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Die juristische Presseschau vom 23. Dezember 2016: Fahn­dung nach Anis Amri / Gesetz zu Robo­ter­autos / Klage wegen Ent­gelt­dis­kri­mi­nie­rung

23.12.2016

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der mutmaßliche Attentäter von Berlin war deutschen Sicherheitsbehörden bekannt. Außerdem in der Presseschau: Haftung für Computerautos, Laienverteidiger im Strafprozess und ein Vater, der sein Kind auf Ebay anbietet.

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Thema des Tages

GBA – Anis Amri: Die SZ (Lena Kampf u.a.) die FAZ (Jasper von Altenbockum u.a.), die taz (Sabine am Orde u.a.) und spiegel.de (Jörg Diehl/Christoph Sydow) zeichnen in umfassenden Beiträgen nach, wie der mutmaßliche Attentäter von Berlin, Anis Amri, nach Deutschland einreiste, von Sicherheitsbehörden beobachtet wurde und immer wieder entwischen konnte. So ist er bereits bei der Observation des radikalen Predigers Abu Walaa aufgefallen, wurde als "Gefährder" eingestuft – also als jemand, dem man einen Anschlag zutraut – und saß bereits in Abschiebehaft. Weil sich der Verdacht nach Zuständigkeitswechsel nicht erhärten konnte, wurde die Observation eingestellt und Amri konnte untertauchen.

Die FAZ (Alexander Haneke/Majid Sattar) erklärt in einem separaten Beitrag die Voraussetzungen und Zuständigkeiten bei der Einstufung von Verdächtigen als "Gefährder". Die taz (Barbara Dribbusch) und spiegel.de (Anna Reimann) erläutern die Bedeutung der Duldung.

Heribert Prantl (SZ) stellt fest, dass die Behörden vorhandene Instrumente des Ausländerrechts nicht genutzt haben, wie etwa die Abschiebung wegen besonderer Gefahr: "Das Recht ist scharf; man muss es anwenden."

Rechtspolitik

Gefährder: Im Zusammenhang mit dem Berliner Attentat fordern Politiker schärfere Kontrollen von sogenannten "Gefährdern", erläutert das Hbl (Frank Specht). Neben verschärften Meldeauflagen werde der Einsatz von Fußfesseln und die Einrichtung von Transitzentren diskutiert. Außerdem erinnere man sich an Thomas des Mazières Vorschlag, einen neuen Haftgrund "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" einzuführen.

Hassmails: Christian Rath (BadZ) hält einen gesonderten Straftatbestand gegen Hass- und Drohmails und zum Schutz von Politikern für unnötig. So seien bedrohliche und hasserfüllte E-Mails als Beleidigung, Nötigung oder Volksverhetzung strafbar. Zudem müsse die Meinungsfreiheit beachtet werden, die in einer Demokratie einen besonderen Stellenwert einnimmt.

Roboterautos: Computergesteuerte Fahrzeuge könnten bald auf deutschen Straßen zum Einsatz kommen. Nach Informationen der SZ (Markus Balser) soll bald ein Gesetz die Rechts- und Haftungsfragen rund um die Computerautos klären. Ein Referentenentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, sieht die Verantwortung nach wie vor beim Menschen. Automatische Systeme müssen jederzeit übersteuerbar sein, aber auch den Menschen vor gefährlichen Lagen warnen. Der Fahrzeugführer soll seine Letztverantwortung zu keiner Zeit abgeben dürfen. Für Unfallfolgen haften Hersteller nur, wenn der Fahrzeugführer seiner Aufmerksamkeitspflicht nachgekommen ist.   

Arzneimittel: Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich in seiner Kolumne auf zeit.de diesmal der Preisbindung für Arzneimittel und den aktuellen Reformbemühungen. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Oktober dieses Jahres die deutsche Preisbindung für Unternehmen aus dem EU-Ausland moniert hatte, will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Versandhandel mit solchen Medikamenten verbieten. Der BGH-Richter äußert seine Verwunderung über den Tatendrang des Gesetzgebers.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Erkenntnisse über Anis Amri, Strafbarkeit von Hassmails, Bundesrichters Arzneimittel

  • Seite 2:

    Justiz: BAG zu Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern, Entgeltdiskriminierung vor Gericht, Laienverteidiger im Strafprozess

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Schottland und EU, Kriegsverbrechen in Syrien, Klage gegen Internetkonzerne in den USA

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Die juristische Presseschau vom 23. Dezember 2016: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21550 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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