Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2017: Lebens­lang für "Reichs­bürger" / Staats­an­walt­schaft bei Fresh­fields / Jour­na­lismus in der Türkei

24.10.2017

Justiz

BVerfG – Zensus: Auf Klage der Stadtstaaten Berlin und Hamburg verhandelt das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes für den Zensus 2011. Die Städte behaupten eine Benachteiligung durch die verwendete Stichprobenmethode, berichten swr.de (Gigi Deppe) und taz-Berlin (Christian Rath). Diese hätte etwa im Falle Berlins rechnerisch einen Einwohnerrückgang um 180.000 Menschen und demzufolge auch weniger Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich bewirkt.

OLG München – NSU: Am heutigen Dienstag wird das Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt. Nach Entscheidungen über anhängige Befangenheitsanträge könnten die Plädoyers der Nebenklagevertreter beginnen, schreibt die SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm).

LG Frankfurt/O.  Denkzettel? Das Landgericht Frankfurt an der Oder muss darüber entscheiden, ob zwei Frauen einem Mann, mit dem sie jeweils zuvor liiert waren, einen ungewöhnlichen "Denkzettel" verpasst haben, oder sich durch die Tat wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht haben. Das Opfer wurde im März 2015 in einen brandenburgischen Wald verbracht und dort nach Prügel nackt ausgesetzt. Nach Darstellung einer Angeklagten sei eine Racheaktion für vorangegangene Gewalt aus dem Ruder gelaufen, so lto.de. Das Gericht habe aber in Rechtsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten klargestellt, dass es von der Angeklagten beschriebenen mysteriösen Helfern bei der Tat wenig Glauben schenke.

LG Stuttgart – Schlecker: Wie erwartet hat das Gericht im Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder das Verfahren zu einigen Vorwürfen vorläufig eingestellt. Eine Anfrage der Verteidigung, ob für den Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe in Betracht komme, habe das Landgericht Stuttgart nicht beantworten wollen, schreibt die FAZ (Oliver Schmale). Ein Urteil könnte Ende November ergehen.

GStA Frankfurt/M. – Freshfields: Büros am Frankfurter Standort der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wurden in der vergangenen Woche durch Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main durchsucht. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem Gutachten, das Anwälte der Kanzlei zu sogenannten Cum-Ex-Geschäften erstellt haben, schreibt die FAZ (Marcus Jung). Der Bericht der SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott) geht auch auf das Wirken sogenannter Anwaltsfabriken wie Freshfields und "anderer großer Namen der Branche" in Großverfahren und privat geführten Ermittlungen oder in der Gesetzesproduktion ein.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2017: Lebenslang für "Reichsbürger" / Staatsanwaltschaft bei Freshfields / Journalismus in der Türkei . In: Legal Tribune Online, 24.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25187/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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