Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2021: AfD gegen Jus­tiz­pres­se­kon­fe­renz / Vor­stoß für Steu­er­tran­s­pa­renz / Kli­maklagen als Stra­tegie

24.02.2021

Trotz Niederlage im Eilverfahren will die AfD weiter die Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts verändern. Die EU will Transparenz bei Unternehmenssteuern schaffen. Aktivisten wollen mit Klimaklagen das Klima retten.

Thema des Tages

VG Karlsruhe – BVerfG-Pressearbeit: Mit einer beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobenen Klage begehrt die AfD die Feststellung, dass die vom Bundesverfassungsgericht gepflegte Praxis, die Mitglieder der Justizpressekonferenz vorab und vertraulich über bevorstehende Urteile zu informieren, ihr Recht auf ein faires Verfahren verletze. Den konkreten Anlass bildet die im vergangenen Juni ergangene Entscheidung des BVerfG zur – untersagten – Veröffentlichung eines AfD-kritischen Interviews von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf der Webseite des Ministeriums. Dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) liegt die Klageschrift vor. In dieser rüge die AfD, dass der Informationsvorsprung der Journalisten die Vertreter der Partei in Statements "unkundig, uninformiert, überfordert und mit dem Verfassungsrecht fremdelnd" erscheinen lasse. Eine Eilentscheidung des VG ging im Sommer zuungunsten der Partei aus.

Rechtspolitik

Steuertransparenz: Die von der EU-Kommision schon 2016 vorgeschlagene EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz durch ein "country-by-country-reporting" wird am morgigen Donnerstag im EU-Rat der Wirtschaftsminister wahrscheinlich die erforderliche Mehrheit finden, berichtet die SZ (Björn Finke)Danach sollen große Unternehmen dazu verpflichtet werden, Umsätze, Gewinne und Steuerzahlungen in allen Mitgliedstaaten offenzulegen. So sollen Gewinnverschiebungen öffentlich werden. Deutschland werde sich wegen Uneinigkeit der Regierungskoalition bei der Abstimmung wohl enthalten. In einem separaten Kommentar bezeichnet es Björn Finke (SZ) als "hervorragend" und "überfällig", die Initiative zu verwirklichen. Um ihren Ruf besorgte Unternehmen "würden ihre legalen Tricksereien" einstellen, "Steueroasen wie Luxemburg" ihr "Geschäftsmodell" überdenken.

BND-Gesetz: Bei der Expertenanhörung zur geplanten Novellierung des BND-Gesetzes äußerten mehrere der geladenen Sachverständigen Kritik an den BND-Befugnissen zur strategischen Überwachung im Ausland. Konkret ging es um eine Begrenzung des BND-Zugriffs, das Hacken im Ausland, den Schutz von Medien und die Geheimdienstkontrolle. Der Bericht von netzpolitik.org (Andre Meister) prognostiziert, dass der Entwurf gleichwohl in wenigen Wochen vom Bundestag verabschiedet werde, nur um später erneut vor dem BVerfG zu landen.

Corona – Rechte von Geimpften: Angesichts der neuesten Erkenntnisse zur wohl nicht bestehenden Infektiösität von jenen Geimpften, denen das Vakzin von Biontech verabreicht wurde, fordert Christian Rath (LTO) "eine politische Entscheidung" des Bundestags zum weiteren Umgang mit Betroffenen. Statt eines "Flickenteppichs unterschiedlicher Gerichtsurteile" sei eine Entscheidung über Einschränkungs-Ausnahmen für Geimpfte durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes angezeigt. Der Autor diskutiert verschiedene Konstellationen und Aspekte der komplexen Entscheidung. Er wendet sich gegen die "voreilige" Annahme, es könne "nur eine Lösung" geben.

Justiz

Klimaklagen: Ein Hintergrundbericht auf deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) befasst sich vertieft mit dem Phänomen sogenannter Klimaklagen. Ausgehend von einer Entscheidung des obersten niederländischen Gerichts, das die Regierung 2019 dazu verurteilte, Treibhausgasemissionen auf ein bestimmtes Niveau zu senken, versuchen auch hierzulande Aktivisten, staatliche Maßnahmen gerichtlich zu erzwingen. Hierbei gebe es allerdings häufig Probleme mit der Klagebefugnis. Am Beispiel der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wird das Prinzip strategischer Klagen erläutert.

EGMR zu Whistleblower: Auf LTO bewertet Robert Brockhaus, wissenschaftlicher Mitarbeiter, die Auswirkungen des letztwöchigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Kündigung eines Whistleblowers für die deutsche Rechtslage als "überschaubar". Die gerichtlichen Feststellungen zum Aufklärungsaufwand, den der Whistleblower vor seiner Strafanzeige hätte betreiben müssen, seien "dürftig". Rechtlich sei zu beanstanden, dass die Bewertung der Authentizität der Informationen, die dem Mediziner zur Verfügung gestanden hatten, "mit der ex post festgestellten Unbegründetheit" des von ihm verfolgten Verdachts vermengt worden sei. Bei einer nationalen Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie entsprechend dem Entwurf des Bundesjustizministeriums hätte die Meldung wohl keine Kündigung rechtfertigen können, weil eine Meldung wegen des Verdachts von Straftaten grundsätzlich Kündigungsschutz biete.

BVerfG zu DSGVO-Bagatellschaden: Der von Mitte Januar stammende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur fachgerichtlichen Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof bei der Klärung von Schadensersatzansprüchen im Bagatellbereich wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung wird nun auch von Rechtsanwalt Tim Wybitul im Recht und Steuern-Teil der FAZ vorgestellt. Trotz der bekanntermaßen "datenschutzfreundlichen" Neigung des EuGH ergäben sich für beklagte Unternehmen auch weiterhin erfolgversprechende Ansätze einer Verteidigung. In einem Gastkommentar für die Welt bezeichnet Rechtsprofessor Rolf Schwartmann die Entscheidung als "juristisch nicht falsch, aber ohne Augenmaß". "Provozierte Schadensersatzansprüche" stellten "ein massives Problem" dar, dem durch die Deckelung von diesbezüglichen Anwaltsgebühren begegnet werden sollte.

BVerfG – Rundfunkbeitrag: In ihrem Medien-Teil berichtet die FAZ (Helmut Hartung) über Stellungnahmen der Länder zu den von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhobenen Verfassungsbeschwerden wegen der unterbliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Während eine gemeinsame Stellungnahme von dreizehn Ländern für eine Verpflichtung Sachsen-Anhalts, "den festgestellten verfassungswidrigen Zustand unverzüglich in einen verfassungsgemäßen zu überführen", plädierten und daher eine Vollstreckungsanordnung für geboten halten, habe Sachsen-Anhalt die Verfassungsbeschwerde als unzulässig und teilweise unbegründet bezeichnet.

BVerfG – Mietendeckel Berlin: In einer Übersicht beschreibt das Hbl (Carsten Herz) Auswirkungen des genau vor einem Jahr in Kraft getretenen Berliner Mietendeckels und stellt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für das zweite Quartal diesen Jahres in Aussicht.

OLG Celle – Abu-Walaa: Aus Anlass des für den heutigen Mittwoch geplanten Urteils im sogenannten Abu-Walaa-Prozess am Oberlandesgericht Celle zieht Alexander Haneke (FAZ) im Leitartikel eine Zwischenbilanz und meint, es sei "an der Zeit, den deutschen Kampf gegen den islamistischen Terror als das zu bezeichnen, was er ist: ein Erfolg". Das man hierzulande "vergleichsweise glimpflich davongekommen" sei, habe mit Glück zu tun, aber auch mit der Lernfähigkeit der Sicherheitsbehörden.

KG Berlin – Spionage für Ägypten: Am Berliner Kammergericht hat der Prozess gegen einen vormalig beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beschäftigten 66-Jährigen begonnen, dem Spionage für den ägyptischen Geheimdienst vorgeworfen wird. Die Verteidigung des Angeklagten habe ein Geständnis ihres Mandanten angekündigt, berichtet spiegel.de. Das Geständnis sei Teil einer Verständigung.

VGH BaWü – Corona-Beschränkungen: Wie die Welt (Michael Gassmann) schreibt, verfolgt das Modehaus Breuninger seine Klage gegen die coronabedingte Betriebsuntersagung trotz Niederlage im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Hauptsacheverfahren weiter. Der Konkurrent S.Oliver prüfe derzeit die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Auftrieb könnten beide Anbieter durch die jüngste Entscheidung des Freistaats Bayern bekommen, nach der Baumärkte ab dem nächsten Montag wieder öffnen dürfen.

VG Berlin zu Geldwäschepflichten von Anwälten: Die im Oktober in Kraft getretene Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien ist mit der Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Notaren vereinbar. Dies entschied nach Meldung von LTO das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss vom Beginn des Monats. Die berufsrechtliche Pflicht lasse Ausnahmen aufgrund von Rechtsvorschriften zu. Zudem verfolge die beanstandete Verordnung auch ein legitimes Ziel.

AG Berlin-Tiergarten zu Attila Hildmann: Der selbsternannte "Corona-Leugner Nummer eins", Attila Hildmann, ist offenbar untergetaucht. spiegel.de (Sven Röbel/Wolf Wiedmann-Schmidt) berichtet, dass der vormalige Kochbuchautor seit Anfang Februar aus dem Blickfeld der Ermittler verschwunden ist und das Berliner Amtsgericht Tiergarten daher am vergangenen Freitag einen Haftbefehl gegen ihn erlassen habe.

Recht in der Welt

IStGH – Palästina: Zu Beginn des Monats stellte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag fest, dass Palästina einschließlich der seit 1967 besetzten Gebiete "Vertragspartei des Rom-Statuts" ist und sich die Gerichtsbarkeit des IStGH dementsprechend auf die betroffenen Gebiete erstreckt. Die von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) geäußerte Kritik an der Entscheidung führte ihrerseits zu Kritik von Rechtsprofessor Stefan Talmon im FAZ-Einspruch. Insbesondere die implizite Behauptung, dem Gerichtshof fehle es an der Kompetenz, über seine eigene Zuständigkeit verbindlich zu entscheiden, sei geeignet, die "Autorität des IStGH sowie des Völkerstrafrechts insgesamt" zu untergraben. Soweit man sich am jetzigen Ergebnis störe, wäre es angebracht gewesen, den "ursprünglichen Fehler aus Sicht des Völkerrechts", nämlich die Aufnahme Palästinas, dessen Staatlichkeit umstritten ist, zu verhindern.

EuGH – Braunkohle in Polen: Spätestens Anfang März will die tschechische Regierung beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Polen wegen des Ausbaus des dortigen Braunkohletagebaus in Turow im Grenzgebiet einreichen, meldet die FAZ (Andreas Mihm). Tschechien befürchtet Grundwasserabsenkungen. Die in Deutschland angrenzende Gemeinde Zittau hatte in der Angelegenheit bereits im vergangenen Monat eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt.

Polen – TV-Hetze: Ein Warschauer Gericht hat den polnischen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender TVP zu einer Zahlung an das Danziger Zentrum zur Unterstützung von Migranten sowie einer Entschuldigung verurteilt. Der Sender habe 2016 in einem Beitrag über die Gründung eines Immigrantenbeirats in Danzig "mit fremdenfeindlicher und rassistischer Prägung" berichtet, schreibt die FAZ (Gerhard Gnauck) über die rechtskräftige Entscheidung.

EP – Carles Puigdemont: Eine Mehrheit des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments hat sich für die Aufhebung der Immunität des früheren katalanischen Regionalpräsidenten und jetztigen Europaabgeordneten Carles Puigdemont und zweier Mitstreiter ausgesprochen. Die Taten, die ihm vorgeworden werden, hätten vor seiner Wahl stattgefunden. Einer nun möglichen Auslieferung nach Spanien müsse aber auch die belgische Justiz zustimmen, schreibt die FAZ (Thomas Gutschker/Hans-Christian Rößler).

Malta – Mord an Journalistin Galizia: Die Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia im Oktober 2017 hat nun zu einer ersten Verurteilung geführt. Die SZ (Hannes Munzinger) berichtet, dass sich einer der drei wegen Mordes angeklagten Männer geständig zeigte und im Anschluss zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde.

USA – Hinrichtungen: Als 23. US-Bundesstaat und erster des traditionellen Südens des Landes hat nun auch Virginia die Todesstrafe abgeschafft. Noch im Jahr 2013 wurde im Staat ein Mörder auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet, berichtet die taz (Bernd Pickert).

Sonstiges

Corona – Impfstoff-Patente: In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ spricht sich Rechtsprofessor Reto Hilty gegen die Idee aus, Patente auf Covid-19-Impfstoffe auszusetzen. Patente würden zwar durchaus dafür "genutzt, um Monopolstellungen zu verteidigen" oder "überhöhte Preise" durchzusetzen. Soweit aber Produktionskapazitäten fehlten, seien Lizenzvergaben und ggf. Zwangslizenzen zielführender.

Compliance-Versicherung: Der Rechtsschutzversicherer Roland bietet eine neuartige Compliance-Rechtsschutz-Police an, die auch die Kosten für interne Untersuchungen abdeckt, berichtet die SZ (Herbert Fromme). Relevant werde dies vor allem nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes zu Unternehmenssanktionen.

 

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2021: AfD gegen Justizpressekonferenz / Vorstoß für Steuertransparenz / Klimaklagen als Strategie . In: Legal Tribune Online, 24.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44341/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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