Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2026: Keine Ermitt­lungen wegen Pinoc­chio-Post / Res­i­li­entes Sachsen-Anhalt / Marokko verlor am BGH

25.02.2026

Die StA Heilbronn stellt ihre Ermittlungen wegen der Bezeichnung des Bundeskanzlers als Pinocchio ein. In Sachsen-Anhalt wird die institutionelle Resilienz in Angriff genommen. Marokko hat als Staat kein Klagerecht gegen deutsche Medien. 

Thema des Tages

StA Heilbronn – Politikerbeleidigung/Merz: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Facebook-Nutzer, der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als "Pinocchio" bezeichnet hatte, gem § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Post stelle eine "zulässige Machtkritik" dar. Die Polizei hatte einen Anfangsverdacht gesehen. LTO berichtet. 

Ob und in ggf in wie vielen Fällen wegen ähnlicher Bezeichnungen weiterhin wegen Beleidigung des Bundeskanzlers ermittelt wird, will das Bundeskanzleramt dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) künftig nicht mehr mitteilen. Derartige Auskünfte verletzten die Verfügungsbefugnisse von Polizei und Staatsanwaltschaften über die Daten. 

Im Feuilleton kritisiert Ronen Steinke (SZ) die Schwierigkeiten, rechtlich zulässigen Spott von einer strafbaren Beleidigung zu unterscheiden. "Wenn schon ausgebildete Kriminalpolizisten sich offenbar schwertun, zu erkennen, wo die juristische Grenze für erlaubten Spott verläuft, wie soll es da erst Bürgern gehen?" Andreas Rosenfelder (Welt) erinnert daran, dass quasi alle "der von den Medien zu Rate gezogenen Rechtsexperten" die nun von der StA getroffene Einschätzung vorhergesagt hätten. Gleichwohl sei es "ein Alarmsignal", dass "diese Frage überhaupt ernsthaft diskutiert" worden sei. Ebenso fragwürdig sei die Inanspruchnahme polizeilicher Arbeitskraft zur Aufnahme und Verfolgung derartiger Äußerungen, ein direktes Ergebnis des Schadens, "den die Verschärfung von Paragraf 188 in Deutschland verursacht hat".

Rechtspolitik

Resilienz in Sachsen-Anhalt: Ein Bündnis der aktuellen Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP mit den Oppositionsfraktionen Linke und Grüne hat sich nach Informationen von FAZ (Reinhard Bingener) und Welt (Kevin Culina) auf einen Gesetzentwurf verständigt, der Landtag und Landesverfassungsgericht gegen den zu erwartenden stärkeren Einfluss der AfD nach den Landtagswahlen im September schützen soll. So sei etwa vorgesehen, dass freie Verfassungsrichterstellen nach Vorschlag des Gerichts auch durch einfache Parlamentsmehrheit neu besetzt werden können, wenn die grundsätzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt.

Jasper von Altenbockum (FAZ) bezweifelt, ob durch solche Maßnahmen "das Vertrauen der Bürger in die Institutionen gestärkt wird." Tatsächlich würden sich CDU, FDP, SPD, Grüne und Linke "gegen eine AfD-Mehrheit" zu schützen versuchen. Dies habe nichts mit "Konsensdemokratie" zu tun, sondern sei “Magerdemokratie."

Spionage/Parlamentsrechte: Die taz (Christian Rath) sieht in dem Ende Januar im Bundestag in einem "Hauruck-Manöver" beschlossenen § 87a Strafgesetzbuch zu so genannten "Wegwerf-Agenten" ein Beispiel für das Problem, dass der Bundestag nach Änderungen eines Gesetzentwurfs kaum Zeit zur Beratung hat. Der Änderungsantrag mit dem neuen § 87a war von den Koalitionsfraktionen erst zwei Tage vor der Beschlussfassung in einem anderen Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Der Autor verweist in diesem Zusammenhang auf die am morgigen Donnerstag geplante Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über die Klage des früheren Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) gegen die parlamentarischen Abläufe beim so genannten Heizungsgesetz.

Bundestags-Wahlrecht/Parität: Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner plädiert auf dem Verfassungsblog dafür, in der verfassungsrechtlichen Diskussion über die Zulässigkeit geschlechterparitätischer Wahllisten "Extrempositionen" zu verlassen. Die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen hätten das Thema mitnichten beendet. Tatsächlich gebe es vielfältige, von der Autorin vorgestellte verfassungsrechtliche Ansätze, um den Verfassungsauftrag Gleichberechtigung auch im Wahlrecht zu verwirklichen.

Verantwortungseigentum: Nun schreibt auch die FAZ (Corinna Budras/Manfred Schäfers) über ein im Bundesjustizministerium erarbeitetes Konzeptpapier für eine neue Gesellschaftsform: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Die neue Rechtsform solle eine langfristige Unternehmensentwicklung sichern, indem alles Erwirtschaftete in das betreffende Unternehmen zurückfließt. Die dann eigenständige Rechtsform würde nachhaltigen oder gemeinwohlorientierten Zwecken dienen.

Kinder als Zeugen: Mit dem bereits vorgelegten Gesetzentwurf für eine psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche soll vor allem die oftmals als unangenehm empfundene oder sogar retraumatisierend wirkende zeugenschaftliche Aussage von Kindern erleichtert werden. Dies betonte Justizministerin Stephanie Hubig (SPD) bei einem Besuch im Amtsgericht Potsdam. Dort wurde ein kindgerechtes Vernehmungszimmer eingerichtet, das LTO beschreibt.

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: In der Debatte über Altersgrenzen bei der Nutzung von Social Media-Plattformen thematisieren Ernst Olcay Aydik und Simone Kuhlmann, Doktorand und Habilitandin, im FAZ-Einspruch die Probleme mit der Gesetzgebungskompetenz für angedachte Verbote oder Einschränkungen. Die E-Commerce-Richtlinie der EU begründe das Herkunftslandprinzip und versperre somit den Zugriff der nationalen Gesetzgeber auf digitale Dienste, die in einem anderen Land erbracht werden.

Justiz

BGH zu Berichterstattung über Marokko: Das Königreich Marokko kann gegenüber deutschen Medien nicht auf Unterlassung möglicherweise unzulässiger Berichterstattung klagen. Als Staat könne sich das Königreich nicht auf den Schutz persönlicher Ehre oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen, so der Bundesgerichtshof, der die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigte. Marokko hatte sich gegen Verdachtsberichterstattung von SZ und zeit.de aus dem Jahr 2021 gewendet, in denen der Einsatz der Spähsoftware Pegasus u.a. gegen den französischen Präsidenten Emmanuel Macron thematisiert wurde. Es berichten SZ (Ralf Wiegand), taz.de (Christian Rath), zeit.de (Sascha Venohr), LTO, beck-aktuell und tagesschau.de (Tobias Hinderks).

BGH zu Korruption am OLG: Am heutigen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof über die Verurteilung eines pensionierten Referatsleiters am Oberlandesgericht Jena. Der früher u.a. für das Beschaffungswesen der ordentlichen Gerichte in Thüringen zuständige Verwaltungsbeamte war vom Landgericht Gera wegen mehrfacher Untreue und Vorteilsannahme zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er in bedrängter persönlicher finanzieller Lage mehrfach Aufträge ohne Ausschreibungen vergeben und von begünstigten Firmen Kredite oder Zahlungserleichterungen erlangt hatte. Die StA verfolgt in der Revision die Anklage der Bestechlichkeit weiter, hierfür hatte dem LG eine direkte Gegenleistungsbeziehung zu konkreten Diensthandlungen gefehlt. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet vorab.

BGH zu Vergütungsvereinbarung: In der vergangenen Woche stellte der Bundesgerichtshof Grundsätzliches zur Wirksamkeit anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen klar. So sei der Vertragsinhalt zunächst durch Auslegung zu ermitteln und sodann die Erfüllung formeller und inhaltlicher Anforderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu prüfen. Eine Anerkenntnisklausel, nach der Rechnungsforderungen bei fehlendem oder verspätetem Widerspruch als anerkannt gelten, sei hingegen unwirksam. beck-aktuell berichtet.

BVerwG-Jahres-PK: Andreas Korbmacher, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, präsentierte den Jahresbericht des von ihm geleiteten Gerichts. Angesichts weiterhin leicht sinkender Eingangszahlen wird einer der elf Revisionssenate abgeschafft. Im kommenden Jahr werde das BVerwG u.a. über die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts des Bundespräsidenten in zivilrechtlichen Verfahren, eine Masernimpfpflicht für Schulkinder, Datenschutzpflichten des BND, das Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung und kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus entschieden. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

BFH-Jahres-PK: Auch der Bundesfinanzhof gab auf seiner Jahrespressekonferenz sinkende Eingangszahlen bekannt, die Schließung eines Senats habe in München "keine große Freude" ausgelöst, gibt beck-aktuell (Joachim Jahn) den Gerichtspräsidenten Hans-Josef Thesling wieder. Nachdem der BFH im vergangenen Jahr über das Bundesmodell der neuen Grundsteuer entschied, wird in diesem Jahr eine Entscheidung u.a. über das abweichende Modell Baden-Württembergs folgen. 

BFH zu Abschiedssfeier: Veranstaltet und bezahlt ein Unternehmen die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers, der in Rente geht, muss dieser die Kosten nicht als Arbeitslohn versteuern, entschied der Bundesfinanzhof. Es habe sich nicht um eine private Feier gehandelt, sondern um eine Firmenveranstaltung. LTO berichtet.

BFH zu Spekulationssteuer: Das Steuerprivileg für Gegenstände des täglichen Gebrauchs gilt grundsätzlich auch dann, wenn der betreffende Gegenstand ein Luxusgut ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof Ende Januar. Im zugrundeliegenden Fall bedeutet dies, dass der Kläger für den Gewinn aus dem Verkauf eines Wohnmobils zum Preis von mehr als 300.000 Euro keine Steuern zahlen muss. FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell berichten.

LG Hamburg zu Theo Müller vs. Campact: Der von Unternehmer Theo Müller beantragte Eilrechtsschutz gegen eine Kampagne der Organisation Campact, wonach Müller ein Unterstützer der AfD sei, wurde vom LG versagt. Es handele sich um eine Meinungsäußerung, nicht um eine Tatsachenfeststellung. Wegen einer nicht erfolgten "durchgreifenden Distanzierung" Müllers von der Partei sei der Unterlassungsanspruch unbegründet. Es berichten FAZ (Michael Hanfeld) und spiegel.de (Ann-Katrin Müller).

LG Bielefeld – Richter als Anwalt: Bereits zum zweiten Mal befasst sich das Landgericht Bielefeld mit der Sache eines Amtsrichters, der neben seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit auch als Anwalt aufgetreten sein soll. Das LG gab zum Prozessauftakt zu verstehen, dass es gewichtige Indizien für die Annahme der angeklagten besonders schweren Urkundenfälschung sieht. Der Angeklagte dürfte aber vorrangig daran interessiert sein, seine Strafe auf unter ein Jahr zu drücken, um ungeachtet möglicher disziplinarrechtlicher Konsequenzen einer automatischen Entfernung aus dem Richterdienst zu entgehen. Nach Beobachtung von LTO (Markus Sehl/Jakob Becker) wird das LG "noch einmal richtig einsteigen in die Beweisaufnahme".

LG Leipzig – Bitcoin-Milliarden: Wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in zahlreichen Fällen müssen sich am Landgericht Leipzig der Chef des illegalen Streamingportals Movie2k.to und ein für ihn arbeitender Programmierer verantworten. Es berichten FAZ (Marcus Jung), Hbl (Rene Bender/Lars-Marten Nagel) und beck-aktuell. Die von den Ermittlungsbehörden sichergestellten Bitcoin im Wert von mehr als zweieinhalb Milliarden Euro lagern auf einem Verwahrkonto.

LG Berlin II zu Facebook-Freunde-Finder: Mit nun veröffentlichtem Urteil entschied das Landgericht Berlin II bereits Anfang Dezember, dass die sogenannte Freunde-Finder-Funktion auf Facebook gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Aufgrund der Funktion konnte Facebook auch die Daten von Menschen erfassen, die überhaupt nicht Mitglied der Plattform sind und die in der Regel einer Datenverarbeitung auch niemals zugestimmt haben. LTO berichtet.

LG München I – Jan Böhmermann: Am morgigen Donnerstag verhandelt das Landgericht München I über die gegen den Satiriker Jan Böhmermann gerichtete Unterlassungsklage des Vizechefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Manuel Ostermann. Der Kläger sieht sich durch Äußerungen in Böhmermanns Sendung verunglimpft. Darüber hinaus insinuiere der beanstandete Beitrag von Böhmermann, dass die Bundespolizei das Aufnahmeprogramm für gefährdete Menschen aus Afghanistan bewusst sabotiert habe. Den Fall stellt die Welt (Alexander Dinger) vor.

LG Koblenz zu Mord an Ehefrau: Wegen heimtückischen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau hat das Landgericht Koblenz einen 31-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts beruhte die Tat auf einem Motivbündel; u.a. habe der Angeklagte Angst gehabt, künftig weniger Umgang mit dem gemeinsamen Sohn zu haben. Niedrige Beweggründe wie Besitzdenken sah das Gericht nicht, der Angeklagte habe sich bereits mit einer neuen Lebenspartnerschaft arrangiert. Die FAZ (Julia Anton) berichtet.

VG Berlin zu WEG-Pflichten: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann vom zuständigen Bezirksamt dazu verpflichtet werden, ihr Mehrfamilienhaus fachkundig vor eintretendem Regen zu schützen. Dies entschied laut LTO das Verwaltungsgericht Berlin. Die behördliche Anordnung erfolgte, nachdem die Sondereigentümerin des Dachgeschosses das Dach wegen Umbauten entfernte, diese aber nicht zu Ende führte.

AG Berlin-Mitte zu Eigenbedarfskündigung: Das im Falle einer Eigenbedarfskündigung erforderliche besondere Nutzungsinteresse ist nach Ansicht des Berliner Amtsgerichts Mitte noch nicht gegeben, wenn die Kündigung dem eigenen Kind ein künstlerisches und transfreundliches Umfeld sichern soll. Im konkreten Fall hatte eine Mieterin ihrem Untermieter gekündigt und war daher auch weniger schützenswert als ein Eigentümer. Über das Mitte Januar verkündete Urteil berichtet beck-aktuell.

Recht in der Welt

Italien – Abschiebezentrum in Albanien: Weil er ohne formellen richterlichen Beschluss in ein Abschiebezentrum nach Albanien überstellt wurde, ist einem bis dato in Italien lebenden Algerier von einem römischen Gericht nun eine Entschädigung von 700 Euro zugesprochen worden. Die Entscheidung zog eine wütende Reaktion von Ministerpräsidentin Georgia Meloni nach sich. Diese sei auch mit dem im März anstehenden Referendum über eine Justizreform zu erklären, schreibt die SZ (Elisa Britzelmeier).

USA – Zölle: Nach der von der SZ (Peter Burghardt) rekapitulierten Supreme Court-Entscheidung über die von US-Präsident Donald Trump mit falscher Rechtsgrundlage angeordneten Importzölle fasst die FAZ (Sofia Dreisbach) die nachfolgenden Beschimpfungen des Gerichts durch den Präsidenten zusammen und erinnert an die von ihm betriebenen Nominierungen mehrerer Richter. Nach Darstellung des Hbl (Christoph Schlautmann) bereiten zahlreiche Unternehmen Klagen gegen die Zollbehörde CBP vor, mit dem Ziel, unrechtmäßig vereinnahmte Zölle zurückzuerlangen. Aussagen über etwaige Rückerstattungen machte der Supreme Court nicht. Ungeachtet dieser Unsicherheiten hat der Logistikkonzern Fedex nun eine erste solche Klage erhoben. Dies schreibt beck-aktuell.

Brasilien – TÜV Süd: Am Obersten Bundesgericht Brasiliens begann nun die strafprozessuale Aufarbeitung des katastrophalen Dammbruchs im Jahr 2019. An geplanten 76 Verhandlungstagen soll die Schuld von 17 Angeklagten, unter ihnen Mitarbeitende einer Tochterfirma des TÜV Süd, geklärt werden. Bereits vor geraumer Zeit hatte sich die für das Projekt verantwortliche Bergbaufirma zu Entschädigungszahlungen verpflichtet. Eine strafrechtliche Verantwortung lehne das Unternehmen aber weiterhin ab, so die taz (Christine Wollowski).

Sonstiges

OB-Wahl Freiburg: Social Media-Auftritte des Freiburger Oberbürgermeisters Martin Horn (parteilos) werden von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gemanagt, hat die FAZ (Jochen Zenthöfer) erfahren. Ob dies im Vorfeld der Ende April anstehenden Bürgermeisterwahlen zulässig ist, prüfe nun das die Rechtsaufsicht ausübende Regierungspräsidium Freiburg.

Institut für Ostrecht: Die Uni Kiel will das angeschlossene Institut für Osteuropäisches Recht schließen. Dies schreibt die FAZ (Frederik Orlowski) und zeichnet die Entstehung des Instituts nach. Die Entscheidung begründet der Dekan der Juristischen Fakultät mit der Orientierung der meisten osteuropäischen Staaten am Europarecht. Hierdurch sei eine "spezifisch rechtliche Expertise" nicht mehr gefragt.

Ticket-Schwarzmarkt: Rechtsprobleme rund um den zumeist nicht erlaubten Weiterverkauf von Veranstaltungstickets behandelt der ARD-RadioReportRecht (Tobias Hinderks) und spricht zu diesem Zweck unter anderem mit dem Präsidenten des FC St. Pauli.

Law and Literature: Ein Podcast des US-Rechtsmagazins Courthouse News thematisiert Berührungspunkte zwischen fiktionalen Welten und deren rechtlichen Strukturen. Jannina Schäffer (beck-aktuell) empfiehlt ihn.


Anm. d. Red.: Beitrag in der Version vom 25.2.2026, 11.11 Uhr: Korrigiert wurde, dass bei dem Korruptionsverdachtsfall das OLG Jena betroffen war und nicht das OLG Naumburg. 


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59397 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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