Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2019: Mie­ten­de­ckel besch­lossen / Deut­sche Bank-Manager ent­spannt / Ober­bür­ger­meister ver­ur­teilt

23.10.2019

Der Berliner Senat beschließt seinen Mietendeckel. Außerdem in der heutigen Presseschau: die Anwälte der Deutsche Bank-Manager zeigen sich am BGH entspannt und früherer Ingolstädter Bürgermeister wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Thema des Tages

Mietendeckel: Der Berliner Senat hat wie angekündigt sein Projekt eines staatlich verordneten Mietendeckels beschlossen. Die Regelung betrifft Mieten in vor 2014 erbauten Wohnungen, die von bestimmten Ausnahmen abgesehen für die Dauer von fünf Jahren auf dem Stand von Mitte dieses Jahres eingefroren werden sollen. Das Abgeordnetenhaus solle das entsprechende Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres verabschieden. Berichte, auch zur Funktionsweise des Deckels und möglichen Strafen für Vermieter bringen u.a. FAZ (Julia Löhr), Tsp (Jost Müller-Neuhof u.a.), Welt (Michael Fabricius) und taz-Berlin (Stefan Alberti).

Julia Löhr (FAZ) kommentiert, dass den Bewohnern der Hauptstadt "mit einer funktionsfähigen Verwaltung weit mehr geholfen" würde "als mit einem Mietendeckel, der auf wackligen Beinen steht". Erik Peter (taz-Berlin) hält das Vorhaben für das "wichtigste Gesetz einer linken Landesregierung seit langer Zeit". Nicht alles müsse "immer seinen marktkonformen Weg gehen". In der SZ streiten Verena Mayer und Henrike Roßbach über Für und Wider des Deckels.

Rechtspolitik

Organisierte Kriminalität: Bei einem Fachgespräch in der Bundestagsfraktion der Unionsparteien diskutierten Ermittler und Politiker Maßnahmen im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Während die Forderung, eine Bankenauskunft bei fragwürdigen Transaktionen deutlich schneller zu erlangen, Unterstützung erhielt, zweifelten die Politiker an der Verfassungsmäßigkeit einer noch weiter erleichterten Vermögensabschöpfung. Von der Veranstaltung berichtet lto.de (Hasso Suliak).

Soli: Am morgigen Donnerstag berät der Bundestag über die Regierungspläne zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Sollten die bisherigen Pläne Bestand haben, wird der Bundesverband mittelständische Wirtschaft eine Verfassungsbeschwerde erheben, schreibt das Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand). Der Verband moniere eine Ungleichbehandlung und mache geltend, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum Ende dieses Jahres auch der Finanzierungszweck der Abgabe entfalle.

Gesetzgebung: Bei der Vorstellung des Jahresberichts des Nationalen Normenkontrollrats wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die Abläufe bei der Schaffung neuer Bestimmungen zu überdenken. Um tatsächlich Bürokratie und die oftmals unabsehbaren Folgekosten neuer Gesetze zu verringern, sollte sich zunächst intensiv mit deren Inhalt beschäftigt und erst im Anschluss der konkrete Rechtstext entworfen werden. FAZ (Dietrich Creutzburg) und Welt (Florian Gehm) berichten.

Medieninformationszugangsgesetz: Ein von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegter Entwurf eines Medieninformationszugangsgesetzes scheitert offenbar am Widerstand des Koalitionspartners. Die CDU berufe sich auf verfassungsrechtliche Bedenken, berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

Justiz

EuGH zu Wasserqualität: Zu Beginn dieses Monats urteilte der Europäische Gerichtshof, dass natürliche und juristische Personen von zuständigen nationalen Behörden verlangen können müssen, bei Überschreitung von Grenzwerten zum Nitratgehalt im Grundwasser zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen. Der Doktorand Julian Senders (juwiss.de) stellt die auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Wien ergangene Entscheidung vor und beleuchtet im Besonderen ihre prozessualen Konsequenzen.

BGH – Deutsche Bank-Manager: Von der Revisionsverhandlung zum erstinstanzlichen Freispruch gegen drei frühere hochrangige Manager der Deutschen Bank am Bundesgerichtshof berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). In bemerkenswerter Knappheit hätten die Anwälte von Rolf Breuer, Jürgen Ackermann und Jürgen Fitschen dargelegt, dass das auf 3.600 Seiten begründete Rechtsmittel der Münchner Staatsanwaltschaft substanzlos sei, weil hierdurch die Beweiswürdigung des Landgerichts München I, das im April 2016 keinen versuchten Prozessbetrug erkennen mochte, in Frage gestellt werde. lto.de (Anja Hall) stellt die Entscheidung des LG und die darüber hinaus gehende Vorgeschichte zur Insolvenz der Kirch-Gruppe dar. Der BGH wird seine Entscheidung am 31. Oktober verkünden.

BAG zum Kündigungszugang: lto.de (Maximilian Amos) stellt eine nun veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem August vor, mit der die wegen Fristversäumnis erfolgte Abweisung einer Kündigungsschutzklage durch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg aufgehoben wurde. Das LAG hätte bei seiner Bezugnahme auf die "gewöhnlichen Verhältnisse" und die "Gepflogenheiten des Verkehrs" bei der Leerung von Briefkästen auf in Vollzeit Arbeitende abgestellt, hierbei jedoch außer Acht gelassen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung keiner Vollzeittätigkeit nachgehe.

BSG zu Schönheits-OPs: Die Kostenbeteiligung für Folgebehandlungen nach medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen ist auch unter dem Gesichtspunkt geschlechtsspezifischer Diskriminierung rechtens. In einer von spiegel.de gemeldeten Entscheidung des Bundessozialgerichts hatte die Klägerin geltend gemacht, dass überwiegend Frauen wegen eines "gesellschaftlich anerkannten Schönheitsideals" von dieser Kostenfolge betroffen seien. Nach Ansicht des Gerichts gebe die Verfassung keinen Anlass, ein überkommenes Rollenbild zu verfestigen.

BayObLG zum "Containern": Rechtsprofessorin Annika Dießner (verfassungsblog.de) analysiert den vom Anfang des Monats stammenden Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur grundsätzlichen Strafbarkeit des sogenannten Containerns und diskutiert hierbei auch die – wohl eher gering einzuschätzenden - Chancen einer Rechtsänderung.

OLG Nürnberg zu Xavier Naidoo: Wie bereits die Vorinstanz hat es nun auch das Oberlandesgericht Nürnberg einer Referentin der Antonio-Amadeu-Stiftung untersagt, den Sänger Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Die beanstandete Äußerung hätte den Eindruck einer objektiven Beweisbarkeit erweckt, beruhe aber tatsächlich auf einer einseitigen Deutung von Liedtexten. Eine Rechtfertigung für den erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Sängers sei nicht ersichtlich, so lto.de über das Urteil.

OLG Naumburg zu VW: Wie bereits andere Oberlandesgerichte hat nun auch das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass der Volkswagen-Konzern gegenüber dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen, gebraucht gekauften VW wegen sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig ist. Die hergebrachten Grundsätze des Schadensersatzrechtes bewirkten jedoch einen Vorteilsausgleich, so lto.de über die nun veröffentlichte Entscheidung von Ende September. Daher müsse sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

OVG Münster zu Demo-Parole: Die rechtsextreme Partei "Die Rechte" darf bei ihre Demonstrationen auch weiterhin die Parole "Nie, nie, nie wieder Israel" skandieren. Das Oberverwaltungsgericht Münster befand, dass der Slogan zumindest auch als "Kritik an der Politik des Staates Israel" verstanden werden könnte, schreibt die SZ (Ronen Steinke). Auch eine Auslegungsvariante, nach der mit dem Ruf gegen polizeiliche Auflagen protestiert werde, sei nicht hinreichend sicher ausgeschlossen.

LG Stuttgart – Mercedes-Diesel: Dem Hbl (Jan Keuchel) liegt ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes an das Landgericht Stuttgart vor. In einer Stellungnahme zu einer dort anhängigen Klage eines Fahrers eines Mercedes-Diesels habe die Behörde mitgeteilt, die erbetenen Auskünfte über die Existenz sogenannter Schummel-Software wegen des vorrangigen Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nicht erteilen zu können.

LG Ingolstadt zu Oberbürgermeister: Das Landgericht Ingolstadt hat den früheren Oberbürgermeister der Stadt wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete zudem an, dass Alfred Lehmann (CSU) die bei Immobiliengeschäften erlangten Vorteile von knapp 400.000 Euro zurückzahlen müsse, berichtet die SZ (Andreas Glas).

LG Berlin - Selektiver Fetozid: Vor dem Landgericht Berlin müssen sich zwei Mediziner wegen Totschlags verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, während der Geburt eines Zwillingspärchens die bereits im Mutterleib mit einer schweren Hirnschädigung diagnostizierten Leibesfrucht getötet zu haben, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm). Im Gegensatz zu einem unter Umständen zulässigen sogenannten selektiven Fetozid stelle dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Tötung dar, weil die Geburt bereits begonnen hatte.

LG Bonn – Cum-Ex: Die FAZ (Marcus Jung/Hanno Mußler) geht vertieft auf die problematische Situation der Deutschen Bank im Themenbereich Cum-Ex ein. Obwohl nicht als sogenannte Einziehungsbeteiligte am Strafverfahren des Landgerichts Bonn beteiligt, sei die Bank durch die Einlassung eines der dort Angeklagten schwer belastet worden.

LG Hanau – Sekten-Mord: Am Landgericht Hanau begann ein Mordprozess wegen des Todes eines Vierjährigen im Jahre 1988. Die Angeklagte solle den Jungen als Chefin einer Sekte getötet haben, weil sie meinte, er sei vom Bösen besessen. Vor Gericht habe seine Mutter die mehrere Jahrzehnte lang verbreitete Version eines Todes ohne Fremdverschulden bestätigt. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.

VG Karlsruhe zu Brustkrebs-Test-Untersuchung: Die für den gestrigen Dienstag geplante Vorstellung des Abschlussberichts einer Kommission zur Untersuchung eines offenbar verfrüht vorgestellten Brustkrebs-Tests an der Universitätsklinik Heidelberg wurde kurzfristig nicht durchgeführt. Grund war eine vom Leiter der gynäkologischen Klinik am Verwaltungsgericht Karlsruhe erwirkte einstweilige Anordnung, nach der die Nennung seines Namens im Bericht untersagt ist, weil gegen ihn disziplinarrechtliche Maßnahmen im Raum stehen, berichten FAZ (Rüdiger Soldt) und SZ (Werner Bartens).

Nachbarschaftliche Haftung: Wer haftet, wenn Wohnungsinhaber während einer Abwesenheit die Schlüssel an Nachbarn weitergeben und ein Schaden eintritt? Die Welt (Monika Hillemacher) stellt Entscheidungen zu diesem Themenfeld vor.

Recht in der Welt

Schweiz – Retrozessionen: Trotz eines anderslautenden Grundsatzurteils des Bundesgerichts leiten Schweizer Banken sogenannte Retrozessionen, Vermittlungsprovisionen von Finanzanbietern, auch weiterhin nicht an ihre oftmals deutschen Kunden weiter, schreibt die SZ (Uwe Ritzer). Eine Schweizer Firma habe es sich nun zum Geschäftsmodell gemacht, diese Beträge von den Banken einzutreiben.

Türkei/Syrien – Militäroperation: Inwiefern die aktuell unterbrochene türkische Militäroperation in Nordostsyrien gegen das Völkerrecht verstößt, legt ein vertiefter Beitrag von lto.de (Marion Sendker), der auch die offiziöse türkische Argumentation aufgreift, dar.

Juristische Ausbildung

Karriereplanung: Für den FAZ-Einspruch stellt Kathrin von Hardenberg, Geschäftsführerin von Indigo Headhunters, Eckpunkte der Karriereplanung von Jura-Absolventen, die nach einigen Jahren in einer Großkanzlei in die Rechtsabteilung eines Unternehmens wechseln wollen, dar.

Sonstiges

Selbstmorde in Haft: Ein nordrhein-westfälisches Forschungsvorhaben will mithilfe künstlicher Intelligenz dazu beitragen, Selbstmordversuche hinter Gittern früher zu erkennen. Ein sächsisches Unternehmen solle hierzu eine Software entwickeln, die suizidale Handlungsmuster frühzeitig erkennt, berichtet lto.de.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2019: Mietendeckel beschlossen / Deutsche Bank-Manager entspannt / Oberbürgermeister verurteilt . In: Legal Tribune Online, 23.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38323/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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