Könnte eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen in Berlin per Bundesgesetz gestoppt werden? Die Flucht vor einem Schusswechsel führte zur Dienstentfernung von zwei Polizistinnen. Warum Examensklausuren nicht blind zweitkorrigieren?
Thema des Tages
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: LTO (Christian Rath) beleuchtet vertieft den Plan der Bundesregierung, die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen durch ein Bundesgesetz zu verhindern. Bisher bestehe lediglich ein Beschluss des Koalitionsausschusses von Anfang Juli. Federführend für den Gesetzentwurf sei das Bundesinnenministerium. Ein reines Verbotsgesetz sei wohl nicht möglich, denn das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 erklärt, dass ein Bundesgesetz im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung nicht ausschließlich der Verhinderung eines Landesgesetzes dienen dürfe. Möglich sei daher, dass eine bayerische Bundesratsinitiative aufgegriffen wird, die bei Sozialisierungen eine Entschädigung zum Verkehrswert vorschreibt. Gegen ein solches Gesetz könne das Land Berlin beim Bundesverfassungsgericht klagen.
Ein Hintergrundbericht der SZ (Meredith Haaf/Leopold Zaak) untersucht die Erfolgsaussichten des Berliner Vorhabens, von dessen Umsetzung die Linke nicht abrücken will, "um eine Koalition möglich zu machen." Ob eine Vergesellschaftung tatsächlich zu einer Beruhigung des Wohnungsmarktes führen wird, beurteilen die im Text angeführten Sachverständigen unterschiedlich. Die FAZ (Frederik Orlowski) und ein weiterer Beitrag der SZ (Wolfgang Janisch) erläutern die für die Ermittlung einer Entschädigung wichtige Unterscheidung von Vergesellschaftung und Enteignung. Übersichten zum geplanten Berliner Vorhaben und möglichen Auswirkungen finden sich in Welt (Michael Fabricius), Hbl (Heike Anger/Silke Kersting) und zdf.de (Charlotte Greipl).
Björn Finke (SZ) meint, es wäre "falsch und gefährlich, Immobilienunternehmen zu enteignen." Um Wohnungsnot zu bekämpfen, sei es notwendig, "Bauen billiger und einfacher zu machen." Thomas Siegmund (Hbl) ruft SPD und Grüne in Berlin auf, "eine Brandmauer gegen Enteignungen" zu errichten. Reinhard Müller (FAZ) schlägt in seinem Kommentar einen Bogen von den historischen Gründen für die im Grundgesetz enthaltene Sozialbindung des Eigentums und der gleichfalls vorgesehenen Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln zur vermeintlichen Palästinafreundlichkeit der Berliner Linken. Zwar könne es in einem freien Land "zu keiner Frage" eine "vorgeschriebene Haltung" geben, die Wahlsiegerin in der Hauptstadt "muss sich aber nach ihrer Haltung zur Würde und Gleichheit aller fragen lassen." Kersten Augustin (taz) warnt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Leitartikel davor, ein Verbot von Vergesellschaftungen auf den Weg zu bringen. Der Volksentscheid habe der Forderung "große demokratische Legitimität" verliehen. Sollte die Umsetzung verboten werden, "könnte das die Reihen in Berlin schließen" und der Kanzler "am Ende seiner politischen Karriere noch mal zum Wahlhelfer der Linken werden".
Rechtspolitik
Landtagsausschüsse Sachsen-Anhalt: Mit dem für den 6. Oktober geplanten Zusammentritt des sachsen-anhaltinischen Landtags ist auch die Besetzung der Ausschüsse des Parlaments zu regeln. Habilitand Robert Böttner legt auf dem Verfassungsblog dar, dass ein Vorschlag der AfD-Fraktion, bei einer Reduzierung der Ausschusssitze auf zwölf Mitglieder jeweils die Hälfte der Sitze mit eigenen Fraktionsmitgliedern zu besetzen, verfassungswidrig ist. Die AfD hätte im Ausschuss Blockademöglichkeiten, die sie im Plenum nicht hat.
Nationale Umsetzung von EU-Recht: Privatdozentin Viktoria Kraetzig veröffentlicht im Recht und Steuern-Teil der FAZ eine Zusammenfassung ihrer jüngst erschienenen Habilitation "Dogmatikblindheit im Mehrebenensystem". Die Autorin vertritt die These, dass die hiesige nationale Umsetzung von EU-Recht nur allzu oft unter dem Blickwinkel spezifisch deutscher Dogmatik erfolge und dies auf Dauer sowohl der europäischen Integration als auch dem deutschen Rechtssystem schade.
Justiz
VG Münster zu flüchtenden Polizistinnen: Das Verwaltungsgericht Münster hat die Dienstentfernung zweier Polizistinnen, die bei einem Schusswechsel Kollegen im Stich ließen, bestätigt. Die beamtenrechtliche Höchststrafe folgt dem strafrechtlichen Verfahren, das die im Sommer 2020 erfolgte Flucht der beiden vor einer aus dem Ruder geratenen Verkehrskontrolle mit Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen bewertete. Über die nun erfolgreiche Disziplinarklage berichten LTO und bild.de (Bianca Weiner).
BGH zu IS-Propaganda: Die Verbreitung von Botschaften des Islamischen Staats (IS) mag gegen Bestimmungen des Vereinsgesetzes verstoßen, ist aber nicht nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar, entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil Ende Juni. Die Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen setze nach der Norm voraus, dass die unterstützte Vereinigung "unanfechtbar verboten" ist, worunter ein Vereinsverbot als Organisationsverbot im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz zu verstehen ist, so der BGH. Ein bloßes vereinsrechtliches Betätigungsverbot – das gegen den IS bereits im September 2014 ausgesprochen wurde – reiche nicht aus. Über die Entscheidung berichtet LTO (Hasso Suliak).
OLG Düsseldorf zu islamistischem Angriff: Wegen zweifachen versuchten Mordes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Essener Schüler zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Der zur Tatzeit 17-Jährige hatte im vergangenen September aus islamistischen Motiven seine Klassenlehrerin mit einem Messer angegriffen und sodann versucht, in der Alten Synagoge Essen ein Massaker zu veranstalten. Als ihm dort der Einlass verwehrt wurde, stach er aus Frust auf einen Obdachlosen ein, ehe er festgenommen werden konnte. Über den unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess berichtet beck-aktuell.
OVG Berlin-BB zu "Jüdische Stimme": Der Verfassungsschutzbericht 2024 darf den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" weiterhin als "gesichert extremistisch" einstufen. Dies entschied im Eilverfahren und unter Abänderung einer Entscheidung der Vorinstanz nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Der sich als antizionistisch verstehende Verein zeige Bestrebungen, die "gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet" seien, so das OVG laut LTO.
VGH Hessen zu Abschiebung nach Afghanistan: In Ermangelung von Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärem Schutzstatus hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof einem Afghanen das beantragte Abschiebungsverbot in seine Heimat verweigert. Mit der Machtübernahme der Taliban bestehe kein innerstaatlicher Konflikt mehr, so der VGH. Als jungem und erwerbsfähigem Mann mit familiärem Netzwerk vor Ort drohten ihm auch keine unzumutbaren humanitären Verhältnisse. Über die Entscheidung berichtet LTO.
OVG Sachsen zu Lehrerin und Verfassungstreue: spiegel.de (Carlotta Böttcher/Steffen Winter) hat erfahren, dass die Lehramtsanwärterin, deren Beschwerde gegen die Nichtzulassung zum Referendariat vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht verworfen wurde, eine Tochter des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek ist. Die vom Gericht ausgemachten Zweifel an ihrer Verfassungstreue waren mit Teilnahmen an Veranstaltungen des von ihrem Vater geführten "Instituts für Staatspolitik" begründet worden.
LG München I – Sympatex/Stephan Goetz: Nun berichtet auch spiegel.de (Martin Hesse) über den Strafprozess gegen den Sympatex-Miteigentümer Stephan Goetz wegen Betrug und Marktmanipulation. Gemeinsam mit einem Geschäftspartner soll der Angeklagte Gläubiger von Sympatex über die Existenz von Kaufinteressenten getäuscht haben, um einen Schuldenschnitt zu erreichen. Goetz bestreitet dies und sieht sich als Opfer einer Intrige.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 76. Verhandlungstag im Block-Verfahren überreichte die Verteidigung von Christina Block dem Landgericht Hamburg zahlreiche schriftlich formulierte Beweisanträge, über deren Zulassung noch e mintschieden werden muss. Das Gericht wies eine mitangeklagte Verwandte darauf hin, dass über eine Verurteilung wegen Beihilfe hinaus auch eine mittäterschaftliche Freiheitsberaubung in Frage komme. Es berichtet beck-aktuell.
VG Hannover – X-Posting mit SA-Losung: Am heutigen Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Hannover über eine Klage der Betreiberfirma des Kurznachrichtendienstes X gegen eine Löschungsanordnung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Die Anordnung betrifft einen Post des Finanzwissenschaftlers Stefan Homburg mit der SA-Losung "Alles für Deutschland", für deren Verwendung der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke bereits verurteilt wurde. bild.de (Daniel Puskepeleitis) berichtet.
AG Frankfurt/M. - Verletzung richterlicher Dienstgeheimnisse: Am Amtsgericht Frankfurt/M. hat der Prozess gegen den LG-Richter Christian R. begonnen, dem die Staatsanwaltschaft die Verletzung von Dienstgeheimnissen in zehn Fällen in den Jahren 2018 bis 2022 vorwirft. Er soll einem befreundeten Rechtsanwalt in einem regen WhatsApp-Austausch Interna aus gerichtlichen Verfahren erzählt haben. Der Richter sagte aus, er habe darauf vertraut, dass der Anwalt die Informationen nicht nutze und nicht weitergebe. bild.de (Claudia Detsch) und sz.de berichten.
Ungleichheit vor Gericht: Die NGO Finanzwende stellte einen Report zur unterschiedlich intensiven Strafverfolgung von Sozialleistungsbetrug und Wirtschaftskriminalität vor. Diese Ungleichbehandlung von "Armutsdelikten" und "Elitendelikten" sei kein Problem der Normen, sondern eine Folge von strukturellen Problemen bei Polizei und Justiz. Die Ungleichbehandlung sei angesichts von Art. 3 Grundgesetz nicht hinzunehmen. Die FAZ (Marcus Jung/Nicolas Kurzawa) berichtet.
Recht in der Welt
Österreich – René Benko: Der Unternehmer René Benko ist in seiner österreichischen Heimat erneut wegen "betrügerischer Krida", der Schädigung von Gläubigern, verurteilt worden. Den in der Sache bereits vor zwei Jahren ergangenen teilweisen Freispruch hatte in der Folge der Oberste Gerichtshof aufgehoben und eine erneute Verhandlung angeordnet. Diese endete nun mit Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe durch das Landesgericht Innsbruck, so FAZ, Hbl (Rene Bender) und LTO.
Argentinien – Gemeindezentrum: Mehr als 32 Jahre nach dem mit 85 Todesopfern verheerenden Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum Amia in Buenos Aires hat ein Gericht die Eröffnung eines Strafprozesses angeordnet. Angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind sieben, zum Teil mittlerweile hochrangige iranische Funktionäre und ein Libanese. Gegen sie werde in Abwesenheit verhandelt, dies ist in Argentinien erst seit dem vergangenen Jahr möglich. beck-aktuell berichtet.
Juristische Ausbildung
Blinde Zweitkorrektur: Zu den wiederkehrenden Forderungen im Rahmen einer Reform der juristischen Ausbildung gehört die blinde Zweitkorrektur von Examensklausuren. beck-aktuell (Jannina Schäffer) erklärt die Funktionsweise der bis dato lediglich in Rheinland-Pfalz angewendeten Korrekturmethode, schreibt über psychologische Erkenntnisse des sogenannten Ankereffekts, nach dem sich die offene Zweitbenotung in der Regel an der Erstnote orientiert, und benennt Furcht vor einem erhöhten Aufwand als Standardargument für ein Verbleiben beim Status Quo.
Sonstiges
Verhaltensscanner: Die Berliner Innenverwaltung plant, "voraussichtlich im 4. Quartal 2026" ein durch die Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ermöglichtes Pilotprojekt zum Einsatz polizeilicher Videoüberwachung mit automatisierten Verhaltensscannern zu starten. Bei diesem sollen zunächst an einem per Verordnung definierten "kriminalitätsbelasteten Ort" der Hauptstadt KI-Systeme vorgegebene Verhaltens- oder Bewegungsmuster in Videoaufnahmen analysieren. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp spricht mit netzpolitik.org (Constanze Kurz) über die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme und die begrenzten Möglichkeiten ihrer Behörde, gegen denkbare Datenschutzverstöße vorzugehen.
Rechtswidrige Weisungen an Beamt:innen: Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger auf beck-aktuell sowie Rechtsprofessor Ulrich Jan Schröder im FAZ-Einspruch legen dar, unter welchen beamtenrechtlichen Voraussetzungen rechtswidrigen Weisungen nicht entsprochen werden muss. Grundsätzlich gelte, dass Bedenken über die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung unverzüglich geltend gemacht werden müssen.
Wissenschaftsfreiheit: Der Geisteswissenschaften-Teil der FAZ (Thomas Thiel/Gerald Wagner) bringt ein großes Interview mit Rechtsprofessor Christoph Möllers. Der neue Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin spricht über die Herausforderungen der Wissenschaftsfreiheit durch eine AfD-Landesregierung und allgemein wachsenden Finanzierungsdruck, Auswirkungen der im vergangenen Juli neugefassten Beschlussregeln der Wissenschaftsministerkonferenz und den Vorwurf, Forschung und Wissenschaft ließen sich durch politischen Aktivismus vereinnahmen.
Rechtsgeschichte – Fritz Bauer-Buch: Das vom späteren hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer im schwedischen Exil verfasste und 1945 erstmals auf Deutsch erschienene Buch "Der Kriegsverbrecher vor Gericht" ist nun, versehen mit einem Nachwort von Rechtsprofessor Joachim Rückert, neu aufgelegt worden. In dem vom Autor als "eine Reportage oder ein Kommentar" bezeichneten Werk werde weit ausgeholt, schreibt Rechtsprofessor Milan Kuhli in seiner FAZ-Rezension. Bauer spanne einen Bogen von der "Geschichte der Kriegsverbrecher über spezielle juristische Themen ... bis hin zum Ziel von Kriegsverbrecherprozessen" und lege so ein auch heute unbedingt notwendiges Bekenntnis für ein Völkerstrafrecht ab.
Das Letzte zum Schluss
Wer hat, der kann: Ein Vergleichsportal hat auf Grundlage der Angaben von Nutzenden ermittelt, mit welcher Automarke überdurchschnittlich häufig die berühmt-berüchtigten Punkte in Flensburg eingesammelt werden. Wahrscheinlich wenig überraschend und auf jeden Fall deutlich auf Platz 1 liegen Porsche-Fahrer und -fahrerinnen, die übrigen Plätze auf dem Podium gehen an Range Rover und Tesla. Über die Ergebnisse berichtet die FAZ.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60947 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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