Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2023: BGH zum Recht auf Ver­ges­sen­werden / BGH zu Schein­selb­stän­dig­keit in der Anwalts­kanzlei / Umfrage zum Jura­stu­dium

24.05.2023

Der BGH setzt EuGH-Entscheidung um und präzisiert das Recht auf Vergessenwerden. Scheinselbständige Arbeit in der Anwaltskanzlei hat strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen. Umfrage über die juristische Ausbildung wird veröffentlicht.

Thema des Tages

BGH zum Recht auf Vergessenwerden: Wer Suchmaschinen wie Google untersagen lassen möchte, bestimmte Suchergebnisse in der Trefferliste zum eigenen Namen anzuzeigen, weil sie falsche Informationen enthalten, trägt dafür die Beweislast, d.h. er muss "relevante und hinreichende Nachweise" beibringen, dass die in den beanstandeten Beiträgen angeführten Informationen tatsächlich "offensichtlich unrichtig" sind. Die Unrichtigkeit muss weder bereits durch ein Gerichtsurteil bestätigt sein noch muss Google selbst recherchieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof und setzte dabei die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2022 um. Im konkreten Fall wurde die Revision eines klagenden Ehepaars aus der Finanzbrache weitgehend zurückgewiesen, weil sie die Unrichtigkeit der monierten Texte nicht ausreichend belegen konnten. Erfolg hatte nur die Klage gegen die Anzeige ihrer Fotos als Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails). Weil diese für sich genommen nicht aussagekräftig seien, überwiege in diesem Fall das Recht am eigenen Bild. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), LTO und tagesschau.de (Klaus Hempel), letztere in Frage-und-Antwort-Form.

Sven Astheimer (FAZ) hält die Entscheidung für angemessen und ausgewogen. Internet-Riesen wie Google hätten lange gebraucht, ehe der "Wert von Verantwortung und klaren Regeln erkannt" worden sei. Es bleibe offen wie "die neue Generation Künstlicher Intelligenz um ChatGPT" hiermit umgehe. Christian Rath (BadZ) weist darauf hin, dass die aktuelle BGH-Entscheidung nur die Beweislast in Fällen betrifft, bei denen eine Auslistung wegen Unrichtigkeit der Information verlangt wird. Daneben gelte das Recht auf Vergessenwerden aber auch bei veralteten und peinlichen Informationen. Hier müsse Google auslisten, wenn keine öffentlichen Interessen dagegen stehen.

Rechtspolitik

Wahlalter: Reinhard Müller (FAZ) zeigt sich im Leitartikel wenig angetan von der vom Bundespräsidenten vorgebrachten Idee, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Zwar seien junge Menschen – wie "übrigens auch in früheren Generationen" – politisch interessiert. Um sich auszudrücken, stünden ihnen aber "heute viel mehr Kanäle" als früher zur Verfügung. Zudem würden Abstimmungsberechtigte "in der Regel auch das Wohl ihrer Nachkommen" berücksichtigen. Es bleibe offen, ob mit einer Absenkung auch eine Herabstufung der Volljährigkeit einhergehen solle, wie dies vor nun mehr als 50 Jahren geschehen ist. Der Bundespräsident täte gut daran, seine Finger vom "tagespolitischen Klein-Klein" zu lassen.

Digitalisierung der Verwaltung: Am morgigen Mittwoch will das Bundeskabinett einen Entwurf für die Novelle des Onlinezugangsgesetzes beschließen. Die Bundesregierung will die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen dazu zwingen, für ihre digitalen Angebote wie Führerscheinverlängerungen das bereits seit 2019 zur Verfügung stehende individeulle digitale Konto Bund-ID zu nutzen. Auch finanzielle Hilfen des Staates sollen über dieses Konto laufen. FAZ (Corinna Budras) und SZ (Markus Balser) berichten.

Geschlechtliche Selbstbestimmung/Elternschaft: Rechtsanwältin Lucy Chebout kritisiert im Verfassungsblog die im aktuellen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes vorgesehenen Regelungen des Abstammungsrechts. So bleibe "im Geburtenregister die binär-zweigeschlechtliche Eintragung als 'Mutter' und 'Vater' zwingend". Hierdurch werde "das Abstammungsrecht als heteronormativ und binär-zweigeschlechtlich" fortgeschrieben und die in Aussicht gestellte "Interimslösung" tatsächlich "die Eltern-Kind-Zuordnung für queere Personen an keiner Stelle besser, sondern in mancher Hinsicht sogar komplizierter machen." Die Autorin stellt "queere Rechtsmobilisierung" in Aussicht, sollte der im Entwurf als trojanisches Pferd enthaltene "Gender Trouble" nicht beseitigt werden.

Chatkontrolle: Der Deutsche Anwaltvereins hat die Pläne der EU-Kommission für eine Chatkontrolle als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Die zu erwartende, von Ermittlungsbehörden zu bearbeitende Datenflut lasse erwarten, dass diese praktisch lahmgelegt werden. So komme man dem Ziel, der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern, nicht näher. netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichtet

Recht auf Reparatur: Innerhalb der Beratungen über ein EU-weites "Recht auf Reparatur" hat sich das EU-Parlament nun dafür ausgesprochen, Herstellern die sogenannte Oboloszenz zu verbieten. Dies beschreibe die bewusste Verkürzung der Lebenszeit eines Produkts, erklärt netzpolitik.org (Franziska Rau). Im Recht und Steuern-Teil der FAZ bemängelt Felicitas Wöhler, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum, den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf. Zwar sei ein grundsätzlicher Vorrang der Reparatur gegenüber dem Austausch eines Gerätes sinnvoll. Dass erstere aber unter einen Möglichkeitsvorbehalt gestellt werde, zudem nur für Produkte innerhalb der Regelungsbereiche von Ökodesign-Verordnungen gelte, entwerte den begrüßenswerten Ansatz entscheidend.

Homeoffice: Die BadZ (Christian Rath) schildert ausführlich die bisherige Diskussion um einen generellen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Homeoffice und die zwischenzeitlich geltenden speziellen Regelungen zur Vermeidung von Corona-Infektionen. Bis zum Sommer führt das Bundesarbeitsministerium eine "virtuelle Politikwerkstatt" durch, um sein weiteres Vorgehen vorzubereiten.

Nachlassabwicklung: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ plädieren Rechtsprofessor Reinhard Zimmermann und der wissenschaftliche Referent Jan Peter Schmidt für eine grundlegende Reform des Rechts der Nachlassabwicklung. Aktuell müssten sich Erben in relativ kurzer Zeit für oder gegen eine Erbausschlagung entscheiden. Wer dies aus Angst tue, mit erheblichen Verbindlichkeiten des Erblassers belastet zu werden, könne diese Entscheidung nur unter erheblichen Schwierigkeiten revidieren. Besser sei etwa eine Haftungsbeschänkung auf die Erbmasse.

Justiz

BGH zu scheinselbständiger anwaltlicher Tätigkeit: Der Bundesgerichtshof hat in einem nun veröffentlichten Urteil von Anfang März die Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen bestätigt. Der Anwalt hatte zwölf Rechtsanwälte nur zum Schein als selbständige freie Mitarbeiter beschäftigt. Der BGH wendete die von der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Grundsätzen für die Abgrenzung abhängiger und freier Mitarbeit an. Das anwaltliche Berufsbild und die Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung ergäben im wesentlichen keine Abweichung hiervon. Entscheidend sei bei der selbständigen Tätigkeit von Anwälten vor allem die Belastung mit einem Unternehmensrisiko. Die betreffenden Anwälte seien für ihre Tätigkeit jedoch nach einem festen Jahreshonorar vergütet worden, auf dessen Grundlage sie anteilmäßig monatliche Rechnungen stellten. Neben der Verurteilung könnten den arbeitgebenden Anwalt nun auch Nachforderungen von Beiträgen des Versorgungswerkes treffen. LTO (Markus Sehl/Alexander Cremer) stellen das Urteil und seine Folgen ausführlich dar.

LG Bonn – Cum-Ex/Christian Olearius: Nach Informationen des Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) hat das Landgericht Bonn den 18. September als Beginn des Verfahrens gegen den Bankier Christian Olearius bestimmt. An 28 Verhandlungstagen bis zum 28. März des kommenden Jahres solle die Große Strafkammer des Gerichts klären, ob Olearius sich wegen schwerer Steuerhinterziehung in Höhe von knapp 280 Millionen Euro strafbar gemacht hat. Die bisherigen Urteile gegen Cum-Ex-Steuerbetrüger gäben dem vormaligen Chef der Warburg-Bank, der sich unter Kollegen gern als moralische Instanz geriert habe, keine große Hoffnung. Sein Verteidiger-Team um Peter Gauweiler werde "im Hintergrund" auch von Thomas Fischer unterstützt.

LG Leipzig zu Neonazi-Ausschreitungen: Am Landgericht Leipzig ist ein niedersächsischer Neonazi wegen der Beteiligung an den rechtsextremen Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz im Januar 2016 in der Berufungsinstanz verurteilt worden. Obgleich das Gericht die Einlassungen des Angeklagten als Schutzbehauptungen bezeichnet habe, hielt es ihm eine positive Sozialprognose zugute, bemerkt zeit.de (Henrik Merker).

LG Stuttgart – Radio Dreyeckland: Gegen die letztwöchige Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, eine Anklage gegen einen Journalisten von Radio Dreyeckland nicht zuzulassen, hat die Staatanwaltschaft nun fristgemäß Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Dies berichtet LTO.

AG Plön zu Sucharit Bhakdi: Am schleswig-holsteinischen Amtsgericht Plön ist der Mikrobiologe und Kritiker der Corona-Impfungen, Sucharit Bhakdi, vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Bei den zwei beanstandeten Äußerungen Bhakdis in einem Videointerview und einer Wahlkampfveranstaltung könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie als Kritik an der israelischen Regierung und nicht an jüdischen Menschen im Allgemeinen zu verstehen seien, so das Gericht. Die Berichte von LTO, spiegel.de (Julia Jüttner) und zeit.de (Christian Parth) heben die rege Anteilnahme mehrer hundert Anhänger:innen Bhakdis im und vor dem Gericht hervor.

VG Berlin zu Trauzeugenaffäre: Nach einer erfolgreichen Klage des Tagesspiegels hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun die erbetene Auskunft über Begrüßungsformalien in der Findungskommission für den Chefposten der Deutschen Energie-Agentur erteilt. Die beteiligten Ministeriumsmitarbeiter könnten sich nicht mehr erinnern, ob der mittlerweile zurückgetretene Staatssekretär Patrick Graichen (Grüne) ihm persönlich bekannte Bewerber mit einem "Du" begrüßt habe. Eben dies hatte Graichen gegenüber dem Bundestag behauptet und damit nahegelegt, dass er seine persönliche Nähe zu den Geladenen offengelegt hatte. Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

StA Darmstadt – Sabah: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen Journalisten der türkischen Tageszeitung Sabah wegen des Vorwurfs der gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten, strafbar nach § 126a Strafgesetzbuch. Die Beschuldigten sollen in Artikeln die in Deutschland befindlichen Aufenthaltsorte von Kritikern des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan offengelegt haben. In einem Interview mit spiegel.de (Ansgar Siemens) bestreitet Rechtsanwalt Mustafa Kaplan als Vertreter eines der Beschuldigten den Vorwurf und behauptet, dass eine zwischenzeitliche Durchsuchung seines Mandanten im zeitlichen Zusammenhang der Wahlen in der Türkei politisch motiviert gewesen sei. Der von Sabah und anderen Zeitungen des Landes betriebene "Paparazzi-Journalismus" müsse nicht jedem gefallen, die Beschlagnahme beruflich genutzter Datenträger sei jedoch als Angriff auf die Pressefreiheit ein "Skandal."

Recht in der Welt

Niederlande – RAin Inez Weski: Die Untersuchungshaft gegen die niederländische Staranwältin Inez Weski wurde jüngst bis in den Juni verlängert. Dies berichtet die SZ (Thomas Kirchner) in einer ausführlichen Darstellung des Falles und seines Hintergrunds, dem Marengo-Verfahren gegen den mutmaßlichen Drogenboss Ridouan Taghi. Das Urteil im Marengo-Verfahren sei ursprünglich für den Herbst geplant gewesen.

Großbritannien - Polizeischutz für Prinz Harry: Während eine Entscheidung über die Herabstufung der Sicherheitsstufe für ihn und seine Familie noch aussteht, hat Prinz Harry in der Frage der Finanzierung des Personenschutzes eine Niederlage erlitten. Harry hatte angeboten, diese Kosten selbst zu tragen, die zuständige Polizeibehörde dies aber aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Es dürfe nicht sein, dass sich wohlhabende Menschen polizeilichen Schutz erkaufen. Der High Court hat die Klage nun als unzulässig abgewiesen, berichtet u.a. spiegel.de.

Juristische Ausbildung

Empirische Studie: Eine mehr als 800 Seiten dicke Studie im Auftrag des Bündnisses zur Reform der juristischen Ausbildung stellt die Meinung von Lernenden, Lehrenden und Praktizierenden zu den Bedingungen der juristischen Ausbildung dar. An der Umfrage nahmen mehr als 11.000 Personen teil, die Zustimmung oder Ablehnung zu vorformulierten Thesen äußern konnten. LTO-Karriere (Luisa Berger) berichtet vorab über die Ergebnisse. So  seien 52 Prozent der Befragten unzufrieden mit der Ausbildung. 73 Prozent wünschten sich emotionale Entlastung. 52 Prozent lehnen eine Umstellung auf das Bologna-System mit Bachelor- und Master-Abschlüssen ab. 70 Prozent wollen den Freischuss beibehalten. 67 Prozent der Befragten sprachen sich für eine bundesweite Einführung des sogenannten E-Examens aus.

Sonstiges

Beate Zschäpe: Die als Mittäterin der rechtsterroristischen NSU-Anschläge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Beate Zschäpe hat sich in der JVA Chemnitz gegenüber Mitgliedern des bayerischen Untersuchungsausschusses "NSU II" mündlich ausführlich über ihr Leben im Untergrund geäußert. Sie habe hierbei auch eine Mitverantwortung für Morde eingeräumt, eine direkte Tatbeteiligung aber weiterhin verneint. Grund für ihre Aussagebereitschaft dürfte die Hoffnung auf eine Haftverkürzung sein, mutmaßen SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Alexander Kauschanski).

Dass sie hierbei auch auf eine Teilnahme an einem Aussteigerprogramm spekuliere, wie dies der damalige Mitangeklagte Andre Eminger bereits in Angriff genommen habe, könne ihr nicht verwehrt werden, kommentiert Annette Ramelsberger (SZ). Immerhin räumten ihre jetzigen Aussagen jegliche Zweifel an der grundsätzlichen Richtigkeit des Urteils des Oberlandesgerichts München aus.

Rechtssprache: Rechtsreferendarin Katharina Weidl begründet im FAZ-Einspruch die Kompliziertheit der Sprache von Rechtstexten mit der Notwendigkeit ihrer Funktionalität. Einfachere Formulierungen hingegen würden auch juristischen Laien den Zugang zu Urteilen, Gesetzen und Bescheiden erleichtern und damit deren Akzeptanz erhöhen. Die Fähigkeit zu verständlichem Ausdruck ohne gleichzeitigen Verlust an Präzision und Effizienz sollte in der juristischen Ausbildung stärker vermittelt werden.

Grundrechte-Report/Klimaprotest: Der diesjährige Grundrechte-Report wurde von Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer präsentiert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Klima-Proteste der Letzten Generation. Laut Baer seien Gerichte keine Orte, an denen Klimapolitik konkret ausgestaltet werden solle. Es gebe auch kein Recht auf Widerstand. Es berichten die FAZ (Marlene Grunert) und taz.de (Christian Rath).

Polizei und Rassimus: Die Polizeihochschule Duisburg hat der Pädagogin Bahar Aslan die Zusammenarbeit aufgekündigt, nachdem sie einen Tweet über "braunen Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden" veröffentlichte. Aslan hatte an der Hochschule über "interkulturelle Kompetenz" doziert. Nordrhein-Westfalen habe "rechtlich" nichts gegen die Dozentin in der Hand, bemerkt die SZ (Ronen Steinke). Ihr werde lediglich kein neuer Lehrauftrag erteilt.

Dass ein Funktionär der Gewerkschaft der Polizei Aslan vorgeworfen habe, eine "Rassismuskeule" verwendet zu haben, stelle sich im Ergebnis als Täter-Opfer-Umkehr dar, kommentiert Lea Schönborn (zeit.de). Es blende auch den bisherigen Lehrauftrag der Pädagogin aus, die in Umsetzung hehrer Verlautbarungen die Aufgabe übernommen hatte, in Polizei und Sicherheitsbehörden ein Bewusstsein für Rassismus in den eigenen Reihen zu entwickeln.

Anwaltliches Netzwerken: Rechtsanwältin Anja Schäfer erklärt auf LTO-Karriere, wie zielgerichtete Netzwerkarbeit eine erfolgreiche anwaltliche Karriere begünstigen kann.

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2023: BGH zum Recht auf Vergessenwerden / BGH zu Scheinselbständigkeit in der Anwaltskanzlei / Umfrage zum Jurastudium . In: Legal Tribune Online, 24.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51838/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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