldung von lto.de werde der Landtag des Freistaats am heutigen Mittwoch eine entsprechende Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes verabschieden.

Corona – Bundestag: Vor der für den heutigen Mittwoch geplanten Abstimmung über das umfassende Corona-Hilfspaket berichtet nun auch die FAZ (Helene Bubrowski) über die gleichfalls geplante Abstimmung zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments. Diese sähen die Absenkung der bisherigen Mindestanzahl anwesender Abgeordneter für eine Annahme der Beschlussfähigkeit vor. Auch die Welt (Hannelore Crolly) berichtet und nimmt zudem auch die Situation in den Landtagen in den Blick. Robert Roßmann (SZ) begrüßt in einem Kommentar, dass von einer Grundgesetzänderung zur Einrichtung eines coronasicheren Notparlaments Abstand genommen wurde. Krisenzeiten seien "die Stunde der Exekutive", gleichwohl verliere die Legislative nicht ihre eigentliche Aufgabe der Kontrolle staatlichen Handelns.

Corona – Europaparlament: Bei den in dieser Woche anstehenden Abstimmungen im Europaparlament sollen Abgeordnete ihre ausgefüllten und eingescannten Stimmzettel per E-Mail verschicken. Das coronabedingte Verfahren begegnet erheblichen Sicherheitsbedenken, schreiben Karoline Meta Beisel (SZ) und netzpolitik.org (Lucia Parbel).

Corona – Insolvenzrecht: Die vom Regierungskabinett beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird von Rechtsprofessor Volker Römermann auf lto.de ausführlich analysiert und kritisiert. So seien die im Gesetzentwurf aufgeführten strengen Voraussetzungen für eine Widerlegung des vermuteten Corona-Zusammenhangs problematisch. Daneben bestünde in den kommenden Jahren aber auch die Gefahr der Schaffung von "Zombie-Gesellschaften", Unternehmen, für die bei nüchterner Betrachtung ein Insolvenzantrag keine schlechte Wahl wäre.

Corona – Vertragsrecht: Die von der Bundesregierung beschlossenen zivilrechtlichen Regeln zum Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie unterzieht Rechtsprofessor Thomas Riehm (community.beck.de) einer kritischen Würdigung. Das für Dauerschuldverhältnisse geltende Moratorium zugunsten von Verbrauchern und Kleinstunternehmen verschiebe das Problem "lediglich in der Zeit", löse es aber nicht. Problematisch sei zudem der vielfache Gebrauch unbestimmter Rechtsbegriffe, deren ausstehende Klärung gerade keine Rechtssicherheit schaffe.  
In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ schlägt der Habilitand Caspar Behme eine "vorübergehende Suspendierung gesetzlicher Gläubigerrechte" vor. Das geltende Recht bürde mit dem Verlust von Vergütungsansprüchen die Folgen aktueller Einschränkungen allein den betroffenen Unternehmen auf. Der "in diesen Tagen vielbeschworenen Solidarität" könne Genüge getan werden, wenn "der taumelnden Wirtschaft" bei coronabedingter Unmöglichkeit ihrer Leistung ein zumindest teilweiser Vergütungsanspruch verbleibe.

Suizidhilfe: In ihrem Feuilleton weist die FAZ (Christian Geyer) auf einen Artikel des Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU) hin, der in der katholischen Zeitschrift "Herder Korrespondenz" ausführe, es sei "offen", ob der Bundestag die im Suizidhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar enthaltenen Vorgaben vollziehen werde.

Justiz

OLG Dresden zu "Revolution Chemnitz": Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit dem Namen "Revolution Chemnitz" und weiterer Straftaten hat das Oberlandesgericht Dresden die acht Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Strafmildernd habe sich die zeitlich kurze Existenz der Gruppe und ihre wohl geringe tatsächliche Handlungsfähigkeit ausgewirkt, so die FAZ (Stefan Locke) über die mündliche Urteilsbegründung. Dagegen stehe die "geschlossen nationalsozialistische Gesinnung" der Gruppe, die durch die Inszenierung von Anschlägen einen Bürgerkrieg herbeiführen wollte. Über die von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitete Urteilsverkündung berichten auch SZ (Antonie Rietzschel) und taz (Konrad Litschko).

Annette Ramelsberger (SZ, ausführlicher auf sueddeutsche.de) kommentiert, dass es "kurzsichtig" wäre, darauf zu vertrauen, dass "so viel staatliche Stärke wie jetzt" noch nie war. "Genügend Extremisten in diesem Land" warteten auf einen "Tag X, an dem sie die Autorität des Staates angreifen".

KG Berlin zu Künast-Beschimpfungen: In ihrer Auseinandersetzung mit Beschimpfungen auf Facebook hat die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) einen weiteren Teilerfolg erzielt. Nach ihrer Beschwerde gegen eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Berlin beschloss nun das Kammergericht, dass weitere sechs der von ihr beanstandeten Kommentare als Beleidigungen einzustufen seien. Die Politikerin könne nun von Facebook die Herausgabe von Nutzerdaten in insgesamt zwölf Fällen verlangen, schreibt lto.de in einer ausführlichen Darstellung der Auseinandersetzung. Der Bericht der SZ (Max Hoppenstedt) legt dar, dass das geplante Gesetz gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus die Herausgabe von Nutzerdaten erleichtere. Ob dies dann auch tatsächlich zu Verurteilungen führe, hänge davon ab, "wo Gerichte im Einzelfall die Grenze zwischen strafbaren Inhalten und freier Meinungsäußerung ziehen".

OLG Braunschweig – MFK gegen VW: Bis zum 20. April 2020 müssen sich VW-Kunden, die an der Musterfeststellungsklage wegen Ansprüchen aus der Abgas-Affäre teilgenommen haben, entscheiden, ob sie den zwischen dem Autobauer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband ausgehandelten Vergleich beitreten wollen. Nach Darstellung der Welt (Olaf Preuß) rät der Prozessfinanzierer Profin hiervon ab. Vor allem Käufer neuerer Modelle mit geringerer Laufleistung sei mit einer Klage besser gedient.

OVG B-B zu Ausgangsbeschränkungen: Einen Eilantrag auf teilweise Aussetzung der in Brandenburg durch Verordnung untersagten "sonstigen Ansammlungen" und des Aufenthalts im öffentlichen Raum hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Die Maßnahmen fänden eine hinreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Sie seien auch verhältnismäßig, so lto.de über den Beschluss.

LG Hamburg zu Björn Höcke: Das Landgericht Hamburg hat dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, zu behaupten, dass ein Gericht den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke als Faschisten eingestuft habe. Tatsächlich habe die zugrundeliegende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen lediglich die Zulässigkeit einer in einem konkreten Kontext erfolgten konkreten Meinungsäußerung bewertet, schreibt lto.de über den nun bekannt gegebenen Beschluss aus der Mitte dieses Monats.

VG Köln zu Spielhallen-Schließungen: Das Verwaltungsgericht Köln hat 24 Eilanträge von Spielhallenbetreibern gegen die coronabedingte Schließung ihrer Betriebe durch Beschluss verworfen. Die auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verfügten Schließungen seien verhältnismäßig und dienten einem legitimen Ziel. Demgegenüber sei sozialer Kontakt ein wesentlicher Bestandteil von Spielhallen, so lto.de über die Entscheidung.

GBA – Stephan E.: zeit.de (Julian Feldmann u.a.) berichtet zu neuen Ermittlungsergebnissen des Generalbundesanwalts zum mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes. Stephan E. soll im Januar 2016 auf einen irakischen Flüchtling eingestochen haben, sein Anwalt bestreite den Vorwurf.

Recht in der Welt

Polen – Rechtsterrorismus: Ein polnisches Bezirksgericht hat drei Angeklagte wegen eines in der Ukraine verübten Terrorakts zu Haftstrafen verurteilt. Nach Aussage des geständigen Auftraggebers des Anschlags soll der Anstifter ein deutscher rechtsextremer Publizist gewesen sein, schreibt die taz (Sabine am Orde).

Ungarn – Corona und Notstand: In Ungarn bereitet Ministerpräsident Viktor Orban angesichts der Corona-Pandemie ein neues Gesetz vor, das ihm ermöglichen soll, den im Lande bereits verhängten Notstand per Dekret zu verlängern. Bislang sei hierfür ein Parlamentsentscheid notwendig gewesen, berichtet spiegel.de (Jan Puhl) und wirft dabei auch einen Blick auf Maßnahmen in anderen Ländern.

USA – Todesstrafe: Als 22. Bundesstaat der USA hat nun auch Colorado die Todesstrafe abgeschafft. Die drei im Staat bislang auf ihre Hinrichtung wartenden Häftlinge bleiben nunmehr lebenslänglich eingesperrt, berichtet zeit.de.

Juristische Ausbildung

Referendariat NRW: In Nordrhein-Westfalen werden zum Apriltermin keine Rechtsreferendare eingestellt. Die kurzfristig wegen der Coronakrise beschlossene Maßnahme treffe viele Bewerber empfindlich in ihrer Lebensplanung und auch finanziell, schreibt lto.de (Marcel Schneider). In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung sei aber auch denkbar, bei den nächsten Einstellungsterminen die doppelte Anzahl von Bewerbern zu berücksichtigen.

Sonstiges

Corona – Arbeitsrecht und Datenschutz: Das Gremium der unabhängigen Datenschutzbehörden hat jüngst Hinweise erteilt, wie Arbeitgeber Gesundheitsdaten ihrer Arbeitnehmer datenschutzkonform erheben und verarbeiten können. Rechtsanwalt Tobias Kohl analysiert auf lto.de die rechtlichen Grundlagen einer solchen Verarbeitung und legt im Weiteren dar, welchen Verhaltensregeln Arbeitnehmer unterworfen sind, die coronabedingt ins Home Office geschickt wurden.

Corona – Fußballerverträge: Für den FAZ-Einspruch prüft Rechtsanwalt Lennard Martin Lürwer die Möglichkeiten, Arbeitsverträge von Profifußballern angesichts der aktuellen Unmöglichkeit der Durchführung von Spielen vorzeitig zu beenden. Die Spielordnung des DFB schließe ordentliche Kündigungen aus, auch eine Berufung auf betriebsbedingte Gründe komme angesichts des vom Arbeitgeber zu tragenden wirtschaftlichen Risikos nicht in Betracht. Dies stehe auch außerordentlichen Kündigungen im Weg, sodass wohl nur die Geltendmachung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Frage komme.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. März 2020: Freiheit und Infektionsschutz / "Revolution Chemnitz" verurteilt / Teilsieg für Künast . In: Legal Tribune Online, 25.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41057/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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