Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. März 2013: Groß­kanzlei arbeitet für Justiz – Anwalts­honorare steigen – Wulffs "straf­recht­liche Ver­ant­wor­tung"

25.03.2013

Wenn die Staatsanwaltschaft sich von Großkanzleien helfen lässt, regt sich schon mal Widerstand bei den Strafverteidigern. Zu Recht? Außerdem in der Presseschau: Verwirrung um die Verfahrenseinstellung im Fall Wulff, steigende Anwaltshonorare nach Geheimtreffen, mehr Anwälte ans BVerfG, Grundgesetzänderungen statt NPD-Verbot und die Erkenntnis, dass Prokrastination im Jurastudium höchst unterhaltsam ist.

"Staat & Partner": Einem Bericht des Spiegel (Stefan Winter) zufolge beanstanden die Verteidiger der ehemaligen SachsenLB-Vorstände, dass die Staatsanwaltschaft mit der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zusammenarbeitet. Die Anklage wegen Untreue und "unrichtiger Darstellung von Bilanzen" nehme häufig auf ein Gutachten der Kanzlei Bezug. Der Verteidiger Sven Thomas sprach laut Spiegel von einer "unvertretbaren Privatisierung der Strafjustiz". Laut Spiegel könne problematisch werden, dass der Freshfields-Partner Thomas Emde große Teile der Arbeit an dem Gutachten an Hilfskräfte und Wirtschaftsprüfer von Deloitte delegiert habe: Laut Verteidigung habe der Bundesgerichtshof entschieden, Sachverständige hätten die "Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung", inklusive Delegationsverbot.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Verbot für "Therapien gegen Homosexualität": Wie FR-Online knapp meldet, plant die Grünen-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zum Verbot von "Therapien gegen Homosexualität" für Kinder und Jugendliche, der in Kürze im Bundestag beraten werden solle.

Profs warten auf Geld: Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Professoren-Besoldung Anfang letzten Jahres warten die Hochschullehrer in den meisten Bundesländern noch auf entsprechende Gesetze und höhere Grundgehälter, wie der Deutsche Holschulverband (DHV) laut Montags-SZ (Roland Preuß) beanstandete. Der wolle gegen die erwarteten Gesetze aber wiederum klagen, da die Grundgehälter "weitgehend mit den Zulagen verrechnet" würden und dies nicht dem Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung entspräche, so der DHV.

Leistungsschutzrecht: Wie die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet, hat der Gesetzentwurf für einen eigenen "Rechtsanspruch der Presseverlage" am Freitag auch den Bundesrat passiert. Unter Juristen sei indes noch umstritten, welche Länge die gebührenfreien "kleinsten Textausschnitte" haben dürfen. Zitate und Links durch "gewerbliche oder private Anbieter" seien jedenfalls "weiterhin uneingeschränkt erlaubt. Die Samstags-SZ (Johannes Boie/Susanne Höll) informiert ebenfalls über den Verzicht der SPD, im Bundesrat eine Mehrheit für den Vermittlungsausschuss zu finden. Dazu auch lto.de.

Bestandsdatenauskunft: Nach dem Beschluss des Bundestages zur sogenannten Bestandsdatenauskunft meint die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch), der Gesetzentwurf bleibe "nahe an der Verfassungswidrigkeit", sehe aber wenigstens zwei "rechtsstaatliche Sicherungen" vor: Einen Richtervorbehalt für den Zugriff auf Pin-Codes sowie Benachrichtigungspflichten. Weiter in der Kritik stehe, dass auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten auf die Daten zugegriffen werden dürfe.

Steigende Anwaltshonorare: Auf einem "Geheimtreffen" im Bundesjustizministerium haben, so die Samstags-FAZ (Joachim Jahn), "Ressortchefs und Staatssekretäre aus den Bundesländern" nicht nur höhere Gerichtskosten beschlossen, sondern sich auch auf die Anhebung der Anwaltsgebühren um mindestens zwölf Prozent geeinigt. Die Bundesländer hätten ihren Widerstand gegen letzteres - sie finanzieren dies über die Prozesskostenhilfe mit - aufgegeben im Gegenzug für die höheren Gerichtskosten.

Verfassungswidriger Rundfunkbeitrag?: Wie der Spiegel knapp meldet, sei eine NDR-Mitarbeiterin aus der Abteilung Finanzen in ihrer Doktorarbeit zum Thema "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" zu dem Ergebnis gekommen, das der "umstrittene" Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sei; er verstoße gegen finanzverfassungsrechtliche Vorgaben und sei gleichheitswidrig.

"Alle Macht den Aktionären": Im Wirtschaftsteil der Samstags-FAZ befasst sich Joachim Jahn mit den Plänen von Union und FDP, Aktionäre die Vergütung ihrer Vorstände selbst festlegen zu lassen. Die Idee sei zwar vernünftig und erspare auch einen Eingriff des Staates, zu hoch sollten die Erwartungen indes nicht sein: Die meisten Stimmen hätten wohl "institutionelle Anleger von Pensions- bis zu Hedgefonds". Festgelegt werden solle auch nur das "System der Vergütung". "Außerordentlich wichtig" sei aber, so Jahn, dass Anfechtungsklagen nicht zur Unwirksamkeit der Managerverträge führten.

Ströbele zu NPD-Verbot: Der NPD den "Geldhahn" zuzudrehen, fände der Bundestagsabgeordnete der Grünen Christian Ströbele besser als ein Verbot der Partei, so im Gespräch mit der Samstags-taz (Stefan Reinecke). Dies könne etwa über eine Grundgesetzänderung geschehen. Das Prinzip, "alle Parteien gleich zu behandeln", sei nicht Gegenstand der grundgesetzlichen Ewigkeitsgarantie. Die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei oder nur einzelner ihrer Betätigungsfelder würde aber weiter beim Bundesverfassungsgericht liegen, so Ströbele.

Mietrechtsreform - Eigenbedarfskündigung: Eine Änderung des § 577a BGB soll die Umgehung der bereits 2001 geänderten Vorschrift zur Verhinderung missbräuchlicher Eigenbedarfskündigungen besser verhindern. Für lto.de erläutert dies der Staatsanwalt Ralf Dietrich. Wohnungen in Mietshäusern können drei bzw. in Ballungszentren zehn Jahre nach Umwandlung in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die Umgehung "Erst verkaufen, dann umwandeln" soll nun auch untersagt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. März 2013: Großkanzlei arbeitet für Justiz – Anwaltshonorare steigen – Wulffs "strafrechtliche Verantwortung" . In: Legal Tribune Online, 25.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8400/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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